Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2024: Frag­Den­Staat vs. BVerfG / OLG Düs­sel­dorf zu Spio­nage für Russ­land / Recht­liche Kon­se­qu­enzen des Sylt-Videos

28.05.2024

FragDenStaat klagt gegen das BVerfG auf Auskunft nach dem IFG. OLG Düsseldorf verurteilte einen Ex-Offizier zu 3,5 Jahren Haft. Die Parole "Ausländer Raus" allein ist nicht strafbar und arbeitsrechtliche Kündigungen sind unzulässig.

Thema des Tages

VG Karlsruhe – Auskunftsanspruch/BVerfG: Die Nichtregierungsorganisation "FragDenStaat" verklagt das Bundesverfassungsgericht vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Auskunft gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über ein Fachgespräch des BVerfG mit Vertreter:innen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem es unter anderem um "Fragen der Informationszugangsrechte" ging. Das BVerfG lehnte das Auskunftsverlangen bislang unter Verweis auf die Vertraulichkeit des Rechtsgesprächs ab. Zudem seien die Manuskripte des Gesprächs, die für die Dolmetscher:innen im Vorfeld angefertigt wurden, keine nach dem IFG herausgabefähigen amtlichen Informationen, sondern lediglich Notizen. Schließlich stelle das Fachgespräch keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe dar, sodass das IFG gar keine Anwendung finde. LTO (Charlotte Hoppen) und beck-aktuell (Pia Lorenz) berichten.

Rechtspolitik

Jumiko – Cybermobbing: Nach Informationen von LTO (Hasso Suliak) wird sich die am 5. und 6. Juni tagende Frühjahrskonferenz der Justizminister:innen auf Initiative Niedersachsens mit einer Verschärfung des Strafrechts gegen Cybermobbing beschäftigen. Der LTO vorliegende Antrag Niedersachsens sieht vor, dass die Strafbarkeit der Nachstellung gemäß § 238 StGB auch auf Erst- und Einmaltäter:innen im Rahmen sogenannter "Maskengames" erweitert wird. Gemeint sind kollektive Stalking-Aktionen gegen Internet-Berühmtheiten wie den "Drachenlord", an denen sich oft hunderte Personen beteiligen, wobei die meisten Täter:innen nur einmal, also nicht wiederholt, handeln, wie es aber bei § 238 StGB erforderlich ist.

Parlamentsmitarbeiter:innen: Bei einem Treffen der SPD-Innenminister:innen, unter ihnen auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser, wurde ein Papier beschlossen, wie Parlamente besser vor extremistischen Mitarbeiter:innen von Abgeordneten und Fraktionen geschützt werden können. So soll vor der Einstellung eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz stattfinden. Extremistische Mitarbeiter:innen sollen keinen Zugang mehr zu Räumen und vertraulichen Informationen mehr erhalten. Auch die Bundestagsverwaltung und die Sicherheitsbeauftragten des Bundestags beschäftigen sich mit Möglichkeiten, wie die parlamentarische Integrität gewahrt werden kann. Die SZ (Markus Balser/Georg Ismar) berichtet

In einem separaten Kommentar spricht sich Markus Balser (SZ) trotz der "komplexen juristischen Fragen" dafür aus, dass die Parlamente entschlossen handeln. Er weist jedoch darauf hin, dass die Mitarbeitenden "nur Teil des Problems sind, solange es extremistische Abgeordnete im Bundestag gibt."

Digitale Dienste/Grundrechte: Diplomjurist Niklas Eder setzt sich im FAZ-Einspruch mit der Frage auseinander, wie Grundrechte, die der Gesetzgeber zum Maßstab des Handelns der Plattformen erklärt, in den Digital Services Act (DSA) der EU einbezogen werden können. Dadurch, dass die EU-Exekutive durch Gutachten die bislang unklaren konkreten grundrechtlichen Standards regelt, könnte es zu einer Verschiebung im institutionellen Gefüge der EU kommen. Eder mahnt: "Staatliche und europäische Institutionen müssen den öffentlichen Diskurs schützen und fördern, sie dürfen ihn jedoch nicht frei nach eigenen Vorstellungen gestalten."

Asyl/GEAS: Migrationsexpert:innen üben laut SZ (Constanze von Buillon) und zeit.de große Kritik an der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, durch die "grundlegende Normen des Flüchtlingsschutzes immer weiter ignoriert werden". Zwar sei die GEAS-Einigung der EU "erst mal ein Durchbruch", weist allerdings mangels Verfahrensgarantien und Beachtung des Prinzips der Nicht-Auslieferung an Staaten, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, inhaltlich große rechtsstaatliche Defizite auf. Außerdem ist Europas Abschottungswunsch "weder sinnvoll, nachhaltig noch durchsetzbar", weil eigentliche Vertreibungskrisen ignoriert werden.

Wettbewerbsrecht/Datenschutz: Auf Initiative Bayerns hin hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dahingehend geändert werden soll, dass Unternehmen bei einem Datenschutzverstoß eines konkurrierenden Unternehmens kein UWG-Verfahren mehr einleiten können. Laut Hbl begründet der Bundesrat dies mit dem bereits ausreichenden Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung, mit der Gefahr des Missbrauchs und mit den unterschiedlichen Schutzgütern.

Digitalzwang: Nun berichtet auch die FAZ (Michael Hanfeld) über die Petition des Vereins "Digitalcourage", ein Recht auf Leben ohne "Digitalzwang" als weiteres Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Der Begründung zufolge darf die Wahrnehmung von Grundrechten und die Teilnahme am öffentlichen Leben nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet nutzen.

Justiz

OLG Düsseldorf zu Spionage für Russland: Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten, der russischen Auslandsvertretungen Informationen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr erfolglos anbot, wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Verrat von Dienstgeheimnissen zu dreieinhalb Jahren Haft. Die angebotenen Unterlagen waren nach Einschätzung des Gerichts geeignet, die Sicherheit Deutschlands zu gefährden. Der Verurteilte, ein AfD-Mitglied, zeigte Reue und begründete seine Taten mit seinen Ängsten vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Krieges, die er mit der Unterstützung Russlands verhindern wollte. Es berichten sueddeutsche.de, FAZ, taz, Welt, LTO, beck-aktuell, spiegel.de, zeit.de und bild.de.

BGH zu NSU 2.0-Drohschreiben: Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision des 56-jährigen Alexander M. ab, der vom Landgericht Frankfurt/M. unter anderem wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war, weil er von 2018 bis 2021 zahlreiche rechtsextreme Drohbriefe und Todesdrohungen mit der Unterschrift "NSU 2.0" versandte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. beck-aktuell und spiegel.de berichten.

BGH zu Kinderpornografie-Tauschbörse: Nun berichtet auch LTO über die Mitte Mai ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach auch Personen, die sich nicht persönlich, sondern nur per Decknamen über eine Internet-Tauschbörse kennen, bandenmäßig gemäß § 184b Abs. 2 Var. 2 StGB handeln können.

OLG Hamburg – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Der Strafprozess gegen den 66-jährigen Frank M., der sich wegen Unterstützung einer terrroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten muss, begann mit einem ausführlichen Geständnis. Frank M. soll die Vereinten Patrioten, inzwischen auch "Kaiserreichsgruppe" genannt, unterstützt haben, gegen die vor dem OLG Koblenz verhandelt wird. Die Reichsbürger-Gruppe plante, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu entführen, durch einen Strom-Black-Out Chaos zu verursachen und die repräsentative Demokratie durch einen Staatsstreich abzuschaffen. Der Angeklagte behauptete, Bilder von Nazisymbolen habe er nur aus "historischem Interesse" auf seinem Tablet gehabt und er könne kein Rechter sein, weil er "Fan des FC St. Pauli" sei. taz-nord (Jan Kahlcke), spiegel.de, zeit.de und bild.de (Anja Wieberneit) berichten.

VG Berlin zu Polizeieinsatz mit Unfall: Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte am 18. März laut einer nun veröffentlichten Pressemitteilung, dass ein Polizeikommissar grob fahrlässig handelt, wenn er in unübersichtlicher Verkehrslage mit hoher Geschwindigkeit zu einem Einsatzort fährt, sodass er anteilig für den dadurch verursachten Unfall in Regress genommen werden kann. Der "gegenwärtig stattfindende Einbruch", zu dem der Kommissar gerufen wurde und mit einer hohen Geschwindigkeit fuhr, rechtfertige keine Gefährdung Dritter. Es berichten LTO und beck-aktuell.

VG Köln zu Auskunftsanspruch/Remigrationstreffen: Dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) liegen Informationen vor, wonach der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang – entgegen vorheriger Regierungsangaben – Informationen zum Potsdamer rechtsextremistischen "Remigrations"-Treffen an Journalist:innen weitergegeben haben könnte. Aus den Informationen, die der Tsp auf Grundlage eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs vor dem Verwaltungsgericht Köln eingeklagt hatte, geht hervor, dass das BfV bereits im Vorfeld von dem Treffen wusste.

LG Kassel zu Amokfahrt Volkmarsen/Sicherungsverwahrung: Das Landgericht Kassel ordnete gegen den Amokfahrer von Volkmarsen doch keine vorbehaltene Sicherungsverwahrung an. Der Verurteilte habe mangels Vorstrafen und Auffälligkeiten im Vollzug keinen Hang zu Straftaten gem. § 66a StGB. Auch sei der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angesichts der bereits verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe unverhältnismäßig. Bereits im Dezember 2021 hatte das Landgericht Kassel den Mann, der im Februar 2020 mit seinem Auto in einen Karnevalszug in Volkmarsen fuhr, wegen 88-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und behielt sich eine spätere Sicherungsverwahrung vor. Der Bundesgerichtshof billigte in der Revision die Verurteilung grundsätzlich, verlangte jedoch eine neue Verhandlung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, die nun stattfand. LTO berichtet.

Recht in der Welt

IGH – Gaza-Krieg/Rafah-Offensive: Auf beck-aktuell erläutert Rechtsprofessor Christian Tomuschat die jüngste "in hohem Maße ambivalente" einstweilige Maßnahme des Internationalen Gerichtshofs. Die rechtlich verbindliche Aufforderung des IGH an Israel, Handlungen, "die der palästinensischen Gruppe in Gaza Lebensbedingungen zufügen können, die deren gänzliche oder teilweise physische Vernichtung bewirken könnten", zu unterlassen, kann einerseits als absolutes Verbot der militärischen Offensive verstanden werden. Einer anderen Lesart zufolge könnten nur solche militärischen Operationen verboten sein, die geeignet sind, Akte des Völkermordes zu begünstigen.

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Der FAZ zufolge mahnte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell an, die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu respektieren, auch wenn der IStGH einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ausstellen sollte. Antisemitismus-Unterstellungen an den Chefankläger Karim Khan seien nicht hinnehmbar.

Derweil wurde Kahn auch von der israelischen Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara kritisiert, weil er gegen den Grundsatz der Komplementarität verstoßen habe. Danach darf der IStGH nur ermitteln, wenn die nationalen Jurisdiktionen nicht willens oder nicht fähig sind, Straftaten ernsthaft zu verfolgen. Baharav-Miara verwies dabei auf die Unabhängigkeit des israelischen Justizsystems und auf laufende strafrechtliche Ermittlungen des Militärs. LTO berichtet.

Palästina – Anerkennung: Im Frage-Antwort-Format erläutert die FAZ (Alexander Haneke), welche Konsequenzen die am heutigen Dienstag erfolgende Anerkennung des Staates Palästina durch Irland, Norwegen und Spanien hat. Zwar ist umstritten, ob Palästina die traditionellen Voraussetzungen der Staatlichkeit – Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt – erfüllt, allerdings könnte laut Rechtsprofessor Kai Ambos das Selbstbestimmungsrecht der Völker die mangelnde effektive Staatsgewalt aufwiegen. Da sich die Anerkennung nur auf die Palästinensische Autonomiebehörde bezieht, hat sie keine unmittelbaren Folgen für die Hamas. 

Juristische Ausbildung

Referendariat Berlin/Wartezeit: LTO-Karriere beschreibt das vom Referendariatsanwärter Lucas Vemmer entwickelte Web-Tool, mit dessen Hilfe Bewerber:innen die Wartezeit für einen Referendariatsplatz in Berlin besser abschätzen können.

Sonstiges

Sylt-Video/Straf- und Arbeitsrecht: Die taz (Christian Rath) ordnet mögliche straf- und arbeitsrechtliche Folgen der rassistischen Gesten und Rufe aus dem Sylt-Video ein. Während der Hitlergruß grundsätzlich als Zeichen der verfassungswidrigen NSDAP gem. § 86a StGB strafbar ist, sind Parolen wie "Ausländer raus" nur bei weiteren Begleitumständen als Volksverhetzung gem. § 130 StGB strafbar. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2010, dass die Forderung auf einem Plakat nach "Ausländerrückführung" selbst mit dem Zusatz "für ein lebenswertes Augsburg" von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar ist. Nach Informationen von bild.de (Jan-Henrik Dobers) ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Personen, die im Sylt-Video zu sehen waren, unter anderem wegen Volksverhetzung.

Anwalt Michael Fuhlrott erläutert gegenüber der SZ (Paulina Würminghausen) die arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Arbeitnehmer:innen schulden lediglich "ordnungsgemäße Arbeitsleistung" – Verhalten in der Freizeit sei somit grundsätzlich unbeachtlich.

Sylt-Video/Berichterstattung: FAZ (Jannis Holl) und LTO (Luisa Berger) setzen sich mit der Berichterstattung über die im Sylt-Video auftretenden Menschen auseinander. Medienrechtler:innen zufolge dürfen jedenfalls die passiv Umherstehenden nur verpixelt abgebildet werden, weil sie selbst nicht in der Öffentlichkeit stehen, die Gesänge nicht in der Öffentlichkeit stattfanden und die strafrechtlichen Konsequenzen noch unklar sind, die Identifizierung der Personen jedoch zu einer Vorverurteilung führen kann. Namensnennungen seien ebenfalls problematisch. Uneinig sind sich die Medienrechtler:innen bezüglich der Mitsingenden und der Person, die den Hitlergruß zeigt: während die Prangerwirkung gegen eine unverpixelte Veröffentlichung spricht, könnte die zeitgeschichtliche Relevanz dafür angeführt werden.

Sebastian Eder (FAZ) findet "den Wunsch nach raschen Konsequenzen nachvollziehbar, aber im Endeffekt fatal". "In einem Rechtsstaat sind die Strafverfolgungsbehörden dazu da, solche unsäglichen Entgleisungen zu überprüfen", nicht "der öffentliche Pranger". Auch Ulf Poschardt (Welt) meint, dass "man die Drastik der Instantverurteilung begrüßen kann, aber Liberalen dieser Pranger-Exzess bitter aufstoßen muss". Er behauptet, es werde "alles unter Generalverdacht gestellt, was nicht rot-rot-grün ist". Angela Gruber (spiegel.de) weist darauf hin, dass das sogenannte Doxing, das gefährliche Verbreiten personenbezogener Daten, seit 2021 durch § 126a StGB strafbewehrt ist.

Palästina-Kongress und -Protestcamps: Rechtsanwalt Michael Plöse äußert gegenüber der taz-berlin (Hanno Fleckenstein) Kritik am "antidemokratischen und die Gewaltenteilung missachtenden" Vorgehen der Berliner Exekutive hinsichtlich der Auflösung des Palästina-Kongresses und der Räumung verschiedener Palästina-Protestcamps. Die Kongress-Auflösung begründete die Polizei mit einem politischen Betätigungsverbot des Historikers Salman Abu Sitta, das jedoch sehr kurzfristig verhängt und weder Salman Abu Sitta noch den Organisator:innen im Vorfeld der Veranstaltung mitgeteilt wurde. Zudem bezweifelt Plöse das Weisungsrecht der Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD), aufgrund deren Weisung ein Universitätscamp geräumt wurde.

Cannabis bei der Arbeit: Das Hbl (Alexander Pradka) erläutert die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zum Cannabiskonsum während der Arbeit. Arbeitnehmer:innen müssen zwar während der Arbeitszeit arbeitsfähig sein, allerdings trifft Arbeitsgeber:innen weiterhin eine Fürsorge- und Schutzpflicht, die ein explizites Verbot des Cannabiskonsums in Betriebsvereinbarungen erfordern kann. Regelmäßige oder zufällige Drogentests dürfen Arbeitgeber:innen nicht ohne Weiteres vornehmen.s

75 Jahre GG – Zustimmung: beck-aktuell (Joachim Jahn) gibt die Ergebnisse einer Untersuchung des Mercator Forums Migration und Demokratie wieder, wonach 81 Prozent der Befragten finden, das Grundgesetz habe sich bewährt. Allerdings hätten sich 15 % der in Ostdeutschland Lebenden nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung gewünscht.

Das Letzte zum Schluss

Täuschend echte Requisite: Die für den ARD-Krimi "Polizeiruf 110" hergestellten Fotos einer vermeintlich verbrannten Leiche – in echt handelte es sich um eine Puppe – waren wohl so täuschend echt, dass die reale Kriminalpolizei eingeschaltet wurde. Als der Requisiteur die bei einem Drogeriemarkt in Auftrag gegebenen Fotos abholen wollte, empfing ihn die Polizei. Der Anfangsverdacht wegen eines mutmaßlichen Tötungsdelikts konnte erst nach einem Besuch beim Filmset ausgeräumt werden, wie spiegel.de schreibt.

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2024: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54637 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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