Das LAG Ba-Wü verhandelt heute über eine Equal-Pay-Klage gegen Daimler Trucks. Bankier Olearius erstattet Strafanzeige gegen Ex-Oberstaatsanwältin Brorhilker. Das VG Köln beanstandete Äußerungen von Brorhilker in einer ARD-Dokumentation.
Thema des Tages
LAG BaWü – Equal Pay/Daimler Truck: Am heutigen Dienstag verhandelt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg über die Berufung einer Daimler Truck-Managerin. Die Berufungsführerin, eine Abteilungsleiterin, die nach Rückkehr aus ihrer Elternzeit fast 20 Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen bekam, hatte im vergangenen November am Arbeitsgericht Stuttgart erreicht, dass ihr Arbeitgeber die Differenz zum Mediangehalt ihrer männlichen Vergleichsgruppe zahlen muss. Mit der von der GFF unterstützten Berufung solle nun jedoch ein voller Ausgleich zum Gehalt männlicher Vergleichskollegen erzielt und das beklagte Unternehmen verpflichtet werden, geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede nach objektiven Kriterien zu begründen. Es berichten FAZ (Marcus Jung/Oliver Schmale), taz (Patricia Hecht) und LTO (Tanja Podolski).
Rechtspolitik
AfD-Verbot: Der FAZ (Marlene Grunert) liegt die jüngste Fassung des Entwurfs eines Antrags für ein Verbot der AfD vor. Er wurde von Bundestags-Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und Linken erarbeitet. Initiator des Vorhabens ist Marco Wanderwitz (CDU). Wohl in keiner Fraktion gebe es eine Mehrheit für den Antrag, allerdings könnten 37 Abgeordnete gemeinsam einen Gruppenantrag stellen, der dann im Plenum diskutiert und abgestimmt wird. An einem Treffen hätten mehr als 50 interessierte Abgeordnete teilgenommen. Auch SZ (Markus Balser u.a.), Hbl (Dietmar Neuerer) und beck-aktuell berichten und beleuchten auch die überwiegend taktische Kritik an dem Verbotsantrag.
Im Leitartikel bewertet Reinhard Müller (FAZ) einen möglichen Verbotsantrag als "untauglichen Versuch, sich eines Phänomens zu entledigen, das in ganz Europa" zu beobachten sei. "Volksverhetzung ist ein Fall für den Staatsanwalt", darüber hinaus sei eine Auseinandersetzung "mit Argumenten und Form" angezeigt. Ronen Steinke (SZ) plädiert dagegen für einen Verbotsantrag. Er gibt zu bedenken, dass es "kein Szenario" gebe, "in dem die AfD es nicht schaffen wird zu johlen." Statt aus Furcht vor weiteren Proteststimmen oder Resignation wegen eines möglichen Scheiterns bedürfe es "Wehrhaftigkeit", um zu verhindern, dass die Partei "aus einer Position der Macht heraus johlt."
KI und Anwaltschaft: Auf beck-aktuell meint der Rechtsanwalt Markus Hartung, dass das "anwaltliche Berufsrecht" in Hinblick auf die Nutzung von KI "technikfest" sei. Zwar brauche es "Handreichungen für die Anwaltschaft", ein eigener AI-Act sei indes nicht erforderlich.
Chatkontrolle: Nach Informationen von netzpolitik.org (Markus Reuter) könnte am morgigen Mittwoch die Chatkontrolle erneut im EU-Ministerrat behandelt werden. Die Sperrminorität im Rat gegen das Vorhaben wackele; sollte es im Rat zu einem Beschluss kommen, werde der Entwurf im Trilog-Verfahren zwischen Kommission, Parlament und Rat weiter verhandelt.
Landtagswahlrecht Sachsen: Im FAZ-Einspruch formuliert Klaus Rennert verfassungsrechtliche Bedenken gegen das sächsische Landtagswahlgesetz. Der frühere Präsident des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert zum einen die Grundmandatsklausel, aufgrund der die Linke dank zweier direkt gewonnener Wahlkreise in den Landtag einzog. Zum anderen kritisiert Rennert, dass das Direktmandat eines Kandidaten der Freien Wähler mit einem Listenbewerber nachbesetzt wird, falls der Gewählte auf das Mandat verzichtet. Beide Fälle stünden im Widerspruch zur Fünfprozent-Sperrklausel und verletzten somit das Prinzip der Gleichheit der Wahl, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gebe.
Justiz
StA Köln – Olearius vs. Brorhilker: Der Bankier Christian Olearius, dessen Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Betrug im Juni wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt wurde, erstattete nun bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen die Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker. Olearius wirft Brorhilker vor, in mehreren Anklageschriften gegen Mitarbeiter seiner Warburg-Bank unwahre und unvollständig belastende Aussagen eines Kronzeugen als wahr und vollständig dargestellt zu haben. Auch der Kronzeuge wurde angezeigt. LTO und spiegel.de berichten.
VG Köln - Aussagen über Christian Olearius: Das Verwaltungsgericht Köln entschied auf Klage von Olearius, dass Brorhilker in ihrer Zeit als Staatsanwältin und der Präsident des LG Bonn, Stefan Weismann, die Persönlichkeitsrechte von Olearius verletzten. Sie hatten in dem von NDR und WDR produzierten Dokumentarfilm "Millionenraub" im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Betrug allgemein von "Organisierter Kriminalität" gesprochen. Die Äußerungen begründeten die "Gefahr einer vorverurteilenden Ächtung in der Öffentlichkeit", weil das Ermittlungsverfahren damals noch nicht abgeschlossen war. Den Zusammenhang zu Olearius hätten zwar erst die Filmemacher hergestellt, dies müssten sich Brorhilker und Weismann aber zurechnen lassen. beck-aktuell berichtet.
BVerfG – BKA-Gesetz: Am heutigen Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von 2018 in Kraft getretenen Normen des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) verkünden, die sich u.a. auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen. Vorab kritisiert der Volljurist Lennart Lagmöller auf dem Verfassungsblog den Umgang des BKA mit dem Grundsatzurteil des BVerfG zum BKA-Gesetz von 2016. Die Anforderungen würden großflächig missachtet, u.a. durch die exzessive Anwendung der Übergangsvorschrift des § 91 BKA-Gesetz.
BGH zu Kostenvorschuss bei Werkmangel: Der Bundesgerichtshof entschied Mitte August, dass eine zunächst geltend gemachte Minderung wegen eines Werkmangels nicht die Umstellung auf einen Kostenvorschussanspruch hindert. In dem zugrundeliegenden Fall hatten die Auftraggeber:innen zunächst eine Minderung wegen Mängeln an einem Hausbau geltend gemacht. Nachdem zunächst das Landgericht Lüneburg und sodann das Oberlandesgericht Celle der Klage auf Minderung mangels Wertverlusts des Hauses nicht stattgaben, machten die Auftraggeber:innen erfolgreich einen Anspruch auf Kostenvorschuss geltend, um die Mängel selbst zu beseitigen. Dies war möglich, so der BGH, denn eie Ablehnung der Minderung schließe lediglich einen Anspruch auf Nacherfüllung, auf großen Schadensersatz und den Rücktritt aus, nicht aber den Anspruch auf kleinen Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. beck-aktuell berichtet.
BAG zur Sachgrundbefristung: Die Rechtsanwält:innen Samira Jessl und Benjamin Kesisoglugil stellen im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Juni vor, wonach nur dann ein Sachgrund für die Befristung der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmer:innen, die zur Vertretung anderer Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden, gegeben ist, wenn bei Vertragsschluss ein nur vorübergehender Vertretungsbedarf prognostiziert wird und wenn es eine Kausalität zwischen dem zeitweiligen Ausfall der Arbeitnehmer:innen und der Einstellung der Vertreter:innen gibt.
BSG zu Arbeitsunfall beim Fußballspiel: Nun stellt auch LTO das Urteil des Bundessozialgerichts vor, wonach ein Unfall bei einem firmeninternen Fußballturnier nicht als Arbeitsunfall zu klassifizieren ist. Das Fußballturnier, bei dem lediglich 80 der europaweit über 11.000 Unternehmensmitarbeitenden teilnahmen, sei weder eine arbeitsbedingte Werbemaßnahme noch Teil der geschuldeten Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis gewesen.
KG Berlin zu Hakenkreuz/Corona-Tweet: Auf Revision der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hin hob das Kammergericht den vorinstanzlichen Freispruch eines Corona-Gegners auf, der u.a. die Fotomontage einer Maske mit einem Hakenkreuz ins Internet gestellt hatte. Anders als das AG Berlin-Tiergarten sah das KG den Tweet weder von der Meinungsfreiheit gedeckt noch erkannte es eine ausreichende Distanzierung von der NS-Willkürherrschaft. Das Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) soll NS-Kennzeichen vollkommen aus dem öffentlichen Raum verbannen. Der Angeklagte kündigte bereits im erstinstanzlichen Verfahren an, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. LTO (Max Kolter) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten ausführlich.
VG Berlin zu Waffenlieferung an Israel/Informationsrecht: Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag von Palästinenser:innen als unzulässig zurück, die Bundesregierung solle sie zeitnah nach Erteilung einer Genehmigung für Waffenlieferungen an Israel informieren, damit sie rechtzeitig Rechtsschutz gegen diese Lieferungen erlangen können. Die Verwaltungsgerichtsordnung sehe keine solche Auskunft vor, sodass die Palästinenser:innen nicht antragsbefugt sind. beck-aktuell berichtet.
LG Dresden zu vorgetäuschter Straftat: Das Landgericht Dresden hat Chokri A. wegen falscher Verdächtigung und besonders schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er habe seine Fesselung an ein Bett und das daraufhin gelegte Feuer inszeniert, um die drogenabhängige Mutter seiner Tochter von der bis dato gemeinschaftlich ausgeübten elterlichen Sorge für das Kind auszuschließen. Zwar gebe es keinen "unmittelbaren Beweis", so das Gericht, es sei jedoch aufgrund vieler Indizien von der Täterschaft A.s überzeugt. Es berichten FAZ (Kim Maurus) und SZ (Uta Eisenhardt).
LG Stralsund zu Sprung von Seebrücke: Das Landgericht Stralsund wies die Schadensersatzklage einer Mutter ab, die sich bei einem Sprung von einer Seebrücke auf Usedom verletzte, als sie ihr Kind, das zuvor von der Brücke gefallen war, retten wollte. Das Kind stürzte durch eine höchstens 31-Zentimeter große Lücke des Geländers, als es sich für ein Foto hinhockte und das Gleichgewicht verlor. Nach Ansicht des Gerichts war die Brücke ausreichend gegen erwartbare Gefahren gesichert. beck-aktuell, spiegel.de und bild.de (Torsten Pauly) berichten.
LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Das Landgericht Bonn hat das Hauptverfahren gegen Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck, einen früheren Kompagnon von Hanno Berger und Kronzeuge in zahlreichen Cum-Ex-Verfahren, eröffnet. Ab dem 21. November muss sich der Angeklagte an 24 angesetzten Verhandlungstagen gegen den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung in acht Fällen verteidigen und setzt dabei auf die Hilfe von Gerhard Strate. Es berichten Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und FAZ (Marcus Jung), denen die mehr als 500 Seiten starke Anklageschrift vorliegt.
AG München zu erbrechendem Taxigast: Anlässlich des Oktoberfestes erinnert LTO an eine Entscheidung des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2010, wonach einen Taxifahrer Mitverschulden trifft, wenn er trotz Bitten des Fahrgastes nicht an den Rand fährt, damit dieser sich außerhalb des Taxis übergeben kann. Bei dem Erbrechen im Auto handelt es sich zwar um eine Pflichtverletzung des Beförderungsvertrags, allerdings hat der Taxifahrer wegen des Mitverschuldens nur einen Schadensersatzanspruch auf die Erstattung der Hälfte der notwendigen Reinigungskosten.
Recht in der Welt
Frankreich – Marine Le Pen: In Frankreich muss sich demnächst Marine Le Pen gegen den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder in Höhe von etwa sieben Millionen Euro verantworten. Im Falle einer Verurteilung könne die Politikerin auch mit dem Entzug des passiven Wahlrechts bestraft werden. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern ihrer damals noch Front National benannten Partei soll Le Pen Angestellte ihrer Partei mit Geldern bezahlt haben, die FN-Abgeordneten des EU-Parlaments für ihre Mitarbeiter:innen zur Verfügung standen. FAZ (Michaela Wiegel), SZ (Oliver Meiler) und zeit.de berichten.
Frankreich – Vergewaltigung als Angebot: Im Interview mit spiegel.de (Britta Sandberg) erzählt die Gerichtszeichnerin Marion Dubreuil, die den Verfahrensbeteiligten – darunter auch den 51 der Vergewaltigung von Gisèle Pélicot angeklagten Männern – direkt ins Gesicht sehen kann, von ihren Wahrnehmungen des Strafprozesses. Der Hauptangeklagte Dominique Pélicot wirkte in den ersten Wochen auf Dubreuil als posiere er; in seinen emotionslosen Aussagen trete er selbstbewusst auf.
zeit.de (Annika Joeres) spricht mit dem Anwalt von Gisèle Pélicot, Stéphane Babonneau, über den "Prozess außerhalb jeder Norm", in dem sich 51 Angeklagte der Vergewaltigung verantworten müssen, und der das Potenzial hat, die französische Gesellschaft zu verändern. Babonneau beschreibt Gisèle Pélicot als "unglaublich stark und entschlossen".
Juristische Ausbildung
Law Clinics: Im Frage-Antwort-Format stellt beck-aktuell (Jannina Schäffer) das Konzept von Law Clinics vor, in denen Jurastudierende unentgeltlich unter Aufsicht von Volljurist:innen rechtlich beraten. Derzeit gebe es etwa 70 Law Clinics, wobei der Großteil sich auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert hat. Studierende lernen in Law Clinics neben Falllösungstaktiken auch Soft Skills wie Gesprächsführung und Einfühlungsvermögen.
Sonstiges
"Volksbürger": Im Feuilleton bespricht die FAZ (Simon Strauß) das von Maximilian Steinbeis verfasste und von dem Performance-Kollektiv "Nico and the Navigators" inszenierte Theraterstück "Volksbürger". Das Stück zeichnet die Regierungsübernahme einer "Demokratischen Allianz" in einem unbenannten Freistaat nach. Nach "schirachhaftem" Beginn biete das Stück auch "für den staatsrechtlichen Laien" interessante Aspekte und so "einen politischen Nachhilfeabend in Sachen Demokratiegefährdung." Auch die SZ (Peter Laudenbach) bespricht das Stück.
Kanzleirankingsn: Das Hbl (Alexander Pradka) berichtet über die nun erscheinende zwölfte Ausgabe des vom Deutschen Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen herausgegebenen Kanzleimonitors 2024/2025. Auf Grundlage von Empfehlungen von knapp 10.000 Unternehmensjurist:innen und Einzelrechtsanwält:innen wurden Kanzleirankings erstellt. Das von Rechtsgebieten unabhängige Gesamtranking der Top-100-Kanzleien führt CMS Deutschland an.
LTO https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/best-lawyers-anwaelte-kanzleien-des-jahres-2024-rechtsberatung-branchenrankingberichtet über das Kanzleiranking, das der US-Verlag Best Lawyers in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt erstellt hat. Der Titel “Kanzlei des Jahres” wurde für 23 Beratungsfelder vergeben.
International Desk: LTO-Karriere (Tamara Wendrich) stellt die Arbeit von sogenannten International Desks von Kanzleien vor, die in internationalen Kanzlei-Netzwerken eine länderspezifische Beratung bieten. Aufgabe der Anwält:innen in International Desks ist es, auch die Besonderheiten des deutschen Rechts übersetzend zu erklären – so seien deutsche föderale Eigenheiten für Jurist:innen des französischen Zentralstaates nur schwer begreiflich.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 1. Oktober 2024: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55536 (abgerufen am: 11.11.2024 )
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