Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2024: BGH legt Sport­wetten-Fall dem EuGH vor / Här­tere Strafen für Kli­ma­pro­teste? / Com­pact klagt gegen Ver­eins­verbot

26.07.2024

Der EuGH soll entscheiden, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Flughafen-Blockaden lösen erneute Diskussionen um Strafschärfungen aus. Compact reichte Klage und Eilantrag beim BVerwG ein.

Thema des Tages

BGH – unerlaubte Sportwetten: Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob es die Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielbetreibers ausschließt, einen Sportwettenvertrag als nichtig zu erachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Konzession beantragte, das Konzessionsverfahren jedoch unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. In einem ähnlichen Fall entschied der EuGH 2016, dass eine Sportbarbetreiberin nicht die Konsequenzen behördlichen Versagens tragen muss. Der BGH hatte jedoch in der Vergangenheit angedeutet, dass er Sportwettenverträge auch dann für nichtig erachtet, wenn die Anbieter eine Erlaubnis beantragt, aber nicht erhalten haben. Die vorgelegte Frage ist zentral für Prozesse, bei denen Sportwettenkund:innen unter Berufung auf den vermeintlich nichtigen Wettvertrag von den (meist im Ausland sitzenden) Sportwettenbetreibern ihre Wettverluste erstattet bekommen wollen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Gregor Brunner), Hbl (Anna Urban), LTO, tagesschau.de (Philip Raillon), spiegel.de und beck-aktuell.

In einem separaten Kommentar meint Gregor Brunner (FAZ), dass "mit dem EuGH-Verfahren viele Gerichte innehalten dürften" und Kund:innen sich "womöglich auf eine Enttäuschung einstellen müssen".

Rechtspolitik

Klimaproteste/Eindringen auf Flughäfen: Angesichts neuer Aktionen von Klimaaktivist:innen an Flughäfen erklärte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) gegenüber bild.de (Burkhard Uhlenbroich), dass "der Gesetzgeber mit maximaler Härte" reagieren müsse. Strafverschärfungen im Luftsicherheitsheitsgesetz seien bereits geplant. Für das Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen sollen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. Der CDU-Politiker Günter Krings hält dies laut Welt für unzureichend, weil der Strafrahmen des geplanten neuen Delikts den gleichen Strafrahmen aufweise wie die Sachbeschädigung, die "jetzt bereits immer verwirklicht" werde. spiegel.de (Kristin Haug/Wiebke Ramm) beleuchten unter anderem das Strafverfahren gegen die Aktivistin Lilli Gomez, die bereits im Gerichtssaal weitere Blockaden ankündigte.

Die SZ (Thomas Hummel/Ronen Steinke) zeichnet den sich zuspitzenden Konflikt zwischen Staaten und Klimaaktivist:innen nach: Deutschland plant "empfindliche Freiheitsstrafen", in Großbritannien wurden Aktivist:innen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Amnesty International kritisiert, dass auch in Deutschland Proteste "systematisch eingeschränkt und unterdrückt" werden.

Ronen Steinke (SZ) widerspricht der Behauptung Wissings, dass es rechtsfreie Räume an Flughäfen gebe, und weist darauf hin, dass Klimaaktivist:innen bereits jetzt hart bestraft werden. Er fordert stattdessen mehr Tatkraft beim Klimaschutz. Auch Jasper von Altenbockum (FAZ) findet, dass es nicht unbedingt härterer Strafen bedarf, weil "der abgeschwächte Zulauf zum Klimaextremismus sicher auch mit der abschreckenden Wirkung von bereits ausgesprochenen Strafen" zu tun habe. Hingegen begrüßt Manfred Köhler (FAZ) den neuen Straftatbestand, weil es "nicht um sympathische Umweltbewegte mit Lastenrädern" geht, sondern "um Straftaten, die kein Verständnis verdienen".

Resilienz des BVerfG: Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm kritisiert in der FAZ die geplanten Grundgesetzänderungen zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts, weil das Zwei-Drittel-Quorum für die Wahl von Verfassungsrichter:innen nicht grundgesetzlich verankert werden soll. Damit "verfehlt das ganze Unterfangen das Ziel an seinem wichtigsten Punkt".

Die FAZ (Reinhard Veser) zeichnet minutiös nach, wie das polnische Verfassungsgericht nach dem PiS-Wahlsieg 2015 unter Kontrolle gebracht wurde. 

Familiengerichtsverfahren: Nun berichtet auch beck-aktuell über den Referentenentwurf des Bundesjustizministerium mit sechs Vorschlägen zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren vorgelegt. Unter anderem sollen Verfahrensbeistände gestärkt und ein Wahlgerichtsstand eingeführt werden. Die Länder und Verbände haben nun bis zum 6. September Zeit, Stellung zu nehmen.

Justiz

BVerwG – Compact-Verbot: Die Compact-Magazin GmbH hat Mittwochabend einen Eilantrag und eine entsprechende Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, um ihre Auflösung und die Einziehung ihrer Vermögenswerte infolge des Vereinsverbots zu verhindern. LTO (Markus Sehl) mutmaßt, dass der Verein die ebenfalls beantragte Aufhebung der sofortigen Vollziehung mit dem laufenden Betrieb des Mediums begründen wird. Eine Eilentscheidung könnte aufgrund der komplexen Rechtsfragen erst in einigen Wochen oder Monaten kommen; die Entscheidung im Hauptsacheverfahren werde wohl Jahre dauern. Es berichten außerdem sueddeutsche.de, FAZ (Michael Hanfeld), Welt, spiegel.de und zeit.de.

BVerfG – Bundestags-Wahlrecht: Angesichts der für kommenden Dienstag angesetzten Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform befindet Heribert Prantl (SZ), dass "Einzelheiten dieses Gesetzes eklatant verfassungswidrig sind". Prantl sieht es kritisch, wenn "der Gesetzgeber zum Gesetzgeber in eigener Sache wird" und erinnert an einen alten Vorschlag, dass eine einzurichtende "unabhängige außerparlamentarische Instanz" stattdessen in solchen Belangen "öffentlich Stellung nehmen, Lösungsvorschläge ausarbeiten, Gutachten erstatten, dem Parlament Initiativen empfehlen und jährlich Bericht erstatten" sollte.

BGH zu Bewertungen im Internet: Die Angabe, ein Unternehmen habe durchschnittliche Sternebewertungen, muss nicht gesondert aufgeschlüsselt werden, weil durchschnittlichen Verbraucher:innen bewusst ist, dass sich eine solche Bewertung grundsätzlich aus unterschiedlichen guten und schlechten Bewertungen ergibt. Damit wies der Bundesgerichtshof die Revision der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zurück. Die Vorinstanzen hatten der Klägerin aber bereits insoweit recht gegeben, dass die Anzahl und der Zeitraum der Bewertungen angegeben werden muss. LTO, tagesschau.de (Egzona Hyseni) und beck-aktuell berichten.

BVerwG zu Corona-Ladenschließungen: Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision einer Elektromarktbetreiberin zurück, die die zweiwöchige coronabedingte Schließung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern durch die sächsische Corona-Verordnung im Frühjahr 2020 für unvereinbar mit ihrer Berufsfreiheit und ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung hielt. In der damaligen Pandemielage war die gewählte Grenze von 800 Quadratmetern jedoch nach Auffassung des BVerwG vom Einschätzungsspielraum der sächsischen Landesregierung gedeckt. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

BGH – Adblocker: Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung in der Urheberrechtsklage des Axel-Springer-Verlags gegen den Werbeblocker Adblock Plus ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlich gelagerten Fall abzuwarten, die voraussichtlich im Oktober kommen wird. Springers Argumentation, Werbeblocker würden urheberrechtswidrig in die Programmiercodes von Websites eingreifen, hatten die Vorinstanzen bereits abgelehnt. LTO berichtet.

LVerfG Berlin zu Belästigung einer behinderten Frau: Rechtsprofessorin Julia Zinsmeister nimmt auf dem Verfassungsblog eine Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs aus dem Juni zum Anlass, den gleichberechtigten Zugang behinderter Menschen zur Justiz einzufordern. Zinsmeister weist darauf hin, dass geistig Behinderte überdurchschnittlich häufig zu Opfern von Sexualstraftaten werden. Um ihnen Zugang zum Recht zu gewähren, müsse mit ihnen in “leichter Sprache” kommuniziert werden. Auch Vorurteile von Polizist:innen, Justizangehörigen und Gutachter:innen können dazu führen, dass behinderte Menschen "recht- und schutzlos" bleiben. Entsprechende Fortbildungen seien erforderlich.

KG Berlin zu ADS vs. Nius: Das Kammergericht wies Mitte Juli eine sofortige Beschwerde der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zurück, mit der die ADS gegen Aussagen des Mediums Nius im Zusammenhang mit der Diskriminierung einer Transfrau durch ein Frauen-Fitnessstudio vorgehen wollte. LTO (Kevin Japalak/Felix W. Zimmermann) gibt die gerichtliche Argumentation ausführlich wieder. Auch inhaltliche Falschaussagen können als Meinungsäußerungen zulässig sein, wenn diese im Kontext klargestellt werden. Das KG beruft sich auf eine im April ergangenene, ebenfalls von Nius erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), in der das BVerfG der Meinungsfreiheit und insbesondere der "Machtkritik" Vorrang gewährte.

OVG NRW zu subsidiärem Schutz für Syrer:innen: Christian Vooren (zeit.de) findet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das einem Syrer den subsidiären Schutzstatus absprach, "schlicht irreführend und fahrlässig", weil sie dem Narrativ Raum gibt, "in Damaskus sei es doch gar nicht so übel". Er findet, dass es "als humanitäre Messlatte für ein sicheres Land arg niedrig ist", wenn Gerichte das kriegsverbrecherische Assad-Regime nicht ernst nehmen.

OLG Düsseldorf zu Befangenheit/Verfahrensleitung: Ausnahmsweise sah das Oberlandesgericht Düsseldorf in der unsachgemäßen Verfahrensleitung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht Düsseldorf einen Befangenheitsgrund. Das jahrelange Hinziehen des Verfahrens "kann auch aus Sicht einer verständigen Partei den Eindruck erwecken, dass dieser das Verfahren nicht fördern wollte". ZPO-Blog (Peter Bert) schildert den Fall.

LG München I zu Jérôme Boateng: Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das wegen Körperverletzung und Beleidigung ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng ein, der nur unter Strafvorbehalt verwarnt worden war. Nun muss das Bayrische Oberste Landesgericht über die Revision entscheiden. spiegel.de, beck-aktuell und bild.de berichten.

LG Hamburg – Urheberrecht/KI: Am Landgericht Hamburg wird der erste urheberrechtliche Fall im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz verhandelt. Ein Fotograf klagt gegen einen gemeinnützigen Verein, der eines der auf Bigstock verfügbaren Fotos des Fotografen (mit sechs Milliarden weiteren Fotos) in einem Datensatz für die KI-Forschung bereitstellte. Das LG Hamburg muss nun klären, ob es sich bei der Vorgabe von Bigstock, dass Bilder nicht für "automated programs" verwendet werden dürfen, um einen wirksamen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt im Sinne des Urheberrechts handelt. Rechtsanwältin Saskia Ostendorff erläutert auf LTO die Hintergründe des Falls.

AG Montabaur zu Kinderpornografie/Lehrerin: Nach Inkrafttreten der Korrektur des § 184b StGB am 28. Juni, die den Grundtatbestand der Verbreitung der Kinderpornografie wieder vom Verbrechen zum Vergehen zurückstufte, stellte das Amtsgericht Montabaur nun ein entsprechendes Strafverfahren gegen eine Lehrerin ein. Die Lehrerin hatte die Intimaufnahme einer 13-Jährigen ungeöffnet via Mail an die Mutter der Schülerin geschickt, damit diese bei der Polizei Anzeige gegen den Schüler erstatten kann, der die Aufnahmen verbreitet haben soll. Bei einem Verbrechen wäre die Einstellung nicht möglich gewesen. LTO berichtet.

Compact-Strafverfahren: taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) hat bei verschiedenen Generalstaatsanwaltschaften nachgefragt, ob Ermittlungsverfahren gegen Personen im Zusammenhang mit dem Compact-Magazin laufen. Hessen führt derzeit keine Verfahren, in Brandenburg sind sieben Ermittlungsverfahren anhängig und in Sachsen-Anhalt könnte es demnächst zu einem Verfahren wegen des Zeigens einer Flagge mit dem Compact-Logo nach dem erteilten Verbot kommen.

Drohungen und Beleidigungen gegen Justizbeschäftigte: LTO zufolge haben verbale Ausfälle gegen Justizbeschäftigte in Sachsen-Anhalt in einigen Bereichen zugenommen. Täter:innen sind insbesondere Reichsbürger:innen und Corona-Leugner:innen. Auch bild.de nennt einige Fälle, auch über Sachsen-Anhalt hinaus, in denen es zu Drohungen und Gewalt gegen Justizangehörige kam.

Recht in der Welt

USA – Trump/Dokumente: Im Interview mit LTO (Max Kolter) erläutert der US-Rechtsprofessor Russell Miller (in englischer Sprache) Hintergründe zur Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump in der Dokumentenaffäre. Miller weist außerdem darauf hin, dass die anderen Strafverfahren gegen Trump unabhängig von dem Fehler des Dokumenten-Verfahrens weiterlaufen. Das Gericht stellte das Verfahren wegen der fehlerhaften Ernennung des Sonderermittlers ein.

USA – Trump/Stormy Daniels: Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA entschied, dass US-Präsident:innen unter Umständen Immunität genießen, stellte die Staatsanwaltschaft im New Yorker Schweigegeld-Strafverfahren fest, dass Trumps Fälschung von Geschäftsgrundlagen keine Amtshandlung gewesen sei und daher nicht von der Immunität gedeckt sei. Sie fordert deshalb laut zeit.de das Gericht auf, den Schuldspruch aufrecht zu erhalten. Der zuständige Richter wird am 6. September über den Antrag Trumps entscheiden.

IStGH – Haftbefehl gegen Netanjahu: Die SZ (Ronen Steinke) setzt sich mit dem Amicus-Curiae-Brief auseinander, mit dem die Bundesregierung die zuständige Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs aufforderte, den Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den Verteidigungsminister Joav Gallant nicht auszustellen. Die Begründung, dass die israelische Justiz ausreichend selbst ermittele, stimme nicht in Hinblick auf die "großen Linien": Laut dem israelischen Verfassungsrechtler David Kretzmer hat "Israels Justiz in ‘patriotischen’ beziehungsweise außenpolitischen Fragen der Besatzungs- und Verteidigungspolitik den Konflikt mit der Politik seit Jahrzehnten gemieden".

EGMR/Frankreich – Prostitution: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah in dem in Frankreich geltenden Sexkaufverbot (das nur Sanktionen gegen Kunden von Prostituierten vorsieht) keine Menschenrechtsverletzung der beschwerdeführenden Prostitutierten und Verbände, weil Frankreich seinen Ermessensspielraum nicht überschritten habe. Allerdings mahnte der EGMR an, dass der Gesetzgeber die sozialen, politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen eines Sexkaufverbots beachten muss. tagesschau.de (Elena Raddatz) berichtet.

Sonstiges

Resilienz der Demokratie: Im Interview mit dem Hbl (Sven Prange) fordert Maximilian Steinbeis, "sich nicht mit Rechtspopulisten in inhaltliche Diskussionen verwickeln zu lassen, als ginge es um ganz normale Politik". Schwachstellen der Demokratie sieht Steinbeis vor allem in der Absicherung der Verfassungsgerichte.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2024: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55079 (abgerufen am: 27.07.2024 )

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