Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2024: BGH zu Miet­kau­tion / Mehr Recht­schutz gegen Aus­lie­fe­rungen? / BGH ver­han­delt über Pan­ora­ma­f­rei­heit und Drohnen

11.07.2024

Vermieter dürfen auch nach Verjährung von Ansprüchen die Mietkaution einbehalten. BRAK fordert ein Rechtsmittel gegen OLG-Auslieferungsentscheidungen. BGH verhandelt heute über Urheberrecht an Drohnenaufnahmen öffentlicher Kunstwerke.

Thema des Tages

BGH zu Mietkaution und Verjährung: Vermieter:innen können die Kaution auch dann einbehalten, wenn ihr Schadensersatzanspruch gegen den Mieter:innen bereits verjährt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof. Eine Mieterin hatte auf Herausgabe der Kaution geklagt, nachdem ihr Vermieter erst nach der sechsmonatigen mietrechtlichen Verjährungsfrist die Aufrechnung wegen vermeintlicher Schäden an der Wohnung erklärt hatte. Zwar ermöglicht § 215 Alt. 1 BGB auch eine Aufrechnung mit einer bereits verjährten Forderung, solange die Forderung in dem Zeitpunkt, in dem erstmals aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war. Die Vorinstanzen verneinten jedoch schon die Aufrechnungslage, da der Schadensersatzanspruch des Vermieters zunächst nur auf Naturalrestitution gerichtet sei. Der BGH sah dagegen ein Einbehalten der Kaution mit Blick auf die Interessenlage der Mietparteien als zulässig an. Die Auslegung der entsprechenden Abrede ergebe, dass ein Vermieter auch nach der Verjährungsfrist Ersatzansprüche von der Kaution abziehen dürfe. Es berichten FAZ (Marcus Jung), spiegel.de, tagesschau.de (Philip Raillon) und beck-aktuell. tagesschau.de bringt zudem Antworten auf zentrale Fragen zum Urteil.

Rechtspolitik

Auslieferungen: Anlässlich der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn fordert die Bundesrechtsanwaltskammer, ein ordentliches Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung gegen OLG-Auslieferungsentscheidungen einzuführen. § 13 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sieht derzeit nur eine Instanz vor den Oberlandesgerichten vor. Im Bundesjustizministerium wird derzeit ein Referentenentwurf zu dem Thema ausgearbeitet, dessen Inhalt aber noch nicht bekannt ist. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

Sexualstrafrecht: Im Streitressort der Zeit diskutieren die Anwältin Christina Clemm und die Philosophin Svenja Flaßpöhler darüber, ob das deutsche Sexualstrafrecht im Sinne der "Ja heißt ja"-Lösung verschärft werden sollte. Dagegen führt Flaßpöhler an, dass schon die frühere Regelung "ausreichend" war und auch die "Nein heißt nein"-Regelung die Gewalt gegen Frauen nicht eingedämmt habe.

Bundeshaushalt: Finanzminister Christian Lindner (FDP) plant, die 16 Milliarden Euro große Finanzlücke im Haushalt mit Maßnahmen zu schließen, die nach einem Bericht des Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand) verfassungsrechtlich unzulässig sein könnten. Zum einen geht es um die Verwendung von Mitteln, die der Förderbank KfW zur Abwicklung der Gaspreisbremse zur Verfügung gestellt wurden und die nicht vollständig verbraucht wurden. Dies könne eine verbotene Verwendung von Notlagenkrediten darstellen, die das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Schuldenbremsen-Urteil von November 2023 beschäftigt hatte. Zudem sei umstritten, ob Lindners Vorhaben, Zuschüsse an die Bahn durch "besonders attraktive Darlehen" zu ersetzen, mit der Schuldenbremse vereinbar ist.

Deepfakes: Der Bundesrat hat auf Bayerns Initiative einen Gesetzentwurf eingebracht, dass die Verbreitung von Deepfakes, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, strafbar sein soll. Ausnahmen für Kunst und Wissenschaft sind vorgesehen. netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) macht darauf aufmerksam, dass die Verbreitung von nonkonsensual verbreiteten Nacktaufnahmen und pornografischem Material schon jetzt nach § 201b StGB strafbar ist. Da bis 2027 die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umgesetzt werden müsse, sei mit einem Gesetz zum Thema Deepfakes in den kommenden Jahren zu rechnen.

Cannabis: Alexander Haneke (FAZ) kritisiert, dass die Cannabis-Legalisierung zu kurz gedacht sei, weil sie "die Polizei zu Tatenlosigkeit verurteilt und das Milliardengeschäft der illegalen Kartelle vereinfacht". In den Niederlanden, wo es keine legalen Lieferketten gab, habe die Mafia als Großlieferant bereitgestanden. Dies drohe nun auch in Deutschland. "Nur Enthusiasten" würden sich in einer Anbauvereinigung organisieren. Gekauft werde weiterhin beim Dealer.

Justiz

BGH – Drohnenaufnahmen: Der BGH verhandelt am heutigen Donnerstag über die Frage, ob die Aufnahme von öffentlich aufgestellten Kunstwerken mittels Drohnen unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fällt. Die Vorinstanzen verneinten dies, da diese Ausnahme vom Urheberrechtsschutz nur dann gelte, wenn das Kunstwerk aus der Passantenperspektive auf einer öffentlichen Straße aufgenommen wird. Es berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos).

BGH zu tödlicher HNO-Untersuchung: Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision eines HNO-Arztes, der im Juni 2023 vom Landgericht Hamburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden war. Der Arzt hatte 2007 eine Routine-Operation bei einem neunjährigen Kind vorgenommen, das in der Folge verstarb. Nachdem das Verfahren zweimal durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden war, strengte die Nebenklage ein Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Hamburg an. In zwei Entscheidungen verwarf das Gericht das Verfahren – erst als unzulässig, dann als unbegründet. Erst nachdem das BVerfG die Entscheidungen jeweils aufhob, wurde 2021 Anklage erhoben. LTO berichtet über den "Justizmarathon".

BGH zu Fristberechnung und eEB: Der BGH gewährte dem Mandanten eines Anwalts, der eine Berufungsfrist verpasste, die sich nach einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB) berechnete, keine Wiedereinsetzung in den in den vorigen Stand. Wer Handakten verwende, müsse Vorkehrung zur Berechnung und Notierung der Berufungsfrist treffen. Der BGH schlägt vor, einen Screenshot des eEB zu den Akten zu nehmen. LTO berichtet.

BGH zu Prämiensparvertrag/Zinsberechnung: Anlässlich des BGH-Urteils zur korrekten Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen beantwortet das Hbl (Elisabeth Atzler) die Frage, wie Kunden nun Rückzahlungen erhalten können. Es seien Fälle bekannt, in denen Sparer über 12.000 Euro zurückverlangen könnten, im Schnitt seien es 1300 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt betroffenen Kund:innen der Sparkassen, diese aktiv zu Nachzahlungen aufzufordern.

Markus Hinterberger (Hbl) kritisiert, dass die Sparkassen nun auf Verjährung der Forderungen setzten und versuchten, ihren Kunden nichts nachzuzahlen. "Ihr Image der Guten oder Besseren in der Finanzbranche würde noch mehr Flecken bekommen, als es seit den Lehman-Zertifikaten oder anderen Zinsstreitigkeiten ohnehin schon hat."

Wolfgang Janisch (SZ) sieht den BGH als Robin Hood der kleinen Leute, der mit seiner Klauselkontrolle ein Kräftegleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herstelle. Es sei weniger das wirtschaftliche Gefälle als der Wissensvorsprung der Unternehmen, der die richterliche Kontrolle erforderlich mache. Wie Gebühren berechnet und Zinsen kalkuliert werden, sei selbst für den BGH ein "anspruchsvoll" zu durchdringendes "Dickicht".

OLG Köln zu Google-Löschungsanspruch: Wie das Oberlandesgericht Köln entschied, kann ein Anspruch auf Löschung von Sucheinträgen nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO auch erfolgreich gegen Googles irische Tochtergesellschaft Google Ireland Limited gerichtet werden. Die irische Limited hatte argumentiert, dass nur die in den USA sitzende Google Limited Liablity Company (LLC), die auch in der Datenschutzerklärung als Datenverantwortliche benannt ist, für die Datenverarbeitung verantwortlich sei. Das OLG argumentierte jedoch, dass Google Ireland Limited, die die Suchmaschine betreibt, im Sinne der DSGVO verantwortlich sei, da schon das Anzeigen der Informationen eine Datenverarbeitung darstelle. LTO berichtet.

OLG Schleswig zur Vaterschaft eines trans Mannes: Das Oberlandesgericht Schleswig hat ein Standesamt dazu verpflichtet, einen trans Mann auf seinen Antrag hin als Vater einzutragen. Die Mutter des Kindes war mit dem Antragssteller verheiratet. Da er schon zum Zeitpunkt der Geburt auch rechtlich als Mann galt, hielt das Gericht § 11 Transsexuellengesetz (Eltern-Kind-Verhältnis) für unanwendbar. Nach der Norm lässt die Entscheidung, dass der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern unberührt. beck-aktuell berichtet.

OLG München – Umsturzpläne/Reuß: Im Münchener Prozess gegen die Verschwörergruppe um Heinrich XIII Prinz Reuß hat sich die Astrologin Hildegard L. als erste Angeklagte vor Gericht geäußert. Laut Anklage soll die Mitarbeiterin der Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann Gastgeberin eines Treffens mit Prinz Reuß und anderen Mitgliedern gewesen sein und Kontakt zu ehemaligen Soldaten gesucht haben, die den Bundestag für einen Umsturz auskundschaften wollten. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.

OVG NRW zu BSW-Teilnahme an Wahlsendung: Auf dem Verfassungsblog verortet der Richter Alexander Hobusch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur BSW-Teilnahme an der WDR-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" in einem Spannungsverhältnis zwischen Chancengleichheit der Parteien und der Rundfunkfreiheit. Zu Recht habe das Gericht das Argument des WDR verworfen, wonach die Sendung auch Rückblicke in die abgelaufene Wahlperiode enthalten sollte. Bei der Auswahl der Parteien dürfe nicht, auch nicht "durch die Hintertür", nur auf die Ergebnisse der letzten Wahl abgestellt werden. Zudem sei bei der Gewichtung des BSW zu beachten, dass die Partei erst vor wenigen Monaten gegründet wurde.

LG Koblenz zu Beleidigung von Cem Özdemir: Ein Mann, der den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (Grüne) auf Facebook als "Drecksack" bezeichnete, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Koblenz 600 Euro Schmerzensgeld an ihn zahlen und seine Abmahnkosten in Höhe von 800 Euro erstatten. Da die Meinungsäußerung ohne sachlichen Bezug zum Inhalt von Özdemirs Post sei, überwiege das Persönlichkeitsrecht von Cem Özdemir die Meinungsfreiheit des Mannes. LTO berichtet.

LG Frankfurt/M. zu Reisemängeln: LTO berichtet über zwei Urteile des LG Frankfurt. Zum einen erhielt ein Ehepaar 25 Prozent des Reisepreises zurück, nachdem ihre elftägige Schiffsreise durch Schottland wegen des schlechten Wetters und einer Kanalblockade nicht wie angekündigt am "Herz der schottischen Highlands" vorbeiführte. Zum anderen entschied das Gericht im Sinne von drei Urlaubern, die sich Ersatztickets für einen ausgefallenen Flug von Shiraz (Iran) nach Frankfurt gebucht hatten, nachdem sie von der Flug-Annullierung wegen iranischer Internetsperren nicht erfahren hatten.

LG Stuttgart - BaWü-Pavillon auf der Expo 2020: Beim Prozessauftakt in dieser Woche zeichnete sich ab, dass das Land Baden-Württemberg auf den Kosten für den BaWü-Pavillon auf der Expo 2020 in Dubai sitzenbleibt. Weil die Verträge von einem durch das Landeswirtschaftsministerium ernannten Generalkommissar unterzeichnet wurden, muss das Land nun wohl haften, auch wenn im Vorfeld ausgemacht war, dass die wirtschaftlichen Risiken von anderen Institutionen, u.a. der Ingenieurskammer des Landes, getragen werden sollen. Die SZ (Roland Muschel) berichtet auf der Titelseite.

VG Berlin zu Bafög-Höhe: Nun berichten auch FAZ (Marlene Grunert) und taz (Ralf Pauli) über die Vorlage des VG Berlin zu den Bafög-Höchstsätzen, die es für "evident zu niedrig" und verfassungswidrig hält.  So betrage etwa der Bafög-Unterkunftsbedarfs 325 Euro, obwohl mehr als die Hälfte der Studierenden Mieten von mindestens 351 Euro gezahlt hätten. Zudem orientiere sich der Bedarf am gesamtdeutschen Durchschnitt, was angesichts starker regionaler Unterschiede eine zu starke Pauschalisierung darstelle.

Reinhard Müller (FAZ) findet zwar die "Teilhabe an Bildung gerade unter Gleichheitsgesichtspunkten wichtig", mahnt aber, dass sich das irdische Paradies nicht aus der Steckdose finanziere und nicht gottgegeben sei. Das Grundgesetz atme den Geist "der Freiheit und Verantwortung" und sehe nicht vor, dass der Staat den Bürger "zum Dauerversorgungsempfänger mästet".

VG Berlin – Ex-Staatssekretärin Döring: Anlässlich neuveröffentlichter kompromittierender Chats aus der Führungsspitze des Bundesbildungsministeriums, die darauf hindeuten, dass ein Förderstopp schon früh Thema war, drängt Jost Müller-Neuhof (Tsp) auf Aufklärung. Statt dieser aber werde "Schuld auf einer früheren Staatssekretärin abgeladen, die sich nun vor Gericht gegen exakt jene Zuweisung wehrt und selbst etwas dazu sagen will, aber nicht darf." Das dürfe man der Ministerin nicht durchgehen lassen.

AG Berlin-Tiergarten zu Rassismus in Polizeiausbildung: Nun berichtet auch LTO über die Verurteilung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen Beleidigung und Volksverhetzung, die während ihrer Polizeiausbildung einen Schwarzen Kollegen mehrfach rassistisch beleidigt haben soll. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die Beamtin voraussichtlich aus dem Dienst entfernt.

StA Gera – Björn Höcke/Verunglimpfung: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags erneut die Immunität von Björn Höcke (AfD) aufgehoben. Ermittelt wird gegen ihn wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole nach § 90a StGB im Rahmen einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera. Höcke habe in seiner Rede westliche Demokratien als "Regenbogen-Imperium" verunglimpft, das es "auf die Zerstörung der Nation durch Masseneinwanderung" abgesehen und Frau und Mann den Kampf angesagt habe. zeit.de und bild.de (Uwe Freitag) berichten.

Richter Bengt Fuchs: Michael Obhues, Präsident des VG Gera, hat gegen den Vizegerichtspräsidenten Bengt Fuchs ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem rassistische und homophobe Äußerungen bekannt wurden, die Fuchs in Online-Foren getätigt haben soll. Ein mögliches Dienstvergehen könnte in einem Verstoß gegen das Mäßigungsgebot liegen. Die am Vortag vom Präsidium des VG verfügte Änderung der Geschäftsverteilung, wonach Fuchs einer Kammer ohne Asylzuständigkeit zugewiesen wurde, stützt sich auf § 21e Abs. 3 GVG. Richter Fuchs sei in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren wegen zu erwartender Befangenheitsanträge "verhindert". LTO (Christian Rath) berichtet.

Recht in der Welt

Haftbefehl für Julia Nawalnaja: Das Moskauer Basmannij-Gericht hat am Dienstag entschieden, Julia Nawalnaja, die Witwe des verstorbenen Kreml-Kritikers Alexei Nawalny, per Haftbefehl zu suchen. Sie habe sich wegen der Beteiligung an einer extremistischen Gruppierung strafbar gemacht. Es berichten taz (Barbara Oertel) und spiegel.de.

Sonstiges

Wissenschaftsfreiheit: Rechtsprofessor Ekkehart Reimer stellt in einem Gastbeitrag für die FAZ die besondere Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit heraus und grenzt sie zur Meinungsfreiheit ab. Während letztere den "Marktplatz der Meinungen" schütze, verlange die Wissenschaftsfreiheit Objektivität und Methodenfestigkeit, schütze letztlich also "das glatte Gegenteil der freien Meinung". Aus dieser Beobachtung sei eine strikte Trennung zwischen Universität und Gesellschaft herzuleiten: "Universitäten sind nicht der Ort politischer Debatte."

Whistleblowing: Ein Jahr nachdem das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben 97 Prozent der deutschen Unternehmen ein Meldesystem für interne Tippgeber:innen eingeführt, die  Missstände oder Straftaten aufdecken möchten. Nach einer Umfrage begründeten die allermeisten Unternehmen diese Möglichkeit mit dem Ziel, die geltenden rechtlichen Vorgaben zu erfüllen (94 Prozent). Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Rehabilitierung Homosexueller: Erst 357 Menschen haben einen Antrag auf Rehabilitierung und Entschädigung wegen Verurteilungen infolge homosexueller Handlungen gestellt, nachdem der Bundestag 2017 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte. 264 Anträge wurden positiv beschieden. Die SZ berichtet.

 

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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2024: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54974 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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