Die juristische Presseschau vom 19. April 2024: Pro­zess­auf­takt gegen Björn Höcke / Ver­fahren gegen Ahr-Landrat ein­ge­s­tellt / Ermitt­lungen wegen Spio­na­ge­ver­dachts

19.04.2024

Vor dem LG Halle begann der Prozess gegen Björn Höcke (AfD). Die StA Koblenz stellte das Verfahren gegen Ex-Landrat Pföhler (CDU) im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal ein. Die BAW ermittelt gegen mutmaßliche Russland-Spione.

Thema des Tages

LG Halle – Björn Höcke: Vor dem Landgericht Halle hat der Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen begonnen. Ihm wird vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" im Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung verwendet zu haben. In der vergangenen Woche hatte das Gericht diese Anklage mit einer weiteren verbunden, nach der Höcke die Parole auch bei einer AfD-Veranstaltung in Gera verwendet haben soll. Der Umfang des Tatvorwurfs wurde nun jedoch wieder reduziert, da zwei neu von Höcke mandatierte Verteidiger bislang noch keine Einsicht in die Akten zum Vorfall in Gera erhalten hatten. Die Anklagen können später aber wieder verbunden werden. Zentrales Thema des auf vier Verhandlungstage angesetzten Prozesses wird die Frage sein, ob Höcke als Geschichtslehrer wissen musste, dass es sich bei der benutzten Parole um eine SA-Losung handelt. Der Prozessauftakt war von zahlreichen Anträgen der Verteidigung geprägt, u.a. sollte der Strafprozess akustisch aufgezeichnet werden, weil ein unfairer Prozess drohe. Das Gericht lehnte dies ab. Höcke gab an, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Ob dies bereits am kommenden Verhandlungstag, dem 23. April, geschehen wird, ist noch offen. SZ (Johannes Bauer/Iris Mayer), FAZ (Markus Wehner), taz (David Muschenich), Welt (Frederik Schindler), LTO (Linda Pfleger), zeit.de (August Modersohn) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten. 

Frederik Schindler (Welt) hält es für unglaubwürdig, dass Höcke als Geschichtslehrer die NS-Herkunft der verwendeten Parole nicht gekannt haben will. Hinzu komme, dass der Politiker in seiner elfjährigen Karriere "so häufig nationalsozialistische Sprache verwendet, dass man von Absicht ausgehen muss". 

Rechtspolitik

Richteranklage Berlin: Am gestrigen Donnerstag beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus laut LTO eine Änderung der Berliner Landesverfassung und führte damit die in den meisten Bundesländern bereits existierende Richteranklage ein. Mit dieser soll erreicht werden, dass Richter:innen, die in ihrem Amt oder außerhalb gegen das Grundgesetz oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Berlin verstoßen, leichter aus dem Dienst entfernt werden können. 

Klimaanpassung: Laut FAZ (Katja Gelinsky) plädieren sowohl die Umweltminister:innen der Länder als auch die "Klima-Allianz Deutschland", die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen dafür, den Bund an der Finanzierung der Klimavorsorge und -anpassung über eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz zu beteiligen. Mit dem Ende 2023 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz hatte die Ampelkoalition einen verbindlichen Rahmen dafür geschaffen, dass sich Bund, Länder und Kommunen gegen die Klimakrise wappnen. Wie die Vorsorge zum Schutz gegen Extremwetterereignisse finanziert werden soll, ist bislang aber weitgehend ungeklärt. 

Bürokratieabbau/Gewerbemietverträge: Der Rechtsanwalt Niko Schultz-Süchting spricht sich in der FAZ für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für gewerbliche Mietverträge aus und bedauert es, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV die ursprünglich vorgesehene Streichung des Schriftformerfordernisses durch eine Reduktion von Schrift- auf Textform ersetzt hat. Dies löse die Probleme, die mit dem Schriftformerfordernis einhergehen – etwa die überzogenen und unpraktikablen Anforderungen – nicht oder nur teilweise. 

Videoverhandlungen: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum begrüßt auf beck-aktuell den Kompromissvorschlag der informellen Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses zur geplanten Reform des § 128a ZPO, wonach die mündliche Verhandlung nur "in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen" als Videoverhandlung durchgeführt werden soll. Die nun geplante Fassung werde der "Rechtswirklichkeit" eher gerecht als die im Bundestag beschlossene Fassung.

Schwangerschaftsabbruch: Heribert Prantl (SZ) spricht sich in seiner Kolumne für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus. Der Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission, § 218 Strafgesetzbuch zu streichen, sei absolut richtig, schließlich sei die Norm bis heute "Ausdruck der Missachtung der Frau". 

Justiz

StA Koblenz – Hochwasser: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und den damaligen Leiter der Einsatzzentrale wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung jeweils durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Zwar sei das gezeigte Warnverhalten unzureichend gewesen und eine Sorgfaltspflichtverletzung deshalb zu bejahen, die Frage, ob bei Vornahme der gebotenen Handlung der Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeblieben wäre, vermochte die StA aber nicht eindeutig zu beantworten. Die Hinterbliebenen haben noch die Möglichkeit, gegen die Einstellung des Verfahrens vorzugehen. Es berichten SZ (Gianna Niewel), FAZ (Lukas Fuhr/Timo Steppat), LTO (Charlotte Hoppen), zeit.de (Nina Monecke), beck-aktuell und tagesschau.de (Kolja Schwartz/Klaus Hempel)

Gianna Niewel (SZ) betont, dass die von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen trotz Einstellung des Verfahrens weiterhin Aufmerksamkeit bedürfen. In der Region herrsche die Sorge, vergessen zu werden. Umso wichtiger sei es, den Menschen nicht die Hoffnung zu nehmen, "dass der Wiederaufbau gelingen kann". Auch Thomas Holl (FAZ) meint, die Einstellung des Verfahrens "dürfte bei Hinterbliebenen und Überlebenden einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen", vor allem vor dem Hintergrund, dass der Tod ihrer Angehörigen womöglich hätte verhindert werden können. Zu hoffen bleibe, "dass Behörden und Politik für künftige Katastrophenlagen nun besser gerüstet sind". 

GBA – Russland-Spione: Die Bundesanwaltschaft hat zwei Männer in Bayern festnehmen und deren Wohnungen durchsuchen lassen. Die beiden Deutsch-Russen stehen im Verdacht, im Auftrag Russlands US-Militärbasen ausspioniert und Anschläge in Deutschland geplant zu haben. Dem 39-jährigen Hauptbeschuldigten Dieter S. wirft die BAW unter anderem vor, sich seit Oktober 2023 mit Verbindungsleuten des russischen Geheimdiensts über Sabotageaktionen in Deutschland ausgetauscht und sich bereit erklärt zu haben, Brand- und Sprengstoffanschläge auf militärisch genutzte Infrastruktur, Rüstungsbetriebe und Industriestandorte zu verüben. Beide Verdächtige befinden sich in Untersuchungshaft. Es berichten SZ (Markus Balser/Christoph Koopmann), FAZ (Marlene Grunert), taz (Barbara Oertel/Tanja Tricarico), LTO, zeit.de (Johannes Süßmann/Alexander Eydlin) und spiegel.de (Sven Röbel)

BVerfG zu Reichelt vs. Schulze: Die Medienrechtler Tobias Mast und Wolfgang Schulz setzen sich auf dem Verfassungsblog ausführlich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach es sich bei dem Entwicklungshilfe-für-Taliban-Tweet von Julian Reichelt um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Diese Einschätzung sei "materiellrechtlich überzeugend". Indem das BVerfG "die Zulässigkeitsvoraussetzungen äußerst großzügig und seine eigene Kontrolldichte äußerst engmaschig interpretierte", habe es zudem Anreize dafür gesetzt, "sich in äußerungsrechtlichen Fällen auch ohne besonderen Zeitdruck von nun an frühzeitig an es zu wenden".

BGH - Werbung mit Klimaneutralität: Der Bundesgerichtshof hat über die Frage verhandelt, ob Katjes seine Süssigkeiten als "klimaneutral" bewerben darf. Die Wettbewerbszentrale hatte das beanstandet, weil die Produktion nicht klimaneutral sei. Katjes beruft sich auf die kompensierende Unterstützung von Klimaschutzprojekten. zdf.de (Mischa Ehrhardt) berichtet. 

BGH zu Skalpell als gefährlichem Werkzeug: beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2023 vor, wonach auch bei lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriffen ein Skalpell als gefährliches Werkzeug gelten kann. Dabei trat der BGH auch einer teilweise vertretenen Ansicht entgegen, wonach ärztliche Werkzeuge nie als gefährliche Werkzeuge gelten sollen, da sie in der Hand einer fachkundigen Person keine erhöhte Gefahr darstellten. Der Senat bezog sich in seinem Beschluss lediglich auf den zu entscheidenden Fall eines medizinisch nicht indizierten Eingriffs, den eine am sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidende Mutter an ihren Kindern durchführen ließ; offen blieb dagegen, ob die Ausführungen auch auf medizinisch indizierte, gleichwohl nicht eingewilligte Eingriffe anwendbar sind. 

BSG zu Anrechnung von Kindererziehungszeiten: Wenn sich eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht nachweisen lässt, werden die Kindererziehungszeiten auf die Rente der Mutter angerechnet. Hiergegen hatte ein Vater geklagt, weil er sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt gefühlt hatte. Wie bereits die Vorinstanzen, wies nun jedoch auch das Bundessozialgericht die Klage ab, so FAZ (Katja Gelinsky) und spiegel.de. Zwar würden Väter durch die Auffangregel benachteiligt. Diese Benachteiligung sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, die Altersvorsorge für Frauen zu stärken und die "typischen Nachteile der Mütter" auszugleichen.

LG Landau zu sexuellem Missbrauch einer Zehnjährigen: Wie spiegel.de schreibt, hat das Landgericht Landau einen 62-Jährigen u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Der mehrfach – auch wegen Sexualstraftaten – vorbestrafte Mann hatte im Herbst vergangenen Jahres ein zehnjähriges Mädchen auf deren Schulweg in sein Auto gezerrt und in einem leerstehenden Gebäude missbraucht. Die Tat hatte eine Diskussion über das zwangsweise Anlegen einer elektronischen Fußfessel ausgelöst. 

LG Hof – Mord an Peggy K./Schmerzensgeld: Die Mutter der im Jahr 2001 getöteten damals neunjährigen Peggy K. verlangt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro von einem Mann, der 2018 im Fokus der Ermittlungen um Peggys Verschwinden stand. Der Mann hatte zunächst eingeräumt, das leblose Kind, das ihm ein anderer Mann gegeben haben soll, in eine Decke gewickelt und in den Wald gebracht zu haben. Später widerrief er das Geständnis über den Transport ihres Leichnams. Wer Peggy getötet hat, steht bis heute nicht fest. Am gestrigen Donnerstag begann nun vor dem Landgericht Hof der Zivilprozess. Das Urteil soll am 22. Mai gefällt werden. Es berichtet die FAZ (Karin Truscheit)

LG Offenburg – Mord an Mitschüler: Nachdem im November in einer Offenburger Schule ein 15-Jähriger von einem gleichaltrigen Mitschüler erschossen worden war, begann vor dem Landgericht Offenburg nun der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord in mehreren Fällen vor. Für den unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess hat das LG zwölf Verhandlungstage angesetzt, zu denen auch ein psychiatrischer Sachverständiger und eine Rechtsmedizinerin geladen sind. Mit einem Urteil wird frühestens im Juli gerechnet. Die FAZ (Jakob Krembzow) berichtet.

Klimaklagen: Rechtsprofessor Bernhard Wegener vertieft auf dem Verfassungsblog seine Kritik an menschenrechtlich begründeten Klimaklagen. Dieser Ansatz überschätze die institutionelle Leistungsfähigkeit von Gerichten. 

Recht in der Welt

USA – Trump/Stormy Daniels: Die Schriftstellerin Marie Pohl schildert in der SZ, wie es den mittlerweile ausgewählten Geschworenen im Strafverfahren gegen Donald Trump wegen des Vorwurfs der Fälschung von Geschäftsunterlagen mit ihrer Rolle geht, wie diese und andere Beteiligte sich auf den Prozess vorbereiten und mit welcher Vehemenz Trumps Anwälte noch immer versuchen, das Verfahren zu verzögern. 

Schweden – Geschlechtliche Selbstbestimmung: Am Mittwoch stimmte eine Mehrheit der schwedischen Reichstagsabgeordneten für ein "Geschlechtszugehörigkeitsgesetz". Dieses sieht unter anderem vor, dass trans* Menschen ab Juli 2025 ihr juristisches Geschlecht einfacher als bisher und unabhängig von der Frage geschlechtsangleichender Eingriffe ändern lassen können. Die taz (Anne Diekhoff) stellt das geplante Gesetz vor.

Italien – Cristiano Ronaldo/Juventus Turin: Wie spiegel.de schreibt, hat ein italienisches Schiedsgericht entschieden, dass der Fußballverein Juventus Turin seinem ehemaligen Spieler Cristiano Ronaldo 9,8 Millionen Euro zurückzahlen muss. Bei der Summe handelt es sich um Gehalt, dessen Auszahlung während der Coronapandemie mit Ronaldos Einverständnis aufgeschoben worden war. Der Fußballstar hatte knapp 20 Millionen Euro von seinem ehemaligen Arbeitgeber gefordert.

Österreich – Toni Polster: Toni Polster, der erfolgreichste Fußball-Torschütze Österreichs, ist überzeugt, dass ihm in der Länderspielstatistik drei weitere Tore zustehen, die er in den 1980er-Jahren in inoffiziellen Freundschaftsspielen erzielt hat. Nun versucht er laut SZ (Felix Haselsteiner), diese vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien einzuklagen.

Italien – Schwangerschaftsabbruch: Wie die FAZ (Matthias Rüb) schreibt, plant die italienische Regierung unter Giorgia Meloni, das Abtreibungsgesetz dahingehend zu ändern, dass künftig auch Lebensschutzorganisationen an den vor einem Schwangerschaftsabbruch vorgeschriebenen Beratungsgesprächen beteiligt werden sollen. Diese Forderung wird nicht nur von der Opposition, sondern auch aus dem Ausland, etwa von der spanischen Gleichstellungsministerin Ana Redondo García, massiv kritisiert. 

EGMR/Schweiz – Klimaseniorinnen: Die Juristin Julia Jungfleisch ordnet im Wissenschaftsblog Jean Monnet Saar (in englischer Sprache) das letzte Woche ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein, wonach die unzureichende Schweizer Klimapolitik die Menschenrechte der "Klimaseniorinnen" verletzt. Die Autorin ist davon überzeugt, dass sich der EGMR bei seiner Entscheidung im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenzen bewegt hat und konstatiert, dass das Urteil eine zukunftsweisende Bedeutung für den europäischen Klimaschutz einnehmen könne, auch wenn es unmittelbar lediglich die Schweiz binde.

EU – Seenotrettung: Laut taz (Christian Jakob) nimmt die Kriminalisierung von Migrant:innen und deren Unterstützer:innen in der EU immer weiter zu. So standen 2023 in der EU mindestens 117 Personen wegen ihres Einsatzes für Geflüchtete vor Gericht. Teilweise drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Im Interview mit der taz (Christian Jakob) spricht Kathrin Schmidt, eine der Angeklagten in dem bislang größten Prozess gegen Seenotretter:innen in Italien, über ihre Zuversicht, dass das Verfahren am heutigen Freitag eingestellt werden wird. 

Sonstiges

Resilienz der Demokratie in Thüringen: Nun stellen auch FAZ (Markus Wehner) und taz (Christian Rath) die Empfehlungen des "Thüringen-Projekts" des Verfassungsblogs vor, wie die Resilienz der Demokratie in Thüringen gestärkt werden könnte. "Eine Demokratie ist widerstandsfähig, wenn sie vorbereitet ist", sagte Gründer Max Steinbeis. Meist sollen die Verfahrenshürden für problematische AfD-Vorhaben etwas erhöht werden. Z.B. sollen die Staatsverträge über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dann nicht mehr vom Thüringer Ministerpräsident allein gekündigt werden können, vielmehr soll er die Zustimmung des Landtags benötigen.

Juve-Ranking: LTO (Stefan Schmidbauer) hat sowohl mit dem Branchenmagazin Juve als auch mit verschiedenen Kanzleien über die als "Transparenzhinweis" bezeichnete Mitteilung der Juve-Chefredaktion gesprochen, wonach ein Juve-Redaktionsmitglied Bewertungen eines noch nicht veröffentlichten Rankings vorab "zur Durchsicht und ggf. Ergänzung" an Kanzleien weitergeleitet haben soll. Jörn Poppelbaum, Mitglied der Chefredaktion bei Juve, betonte, um eine Gegenleistung seitens der Kanzleien sei es nicht gegangen, vielmehr habe das Redaktionsmitglied lediglich Zeit bei der Recherche sparen wollen. Dies sei von den Vorgesetzten weder angewiesen noch legitimiert. Die angefragten Kanzleien gaben größtenteils an, von den Vorgängen keine Kenntnis zu haben.

Das Letzte zum Schluss

Flauschiger Einbrecher: In Berlin wurde die Polizei wegen Einbruchsverdacht zu einem Gebäude gerufen. Doch statt eines Diebes erwartete die Beamt:innen eine niedliche Überraschung: Die Geräusche am Gitterzaun des Hauses stammten nicht etwa von einem Einbrecher, sondern von einem eingeklemmten Fuchsbaby, das glücklicherweise noch vor Ort gerettet werden konnte. spiegel.de berichtet. 

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. April 2024: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54368 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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