Ungarn muss wegen Missachtung eines EuGH-Urteils zum Asylrecht zahlen. Der Strafprozess gegen Bankier Olearius wird durch seinem Gesundheitszustand erschwert. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft Sänger Naidoo Volksverhetzung vor.
Thema des Tages
EuGH/Ungarn - Asylrecht: In einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Ungarn wegen Nichtumsetzung einer EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2020 verhängte der Europäische Gerichtshof gemäß Artikel 260 AEUV Straf- und Zwangsgelder gegen Ungarn. Im Dezember 2020 hatte der EuGH festgestellt, dass Ungarn seine aus dem EU-Asylrecht resultierenden Pflichten nicht einhält, indem es Migrant:innen monatelang in umzäunten und bewachten Camps an der ungarisch-serbischen Grenze festhielt. Da Ungarn weiterhin keinen effektiven Zugang zum Asylverfahren gewährleistet, sondern sein Asylrecht sogar weiter verschärfte, leitete die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren ein, das nun mit einem erneuten EuGH-Urteil endete. Der EuGH stellte jetzt eine "außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts" fest. Ungarn muss nun einen Pauschalstrafbetrag in Höhe von 200 Millionen Euro sowie pro weiterem Verzugstag ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro zahlen. Es berichten SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Stephan Löwenstein), LTO, beck-aktuell, spiegel.de und bild.de.
Rechtspolitik
VwGO: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte ein Eckpunktepapier für eine weitere Reform der Verwaltungsgerichtsordnung vor. Durch mehrere Maßnahmen, insbesondere den Einsatz originärer Einzelrichter:innen, sollen Asylprozesse auf eine Verfahrensdauer von drei bis sechs Monaten verkürzt werden. Das Papier sieht außerdem vor, dass Zwangsgelder gegen Behörden von maximal 10.000 auf maximal 25.000 Euro erhöht werden sollen und nicht mehr dem Staat zufließen. Die Verhängung von Zwangshaft gegen Amtsträger:innen soll aber ausdrücklich ausgeschlossen werden. Zudem sollen Vorsitzende Richter:innen bei offensichtlich aussichtslosen und rechtsmissbräuchlichen Klagen oder Anträgen entscheiden können, die Klage oder den Antrag erst nach einer Vorkasseleistung zuzustellen. LTO und beck-aktuell stellen die geplanten Neuerungen vor.
Videoverhandlungen: Bund und Länder einigten sich Mittwochabend im Vermittlungsausschuss auf die Reform des § 128a ZPO, wonach mündliche Gerichtsverhandlungen via Videokonferenz künftig erleichtert möglich sein sollen. In geeigneten Fällen bei ausreichenden Kapazitäten können Gerichte nun eine Videoverhandlung anordnen, einem entsprechenden Parteiantrag "soll" stattgegeben werden. Die FAZ (Marlene Grunert) berichtet.
Digitale Verwaltung: Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Länder außerdem auf eine Reform des Onlinezugangsgesetzes, mit dem ein einheitliches Online-Konto für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes für die Bürger:innen eingeführt werden soll. Außerdem sollen Bund und Länder in den nächsten zwei Jahren in einem gemeinsamen Gremium verbindliche Standards entwickeln. FAZ (Corinna Budras) und beck-aktuell berichten.
Lieferketten und Menschenrechte: Rechtsanwalt Simon Simanovski befasst sich auf dem Verfassungsblog mit dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), nachdem Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) ankündigte, das deutsche Gesetz für zwei Jahre pausieren zu wollen und die Unionsfraktion nun einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes in den Bundestag einbrachte. Simanovski weist darauf hin, dass die Richtlinie "nicht als Grundlage für eine Absenkung des Schutzniveaus" dienen darf. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs könnte sich unter Umständen ein "Rückfallverbot" herleiten, das es "untersagt, nationale Vorschrift dergestalt zu ändern, dass der Schutz der in Art. 2 EUV festgelegten Werte vermindert würde". Daher wäre eine Aufhebung des LkSG mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden.
Bundestag: Reinhard Müller (FAZ) kommentiert im Rahmen eines Veranstaltungsberichts Pläne von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), die die Geschäftsordnung des Bundestags "nachschärfen" will, um u.a. effektivere Sanktionsmöglichkeiten nach wiederholten Ordnungsrufen zu haben. Müller betont, dass der Bundestag ein Ort der Debatte und Beschlussfassung sei, in dem es nicht nur um Ordnung und Sicherheit gehen könne. Das freie Mandat der Abgeordneten sei, anders als die von Bas bemühte "Würde des Parlaments", ausdrücklich im Grundgesetz verankert.
Justiz
LG Bonn – Cum-Ex/Olearius: Der Eigentümer der Warburg-Bank, Christian Olearius, der sich seit September 2023 vor dem Landgericht Bonn wegen schwerer Steuerhinterziehung verantworten muss, hat einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge so hohe Bluthochdruckschwankungen, dass er täglich maximal 45 Minuten verhandlungsfähig ist. Das für Ende 2024 geplante Prozessende ist damit nicht mehr erreichbar. Die Verteidigung des 82-Jährigen fordert nach mehreren Rechtsgesprächen mit dem Gericht einen Freispruch, das Gericht will sich noch nicht festlegen. FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier).
LG Mannheim – Xavier Naidoo/Volksverhetzung: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat vor dem Landgericht Mannheim Anklage gegen den Sänger Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung erhoben, weil er im März 2021 über seinen Telegram-Kanal Holocaust leugnende und andere antisemitische Inhalte teilte. Naidoo wurde bereits früher wegen ähnlicher Vorfälle angeklagt, eine gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens steht noch aus. Es berichten FAZ (Rüdiger Soldt), Welt, LTO, spiegel.de und bild.de.
EuGH zu Asyl/Palästinenser:innen: Auf Vorlage eines bulgarischen Gerichts entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine Registrierung staatenloser Palästinenser:innen bei dem UN-Hilfswerk UNRWA dem Asyl-Schutzanspruch in Europa nicht mehr entgegensteht. Seit dem 7. Oktober haben sich "die Lebensbedingungen im Gazastreifen als auch die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgabe zu erfüllen, in noch nie dagewesener Weise verschlechtert", so die Begründung des EuGH. LTO, beck-aktuell und tagesschau.de (Max Bauer) berichten.
BVerfG zu Parkverstößen: Nun berichtet auch tagesschau.de (Philip Raillon) über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Halter:innen eines Autos nicht automatisch das Bußgeld bezahlen müssen, das die Fahrer:innen verursacht haben.
BGH zu Verfahrensrechtskenntnis: Dem Bundesgerichtshof zufolge muss von Rechtsanwält:innen erwartet werden, dass sie "Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart" kennen. Wenn eine Anwältin einen offensichtlichen Fehler des Gerichts nicht erkennt, handelt sie schuldhaft und kann daher später für ihren Mandanten keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wie LTO schreibt.
BFH zu Grundsteuer: Der Bundesfinanzhof gab im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zwei Grundeigentümer:innen recht, die sich gegen die Festsetzung ihres Grundsteuerwertes auf Basis des 2019 in einigen Bundesländern eingeführten Bundesmodells wehrten, weil der berechnete Wert den tatsächlichen Wert um 40 Prozent oder mehr überstieg. Das Bundesmodell berechnet pauschal auf Grundlage verschiedener Faktoren, etwa der Grundstücksfläche und des Baujahrs eines Gebäudes, einen Grundsteuerwert, der wiederum Grundlage für die Grundsteuer ist. Zwar komme dem Gesetzgeber bei Masseverfahren wie der Grundsteuerreform ein großer Spielraum zu, konkrete Sachverhalte zu typisieren. Allerdings müssen Steuerpflichtige gegen eine zu hohe Festsetzung vorgehen können, was bislang gesetzlich nicht garantiert ist. Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells äußerte der BFH, anders als die Vorinstanz, die den Gleichheitssatz verletzt sah, nicht. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Katja Gelinsky), tagesschau.de (Christoph Kehlbach), spiegel.de und beck-aktuell.
BGH zur Fitness-Klausel einer Versicherung: Nun schreibt auch LTO über das am Mittwoch ergangene Urteil, wonach die Fitness-Klausel eines Versicherungsvertrags wegen Intransparenz der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nicht standhält, wenn nicht aus ihr hervorgehe, wie sich Gesundheitsverhalten konkret auf die Versicherungsprämie auswirkt.
LG München I zu "Rostbratwürstchen": Die seit 2003 geschützte geografische Angabe "Nürnberger Rostbratwurst", wonach nur in Nürnberg hergestellte Rostbratwürste den Namen tragen dürfen, ist nicht tangiert, wenn ein Würstchenhersteller seine Produkte "Mini-Rostbratwürstchen" nennt. Das Landgericht München I wies die Klage des Schutzverbands Nürnberger Bratwürste e.V. mit der Begründung ab, dass das maßgebliche Unterscheidungskriterium des Produkts nicht die Bezeichnung "Rostbratwurst", sondern "Nürnberger" ist. SZ (Bernhard Hiergeist/Christof Rührmair), LTO, spiegel.de und bild.de (Oliver Grothmann) berichten.
LG Mannheim zu "From the River …": Nun analysiert auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) die Begründung des Landgerichts Mannheim, das die propalästinensische Parole "From the River …" als von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit – entgegen einer Verbotsverfügung des von Nancy Faeser (SPD) geführten Bundesinnenministeriums – als nicht strafbar einstufte.
LG München I – Jérôme Boateng: Anlässlich der am heutigen Freitag erneut beginnenden Hauptverhandlung gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng wegen Misshandlung seiner damaligen Partnerin Sherin S. zeigt die taz (Gabriele Keller) die "enormen Machtgefälle" in Beziehungen zwischen Profifußballern und ihren Freundinnen auf, durch die "Gewalt weggeschwiegen und betroffene Frauen mal subtil und mal brachial eingeschüchtert werden". Die Profifußballer sind in der Regel "von einem Panzer aus Macht, Status und Geld und einem Apparat aus Beratern, Managern, Anwälten, die sie und ihr Image abschirmen, geschützt", sodass ihre Partnerinnen "viele Gründe haben zu schweigen".
GenStA München – Petr Bystron: Nach Informationen der SZ (Markus Balser/Jörg Schmitt) hat die Generalstaatsanwaltschaft München erneut Räume des AfD-Abgeordneten Petr Bystron und diesmal auch seines Umfelds durchsucht, um Beweismittel für das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren wegen der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche zu sammeln.
Recht in der Welt
USA - Abtreibungspille: Der US-Supreme Court hat Klagen von Abtreibungsgegner:innen gegen die Zulassung der Abtreibungspille Mifepristone abgewiesen. Die Kläger:innen hätten nicht nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen oder unmittelbar bevorstehenden Schaden erlitten hätten oder erleiden würden. Kläger:innen, die nur "allgemeine rechtliche, moralische, ideologische oder politische Einwände" gegen die Verwendung von Mifepristone haben, stehe keine Klagebefugnis zu. Das seit 20 Jahren zugelassene Medikament wird bei rund 60 Prozent aller US-Schwangerschaftsabbrüchen eingesetzt. spiegel.de berichtet.
Griechenland – Pylos-Klage: In Griechenland haben 53 Überlebende der Pylos-Schiffskatastrophe, bei der mehr als 500 Geflüchtete starben, mit Unterstützung von Organisationen wie Refugee Support Aegean Klage gegen die griechische Küstenwache eingereicht. Sie werfen der Küstenwache vor, im Juni 2023 einen rechtzeitigen Rettungseinsatz unterlassen, das Boot anschließend falsch abgeschleppt und schließlich nicht alles unternommen zu haben, um die Schiffbrüchigen zu retten. Die SZ (Dunja Ramadan/Tobias Zick) portraitiert Naeef Alsaiasna, einen der Überlebenden, und zeichnen seine Erlebnisse der Katastrophe nach.
Juristische Ausbildung
Jumiko - Jurastudium: Auf LTO-Karriere kritisiert Stephan Klawitter, Rechtsanwalt und Universitätsdozent, die Anfang Juni vorgestellten Ergebnisse eines Ausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung, "wonach grundlegender Reformbedarf nicht besteht" und verweist auf die seit langem festgestellten Defizite des Jurastudiums. Mehrere Studien zeigten auf, dass viele Jurastudierende chronischem Stress ausgesetzt sind und nur wenige das Studium weiterempfehlen würden. Klawitter warnt vor einem "personellen Kollaps unseres Justizwesens" und fordert eine "Ausbildung, die zeigt, dass sie sich für ihren Nachwuchs interessiert".
Sonstiges
Rechte Geflüchteter: Angesichts der neuen Zahlen des UN-Flüchtlingswerks, wonach mit etwas 120 Millionen Menschen weltweit so viele Menschen wie noch nie auf der Flucht sind, erinnert Ronen Steinke (SZ) daran, dass "Flucht ein Menschenrecht ist". Die Politik, die "zunehmend trickst", indem sie Asylverfahren in andere Länder auslagert oder nur an entlegenen Orten durchführen möchte, "läuft dem Recht zuwider". Er betont, dass die "Menschen, die vor einem Übel fliehen, nicht selbst das Übel" sind.
Protest in Hochschulen: Thomas Thiel (FAZ) kritisiert Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bezüglich ihres Vorgehens gegen Unterzeichner:innen des offenen Briefes von Berliner Professor:innen, die sich für die Demonstrationsfreiheit im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten aussprachen. Stark-Watzinger hatte strafrechtliche Konsequenzen und die Streichung von Fördergeldern prüfen lassen. Ihr "scheint nicht nur das Gespür für die Grenzlinien zwischen Recht, Politik und Wissenschaft zu fehlen, sondern auch für das juristisch zulässige Spektrum der Meinungsfreiheit", so Thiel. Jost Müller-Neuhof (Tsp) findet es ebenfalls "schwierig", dass Stark-Watzinger als "den Grundrechten verpflichtete Staatsgewalt die Grundrechtsausübung anderer angreift". Zudem sei es "leichtfertig und rechtlich mindestens fragwürdig, Bundesbeamte mit sinnlosen Prüfaufträgen zu penetrieren, um Stoff für politische Meinungskämpfe zu beschaffen." Deniz Yücel (Welt) meint, dass Stark-Watzinger die "grundlegenden Prinzipien des liberalen Rechtsstaats vergessen hat".
Katastrophen/Aufarbeitung: Im FAZ-Einspruch sprechen sich Clemens Lückemann und Charlotte Schmitt-Leonardy, Leiter der "Love-Parade-Kommission" und Strafrechtsprofessorin, dafür aus, eine Einrichtung zur Aufarbeitung von Katastrophen zu schaffen. Strafprozesse können komplexen Unglücksereignisse nicht gerecht werden, da die strafrechtliche Verantwortlichkeit Einzelner häufig bei "multiplen Ursachen in einem unwahrscheinlichen Geschehensablauf" nicht ausreichend nachgewiesen werden kann, und letztlich die Erwartungen Betroffener enttäuscht werden. Der Staat müsse daher "außerhalb des Strafrechts nach einem angemessenen, institutionellen Aufarbeitungsformat suchen".
Fußball-EM: Im Frage-Antwort-Format widmet sich tagesschau.de (Michael Nordhardt/Frank Bräutigam) zum Auftakt der Fußball-EM rechtlichen Fragestellungen: ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Fußballschauen gibt es nicht, private Tipprunden am Arbeitsplatz können grundsätzlich – am besten in der Pause – gestartet werden und gehisste Flaggen dürfen Nachbar:innen nicht – beispielsweise wegen ihrer Größe – wesentlich beeinträchtigen. Wie bild.de (Peter Tiede/Nils Heisterhagen) schreibt, erlaubt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Beflaggung von Dienstfahrzeugen der Bundespolizei, die sonst aufgrund des staatlichen Neutralitätsgebots und verkehrsrechtlicher Regelungen verboten ist.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54770 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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