Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2024: EU-Chat­kon­trolle erneut geschei­tert / Sichere Finan­zie­rung für Frau­en­häuser? / EuGH zu Biozid-Wer­bung

21.06.2024

Mangels ausreichender Mehrheit für die Einführung einer Chatkontrolle wurde die Abstimmung im AStV der EU abgesagt. Familienministerin Paus plant ein Gewalthilfegesetz. Desinfektionsmittel dürfen nicht als "hautfreundlich" beworben werden.

Thema des Tages

Chatkontrolle: Die Ermöglichung einer präventiven Chatkontrolle zum Auffinden kinderpornografischer Darstellungen in Messenger-Chats ist erneut gescheitert. Die belgische EU-Präsidentschaft nahm den Punkt von der Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV), nachdem sich im Vorfeld keine Mehrheit abzeichnete. Die erforderliche qualifizierte Mehrheit von 65 Prozent der Stimmen war nicht erreichbar, weil Deutschland und Polen gegen den Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft stimmen wollten und Estland, die Niederlande, Slowenien, Tschechien und Österreich eine Enthaltung ankündigten. Nun wird mit Ungarn, das ab Juli die Ratspräsidentschaft übernimmt, ein neuer EU-Staat eine Einigung suchen. Die Niederlande kündigten an, dass sie ihre Enthaltung aufgeben, wenn nur noch nach bekannten Missbrauchsdarstellungen gesucht wird und nicht mehr - sehr fehleranfällig - nach bisher unbekannten Missbrauchsdarstellungen. Wenn auch die Niederlande dafür stimmen, wäre die Mehrheit gesichert. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), LTO, netzpolitik.org (Andre Meister/Maximilian Henning), spiegel.de und zeit.de. In einem separaten Beitrag gibt netzpolitik.org (Andre Meister/Maximilian Henning) Reaktionen auf die vorerst gescheiterte Chatkontrolle wieder.

Reinhard Müller (FAZ) findet es zwar "verständlich, dass Deutschland Bedenken angemeldet hat", mahnt aber an, dass die fehlende Einigung auf EU-Ebene nicht "von der Pflicht entbindet, intensiv nach Wegen zu suchen, die gerade im Netz grassierenden Verbrechen an Kindern zu verfolgen" und "rechtsfreie Räume zu schließen."

Rechtspolitik

Geschlechtsbezogene Gewalt: netzpolitik.org (Chris Köver) liegt ein Diskussionsentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) für ein Gewalthilfegesetz vor. Noch in dieser Legislaturperiode soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen werden. Erstmals würde es zudem einheitliche Vorgaben für die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen geben – auch bei digitaler Gewalt. Bisher basiert die Finanzierung auf freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen. Nun sollen die Länder verpflichtet werden, eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

IMK – Bürgergeld/Ukrainer:innen: tagesschau.de (Christoph Kehlbach u.a.) erläutert angesichts der Diskussionen um Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine auf der am heutigen Freitag zu Ende gehenden Innenministerkonferenz im Frage-Antwort-Format die europarechtlichen Vorgaben. Die sogenannte "Massenzustrom-Richtlinie", die die EU mit Beginn des russischen Angriffskriegs aktivierte, sieht vor, dass den Geflüchteten Sozialleistungen gezahlt werden müssen, macht aber keine weiteren Vorgaben zur genauen Ausgestaltung. Deutschland könnte also von Bürgergeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wechseln, was aber mit großem bürokratischem Aufwand verbunden wäre.

IMK – Werbung für terroristische Vereinigungen: Nach Angaben von bild.de (Peter Tiede) möchte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) das generelle Werben für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe stellen, weil hierin der erste Schritt zu Radikalisierung liege. Seit 2002 erfassen die §§ 129a, 129b StGB nur noch das konkrete Anwerben von Mitgliedern.

IMK – Messerverbot: Anlässlich des tödlichen Messerangriffs auf den Polizisten Rouven Laur unterstützt Ronen Steinke (SZ) die Forderung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), ein Messerverbot im öffentlichen Raum einzuführen. Allerdings reiche das Verbot allein nicht: "Präventive Verbote sind gewiss nur so gut wie die Kontrollen, mit denen sie durchgesetzt werden." Hierbei müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu racial profiling kommt.

Hochwasser/Versicherung: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt die von den Ländern geforderte Pflichtversicherung für Hochwasserschäden ab und schlägt stattdessen vor, die Versicherungen lediglich einmalig zur Abgabe eines Angebots für Hochwasserversicherungen gegenüber Hauseigentümer:innen zu verpflichten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnet den Vorschlag Buschmanns als "typischen Flop", die Unionsfraktion im Bundestag hingegen sprach sich gegen eine Pflichtversicherung aus, die einen systemfremden Eingriff in die Privatautonomie darstelle. Es berichten LTO (Hasso Suliak)spiegel.de und zeit.de.

Ökologie ins Grundgesetz: In einem Gastbeitrag in der FAZ konstatiert Rechtsprofessor Jens Kersten, dass "unsere Verfassungsordnung auf den klimakatastrophenbedingten Wandel schlecht vorbereitet" ist. Bislang kenne des Grundgesetz lediglich die unverbindliche Staatszielbestimmung des "Umweltschutzes". Kersten fordert daher, ein "ökologisches Staatsprinzip neben dem Demokratie-, Rechts-, Sozial- und Bundesstaatsprinzip zu platzieren", um so den Wandel demokratisch gestalten zu können.

Klima- und Umweltschutz: Rechtsprofessor Christian Callies setzt sich im Verfassungsblog mit der Zukunft des Europäischen Green Deals (EGD) auseinander. Der EGD ist ein politisches Gesamtkonzept zum Klima- und Umweltschutz, im Rahmen dessen mehr als 50 Verordnungen und Richtlinien erlassen wurden. Nun komme es "entscheidend auf die Umsetzung und Anwendung" an, wobei der "Kommission zusammen mit dem Gerichtshof der EU die Kontrolle obliegt".

Verantwortungseigentum: Rund tausend Unternehmen haben sich in einer symbolischen Warteliste eingetragen, um Druck für die Einführung der neuen Rechtsform einer "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" zu machen. Das Hbl (Heike Anger u.a.) berichtet.  

Erbschaftsteuer: Heribert Prantl (SZ) fordert in seiner Kolumne eine grundlegende Erbschaftsteuerreform hin zu einem "gerechten, gemeinwohlorientierten und sozialverträglichen Erbschaftsteuerrecht". Er begrüßt das Vorgehen der österreichischen Millionenerbin Marlene Engelhorn, ihr geerbtes Vermögen größtenteils an verschiedene Organisationen zu verschenken, um so gegen vererbte Vermögensungleichheit zu protestieren. Obwohl das Bundesverfassungsgericht mehrfach "mehr Gerechtigkeit anmahnte", werde die "Arbeit sehr stark, das Vermögen kaum besteuert".

Justiz

EuGH zu irreführender Werbung/Biozide: Die Bezeichnung "hautfreundlich" für Desinfektionsmittel stellt eine irreführende Werbung dar und darf nicht mehr verwendet werden, so der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesgerichtshofs. Desinfektionsmittel, die den genehmigungsbedürftigen sogenannten Biozidprodukten zuzuordnen sind, unterliegen auch im Bereich der Werbung strengeren Regeln, die beispielsweise die Verwendung des Wortes "unschädlich" untersagen. Wie der EuGH nun entschied, ist auch der Begriff "hautfreundlich" nicht erlaubt, weil er einen positiven Effekt für die Haut suggeriert und daher als verbotener "ähnlicher Hinweis" im Sinne der EU-Biozidverordnung zu verstehen ist. LTO, tagesschau.de (Michael Nordhardt), zdf.de (Christoph Schneider), spiegel.de und beck-aktuell berichten.

EuGH zu DSGVO/Datendiebstahl: In zwei Entscheidungen führte der Europäische Gerichtshof aus, unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines Datendiebstahls nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begründet ist. Der immaterielle Schadensersatzanspruch nach der DSGVO ist bereits dann einschlägig, wenn es nicht zu einem tatsächlichen Identitätsdiebstahl oder Missbrauch der erlangten Daten kommt. Da die DSGVO explizite Vorschriften zu Geldbußen und Sanktionen enthält, folgt jedoch aus einem Umkehrschluss, dass dem Schadensersatzanspruch keine Abschreckungs- oder Straffunktion zukommt, sodass sich die Höhe des Anspruchs in Grenzen hält. FAZ (Katja Gelinsky), LTO (Max Kolter), tagesschau.de (Klaus Hempel) und beck-aktuell erläutern die Entscheidung.

EuGH zu Auslieferung von anerkannten Flüchtlingen: Nun berichtet auch LTO (Maryam Kamil Abdulsalam) über das Urteil des EuGH von Dienstag, wonach Deutschland keinen in einem anderen EU-Staat anerkannten Flüchtling an die Türkei ausliefern darf, weil eine Auslieferung sonst "faktisch bedeuten würde, dass die Flüchtlingseigenschaft beendet wird". 

EuGH zu Kopftuchverboten: Auf dem JuWissBlog setzt sich die Universitätsassistentin Anna Illmer mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz auseinander. Unternehmensinterne Verbote des Tragens religiöser Zeichen stellen unter Umständen eine mittelbare Diskriminierung dar, können jedoch durch das Neutralitätsinteresse der Arbeitgeber:innen gerechtfertigt sein, sofern sie unbedingt erforderlich sind und "die Neutralitätspolitik tatsächlich kohärent und systematisch verfolgt wird". Illmer kritisiert, dass solche Verbote nur unter Berücksichtigung von Diskriminierungen aufgrund der Religion, nicht aber aufgrund des Geschlechts und der Rasse/ethnischen Herkunft überprüft werden.    

BGH zu Untermiete/Videobeweis: Eine landeseigene Berliner Wohnungsgesellschaft, die ihre Mieter:innen der unerlaubten Untermiete verdächtigte und durch eine Privatdetektivin verdeckte Videoaufnahmen erstellen ließ, kann den Mieter:innen nicht mit Verweis auf die unbefugte Nutzung der Wohnung kündigen, wenn sie sich dabei allein auf die Videoaufnahmen stützt. Die angefertigten Aufnahmen der Personen, die die Wohnung betreten oder verlassen, dürfen von den Gerichten nicht verwertet werden, weil hierin eine unzulässige Erhebung personenbezogener Daten liegt. beck-aktuell berichtet.

BAG zu DSGVO/medizinische Begutachtung: Das Bundesarbeitsgericht wies die datenschutzrechtliche Schadensersatzforderung des Mitarbeiters eines Medizinischen Dienstes ab, dessen Gesundheitsdaten zur Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit auf Anfrage seiner gesetzlichen Krankenversicherung von seinem eigenen Arbeitgeber verarbeitet wurden. Im konkreten Fall nahm der beklagte Medizinische Dienst eine Doppelfunktion ein, weil er hier sowohl Arbeitgeber als auch Gutachter war. Das BAG sah darin aber weder einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung noch einen materieller oder immaterieller Schaden des Betroffenen und auch keinen ursächlicher Zusammenhang zwischen Schaden und Verstoß. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet.

BAG zu Pflege-Impfpflicht: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski) über die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch zu den arbeitsrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bei einer Freistellung besteht kein Anspruch auf Vergütung. Mit diesen zwei Entscheidungen dürften die bis zum BAG gelangten Verfahren mit Corona-Bezug nun weitestgehend abgearbeitet sein.

OLG Frankfurt/M. zu Hengstigkeit: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. wies die Berufung einer beklagten GmbH zurück, die das vereinbarte Nutzungsentgelt für einen Dressurhengst nicht in voller Höhe zahlen wollte, weil das Pferd zu "hengstig" und damit für Reitturniere weitgehend unbrauchbar war. Die Beklagte hatte keine Beweise vorgelegt, dass sie die Reitbarkeit des Pferdes beanstandete oder in welchem Umfang das Nutzungsentgelt gemindert werden könnte. Außerdem handelt es sich bei dem vereinbarten Entgelt in Höhe von 267.750 Euro für die einjährige Nutzung nicht um Wucher, da die Vollkaufmannseigenschaft der Beklagten die Vermutung begründet, dass das klagende Unternehmen nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit der Beklagten ausnutzte. Es berichten LTO und beck-aktuell.

LG Berlin I zu antisemitischen Gewaltaufrufen: Das Landgericht Berlin I verurteilte eine 27-jährige Berlinerin unter anderem wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung zu einer auf Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einer Geldauflage von 600 Euro, weil sie im Internet u.a. einen Beitrag geteilt hatte, der im Oktober 2023 dazu aufforderte, "Neukölln in Gaza" zu verwandeln. Bereits das Weiterleiten eines Beitrags im Internet sei ein "öffentliches Verbreiten" im Sinne der Strafvorschriften. Nach Überzeugung des Gerichts forderte die Frau außerdem dazu auf, alles anzuzünden und zu plündern – an dem Abend kam es tatsächlich zu Krawallen in Neukölln. Die Frau, die ihre Taten mittlerweile bereut, habe "Hass einen Nährboden gegeben" und "geistige Brandstiftung begangen". Es berichten LTO, spiegel.de (Wiebke Ramm) und bild.de (Anne Losensky).

VG Berlin zu Waffenexporten nach Israel: Der Doktorand Moritz Rhades bespricht auf dem Verfassungsblog das letzte Woche ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, mit dem es drei Eilanträge gegen Waffenexporte nach Israel für unzulässig befand. Mangels verlässlicher Anhaltspunkte für künftige Waffenexporte fehle es bereits an einem für den vorbeugenden Rechtsschutz erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis. Allerdings "ging das VG Berlin in seiner Begründung noch einen Schritt weiter" und sprach dem deutschen "Kontrollsystem aufgrund seiner bloßen Existenz eine fehlerfreie Entscheidung" zu, sodass das Rechtsschutzbedürfnis selbst bei bevorstehenden Exporten nicht gegeben wäre. Zudem bleibe das "eigentliche Rechtsschutzproblem bestehen", da "potentielle Antragsteller in der Regel keine Kenntnis über sie betreffende Genehmigungen" haben und "nachträglicher Rechtsschutz zu spät kommt".

Lügendetektoren: Rechtsanwältin Franziska Drohsel kritisiert in ihrer taz-Kolumne die Verwendung von Lügendetektoren in straf- und familiengerichtlichen Verfahren vor sächsischen Gerichten. Dies verstoße gegen die Vorgaben von Bundesgerichten. Die Verwendung von Lügendetektoren sei insbesondere im Sexualstrafrecht problematisch, weil die Täter:innen aufgrund ihrer verzerrten Wahrnehmung ihre "Handlungen nicht als Straftat ansehen und bei verdachtsbezogenen Fragen folglich nicht entsprechend reagieren".

Recht in der Welt

USA – Trump/Immunität: Im Frage-Antwort-Format beschreibt zeit.de (Isabelle Daniel) das derzeit noch laufende Verfahren vor dem US-Supreme Court zur möglichen Immunität des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Während Trumps Anwält:innen meinen, dass ihm auch in Hinblick auf seine Rolle bei den Angriffen auf das Kapitol am 6. Januar 2021 eine "absolute präsidentielle Immunität" zukomme, entschieden die US-Gerichte bislang, dass eine solche Immunität keine Grundlage in der US-Verfassung hat. Mit einer Entscheidung wird für Anfang Juli gerechnet.

Sonstiges

Cyberattacken: Im FAZ-Einspruch setzt sich der Jurastudent Franz Janßen mit den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen zu Cyberattacken auseinander. Grundsätzlich ist nur das Handeln von Staaten, nicht aber das Handeln privater Akteur:innen völkerrechtlich relevant. Ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot erfordert zwar nicht mehr traditionelle Waffengewalt, allerdings muss es durch die Cyberattacken zu netzexternen physischen Schäden gekommen sein, damit die Schwelle des Gewaltverbots erreicht ist. Sofern Cyberattacken ein Zwangselement beinhalten, können sie gegen das unterhalb des Gewaltverbots liegende Interventionsverbot verstoßen, das die Souveränität der Staaten schützt.  

Verdachtsfall BDS: Nach Informationen des Tsp (Jost Müller-Neuhof) hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die israelkritische BDS-Bewegung nicht erst seit den aktuellen Geschehnissen als Verdachtsfall eingestuft, sondern sie bereits im "Lagebild Antisemitismus 2020/21" aufgeführt. Zwar sei die BDS-Bewegung nicht im Jahresbericht des Verfassungsschutzes genannt worden, dieser stelle jedoch "keine abschließende Aufzählung aller verfassungsschutzrelevanten Personenzusammenschlüsse" dar.

Das Letzte zum Schluss

Zehn Gebote für den Rechtsstaat?: Ganz neue (oder alte) Einfälle zur rechtsstaatlichen Erziehung von Schüler:innen hatte der US-Bundesstaat Louisiana, dessen republikanischer Gouverneur ein Gesetz unterzeichnete, wonach die biblischen zehn Gebote von nun an in Klassenzimmern ausgehängt werden müssen. Kinder sollen Rechtsstaatlichkeit lernen, indem man "von dem ursprünglichen Gesetz ausgeht, das Moses gegeben hat", wie SZ, spiegel.de und bild.de schreiben.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54825 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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