Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2024: Verbot des IZH / SG Ham­burg zu Bezahl­karte / Rechts­staats­be­richt der EU-Kom­mis­sion

25.07.2024

Das BMI verbot das Islamische Zentrum Hamburg und stützte sich auf das Vereinsgesetz. Das SG Hamburg verlangte eine Einzelfallprüfung für den Bargeldbedarf von Asylbewerbern. Die Europäische Kommission legte ihren Rechtsstaatsbericht vor. 

Thema des Tages

IZH-Verbot: Das von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium hat das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg und mehrerer mit ihm verbundener Organisationen verfügt. Das Verbot stützt sich auf das Vereinsgesetz und Art. 9 Abs. 2 GG. Laut Faeser erfülle das IZH alle drei Verbotsgründe des Vereinsgesetzes. Es richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und die Völkerverständigung. Außerdem laufe seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider, indem es die verbotene Terrororganisation Hisbollah unterstützt. Das IZH gilt als verlängerter Arm des iranischen Regimes in Deutschland. Faeser betonte, dass sich das Verbot nicht gegen den schiitischen Glauben richte. Es berichten SZ (Constanze von Bullion/Christoph Koopmann/Paul-Anton Krüger/Ulrike Nimz), FAZ (Mona Jaeger/Julian Staib), taz (Gernot Knödler), Welt (Denis Fengler), LTO, zeit.de (Tom Kroll/Christoph Heinemann) und spiegel.de (Ansgar Siemens/Wolf Wiedmann-Schmidt) und spiegel.de (Susanne Koelbl/Sebastian Stoll/Anastasia Trenkler).

Christoph Koopmann (SZ) begrüßt das Verbot. Es lasse sich leichter begründen als das Verbot gegen den rechtsextremistischen Compact Verlag, weil dem IZH auch Straftaten vorgeworfen werden. Jasper von Altenbockum (FAZ) findet, das Verbot komme zu spät. "Die Samthandschuhe des Staates" erklärt er sich damit, "dass sich Politiker leicht durch den Vorwurf einschüchtern lassen, sie seien islamfeindlich, wenn sie gegen Islamismus vorgehen". In einem Ja-Nein-Format wägen Frederik Eikmanns und Daniel Bax (beide taz) die Richtigkeit des Verbots ab. Tom Kroll (Zeit) kritisiert, dass nicht vor dem Verbot ein Plan entwickelt wurde, wie die Lücke geschlossen werden kann, "die man damit in das religiöse Gefüge und die Glaubenspraxis von 30.000 Menschen reißt". Dies sei mehr als riskant, denn sollte sich bei diesen Menschen der Eindruck verfestigen, bei dem Verbot handele es sich um einen Angriff auf ihre Religion als Ganzes, drohe eine Radikalisierung. Deniz Yücel (Welt) hofft, dass die Verbotsverfügung gerichtsfest formuliert ist. Denn die westliche Welt könne die iranische Diktatur zwar nicht stürzen, sie könne und müsse aber alles unterlassen, "was ihr nützt".  

Rechtspolitik

Bundeshaushalt: Die SZ (Claus Hulverscheidt/Vivien Timmler) gibt einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Risiken des geplanten Bundeshaushalts 2025, insbesondere die Deklarierung der Gelder an Deutsche Bahn und Autobahn GmbH als Darlehen sowie die Nutzung von Restbeständen aus der Finanzierung der Gaspreisbremse. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat Gutachten bei Rechtsprofessor Johannes Hellermann und beim Wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums in Auftrag gegeben. Diese sollen noch im Juli erstattet werden. 

Sexuelle Identität: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sein Versprechen, dass sich Berlin für die Aufnahme der sexuellen Identität in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG einsetzen wird, bislang nicht eingelöst. Daher werden nun die Stimmen nach einer Umsetzung des Schritts lauter, zumal sich auch die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Ergänzung des GG verständigt hatte, bislang aber ebenfalls untätig geblieben ist. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Resilienz des BVerfG: spiegel.de (Dietmar Hipp) analysiert im Leitartikel die Einigung der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU sowie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf Grundgesetzänderungen zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und begrüßt die Initiative. "Wer das Bundesverfassungsgericht – mit einfacher Mehrheit – in die Hand bekommt, könnte damit auch ohne Zweidrittelmehrheit an allen Grundrechten herumwerkeln, indem er eigentlich verfassungswidrige Gesetze erlässt, in der Erwartung, dass Karlsruhe dem keinen Einhalt gebietet."

Heinrich Wefing (Zeit) stellt klar, dass die neuen Regelungen mehr seien als nur juristische Details. "Sie führen mitten hinein ins Herz der Demokratie". Die Einigung sei ein wichtiges Signal: "Diese Republik lässt sich ihre Demokratie nicht kaputt machen".

Commercial Courts: Die Vorsitzende Richterin Julia Flockermann stellt auf LTO das Anfang Juli beschlossene Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland vor, mit dem englischsprachige Commercial Courts eingeführt werden sollen, und prüft, ob es seinem Anspruch gerecht wird. Sie prognostiziert: "Damit die Stärkung des Justizstandorts Deutschland und des deutschen Rechts gelingt, wird es auch darauf ankommen, dass Anwaltschaft und Unternehmen diese neuen Wirtschaftsverfahren vor den Commercial Courts und Chambers nutzen."

Cybersicherheit: Das Bundeskabinett hat strengere Regeln zur Cybersicherheit auf den Weg gebracht und einen Gesetzentwurf zur Änderung des BSI-Gesetzes beschlossen. Rund 29.500 Unternehmen müssen danach umfassende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Die Regelungen basieren auf der EU-Richtlinie NIS-2 und zielen darauf ab, die Resilienz gegen Cyberangriffe zu erhöhen und die Cybersicherheit in der Bundesverwaltung zu stärken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll erweiterte Aufsichtsinstrumente erhalten, um die Einhaltung der neuen Vorgaben zu überwachen. Auch die Verhängung von Bußgeldern soll möglich sein. Es berichten tagesschau.de (Philip Raillon) und beck-aktuell.

Justiz

SG Hamburg zu Bezahlkarte: Das Sozialgericht Hamburg hat per Eilbeschluss entschieden, dass die pauschale Grenze von 50 Euro Bargeld, die Asylsuchende seit Einführung der Bezahlkarte im Monat erhalten, rechtswidrig ist, so LTO (Kevin Japalak). Bei der Festlegung des Betrages müssten auch Besonderheiten wie Alter, Behinderung, Krankheit oder Alleinerziehung berücksichtigt werden. Diesen Anforderungen werde der Pauschalbetrag von 50 Euro nicht gerecht. Der Klägerin, einer schwangeren Asylbewerberin, und ihrem minderjährigen Kind seien zusammen 270 Euro Bargeld zu gewähren. Grundsätzliche Bedenken gegen die Bezahlkarte hatte das SG jedoch nicht.

BGH zu ärztlicher Gebührenordnung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch auf ambulante Operationen in Privatkliniken anwendbar ist. Im konkreten Fall ging es um die Rückerstattung von Honoraren für Fettabsaugungen, die eine Patientin aufgrund eines Lipödems durchführen ließ. Die Klinik hatte die Leistungen pauschal abgerechnet. Laut BGH hätte die Klinik allerdings detailliert nach GOÄ abrechnen müssen. Das Gericht stellte zudem klar, dass es sich bei der Behandlung nicht um eine Schönheitsoperation handelte. Es berichtet beck-aktuell (Joachim Jahn).

LG Bamberg zu Geldautomatensprengung: Laut FAZ (Jannis Holl) verurteilte das Landgericht Bamberg 15 Männer im Alter von 23 bis 43 Jahren – nach vorangegangenen Verständigungen – unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und fünf Jahren und elf Monaten. Zwei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Gruppe aus den Niederlanden und Belgien hatte in Deutschland im Rahmen einer Serie von Automatensprengungen einen Sachschaden in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro verursacht.

AG Bernau zu Augenblicksversagen im Straßenverkehr: Amtsrichter Thomas Melzer berichtet in der Zeit von einem Verfahren, in dem ein Lkw-Fahrer, der aufgrund eines Augenblickversagens den Tod eines Fahrradfahrers verursacht hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, und wirft die Frage auf, was der Schuldausgleich für den fahrlässig herbeigeführten Tod eines Menschen ist.

GBA – Kriegsverbrechen in Syrien: Wie spiegel.de schreibt, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen das syrische Mitglied der Terrormiliz Hisbollah, Ammar A., erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in Syrien zwischen 2012 und 2014 Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung, Folter und Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der Mann war im vergangenen Dezember in Baden-Württemberg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Recht in der Welt

IGH/Israel - Besatzung palästinensischer Gebiete: Der Rechtsprofessor Claus Kreß befasst sich auf LTO ausführlich mit den Folgen des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs, wonach die seit 1967 andauernde israelische Besatzung im Westjordanland und in Ost-Jerusalem illegal ist. Indem der IGH Israel etwa nicht "sofort und bedingungslos", sondern nur "so schnell wie möglich" zur Beendigung seiner militärischen Präsenz aufgefordert hat, halte er "ein Fenster für eine Verhandlungslösung offen, die auch Israels Sicherheitsinteressen berücksichtigt".

Mexiko – Justizreform: Die Assistenzprofessorin Mariana Velasco-Rivera schildert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Pläne der mexikanischen Regierung unter Präsident Andrés Manuel López Obrador, das Justizsystem grundlegend zu reformieren. Die Reformen beinhalten unter anderem die Abschaffung des Justizrats. Kritiker:innen befürchten eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz und eine Schwächung der Demokratie.

USA - Polizist Sean Grayson: Der weiße Polizist Sean Grayson muss sich vor einem Gericht im Bundeststaat Illinois wegen vorsätzlicher Tötung und Amtsmissbrauch verantworten. Er hatte der 36-jährige Schwarzen Sonya Massey ins Gesicht geschossen, ohne dass für ihn eine Gefahr bestand. Die SZ (Jürgen Schmieder) berichtet. 

Polen – Schwangerschaftsabbruch: Die SZ (Viktoria Großmann) berichtet über die bislang erfolglosen Versuche des polnischen Premiers Donald Tusk, die unter der PiS-Regierung verabschiedeten rigiden Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen zu liberalisieren. Zumindest die Beihilfe wollte er entkriminalisieren – und scheiterte damit nun äußerst knapp an Mitgliedern seiner eigenen Koalition. Vier Stimmen fehlten zur Mehrheit.

Viktoria Großmann (SZ) nennt das Verhalten derjenigen Abgeordneten, die "den hart errungenen Kompromiss, der vor allem weiblichen Abgeordneten viele Zugeständnisse abverlangte, einfach platzen" ließen, irrational. Der Regierung müsse bewusst sein: "Wenn die Frauen verlieren", verliere die Regierung die Frauen.

Slowakei – Mediengesetz: Im Interview mit der FAZ (Stephan Löwenstein) spricht Soňa Weissová vom öffentlich-rechtlichen Radio in der Slowakei über das Mediengesetz, das die Regierung Fico zum 1. Juli eingeführt hat, und erläutert, was dies für ihren Sender bedeutet. So sei vom Vorsitzenden des Medienausschusses im Parlament bereits angekündigt worden, welche Moderator:innen "nach seiner Ansicht ausgetauscht werden" müssten. Auch sei offen gesagt worden, "dass die Meinungen der Regierung stärker widergespiegelt werden" müssten.

Neuseeland – Urteil gegen Hundehalterin: Laut spiegel.de wurde eine Frau aus Auckland zu einer zweimonatigen Haftstrafe verurteilt, weil sie ihren Hund so überfütterte, dass er an den Folgen seines Übergewichts verstarb. Die Frau zeigte sich einsichtig. Neben der Haftstrafe muss sie umgerechnet rund 670 Euro Strafe zahlen. Zudem darf sie zwölf Monate lang keine Hunde mehr halten.

Juristische Ausbildung

Meinungen von Studierenden: LTO-Karriere (Stefanie Weber) fasst die Ergebnisse einer von dem Rechtsprofessor Jörg Kinzig unter seinen Studierenden durchgeführten Umfrage zusammen. Studierende der Universität Tübingen beantworteten anonym Fragen zu ihrer politischen Einstellung, zu dem Sinn und der Angemessenheit von Strafe sowie der Arbeit der Justiz. Die Umfrageergebnisse ließen unter anderem einen Mangel an Vertrauen in die Justiz erkennen, auffällig war zudem, dass ein Großteil der Befragten die Justiz für "zu lasch" hielt.

Sonstiges

EU-Rechtsstaatsbericht: Die EU-Kommission hat einen neuen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten und den Aufnahmekandidaten vorgelegt. Insbesondere Ungarn und die Slowakei bereiten der Kommission danach Sorgen. Doch auch Deutschland müsse nachbessern. So solle etwa die Zahl der Richter:innen und Staatsanwält:innen erhöht werden. SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Thomas Gutschker), taz (Eric Bonse) und Welt (Christoph B. Schiltz) berichten.

Die Rechtsprofessorin Petra Bárd diskutiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) sieben Empfehlungen zur Verbesserung des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichts der Europäischen Kommission. So sei es unter anderem erforderlich, zwischen Demokratien und hybriden Regimen zu unterscheiden und diese entsprechend unterschiedlich zu behandeln.

Josef Kelnberger (SZ) nennt es "sinnvoll", dass die Behörde "bis ins Detail der nationalen Gesetzgebung hinein" prüfe, ob und inwiefern "die Freiheit von Justiz, Medien und Zivilgesellschaft bedroht" und Korruption angemessen bekämpft werde. Dies könne man für übergriffig halten, es sei aber "angebracht im Sinn der europäischen Idee".

Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit: Die Rechtsprofessorin und ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz befasst sich im Staat-und-Recht-Teil der FAZ ausführlich mit den Freiheitsgarantien des GG, insbesondere mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Meinungsfreiheit. Die Autorin befürchtet, die Freiheitsgarantien könnten leerlaufen, "wenn Dritte durch Hassrede und geballte Desinformation den Zugang zur Auseinandersetzung für bestimmte Personen, Themen und Positionen verschließen" Solche "Silencing-Effekte" sollen als wichtiger Gesichtspunkt gegen die Meinungsäußerung regelmäßig berücksichtigt werden. Hetzer sollen zudem "genauer an dem festgehalten werden, was sie sagen wollen, auch wenn sie es trickreich mehrdeutig verpacken". 

Abschiebungen nach Syrien: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach Syrer:innen kein subsidiärer Schutz mehr zusteht, weil Leib und Leben von Zivilist:innen in Syrien nicht mehr ernsthaft bedroht seien, nährt Diskussionen über Abschiebungen nach Syrien. Während Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Nordrhein-Westfalen Innenminister Herbert Reul (CDU) ankündigten, Straftäter:innen künftig in Länder wie Syrien und Afghanistan abschieben zu wollen, warnen Menschenrechtsorganisationen vor einem solchen Schritt und weisen darauf hin, dass Abschiebungen in die Länder weder rechtlich noch praktisch möglich seien. Es berichten SZ (Constanze von Bullion/Paul-Anton Krüger/Christian Wernicke) und tagesschau.de (Philip Raillon/ Rainer Striewski).

Compact-Verbot: Ob das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins gerechtfertigt ist, ist weiterhin umstritten. Die FAZ (Theresa Weiß) fasst die Diskussionen zusammen und wirft einen kritischen Blick in die letzten vier Ausgaben des Magazins. Darin seien Verschwörungsnarrative bedient worden und es sei auch von einem Umsturz die Rede.

Film "Die Ermittlung": Sofia Glasl (SZ) rezensiert RP Kahls Verfilmung von Peter Weiss’ "Die Ermittlung". Der Kinofilm nutze den Theatertext, um das Grauen des Holocausts durch die Zeugenaussagen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses zu vermitteln, und setze dabei auf eine minimalistische Bühnensituation in einem Fernsehstudio, um die Konfrontation zwischen Tätern und Opfern eindringlich darzustellen. Mit 60 Darstellern und einer vierstündigen Laufzeit schaffe Kahl eine zeitgemäße und intensive Auseinandersetzung mit dem Holocaust.

 

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LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2024: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55069 (abgerufen am: 25.07.2024 )

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