Der mitangeklagte Ex-Wirecard-Buchhalter von Erffa legte noch kein Geständnis ab. Die EU-Kommission muss Impfstoff-Deals offenlegen. Der Frankfurter Prozess gegen die Reuß-Gruppe kommt nur langsam in Gang.
Thema des Tages
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun/von Erffa: Wie Anfang Juli angekündigt, sagte der mitangeklagte ehemalige Wirecard-Buchhalter Stephan von Erffa erstmals aus, bisher allerdings ohne das erwartete Geständnis abzulegen. Er räumte zwar Fehler ein, aber kein kriminelles Handeln; er habe sich auch nie bereichert. Für inhaltliche Prüfungen sei er nicht verantwortlich gewesen. Angesichts seiner hohen Arbeitsbelastung habe er einzelne Vorgänge auch gar nicht prüfen können. Zu den laut Anklage erfundenen milliardenschweren Drittpartnergeschäften in Asien sagte von Erffa, dass er sie nur vom Hörensagen gekannt habe. Am heutigen Donnerstag wird von Erffa, der sich eine Verständigung mit dem Gericht und damit eine geringere Haftstrafe erhofft, seine Aussage fortführen. Die richterliche Befragung folgt voraussichtlich am kommenden Montag. Das Gericht hat ihm bei einem "qualifizierten Geständnis" eine Freiheitsstrafe von sechs bis acht Jahren in Aussicht gestellt. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Henning Peitsmeier), taz (Patrick Guyton), Hbl (René Bender u.a.), LTO (Stefan Schmidbauer) und spiegel.de (Tim Bartz).
Rechtspolitik
Digitale Beweismittel: Nach Informationen von LTO (Hasso Suliak) gab das von Marco Buschmann (FDP) geführte Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der im August 2023 in Kraft getretenen europäischen E-Evidence-Richtlinie und zur Durchführung der parallelen EU-E-Beweismittel-Verordnung in die Ressortabstimmung. Die Regelungen sollen die Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union dadurch effizienter gestalten, dass Strafverfolgungsbehörden künftig direkt Internetdienstleister wie Google oder Meta zur Herausgabe oder Sicherung digitaler Beweismittel auffordern können, ohne vorher die zuständige Behörde des jeweiligen Sitzstaates kontaktieren zu müssen. Die deutschen Regelungen sollen 2026 in Kraft treten.
Luftsicherheitsgesetz: Die Bundesregierung will laut SZ und beck-aktuell das Luftsicherheitsgesetz als Reaktion auf vergangene Klimaproteste verschärfen. Das Eindringen auf die Landebahnen von Flughäfen soll künftig mit mehrjährigen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden können.
Commercial Courts: Rechtsanwalt Peter Berg stellt auf beck-aktuell das Anfang Juli beschlossene Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland, mit dem englischsprachige Commercial Courts eingeführt werden sollen, vor und prüft, ob es seinem Anspruch gerecht wird. Er resümiert, dass die Commercial Courts "eine attraktive Alternative für deutsche Parteien sein können, die sonst zum LG gegangen wären". Die Wahl ausländischer Gerichtsstandorte sei jedoch in der Regel darauf zurückzuführen, dass die Parteien das ausländische Recht anwenden möchten.
Bundespräsident in der Gesetzgebung: Robert Rossmann (SZ) findet, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Klimaschutzgesetz und das 2023 reformierte Bundestags-Wahlrecht nach Prüfung zu Recht unterzeichnet habe. Allerdings hätte Steinmeier nach Ansicht des Autors außerhalb des Ausfertigungsverfahrens "mutiger" sein sollen, indem er die geplanten Gesetze öffentlich inhaltlich kritisiert, anstatt sich "wegzuducken".
Bundeswehrgesetz / LVerfG Bayern: Der bayerische Landtag hat ein Bundeswehrgesetz beschlossen, um eine engere Zusammenarbeit der Hochschulen und staatlichen Schulen mit der Bundeswehr zu erwirken. Universitäten wird darin unter anderem verboten, eine militärische Nutzung ihrer Forschungsergebnisse zu untersagen; in Fragen der nationalen Sicherheit sind sie nun verpflichtet, mit der Bundeswehr zu kooperieren. Kritiker:innen halten das Gesetz wegen Eingriffs in die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit für verfassungswidrig, wie LTO schreibt.
Die SZ (Andreas Glas/Johan Osel) fasst diese und weitere vor der Sommerpause beschlossenen bayerischen Regelungen zusammen. U.a. wurde auch das Wahlverfahren zum bayerischen Landesverfassungsgericht so geändert, dass die Nicht-Wahl von AfD-Vorschlägen komplikationslos möglich ist.
Justiz
EuG zu EU-Impfstoffdeal: Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass die EU-Kommission gegen EU-Recht verstieß, indem sie Teile der milliardenschweren Coronaimpfstoff-Verträge geheim hielt. Damit gab das EuG den Nichtigkeitsklagen von EU-Parlamentarier:innen und Privatpersonen teilweise statt. Zum einen konnte sich die EU-Kommission nicht auf das Geheimhaltungsinteresse der Unternehmen berufen, um die Veröffentlichung der Klauseln über mögliche Entschädigungszahlungen an Unternehmen zu verhindern, weil es aufgrund der allgemeinen Kenntnis um solche Klauseln gar kein Geheimhaltungsinteresse gebe. Ebenso lehnte das EuG den Einwand der EU-Kommission ab, Vertragspassagen zu den Verhandlungsteams aufgrund des Schutzes der Privatsphäre der Betroffenen nicht veröffentlichen zu können. Informationen zu den Verhandler:innen seien von öffentlichem Interesse, weil nur so mögliche Interessenkonflikte überprüft werden können. SZ (Jan Diesteldorf), FAZ (Katja Gelinsky), LTO, tagesschau.de (Philip Raillon) und beck-aktuell berichten.
OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Das Strafverfahren gegen acht Mitglieder der Führungsriege der Reuß-Gruppe vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. befasste sich in den ersten 16 Verhandlungstagen vor der dreiwöchigen Sommerpause vor allem mit den angeklagten Personen, weniger mit den Tatvorwürfen. Mehrere Angeklagte, unter ihnen Reuß selbst und die Ex-AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann sagten aus. Aufgrund zahlreicher Anträge der Angeklagten zieht sich der Prozess in die Länge. An den letzten Verhandlungstagen wurden vor allem Durchsuchungsprokolle verlesen. FAZ (Elena Zompi) und taz (Joachim Tornau) zeichnen die bisherigen Geschehnisse nach.
EuG zu ByteDance: Das Gericht der Europäischen Union wies die Nichtigkeitsklage des Tiktok-Konzerns ByteDance gegen die Einstufung als sogenannter Gatekeeper nach der Digitale-Märkte-Verordnung der EU ab. Damit bestätigte das EuG, dass ByteDance als "einflussreiche Plattform" besonderen Vorgaben unterliegt, durch die eine Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung einzelner Unternehmen vermieden werden soll. Zwar ist ByteDance ein relativ neuer Marktteilnehmer, allerdings habe Tiktok die Zahl der Nutzer:innen "sehr schnell und exponentiell" steigern können. Es berichten SZ (Simon Groß), FAZ (Katja Gelinsky), LTO, beck-aktuell und zeit.de.
BGH zu Halten am Straßenrand: Der Bundesgerichtshof entschied im Juni in einem straßenverkehrsrechtlichen Fall, dass die sogenannte Lückenrechtsprechung nicht auf Fälle anwendbar ist, in denen ein Fahrzeug lediglich am Straßenrand hält. Laut der aus dem straßenverkehrsrechtlichen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme folgenden Lückenrechtsprechung müssen Verkehrsteilnehmende, die eigentlich Vorfahrt haben, trotzdem Rücksicht auf mögliche Gefahrenquellen nehmen, wenn sie eine stockende Fahrzeugkolonne überholen, weil es sein kann, dass ein Fahrzeug aus einer querenden, nicht vorfahrtsberechtigten Straße eine Lücke in der Fahrzeugkolonne nutzt und losfährt. Dieser Gedanke ist nicht auf lediglich in zweiter Reihe vor einer Einfahrt parkende Autos übertragbar, weil es für die vorfahrtsberechtigten Fahrer:innen keinen konkreten Anlass gibt, nicht auf die eigene Vorfahrt zu vertrauen, wie beck-aktuell (Maximilian Amos) die Urteilsbegründung referiert.
BGH zur WEG-Jahresabrechnung: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über eine jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem April zur seit Dezember 2020 geltenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, wonach sich der Anspruch von Wohnungseigentümer:innen auf eine Jahresabrechnung nicht mehr gegen die Verwalter:innen, sondern gegen die Gesamtheit der Immobilieneigner:innen richtet.
OVG NRW zu Verdachtsfall AfD: Christian Rath (anwaltsblatt.de) analysiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der Bundes-AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall aus dem Mai. In der jetzt veröffentlichten Begründung sei deutlich geworden, dass das OVG selbst im zentralen Punkt des ethnischen Volksbegriffs allenfalls einen Verdacht gegen die AfD erkennen kann. Der Autor kritisiert die Argumentation mit dem ethnischen Volksbegriff auch deshalb, weil hier legales und verfassungsfeindliches Argumentieren sehr nahe beieinanderliegen, was die Akzeptanz des staatlichen Umgangs mit der Oppositionspartei AfD beeinträchtige.
VG Berlin – Junge Welt vs. BfV: Am heutigen Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin darüber, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die linke Zeitung "Junge Welt" als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und beobachten darf. Ein Urteil wird voraussichtlich im Anschluss an die Verhandlung fallen. Die SZ (Ronen Steinke) gibt einen Überblick über die Vorwürfe gegen die Tageszeitung und fragt rhetorisch, ob man gewisse außenpolitische Ansichten von Journalist:innen "mit den Mitteln des Sicherheitsapparats erzwingen" sollte.
ArbG Mainz zu Pro-Palästina/El Ghazi: Der Verein FSV Mainz 05 kündigte an, gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz, das die fristlose Kündigung des Profi-Fußballers Anwar El Ghazi wegen eines später gelöschten Instagram-Posts mit der Parole "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" für unwirksam erklärte, in Berufung zu gehen. Nächstinstanzlich wird das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klären müssen, ob El Ghazi eine arbeitsvertragliche Pflicht dergestalt verletzte, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war, so LTO.
AG München – Petr Bystron: Wie bild.de (Andreas Bachner) schreibt, musste das Amtsgericht München das Strafverfahren gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorerst einstellen. Zwar hatte der Bundestag Bystrons Immunität bereits aufgehoben, allerdings genießt der zum Europaabgeordneten gewählte Bystron seit der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments nun erneut Immunität. Bystron hatte unter anderem eine Collage mit Photos von Politiker:innen veröffentlicht, die den Arm gleich eines Hitlergrußes hochhielten.
Recht in der Welt
Slowakei – Korruption: Die Slowakei hat die umstrittene weitreichende Strafrechtsreform teilweise wieder zurückgenommen, um dem möglichen Verlust europäischer Fördergelder entgegenzuwirken. Im Frühjahr hatte die Slowakei eine Sonderermittlungsbehörde für Korruption abgeschafft und den Strafrahmen für Korruption abgesenkt. Betrug im Zusammenhang mit EU-Subventionen kann nun wieder härter geahndet werden, wie die FAZ (Stephan Löwenstein) die erneute Novellierung wiedergibt.
Israel – Angriff der Hamas: In einem nun veröffentlichten Bericht stellt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) klar, dass die Hamas und mit ihr verbündete Gruppen mit den Angriffen vom 7. Oktober Völkerrechtsverbrechen begingen, wie die taz (Lisa Schneider) schreibt. Susanne Knaul (taz) macht es "sprachlos", dass HRW erst jetzt "zu dieser Erkenntnis" gekommen ist. Sie findet, dass "Vorwürfe gegen Israel zweifellos" angebracht sind, es allerdings nicht zu einer "Hierarchisierung der Opfer" kommen sollte.
USA – Supreme Court: Nun schreiben auch FAZ (Majid Sattar), taz (Bernd Pickert), LTO, spiegel.de (Sebastian Stoll), beck-aktuell und zeit.de über die Reformpläne des derzeitigen US-Präsidenten Joe Biden, die Amtszeit der Richter:innen des Obersten Gerichtshofs der USA zu begrenzen und einen durchsetzbaren Ethik-Kodex einzuführen. Da die Pläne unter anderem vom mehrheitlich republikanisch besetzten Repräsentantenhaus gebilligt werden müssen, gilt ihre Umsetzung als eher unwahrscheinlich.
Alan Posener (Welt) stellt fest, dass "Politisierung und Korruption dem Ansehen des Supreme Courts erheblichen Schaden zugefügt" haben. Eine Reform des Gerichts müsste aber überparteilich sein – Bidens Vorschlag scheine wie der Versuch, "das von Konservativen besetzte Gericht zu disziplinieren" und gehe nicht das grundlegende Problem an: die "Ideologisierung und Instrumentalisierung durch die Politik".
Sonstiges
Compact-Verbot: Das am Dienstag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Verbot der rechtsextremen Compact Verlags GmbH beschäftigt die Medien weiterhin. Einen Überblick über die rechtlichen Diskussionen geben FAZ (Friederike Haupt), FAZ (Michael Hanfeld) und taz (Jean-Philipp Baeck). Der Argumentation des Bundesinnenministeriums zufolge sei die Zeitschrift eher eine politische gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Organisation als eine Pressepublikation. Kritiker:innen sehen in dem Verbot einen Missbrauch des Vereinsrechts.
In einem Ja-Nein-Format wägen Gareth Joswig und Stefan Reinecke (taz) die Richtigkeit des Verbots ab. Dietmar Neuerer (Hbl) meint, dass Faeser sich auf "juristisch unsicherem Terrain" bewegt. Man könne nicht einfach "unerwünschte Meinungen verbieten". Holger Stark (Zeit) sieht das Verbot ebenfalls kritisch und betont, dass die Presse in Deutschland "aus schmerzhaften historischen Gründen" Freiheiten genießt, die "nur in extremen Ausnahmefällen angetastet werden sollten". Detlef Georgia Schulze (taz-blogs) befasst sich ausführlich mit der Frage der Abgrenzung von Vereinen und presserechtlichen Organisationen. Schulze schlussfolgert, dass das Verbot den hinter dem Magazin stehenden Verlag betrifft, sodass das "Verlegen bzw. Herausgeben der Zeitschrift nicht-verbotenen Vereinen nicht verboten ist". Gunnar Schupelius (bild.de) sieht das Verbot ebenfalls problematisch, weil die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit "auch absurde Meinungen und falsche Behauptungen" umfasst.
Verbandsjurist:innen: LTO-Karriere (Tamara Wendrich) stellt das Berufsfeld von Verbandsjurist:innen vor, die als "Sprachrohr zwischen Politik, Wirtschaft und Recht" fungieren. Sie stellen den Mitgliedern der Verbände neue (geplante) Gesetzgebung vor, formulieren ihre Interessen gegenüber den Gesetzgeber:innen und vertreten die Mitglieder unter Umständen (außer)gerichtlich.
Urlaub und Recht: In der Welt (Felix Seifert) gibt Rechtsanwalt Arndt Kempgens einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes. Die FAZ (Wolfgang Gessler) widmet sich der relativ restriktiven Rechtsprechung zu möglichen Zahlungen bei Erkrankungen während des Urlaubs.
Das Letzte zum Schluss
Kuriose Petitionen: Anlässlich der aktuellen Petition, mit der mittlerweile fast eine halbe Million Menschen die Wiederholung des EM-Viertelfinalspiels Deutschland gegen Spanien wegen des nicht geahndeten Handspiels des spanischen Spielers Marc Cucurella fordern, listet die SZ (Léonardo Kahn) andere kuriose Anliegen auf. So forderten Bürger:innen in Petitionen vom Bundestag bereits eine Verpflichtung Cristiano Ronaldos durch den BVB Dortmund oder ein Jogginghosenverbot.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2024: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55024 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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