Berliner Arzt erhielt drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Suizidhilfe für depressive Frau. Regierungskommission schlägt Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vor. LG Gera verhandelt wegen Rechtsbeugung zugunsten des Vaters.
Thema des Tages
LG Berlin I zu Suizidhilfe für psychisch Kranke: Das Landgericht Berlin I verurteilte den Berliner Arzt Christoph Turowski, der einer 37-jährigen Studentin, die seit vielen Jahren an Depressionen litt, beim Suizid geholfen hatte, wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Arzt habe die Frau zum Werkzeug gegen sich selbst gemacht. Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Sterbewunsch der Studentin nicht von "Dauerhaftigkeit und innerer Festigkeit getragen" gewesen sei. Nur im Falle einer eigenverantwortlichen Entscheidung für eine Selbsttötung ist die ärztliche Beihilfe zum Suizid straffrei. Der Vorsitzende Richter Mark Sautter sagte, er würde es begrüßen, wenn der Verurteilte – wie bereits angekündigt – in Revision geht, damit die Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt werden können. SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Julia Schaaf), taz (Barbara Dribbusch), LTO (Felix W. Zimmermann/Joschka Buchholz), beck-aktuell (Maximilian Amos) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
Die taz (Christian Rath) erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht zwar im Februar 2020 ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" postulierte, dieses aber von einem "autonom gebildeten freien Willen" abhängig machte. Aus dem damaligen Urteil ergebe sich, dass auch psychisch Kranken unter Umständen eine freiverantwortliche Entscheidung zugebilligt wird. Der genaue Maßstab jedoch, wann der Wille einer psychisch kranken Person beachtlich ist und wann nicht, muss von der Rechtsprechung noch entwickelt werden. Auch der Gesetzgeber könne hier tätig werden.
Barbara Dribbusch (taz) hält das Urteil für vertretbar, da die Studentin zu labil und schwankend gewesen sei. Es sei aber "bedauerlich", dass nun kaum noch ein Arzt bereit sein dürfte, bei psyhisch Kranken Suizidhilfe zu leisten. Aus dem Urteil gehe jedoch nicht hervor, dass psychisch Kranke grundsätzlich von Suizidhilfe ausgeschlossen sind. Für Manuel Bogner (zeit.de) macht das Urteil in erster Linie deutlich, dass der Gesetzgeber sowohl bei den Themen Suizidprävention als auch bei der Regelung der Sterbehilfe viel zu lange untätig geblieben sei.
Rechtspolitik
Schwangerschaftsabbruch: Wie spiegel.de (Sophie Garbe/Milena Hassenkamp) exklusiv vorab berichtet, wird die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vorschlagen. So solle der Gesetzgeber Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen legalisieren. Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich als rechtswidrig. Nur unter bestimmten Umständen bleiben sie straffrei. Diese Regelung halte laut der Kommission einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht Stand. Sofern die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar sei, sollten Abbrüche auch in späteren Phasen der Schwangerschaft möglich sein. Die Kommission wird ihren Bericht offiziell am kommenden Montag vorstellen.
Kinderehen: Nun berichten auch LTO und beck-aktuell über den Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) "zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen". Danach sollen im Ausland geschlossene Ehen, bei denen mindestens ein Partner unter 16 Jahre alt ist, weiterhin automatisch unwirksam sein. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhalt und zu Heilungsmöglichkeiten werden umgesetzt. Länder und Verbände haben nun bis zum 19. April Zeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Resilienz des BVerfG: Die Gespräche zwischen Ampel-Koalition und CDU/CSU über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts haben in kleinem Kreis wieder begonnen und sollen, so LTO, voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche des Bundestag, also ab dem 22. April, fortgesetzt werden. Die Teilnehmenden wollen sich erst im Falle einer Einigung öffentlich äußern.
Bürgerräte: Rechtsprofessor Christoph Degenhart setzt sich auf beck-aktuell kritisch mit Bürgerräten auseinander. Bedenklich findet er insbesondere, dass die parlamentarisch eingesetzten Bürgerräte zwar keinen Akt der Staatswillensbildung, "aber doch eine staatlicherseits initiierte und organisierte Veranstaltung" darstellten. Es handele sich damit um eine "staatlich orchestrierte Meinungsbildung, die die Aufmerksamkeit des Verfassungsrechts auf sich ziehen sollte". Hinzu komme, dass Bürgerräte im Widerspruch zur repräsentativen Demokratie des Grundgesetzes stünden.
Corona-Amnestie: Der Bundestags-Abgeordnete Michael Müller (SPD) hält es für erforderlich, im Rahmen der Pandemieaufarbeitung auch eine "Corona-Amnestie" in Betracht zu ziehen. So sollten etwa Bußgeldbescheide, die aufgrund von Maßnahmen verhängt wurden, die sich im Nachhinein als nicht zwingend herausgestellt haben, rückgängig gemacht werden können. Hierbei müsse es jedoch klare Kriterien geben, welche Verfahren warum eingestellt werden. Es berichtet spiegel.de (Milena Hassenkamp).
Schwarzfahren: Die taz (Johanna Treblin) nimmt den Fall der Obdachlosen Gisa März, die eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen musste, weil sie ohne gültige Fahrscheine mit öffentlichen Verkehrsmitteln fuhr, zum Anlass, die Diskussion um das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, die Beförderungserschleichung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit umzuwidmen, aufzugreifen. Viele Jurist:innen und teils auch Gefängnisleiter:innen fordern seit Langem, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren.
Streik: Die Juristin Theresa Tschenker kritisiert auf dem Verfassungsblog die Unterscheidung zwischen tarifbezogenem und politischem Streik. Das in Deutschland von der Rechtsprechung angenommene Verbot des politischen Streiks offenbare, "dass das deutsche Streikrecht auf einem antidemokratischen, den Interessengegensatz von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen verklärenden und rechtsdogmatisch schiefen Fundament gebaut ist". Anlass des Aufsatzes war der gemeinsame Streik von Fridays for Future und Verdi für bessere Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Nahverkehr.
Justiz
LG Gera – Rechtsbeugung zugunsten des Vaters: Vor dem Landgericht Gera hat der Prozess gegen eine ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung begonnen. Ihr wird vorgeworfen, im April 2020 am Amtsgericht Jena einen Beschluss erlassen zu haben, nach dem ihrem Vater, einem evangelischen Pfarrer, im Widerspruch zur damals geltenden Corona-Schutzverordnung jederzeit Zugang zu einem Pflegeheim gewährt werden müsse. Die heute 37-Jährige arbeitet mittlerweile als Rechtsanwältin. Ihr Verteidiger stellte zum Prozessauftakt mehrere Befangenheitsanträge, über die voraussichtlich am kommenden Verhandlungstag, dem 24. April, entschieden werden wird. LTO (Tanja Podolski) und spiegel.de berichten.
BVerfG - Gerichtsdolmetscher:innen: Gegen das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gerichtsdolmetschergesetz hat der Zusammenschluss der assoziierten Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesjustizministerium möchte mit dem Gesetz die Qualität von Gerichtsdolmetscher:innen verbessern, das Gesetz verlangt deshalb von allen Dolmetscher:innen eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung als Voraussetzung für die allgemeine Beeidigung. Bis Ende 2026 läuft – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen – eine Übergangsfrist. Die Kritiker:innen halten es für unverhältnismäßig, dass auch bereits vereidigte Dolmetscher:innen geprüft werden sollen. Es berichtet LTO.
BGH zu Polizeiinspekteur Renner: Der Bundesgerichtshof bestätigte laut LTO und beck-aktuell den Freispruch des baden-württembergischen Polizeiinspekteurs Andreas Renner vom Vorwurf der sexuellen Nötigung. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Andreas Renner war vorgeworfen worden, im November 2021 eine deutlich jüngere Kommissarin zum Anfassen seines Penisses gedrängt und dabei mit einem empfindlichen Übel, unter anderem mit negativen Folgen für ihre Karriere, gedroht zu haben. Das Landgericht sah die sexuelle Handlung jedoch als nicht erwiesen an.
LAG Sachsen zu Beweisverwertungsverbot bei Datenschutzverstoß: Der Rechtsanwalt Daniel Schlemann kritisiert im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen aus dem Juli 2023, wonach ein Datenschutzverstoß zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Der Arbeitgeber hatte unzulässig die Daten eines Drehkreuzes ausgewertet, um einer Beschäftigten nachzuweisen, dass sie regelmäßig ihren Arbeitsplatz verließ, ohne auszustempeln. Der Autor hält das Beweisverwertungsverbot vor dem Hintergrund eines anderslautenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts für nicht haltbar.
OLG Celle zu den Grenzen richterlichen Sachverstandes: Ausführlich berichtet nun auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, wonach selbst eine über vierzigjährige Erfahrung als Reiterin nicht ausreiche, um als Richterin die baulichen Details einer Reitanlage beurteilen zu können. Die Erfahrung im Reiten von Pferden bedeute nämlich nicht zwangsläufig, auch Sachverstand im Bau eines Reitplatzes zu haben.
OLG Zweibrücken zu Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Eine Ehefrau, die aus einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, kann sich nicht vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres von ihrem Ehemann scheiden lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken laut spiegel.de entschieden. Ein Ehepartner könne einen Härtefallantrag auf Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres nur dann mit Aussicht auf Erfolg stellen, wenn die Gründe "in der Person des anderen Ehegatten" liegen. Eine Berufung auf "eigene gravierende Unzulänglichkeiten" sei dagegen nicht möglich.
LG Würzburg – Misshandlung von Kita-Kindern: Vor dem Landgericht Würzburg hat laut spiegel.de der Prozess gegen zwei ehemalige Erzieherinnen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft einer der beiden Frauen vor, vier Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und 2 Jahren im Zeitraum zwischen September und Dezember 2021 misshandelt zu haben. Ihre ebenfalls angeklagte ehemalige Vorgesetzte räumte vor Gericht – wie bereits während der Ermittlungen – ein, trotz Kenntnis der Misshandlungen nichts unternommen zu haben. Die Angeklagte, welche die eigentlichen Übergriffe verübt haben soll, habe sich dagegen nicht geäußert.
LG Essen – Öffnung von Kunden-Schließfächern in Bank: Vor dem Landgericht Essen hat der Prozess gegen einen ehemaligen Bankmitarbeiter begonnen, der mehrere Kunden-Schließfächer im Tresorraum der Bank, in der er arbeitete, aufgebrochen und dadurch Bargeld, Geld und Schmuck im Wert von rund 1,5 Millionen Euro erbeutet haben soll. Der 30-Jährige gestand die Tat. Laut einer Verständigung zu Prozessauftakt drohen ihm drei bis dreieinhalb Jahre Haft. Das Urteil soll noch im April gesprochen werden, so spiegel.de.
Recht in der Welt
IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat die Verhandlung über den Eilantrag Nicaraguas gegen Deutschland begonnen, mit dem Nicaragua erreichen will, dass Deutschland die Waffenlieferungen an Israel stoppt. Weil Deutschland Israel mit Waffen beliefere, unterstütze es einen Genozid an den Palästinenser:innen und Kriegsverbrechen Israels in Gaza, so die Argumentation Nicaraguas. Zur Delegation Nicaraguas gehörte der in Paris arbeitende deutsche Rechtsanwalt Daniel Müller und der französische Rechtsprofessor Alain Pellet, ehemals Vorsitzender der UN-Völkerrechtskommission. Deutsche Vertreter:innen werden sich vor Gericht erst am heutigen Dienstag äußern. SZ (Ronen Steinke), FAZ (Marlene Grunert), taz (Tobias Müller), LTO (Franziska Kring) und zeit.de berichten.
Bernd Pickert (taz) stellt klar, dass Deutschland einen Weg der Solidarität mit Israel finden müsse, der "nicht automatisch die Hinnahme jedweden Vorgehens einer in Teilen rechtsextremen und zutiefst rassistischen israelischen Regierung" beinhalte. Francesco Collini (spiegel.de) nennt es "geradezu zynisch", dass ausgerechnet Nicaragua, ein Land, das seit 2018 mehrmals Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, nun vor dem IGH gegen Deutschland vorgeht.
Brasilien – X/Twitter: Laut FAZ (Tjerk Brühwiller) hat der brasilianische Verfassungsrichter Alexandre de Moraes eine Untersuchung gegen den Eigentümer der Social-Media-Plattform X/Twitter Elon Musk wegen Behinderung der Justiz eingeleitet. Musk hatte zuvor die Entscheidung Moraes‘, mehrere X-Konten in Brasilien sperren zu lassen, kritisiert und in dem Zusammenhang angekündigt, dass X alle Beschränkungen aufheben werde. Darüber hinaus forderte er Moraes zum Rücktritt auf und warf ihm vor, "dreist und wiederholt" die Verfassung und das Volk Brasiliens verraten zu haben. X droht nun eine Strafe von rund 20.000 Dollar je Tag und Profil für die Missachtung der gerichtlichen Anordnung.
USA – Trump/Stormy Daniels: Kommende Woche muss sich Ex-US-Präsident Donald Trump im Schweigegeldprozess um die Ex-Pornodarstellerin Stormy Daniels vor Gericht verantworten. Mit einer Klage gegen den zuständigen Richter Juan Merchan unternehmen seine Anwälte nun laut spiegel.de einen letzten Versuch, den Prozess zu verzögern. Merchan hatte Trump vergangene Woche untersagt, gegen Merchans Familie und die von Staatsanwalt Alvin Bragg zu hetzen, nachdem dieser insbesondere Merchans Tochter mehrfach öffentlich attackiert hatte. Trumps Anwälte argumentieren dagegen, die demokratische Beratungsfirma, bei der Merchans Tochter arbeitet, profitiere von dem Schweigegeldfall.
Sonstiges
Gerichtsstandsklauseln: Der Rechtsanwalt Jan Friedeborn rät auf LTO, dass sich deutsche Unternehmen mit Gerichtsstandsklauseln in Satzungen gegen Aktionärsklagen im US-Bundesstaat New York schützen sollten. Es habe eine kleine Welle von Klagen gegeben, mit denen Aktionäre im Namen der Gesellschaft Haftungsansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Unternehmen in New York geltend machten. Allerdings habe die Justiz in New York bisher die Beschäftigung mit derartigen Klagen abgelehnt.
Vatikan: Wie FAZ (Thomas Jansen) und spiegel.de schreiben, hat der Vatikan in einem Grundsatzpapier 13 "schwere Verstöße" gegen die Menschenwürde aufgelistet. Abtreibung steht dabei an siebter Stelle. Auch Leihmutterschaft wird verurteilt. Zum assistierten Suizid äußert sich der Vatikan mit Blick auf die Betroffenen zurückhaltender. Er bekräftigt zwar seine entschiedene Ablehnung der Sterbehilfe, verzichtet aber auf eine Verurteilung der Betroffenen. Auch hinsichtlich Geschlechtsanpassungen positionierte sich der Vatikan: Ein Körper müsse so akzeptiert und respektiert werden, wie er erschaffen wurde.
Cannabis: Wie die SZ (Tim Frehler/Jan Heidtmann/Gianna Niewel) schreibt, sind auch eine Woche nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes die Zuständigkeiten in den Ländern größtenteils noch nicht geklärt – so herrscht etwa Unklarheit, welche Behörden kontrollieren sollen, ob sich Cannabis-Konsument:innen an die gesetzlich angeordneten Abstände zu Schulen und Spielplätzen halten.
Das Letzte zum Schluss
Tierische Verkehrssünderin: Was tun mit gefiederten Verkehrssünder:innen? Die Polizei in Hagen verzichtete schlicht auf die Vollstreckung des Verwarngeldes, das immerhin 30 Euro betragen hätte. Eine weise Entscheidung, schließlich hätte die Taube, die in einer 30er-Zone mit 40 Kilometern pro Stunde geblitzt worden war, vermutlich ohnehin nicht identifiziert werden können. Es berichtet spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 9. April 2024: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54282 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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