Die juristische Presseschau vom 29. August 2024: Merz schlägt Not­lage vor / BGH zu Maß­r­e­gel­vollzug / Revi­dierte Anklage gegen Trump

29.08.2024

CDU-Chef Merz will EU-Asylrecht aushebeln, indem Deutschland den Notstand erklärt. BGH konkretisierte Regeln für psychiatrische Unterbringung. Sonderermittler Smith erhob überarbeitete Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs. 

Thema des Tages

Asyl - Notlage: CDU-Chef Friedrich Merz schlug vor, Deutschland solle eine nationale Notlage erklären, um Flüchtlinge an seinen Grenzen zurückweisen zu können. Dadurch will Merz die Dublin III-Verordnung aushebeln, die vorsieht, dass Asylsuchende zunächst aufgenommen werden, um dann den EU-Staat festzustellen, der für das Asylverfahren zuständig ist. Bisherige Versuche von EU-Staaten, entsprechende Notlagen zu erklären, hat der Europäische Gerichtshof jeweils zurückgewiesen. Merz entgegnete darauf, die Bevölkerung wolle nicht mehr hören, was alles nicht gehe. LTO und spiegel.de (Markus Becker) berichten. 

Frederik Eikmanns (taz) nennt Merz‘ Notstandrhetorik "verantwortungslos und kontraproduktiv". Sie stärke in erster Linie die Rechtsextremen. Diese würden seit jeher "in Umsturzfantasien schwelgen und eine Obsession mit dem Ausnahmezustand pflegen, in dem Demokratie, Grundrechte und Moral kurzerhand beiseite gewischt werden". Zusammenfassend stellt der Autor klar: "In einem freiheitlichen Rechtsstaat gibt es keine absolute Sicherheit. Das politische und gesellschaftliche System Deutschlands ist stabil – dem Anschlag zum Trotz." Auch Katharina Schuler (zeit.de) kritisiert die Forderungen von CDU-Chef Friedrich Merz scharf. So sei dessen ursprünglicher Vorschlag, ein Aufnahmeverbot für Menschen aus Afghanistan und Syrien zu verhängen, schon rein rechtlich nicht möglich. Doch auch die Forderung, eine nationale Notlage zu verkünden, stelle nicht mehr als eine "populistische Idee" dar, die letztlich vor allem der AfD nutzen werde.

Asyl: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat Gespräche mit den Ländern und der CDU/CSU über mögliche Konsequenzen angekündigt. Hierbei solle es in erster Linie um die Rückführung abgelehnter Asylsuchender in ihre Herkunftsländer, die Bekämpfung des islamistischen Terrors, aber auch um eine mögliche Verschärfung des Waffenrechts gehen. SZ (Markus Balser/Daniel Brössler/Bastian Brinkmann/Paul-Anton Krüger) und FAZ (Mona Jaeger/Reinhard Müller) berichten. 

tagesschau.de (Philip Raillon) prüft die asylpolitischen Vorschläge von Friedrich Merz auf ihre Realisierbarkeit. Die FAZ (Tim Niendorf) gibt einen Überblick über die bereits erfolgten Verschärfungen im Asylrecht und über geplante Vorhaben, die bislang noch nicht umgesetzt wurden. Die Zeit (Simon Langemann/Yassin Musharbash/Mark Schieritz) geht der Frage nach, welche der nun ins Spiel gebrachten Vorschläge überhaupt umsetzbar und zielführend sind, und schlägt fünf Maßnahmen vor, die das Problem lösen sollen; neben einer Stärkung der Sicherheitsbehörden etwa die tatsächliche Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht. Die Bürgermeister Ryyan Alshebl (Grüne), Richard Arnold (CDU) und Boris Palmer (parteilos) legen in der Zeit dar, was sie von der Regierung im Hinblick auf eine gelungene Migrationspolitik und die Verhinderung von Anschlägen wie in Solingen erwarten. Die taz (Dinah Riese) erklärt in einem Frage-Antwort-Format, wie das restriktive asylpolitische "dänische Modell", das auch hierzulande immer wieder gefordert wird, funktioniert. 

Paul Anton-Krüger (SZ) ist der Ansicht, dass eine Ausweitung der Kompetenzen von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz für eine wirksame Terrorismusabwehr weit wichtiger sei als neue Versuche, die Migration zu begrenzen. Wer – wie Merz – dagegen den Eindruck erwecke, "es komme nur auf den politischen Willen an und die Migrationsproblematik lasse sich quasi auf Knopfdruck lösen", der erweise "dem Land und der Demokratie" keinen Dienst. Rüdiger Soldt (FAZ) meint, es sei – zusätzlich zu den geforderten Maßnahmen – "politisch lohnend, sich mit den Schwachstellen der Flüchtlingsaufnahme und kurzfristig erreichbaren Schutzmaßnahmen" zu beschäftigen: So erschwere etwa der fehlende Informationsaustausch eine frühzeitige Intervention von Sozialarbeiter:innen oder Integrationsbeauftragten, um präventiv wirken zu können. Daniel Deckers (FAZ) meint, Merz müsse darauf achten, "dass das inhaltliche Momentum über der Umarmungsstrategie des Kanzlers nicht verloren" gehe. Wolfgang Kubicki (FDP) schreibt in einem Gastbeitrag in der Welt, die Tat von Solingen basiere auf politischen Fehlentscheidungen. Es sei daher an der Zeit, dass Behörden die ihnen zugewiesene Aufgabe erfüllen und die Politik ihre Verantwortung anerkenne. Ansonsten könne nicht erwartet werden, dass noch jemand dem Staat mit Respekt begegne. 

Abschiebungen nach Syrien: Mit der Frage, ob eine sichere Rückkehr von Syrer:innen in ihr Herkunftsland möglich ist, beschäftigt sich die Welt (Katja Klapsa)

Rechtspolitik

E-Zigaretten Niedersachsen: Laut LTO will die niedersächsische Landesregierung das Rauchverbot in Innenräumen auch auf Tabak und Cannabis in E-Zigaretten und sogenannten Vaporizern ausweiten. Begründet wird die geplante Gesetzesänderung damit, dass auch der Dampf als "potenziell gesundheitsschädlich" zu bewerten sei.

Justiz

BGH zu Maßregelvollzug: Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB konkretisiert und klargestellt, dass eine Unterbringung nicht angeordnet werden dürfe, "wenn der Ausschluss oder die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit" nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt gegeben, sondern "erst durch einen aktuell hinzutretenden Genuss berauschender Mittel, insbesondere von Alkohol, herbeigeführt worden" sei. In der dem Beschluss zugrundeliegenden Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M. sei dagegen nicht ausgeschlossen gewesen, dass erst das Hinzutreten der Alkoholisierung die Steuerungsfähigkeit des Mannes beeinträchtigt hatte. Das entsprechende Urteil wurde daher aufgehoben. Es berichtet LTO.

BGH – Weimarer Familienrichter: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Revisionen gegen die Verurteilung eines Weimarer Familienrichters wegen Rechtsbeugung. Das Landgericht Erfurt hatte den Familienrichter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er im Frühjahr 2021 in Weimarer Schulen Coronaschutzmaßnahmen verbot und dabei voreingenommen war. Die Verteidigung beantragte Freispruch, weil der Richter sich nicht bewusst von Recht und Gesetz entfernt habe. Die Bundesanwaltschaft beantragte, das Rechtsbeugungsurteil gegen den Richter wegen handwerklicher Fehler aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln. Der Amtsrichter gab in seinem letzten Wort an, nie die Absicht gehabt zu haben, das Recht zu verletzen. Der BGH wird seine Entscheidung am 20. November verkünden. taz (Christian Rath), LTO (Tanja Podolski) und beck-aktuell (Maximilian Amos) berichten.

BGH zum Ausschluss aus Anwaltsgesellschaft: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die auf einer Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse nichtig sind, sofern bei einer Partnerschaftsgesellschaft ein Unbefugter eine Gesellschafterversammlung einberuft. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte zu der Versammlung nicht der Managing Partner eingeladen, obwohl der Gesellschaftsvertrag dies vorsah. Der dort beschlossene Rauswurf eines Gesellschafters ist daher laut BGH ungültig. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet. 

BGH zu KZ-Sekretärin Stutthof: Die Habilitandin Daria Bayer und der Strafverteidiger Onur Özata analysieren auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Verurteilung der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard Furchner zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen bestätigte. Das Urteil sei nicht nur "zeitgeschichtlich bedeutsam" und ein wichtiger "Beitrag zur Anerkennung des Unrechts", das den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist, sondern auch ein begrüßenswerter "Beitrag zu den Grenzen individueller Verantwortlichkeit in bürokratisch organisierten Machtapparaten".

BGH zu Säureangriff auf Innogy-Gründer: Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Marco L. verworfen, der vom Landgericht Wuppertal im Februar 2024 wegen der Säureattacke auf den Energiemanager Bernhard Günther zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden war, schreibt die FAZ (Marcus Jung).

VG Stade zum Abseilen von Autobahnbrücke: Das Verwaltungsgericht Stade hat im Eilverfahren entschieden, dass das im Rahmen einer Demonstration geplante Abseilen von einer Autobahnbrücke eine einstündige Sperrung der Autobahn rechtfertige, so LTO. Die Versammlungsfreiheit wiege so schwer, dass die von den Demonstrierenden ursprünglich geplante Aktion – das Abseilen bei laufendem Verkehr – wenigstens teilweise (ohne laufenden Verkehr) ermöglicht werden müsse. Die Versammlungsbehörde hatte zuvor im Abseilen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen und die Versammlung daher nur auf der Brücke erlaubt. Eine Kundgebung ohne Abseilen ermögliche den Demonstrierenden jedoch laut VG nicht den "angestrebten Beachtungserfolg" ihrer Aktion.

VG Köln - Daten der Fördergeld-Affäre: Erstmals nannte das Bundesministerium für Bildung und Forschung Details zum internen Konflikt mit der früheren Staatssekretärin Sabine Döring. Zugrunde lag ein Eilantrag des Tagesspiegels beim Verwaltungsgericht Köln auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs. Laut tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) zeigte sich das Ministerium dabei bemüht, Döring als Hauptverantwortliche der Fördergeld-Affäre zu inszenieren. So soll Döring eigenverantwortlich eine "rechtliche Prüfung des Sachverhalts" veranlasst haben. Döring geht nun gerichtlich gegen angebliche Falschdarstellungen des Ministeriums vor, wie auch die FAZ (Heike Schmoll) ausführlich berichtet.

LG Bremen zu Volksverhetzung durch Pastor: Das Landgericht Bremen hat das Verfahren über die Strafbarkeit homosexuellenfeindlicher Äußerungen des evangelikalen Pastors Olaf Latzel aufgrund eines Geständnisses und einer Entschuldigung des Theologen vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Bereits seit vier Jahren muss sich Latzel wegen Volksverhetzung verantworten. Sollte er nun innerhalb von sechs Monaten 5.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein für queeres Leben zahlen, wird der Prozess endgültig eingestellt. Es berichtet LTO.

StA Berlin – Strafvereitelung durch Berliner Polizei: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen zwölf Polizisten, die im Verdacht stehen, einen Kollegen vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls geschützt zu haben, so spiegel.de. Der vermeintliche Dieb soll einem Kollegen Goldmünzen im Wert von 600 Euro aus dessen Dienstschrank in einer Wache in Berlin-Kreuzberg gestohlen haben.

Recht in der Welt

USA – Trump/Wahlmanipulation: Nachdem der Supreme Court im Washingtoner Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump teilweise Immunität gewährt hatte, erhob Sonderermittler Jack Smith nun eine revidierte Anklage, die das Immunitätsurteil zwar berücksichtigt, die wichtigsten Punkte aber bestehen lässt. Ein Prozess noch vor der Präsidentschaftswahl im November ist praktisch ausgeschlossen. FAZ (Majid Sattar) und spiegel.de (Marc Pitzke) berichten.

USA – Angriff aufs Kapitol: Wie spiegel.de schreibt, hat ein Richter in Washington einen 46-jährigen Mann, der beim Sturm auf das US-Kapitol im Januar 2021 als Erster in das Kongressgebäude eingedrungen war, zu fast viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und zudem eine Geldbuße in Höhe von umgerechnet rund 1800 Euro verhängt. Wegen ihrer Beteiligung an der Kapitol-Erstürmung wurden bisher fast 1500 Menschen angeklagt; unter ihnen auch der ehemalige US-Präsident Donald Trump.

Frankreich - Pawel Durow: Laut spiegel.de ist Telegram-Chef Pawel Durow nach seiner Festnahme in Frankreich nun gegen Zahlung einer Kaution von fünf Millionen Euro auf freien Fuß gekommen. Durow, gegen den ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, müsse jedoch unter Aufsicht der Justizbehörden bleiben und dürfe Frankreich nicht verlassen. In einem gesonderten Artikel nimmt spiegel.de die Ermittlungen gegen Durow zum Anlass, das mangelnde Vorgehen des Betreibers der Messenger-App gegen Kindesmissbrauch im Netz zu beleuchten. So gebe das Unternehmen etwa nur zögerlich Daten an Ermittlungsbehörden heraus und lösche strafbare Beiträge nicht. Auch habe die Plattform noch keine einzige Darstellung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder an die NGO "National Center for Missing and Exploited Children" weitergeleitet.

Eva Wolfangel (zeit.de) hält den Anklagepunkt der französischen Staatsanwaltschaft, der sich auf die Verschlüsselung der Nachrichten auf Telegram bezieht, für problematisch. Denn verschlüsselte Kommunikation schütze die Meinungsfreiheit; selbst wenn die entsprechenden Strukturen es ermöglichen, dass Kriminelle sie ausnutzen.

Großbritannien – Hass im Netz: Ausführlich berichtet nun auch die taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) über das strenge Vorgehen der britischen Justiz gegen Gewaltbefürwortung im Netz, nachdem infolge der Messerattacke von Southport auf Online-Plattformen verstärkt Hasskommentare gepostet und zur Hetzjagd auf Migrant:innen aufgerufen wurde.

Norwegen – Tiefseebergbau: Der norwegische WWF erhob Klage gegen einen Beschluss des norwegische Parlaments vom Januar, wonach große Unterwassergebiete für den kommerziellen Abbau von Meeresbodenmineralien geöffnet und versteigert werden sollen. Die Umweltorganisation argumentiert, dass zunächst eine fundierte Forschung betrieben werden müsse, bevor Gutachten darüber erstellt werden könnten, ob Tiefseebergbau erlaubt werden sollte. Der Prozess findet vom 28. November bis 4. Dezember statt, so die SZ (Alex Rühle)

Schweden – Morde durch Minderjährige: Nach einem Dreifachmord im vergangenen Oktober verhängte das Bezirksgericht Södertörn bei Stockholm nun das bislang höchste Strafmaß für Minderjährige in Schweden, schreibt die taz (Anne Diekhoff). Einer der Täter, der 17-jährige Schütze, wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt, der 16-Jährige, der ihn beauftragt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Zwei weitere junge Menschen wurden wegen Beihilfe verurteilt. Ziel der hohen Haftstrafen für Minderjährige sei die Eindämmung der Bandengewalt in Schweden.

Italien - Cecilia Parodi: Wie die FAZ (Matthias Rüb) schreibt, hat die Staatsanwaltschaft in Mailand Anklage gegen die Schriftstellerin Cecilia Parodi wegen Verunglimpfung und Anstiftung zu Straftaten aus Gründen rassischer, ethnischer und religiöser Diskriminierung erhoben, nachdem Parodi auf Instagram ein Video veröffentlicht hatte, in dem sie unter anderem ausführte: "Ich hasse alle Juden, alle Israelis" und "Ich hoffe, sie kopfüber hängen zu sehen." Später behauptete sie, sich in einer Krise befunden zu haben.

Indien – Sexualstraftäter: Die Kriminologin Madhumita Pandey befragte mehr als 100 verurteilte Vergewaltiger in einem indischen Gefängnis. Im Interview mit spiegel.de (Laura Höflinger) spricht sie über die Täter und deren Antrieb, über strukturelle Probleme und die Rolle des Patriarchats. Auch beleuchtet sie, in welchen Punkten sich die Rechtfertigungen mit denen von westlichen Tätern decken.

Sonstiges

Diversität in der Anwaltschaft: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht der Rechtsanwalt Niko Härting, der Anfang Juni zum ersten Vielfaltsbeauftragten des Deutschen Anwaltvereins gewählt wurde, über mangelnde Vielfalt in der Anwaltschaft. So seien insbesondere queere Anwält:innen oder solche mit einem Migrationshintergrund noch immer kaum sichtbar. Dies müsse sich dringend ändern.

Islamistische Gewalttäter:innen: Der Religionspädagogik-Professor Mouhanad Khorchide spricht in Justizvollzugsanstalten mit jungen Islamist:innen. Im Interview mit zeit.de (Evelyn Finger) erklärt er deren Hintergründe und Antriebe – und geht auf die Frage nach den Gründen für islamistische Gewalt ein.

Resilienz der Demokratie: Die Doktorandinnen Isabel Kienzle und Rhea Nachtigall stellen auf dem Verfassungsblog fest, dass migrationsfeindliche Landesregierungen aufenthaltsrechtliche Auslegungs- und Ermessensspielräume missbrauchen könnten. Angesichts der großen Spielräume, die das Aufenthaltsgesetz lässt, könnten etwa Sachbearbeiter:innen Normen systematisch zum Nachteil Einzelner auslegen. Es sei daher u.a. dringend notwendig, das Aufenthaltsgesetz "sturmfest" zu machen. 

Sextortion: Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet über eine Form von Cyberkriminalität, die sich Sextortion nennt. In Chats werden Jungen von angeblichen Mädchen oder jungen Frauen zu Nacktfotos gedrängt; und dann erpresst. Oberstaatsanwalt Thomas Goger nennt die Masche ein "Massenphänomen". Die Täterbanden stammen laut Goger in der Regel aus westafrikanischen Ländern wie Nigeria und der Elfenbeinküste oder aus Südostasien. 

Das Letzte zum Schluss

Flucht durch Fluss: Um einer Verkehrskontrolle zu entgehen, flüchtete ein Autofahrer in Rheinland-Pfalz mitten in der Nacht in die Mosel. Sein Versuch, durch den Fluss zu schwimmen und ihn über das andere Ufer zu verlassen, scheiterte, da auch dort bereits eine Streife auf ihn wartete. Trotz der Ausweglosigkeit der Situation verbrachte der 41-Jährige ganze 45 Minuten im Wasser, bis er sich von der Feuerwehr aus dem Fluss helfen ließ. Den genauen Fluchthergang schildert spiegel.de.

 

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LTO/bo/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. August 2024: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55293 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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