Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2024: BVerwG zum Geh­weg­parken / Ergeb­nisse der JuMiKo / Frei­spruch für RDL-Jour­na­listen

07.06.2024

Das BVerwG gibt den Behörden Spielraum beim Vorgehen gegen Gehwegparker. Die Justizministerkonferenz ging in Hannover zu Ende. Das LG Karlsruhe sprach einen Journalisten vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung frei.

Thema des Tages

BVerwG zu Gehwegparken: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner:innen von den zuständigen Behörden verlangen können, gegen illegal mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkte Autos vorzugehen, sofern die Benutzung des Gehwegs dadurch erheblich beeinträchtigt ist. Geklagt hatten mehrere Anwohner:innen aus Bremen. Der Rechtsstreit hatte bereits 2016 begonnen. Nun bestätigte das BVerwG im Revisionsverfahren überwiegend die Rechtsauffassung des Bremer Oberverwaltungsgerichts, das einen Spielraum der Verwaltung annahm. Das Urteil dürfte Auswirkungen weit über Bremen hinaus haben. Es berichten zdf.de (Daniel Heymann) und spiegel.de

Rechtspolitik

JuMiKo: Nach zwei Tagen endete jetzt die Frühjahrskonferenz der Justizminister:innen der Länder in Hannover. Neben der Resilienz des Rechtsstaats war ein weiterer Themenschwerpunkt der Umgang mit Hasskriminalität im Internet. Die Justizminister:innen forderten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, zu prüfen, wie Beleidigungen mit rassistischem, antisemitischem oder menschenverachtendem Inhalt effektiver verfolgt werden könnten, und welche strafschärfenden Regelungen im Bereich der Cyber-Kriminalität in Betracht kommen. Ebenfalls sprachen die Ländervertreter:innen unter anderem über Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere im Bereich des Asylrechts. beck-aktuell fasst Ergebnisse, Beschlüsse und Diskussionen zusammen.

JuMiKo – Resilienz des BVerfG: Mit einem einstimmig gefassten Beschluss forderten die Landesjustizminister:innen, die unabhängige Stellung des Bundesverfassungsgerichts besser vor Verfassungsfeinden zu schützen, so LTO. So soll etwa eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl von Bundesverfassungsrichter:innen im Grundgesetz verankert werden. In einem zuvor vom Bundesjustizministerium ausgearbeiteten Entwurf war diese Regelung nicht enthalten. Der Deutsche Richterbund unterstützte die Forderung der Landesjustizminister:innen.

Auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller spricht sich auf beck-aktuell für eine Stärkung der Resilienz des BVerfG ein. Auf diesem Wege könne ein "nachhaltiges Bollwerk gegen Versuche der Beeinträchtigung der Unabhängigkeit oder Handlungsfähigkeit des Gerichts errichtet werden".

Justiz

LG Karlsruhe zu Radio Dreyeckland: Das Landgericht Karlsruhe hat den Journalisten Fabian Kienert des links-alternativen Senders "Radio Dreyeckland" freigesprochen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, mit einem Link auf das Archiv der verbotenen linksradikalen Plattform linksunten.indymedie deren Fortführung unterstützt zu haben. Das LG entschied nun aber, dass schon das Fortbestehen der verbotenen Vereinigung nicht nachgewiesen werden konnte. Selbst wenn das Portal aber fortbestehen sollte, wäre Kienerts Artikel nicht strafbar gewesen, da die Setzung des Links keine strafbare Unterstützungshandlung war. Es müsse möglich sein, kritisch über ein Verbot zu berichten, ohne wegen Unterstützung des Verbotenen verurteilt zu werden, argumentierte das Gericht. Es berichten taz (Christian Rath) und LTO

EuGH zu Beihilfe/spanische Airlines: Wie bereits vor dem EuG scheiterte die irische Billigfluggesellschaft Ryanair nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof mit ihrer Klage gegen Staatshilfen für spanische Unternehmen. Die spanischen Subventionen verstießen nicht gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, so der EuGH. Es berichten beck-aktuell und spiegel.de

BGH zu Mietrückerstattung: Sofern die Miete vom Jobcenter übernommen wurde, geht ein Anspruch auf Rückerstattung von Mietzahlungen auf den Sozialleistungsträger über. Die Mieter:innen können die Rückzahlung daher nicht selbst beanspruchen. Dies hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell entschieden. 

BGH zu Fluggastrechten: Die FAZ (Katja Gelinsky) stellt zwei Entscheidungen vor, in denen der Bundesgerichtshof in dieser Woche zugunsten des Verbraucherportals "Flightright" entschieden und die Rechte europäischer Flugreisender gestärkt hat. In einem ersten Verfahren stellte der BGH klar, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung nicht durch spezifische Regelungen des Pauschalreiserechts verkürzt werden könne. In einem weiteren Fall erklärte der BGH die Fluggastrechteverordnung auch auf Repatriierungsflüge im Rahmen von Pauschalreisen für anwendbar. 

OVG Berlin-BB zu Gerhard Schröders Büro: Wie schon die Vorinstanz lehnte auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Rechtsanspruch des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) auf ein Büro im Bundestag ab. Ein Rechtsanspruch auf Altkanzler-Privilegien bestehe nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Es berichten LTO und spiegel.de (Wiebke Ramm)

OVG Münster zu BSW-Teilnahme an Wahlsendung: Im Interview mit spiegel.de (Charlotte Lüder) erläutert der Medienrechtler Tobias Mast, warum er die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach das "Bündnis Sahra Wagenknecht" gegen den Willen der WDR-Redaktion an der ARD-Wahlsendung "Wahlarena 2024 Europa" teilnehmen darf, für richtig hält, und wie Sender Parteien behandeln müssen.

OLG Celle zu unzulässiger Gesundheitswerbung: Ein Heilpraktiker durfte in einem Teleshopping-Kanal nicht Naturheilkräuterpräparate zur Heilung verschiedener Krankheiten wie Arthrose, Alzheimer und Long Covid anpreisen. Wie bereits die Vorinstanz hielt auch das Oberlandesgericht Celle diese Form der Gesundheitswerbung für unzulässig. So dürften nach der Lebensmittelinformations-Verordnung Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen. Mit der Werbung für ein Entgiftungsmittel habe der Teleshopping-Kanal zudem gegen die Health-Claim-Verordnung verstoßen. Es berichtet beck-aktuell

VG Karlsruhe zu AfD-Demonstration auf Mannheimer Gedenkort: Wie spiegel.de schreibt, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe einem Eilantrag der AfD stattgegeben, die auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren wollte, wo vor einer Woche ein Polizist tödlich verletzt wurde und der deshalb von der Stadt vorübergehend zum Gedenkort erklärt wurde. Laut VG ist es zweifelhaft, ob die Anordnung eines Gedenkortes aus Anlass eines Gewaltverbrechens noch als ein zur Kompetenz des Oberbürgermeisters gehörendes Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen werden kann. Auch genüge die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters voraussichtlich nicht den Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot.

VG Koblenz – Besoldung der Berufsfeuerwehr: Laut LTO hält das Verwaltungsgericht Koblenz die Höhe der Besoldung der Berufsfeuerwehr in Koblenz für teilweise verfassungswidrig niedrig. In den Besoldungsgruppen A7 bis A8 werde der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt und deshalb das Alimentationsprinzip verletzt. Aus diesem Grund hat das VG zwei Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. 

AG Augsburg zu sexuellem Missbrauch: Das Amtsgericht Augsburg hat einen ehemaligen Mitarbeiter der Augsburger Domsingknaben wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und heimlichen Nacktaufnahmen von Jungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 26-Jährige, der zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war und daher als Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde, hatte sämtliche Vorwürfe gestanden, so spiegel.de

Recht in der Welt

USA – Trump/Wahlbeeinflussung in Georgia: Der im US-Bundesstaat Georgia anhängige Strafprozess gegen Donald Trump wegen illegaler Wahlmanipulationen wird vorerst nicht fortgesetzt. Zuvor müsse eine Entscheidung darüber vorliegen, ob die leitende Staatsanwältin Fani Willis ihre Ermittlungen fortführen darf, so das Gericht. Einer der Mitangeklagten des früheren US-Präsidenten hatte behauptet, Willis sei eine intime Beziehung mit einem externen angestellten Sonderermittler eingegangen. Es berichten FAZ (Majid Sattar) und spiegel.de

Türkei – ausländische Agenten-Gesetz: Wie die taz (Jürgen Gottschlich) schreibt, plant der türkische Präsident Tayyip Erdoğan ein Gesetz gegen Personen, die im ausländischen Auftrag gegen die Interessen des türkischen Staates arbeiten. Nach dem Gesetzesentwurf, der noch in diesem Monat ins Parlament eingebracht werden und mit der Mehrheit der Stimmen der Regierung verabschiedet werden könnte, drohen ihnen mehrjährige Haftstrafen. Betroffen wären nicht nur Medien, sondern auch NGOs und ausländische Stiftungen. Kritiker:innen befürchten Willkür und einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit.

Großbritannien – Prinz Harry/Polizeischutz: Laut spiegel.de wurde die Klage Prinz Harrys gegen die Ablehnung seiner Berufung zugelassen. Er hat folglich die Möglichkeit, weiter gerichtlich gegen die Entscheidung des britischen Innenministeriums von 2020 vorzugehen, Prinz Harry Polizeischutz in Großbritannien nicht generell, sondern nur von Fall zu Fall zuzubilligen.

IGH/Israel – Krieg in Gaza: Wie die FAZ (Hans-Christian Rößler) schreibt, möchte sich Spanien als erster EU-Staat der Völkermord-Klage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof anschließen. Dies bedeute nach Angaben der Regierung aber nicht, dass Spanien die israelische Militäroffensive als einen Genozid bewertet. Spanien wolle vor allem die Eil-Anordnungen des IGH unterstützen.

Polen – resiliente Verwaltung: Der Rechtsprofessor Maciej Kisilowski befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Frage, wie die öffentliche Verwaltung dazu ertüchtigt werden kann, gegen autoritäre Entwicklungen im Staat Widerstand zu leisten.

Sonstiges

Abschiebung nach Afghanistan: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) fordert nun auch die Wiederaufnahme von Abschiebungen "schwerstkrimineller" Straftäter nach Afghanistan und Syrien. Die Grünen bekräftigten dagegen ihre Bedenken gegen Abschiebungen in gefährliche Herkunftsländer. SZ (Matthias Becker), FAZ (Mona Jaeger), taz (Anna Lehmann/Dinah Riese), Hbl (Daniel Delhaes/Dietmar Neuerer) und Welt (Hannah Bethke) berichten.

LTO (Tanja Podolski) fasst vier obergerichtliche Entscheidungen zu Abschiebungen nach Afghanistan zusammen, die seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ergingen. Eine Abschiebung sei unzulässig, wenn einem Rückkehrer in Afghanistan die Verelendung und damit eine Verletzung der Menschenwürde drohe. Die im Einzelfall zu klärende Frage ist derzeit aber nur von theoretischer Bedeutung, weil Abschiebungen nach Afghanistan aus praktischen Gründen unmöglich sind. Auch die FAZ (Alexander Haneke) befasst sich mit den Gefährdungen für Afghanistan-Rückkehrer und ihre Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Abschiebungen. Am ehesten sei die Abschiebung von IS-Anhängern unzulässig, weil diese von den konkurrierenden Taliban oft misshandelt werden.9

Nicolas Richter (SZ) konstatiert, Scholz gehe offenbar davon aus, "das Sicherheitsgefühl stärken" zu müssen. Zugleich betone er jedoch den Wert von Migration, während Oppositionsführer Friedrich Merz eine Begrenzung von Migration fordere. Berthold Kohler (FAZ) meint, "der deutsche Staat hätte längst entschiedener gegen den von Migranten mitgebrachten Extremismus und die mit ihm verbundene Gewalt vorgehen müssen". Stefan Reinecke (taz) kritisiert dagegen, dass der Kanzler "nebenbei Rechtsstaat und Menschenrechtskonvention" aushebele, sollte er seine Ankündigung ernst meinen. "Es gibt im Grundgesetz kein Recht auf Sicherheit. Totale Sicherheit ist das Versprechen von Diktaturen", so der Autor. Deniz Yücel (Welt) kommentiert, "das Sicherheitsinteresse der Bürger" wiege "schwerer als das Schutzinteresse der Täter". Es gehe nun darum, diejenigen "ausfindig zu machen, die tatsächlich hier nichts verloren haben".

KI und Wahlen: Rechtsprofessor Rolf Schwartmann geht im FAZ-Einspruch der Frage nach, wie Künstliche Intelligenz die demokratische Willensbildung gefährdet. 

Libra: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, endlich zu entscheiden, ob er gegen die Juris-Geschäftsführer wegen des mittlerweile infolge mangelnder Staatsferne eingestellten Onlinemagazins "Libra" vorgehen will; ein 2023 extra zu diesem Zweck eingeholtes externes Gutachten über eine etwaige Schadensersatzpflicht liege schon seit geraumer Zeit vor. FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.

DAT: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über den Beginn des Deutschen Anwaltstags, bei dem in dieser Woche Legal-Tech-Themen im Vordergrund stehen. Die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins Edith Kindermann zog in ihrem Vortrag mehrere "rote Linien" für den Einfluss von Künstlicher Intelligenz und kritisierte etwa Forderungen nach digital leichter auswertbaren Gesetzen und Verordnungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte für die nächsten Tage einen konkreten Vorschlag zur Erhöhung der Anwaltsgebühren in Aussicht.

Das Letzte zum Schluss

Die Leiden der Fischotter: Seit Jahren setzt sich der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) für den Schutz der europäischen Fischotter ein. Kein Wunder, dass die Empörung groß war, als die NGO im Internet einen computeranimierten Wahlaufruf mit dem Konterfei eines Otters entdeckte, der mit erhobener Pfote nicht nur die Botschaft "Ich bin Europäer" verkündete, sondern auch dazu aufrief, die AfD zu wählen – was der Nabu nie gefordert hatte. Verbreitet hatte den gefälschten Wahlaufruf die als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD-Jugendorganisation Junge Alternative. Glücklicherweise konnte der Nabu mittlerweile eine Unterlassungserklärung erwirken; und der Verunglimpfung der Fischotter auf diesem Wege ein Ende setzen. Es berichtet die SZ (Markus Balser)

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54717 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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