CDU will Streichung von Grundsicherung bei Ablehnung von Jobangebot. OLG Hamburg wertete Texte der Kabarettistin Monika Gruber als boshafte, aber zulässige Meinungsäußerungen. VG Berlin verbietet Social Media-Postings eines Polizisten.
Thema des Tages
Bürgergeld-Sanktionen: Die CDU will die Regeln für den Bezug staatlicher Zahlungen an Menschen ohne Arbeit deutlich verschärfen. Statt "Bürgergeld" sollen die Sozialleistungen künftig "Neue Grundsicherung" heißen. Einstimmig verabschiedete der CDU-Bundesvorstand am Montag ein entsprechendes Konzept, in dem es unter anderem heißt: "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab, soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist". Ein Anspruch auf Grundsicherung bestehe dann nicht mehr. Nach Ansicht von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sei dies verfassungskonform. Schließlich wolle man Totalverweigerern nur die Grundsicherung streichen, während die Kosten für Wohnung und Heizung weiter vom Staat übernommen werden sollen. SZ (Robert Roßmann), FAZ (Dietrich Creutzburg/Christian Geinitz), Welt (Nikolaus Doll) und spiegel.de (Rasmus Buchsteiner) berichten.
Henrike Roßbach (SZ) geht davon aus, dass die Forderung, die Grundsicherung im Falle einer Ablehnung einer zumutbaren Arbeit zu streichen, von Gerichten getestet werde, "bis hin zum Bundesverfassungsgericht". Dietrich Creutzburg (FAZ) ist der Ansicht, die Vorschläge der CDU zielten "auf einen fairen Interessenausgleich" zwischen Hilfebedürftigen und Steuerzahlern. Reinhard Müller (FAZ) meint, Arbeitsfähige dürften nicht von einem faktisch bedingungslosen Grundeinkommen dauerhaft gut versorgt werden, denn: "Schön blöd, wer sich da noch um eine Beschäftigung bemüht". Jasmin Kalarickal (taz) argumentiert, es sei doch gerade eine "Errungenschaft des Bürgergelds" gewesen, "dass der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft wurde, der Menschen in schlechte, oft kurzfristige und saisonale Jobs gezwungen" habe, statt sie zu qualifizieren und langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Rechtspolitik
Kinderehen: Laut LTO hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen vorzulegen. Eine Neuregelung ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr Teile des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen von 2017 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die CDU/CSU will der Ampel nun mit einem eigenen Gesetzentwurf Druck machen.
Maßregelvollzug: Der Rechtsprofessor Alexander Baur und der Privatdozent Jan Querengässer kritisieren auf LTO die im Oktober 2023 in Kraft getretene Reform des Maßregelvollzugs, die unter anderem besagt, dass süchtige Straftäter:innen nur dann in Entziehungsanstalten untergebracht werden, wenn die Straftat in direktem Zusammenhang mit dem Drogenkonsum steht und ein Behandlungserfolg prognostiziert werden kann. Nach Ansicht der Autoren hätte der Gesetzgeber die Reform nutzen können, um insbesondere überkommene Begrifflichkeiten zu modernisieren. Auch wirke das Festhalten an der Notwendigkeit einer individuellen Behandlungserfolgsprognose befremdlich. Es bleibe jedoch zu hoffen, dass die Diskussion um die Zukunft des Maßregelvollzugs nach der Novelle nicht abflauen werde.
Unternehmensbesteuerung: Rechtsprofessor Caspar Behme überprüft auf LTO die Forderung des früheren Trigema-Chefs Wolfgang Grupp nach einer geringeren Einkommenssteuerbelastung für alle Unternehmer:innen, die auch mit dem Privatvermögen für ihr Unternehmen haften. Zwar könne es sein, dass eine Haftungbeschränkung "zum Zocken auf Kosten der Allgemeinheit" verleite. Dennoch seien Haftungsbeschränkungen sinnvoll, weil viele Investoren sonst nicht investieren würden. Ein Steuerbonus speziell für persönlich unbeschränkt haftende Unternehmer könne aber ein starkes Signal für die Übernahme unternehmerischer Verantwortung sein.
Resilienz des BVerfG: In der Debatte um eine Verfassungsänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts hat sich laut Welt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zurückhaltend geäußert. Er wolle "nicht das Narrativ der Rechten und Rechtsextreme bedienen", dass sie "schon auf der Siegerstraße gehen".
Cannabis: Hendrik Hoppenstedt, CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Vermittlungsausschusses, hat laut spiegel.de (Malte Göbel) die Kritik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zurückgewiesen, "mit Tricks" werde versucht, die Legalisierung von Cannabis zum 1. April im Bundesrat zu kippen. Lauterbach habe sich "offensichtlich mit den Gepflogenheiten des Vermittlungsausschusses und den verfassungsrechtlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben noch nicht näher befasst".
Justiz
OLG Hamburg zu Monika Gruber: Laut LTO bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, mit dem dieses den Antrag der Bloggerin Roma Maria Mukherjee auf einstweilige Verfügung gegen die Kabarettistin Monika Gruber und den Piper-Verlag als unbegründet abgelehnt hatte. Monika Gruber hatte in ihrem kürzlich im Piper-Verlag erschienenen Buch einen Tweet Mukherjees aufgegriffen, um ihr unter anderem "holpriges Deutsch" zu unterstellen. Dabei habe Gruber, so der Antrag, rassistische Klischees verbreitet. Das LG hielt diese Passagen für zulässige Meinungsäußerungen und auch Mukherjees Namensnennung für rechtmäßig. Dem schloss sich das OLG an. Mukherjee habe keinen Anspruch auf Anonymität, denn sie habe sich selbst an eine "unübersehbare Öffentlichkeit" gewandt. Bei den Äußerungen Grubers handele es sich um zwar abwertend gemeinte, aber zulässige Meinungsäußerungen. Der Text sei von Überspitzungen und "grotesk klischeehaften Überlegungen" geprägt, die aus Lesersicht offensichtlich nicht ernst gemeint seien. Auch eine "ungerechte", "polemische" oder "boshafte" Meinung, falle "unter den Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung".
VG Berlin zu Polizist in Social Media: Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Berliner Polizisten untersagt, sich auf TikTok und anderen sozialen Medien als "Officer Denny" darzustellen und in diesem Rahmen Beiträge mit Polizeibezug zu veröffentlichen. Damit bestätigte das VG seine bereits in einem Eilverfahren getroffene Entscheidung, der sich auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angeschlossen hatte. Der Beamte hatte von seiner Arbeit berichtet und war dabei stets als Polizist zu erkennen. Zudem reagierte er auf polizeikritische Internetbeiträge, beantwortete live Fragen von Follower:innen zur Polizei und führte ein Interview mit Clan-Oberhaupt Arafat Abou-Chaker, in dem er ihn duzte. Damit habe der Polizeibeamte Grenzen überschritten habe, die ein Polizeibeamter nicht überschreiten dürfe. Allein die Polizeiführung entscheide darüber, welche Art der Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei, um das Ansehen der Polizei zu wahren, so das Gericht. LTO (Charlotte Hoppen) berichtet.
BVerfG zu Foto von Unfallopfer: Nun berichtet auch die FAZ über eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von bild.de. Das Internetportal sei durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg in seinem Recht auf "prozessuale Waffengleichheit" verletzt worden, weil davor keine mündliche Verhandlung anberaumt, sondern die entsprechende Berichterstattung allein nach Aktenlage untersagt worden sei. Im Dezember 2023 hatte "bild.de" über einen Unfall berichtet und dazu Bilder veröffentlicht, auf denen der bei dem Unfall Verstorbene – bis auf die Augenpartie unverpixelt – zu sehen war. Auf Antrag der Witwe des Verstorbenen untersagte das Landgericht "bild.de" Ende Januar, diese Bilder zu veröffentlichen.
BayObLG zur Billigung des russischen Angriffskrieg: beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor, wonach die Facebook-Posts einer Frau, die unter anderem das Propaganda-Symbol "Z" und gen Westen marschierende Soldaten zeigten, nicht notwendigerweise eine "Billigung" des russischen Angriffskrieges darstellten. Dies gelte auch für die Posts "Bravo Putin" und "(…) Krieg ist schrecklich, aber ohne dieser Krieg die Killerviren von Biolaboren und Ukrainien hätten schon 2 Kontinenten getötet. (…)". Auch hier war das Gericht der Ansicht, die Äußerungen seien lediglich deskriptiv interpretierbar. Eine Äußerung sei aber nur dann ein tatbestandsmäßiges Billigen, wenn die Zustimmung zur Tat so im Vordergrund stehe, dass sie eindeutig als Gutheißen zu bewerten sei.
LAG BaWü – Betriebsratsvergütung/hewi: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verhandelt derzeit über die Klage von Claudiu Bender, dem freigestellten Betriebsratsvorsitzenden des Gewindeherstellers hewi, gegen eine Gehaltskürzung und die Rückforderung von 112.000 Euro zuviel bezahlter Gehälter. Das Unternehmen beruft sich auf eine restriktive Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Anfang 2023. Die SZ (Leonard Scharfenberg) berichtet ausführlich und stellt auch die Kriitk von Arbeitsrechtler:innen an der BGH-Entscheidung dar. Es geht um die Frage, wie sich das Gehalt von freigestellten Betriebsräten berechnen lässt und wie sich dieses Gehalt im Laufe der Jahre der Betriebsratsarbeit entwickelt.
AGH Berlin zu Teilzeit-Syndikus: Ausführlich berichtet nun auch LTO über die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Berlin, wonach der Bestand der Syndikuszulassung nicht davon abhängt, dass der Anwalt für seinen Arbeitgeber noch aktiv tätig ist und deshalb auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit erhalten bleibt. Denn zum einen bestünden die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auch in der Passivphase fort, zum anderen solle derjenige, der Altersteilzeit in Anspruch nimmt, gerade nicht – wie etwa durch einen Widerruf der Syndikuszulassung – schlechter gestellt werden.
VG Mainz zu Kitaplatz und Masernimpfung: Nun berichten auch LTO und beck-aktuell über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, dass ein nicht gegen Masern geimpftes Kind nur dann einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte hat, wenn die Eltern durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachweisen, dass das Kind nicht geimpft werden kann. Es genüge nicht, wenn das Attest lediglich auf allgemeinen Bedenken gegen die Impfung beruhe.
LG Berlin – Vaterschaftsurlaub: Die Rechtsanwältin Julia Prokop spricht sich im Hbl – vor dem Hintergrund der Schadensersatzklage eines Vaters gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vorsieht – dafür aus, dass die Legislative die Richtlinie noch vor der Entscheidung des Landgerichts Berlin gesetzlich regelt. "Denn durch den Sonderurlaub soll nicht nur eine frühzeitige enge Bindung mit dem Kind gefördert werden", vielmehr sollen dadurch "auch Geschlechterstereotypen reduziert werden – ein wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung." Die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie endete im August 2022.
AG Ellwangen zu Telefonieren am Steuer: beck-aktuell (Michael Dollmann) stellt eine Entscheidung des Amtsgerichts Ellwangen von April letzten Jahres vor, das ein Bußgeld wegen Telefonierens am Steuer verdoppelte. Zwei Polizeibeamte hatten einen Abschleppunternehmer angezeigt, der am Steuer seines Pkw ein Handy in der Hand gehalten habe. Nachdem sie den Fahrer darauf angesprochen hatten, habe er aus Wut auf die Motorhaube des Streifenwagens geschlagen und angekündigt, nie wieder Fahrzeuge für die Polizei abzuschleppen, sofern er wegen einer solchen "Kleinigkeit" angezeigt werde. Dass die Beamten die genaue Position des Smartphones nicht mehr genau beschreiben konnten, sprach laut Gericht nicht gegen sie. Für sie spreche hingegen, dass sich das Gericht von vom jähzornigen Verhalten des Abschleppunternehmers in der Hauptverhandlung einen eigenen Eindruck verschaffen konnte und daher "auch die Aussagen der Zeugen zum Nachtatverhalten des Betroffenen als überaus glaubhaft" beurteilte. Das Bußgeld, gegen das der Unternehmer vorgegangen war, wurde auf 200 Euro verdoppelt.
Recht in der Welt
Italien – Migration: Die FAZ (Matthias Rüb) beleuchtet das unter der Regierung Melonis erlassene sogenannte Cutro-Gesetz, das unter anderem schärfere Strafen für Schleuser:innen und strengere Regeln für den Einsatz von privaten Rettungsschiffen vorsieht. Auf Grundlage des Gesetzes wurden bereits Strafen gegen mehrere Seenotretter:innen verhängt. Doch die dagegen eingelegten Rechtsmittel dürften vermutlich Erfolg haben; dies nicht zuletzt, weil das Oberste Gerichts Italiens im Februar die Rückführung von Bootsmigrant:innen nach Libyen als Verstoß gegen italienisches und internationales Recht eingestuft hatte. Auch die Bestimmung des Cutro-Gesetzes, wonach Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern eine Kaution hinterlegen müssen, um während der Zeit der Prüfung ihres Asylgesuchs nicht in geschlossenen Abschiebezentren untergebracht zu werden, könnte von den Gerichten gekippt werden.
USA - Trump/Immobiliengesellschaften: Nachdem ein New Yorker Gericht Ex-US-Präsident Donald Trump zivilrechtlich wegen Betrugs zu einer Zahlung von über 455 Mio. Dollar verurteilt hat, weil er den Wert seiner Immobilien systematisch überhöht dargestellt hat, muss Trump diese Summe nun entweder vorlegen oder eine entsprechende Sicherheit vorweisen, um eine Vollstreckung des Urteils während eines laufenden Berufungsverfahrens zu stoppen und eine Beschlagnahme seines Eigentums durch den Bundesstaat New York zu verhindern. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hat angekündigt, dass sie versuchen werde, einige von Trumps Vermögenswerten zu beschlagnahmen, sofern er nicht in der Lage sein sollte, zu zahlen. Es berichten zeit.de und spiegel.de.
Frankreich – Ultra Fast Fashion: Wie die taz (Rudolf Balmer) berichtet, hat Frankreich als erstes Land ein Gesetz gegen Umwelt- und Sozialdumping im Ultra-Fast-Fashion-Sektor beschlossen. Das Gesetz, das noch vom Senat gebilligt werden muss, sieht unter anderem vor, Konsument:innen von Ultra Fast Fashion besser darüber zu informieren, wie sich die Dumpingpreise auf Umwelt und Arbeitsbedingungen auswirken. Auch Werbeverbote sind geplant. Zudem sollen die geringen Preise der Unternehmen durch Zuschläge ausgeglichen werden, die die Umwelt- und Sozialstandards bei der Produktion berücksichtigen.
Sonstiges
NSU-Gedenkstätte: Im Interview mit der SZ (Annette Ramelsberger) spricht Gamze Kubaşık, deren Vater Mehmet Kubaşık im April 2006 von der rechtsradikalen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" in seinem Kiosk in Dortmund erschossen wurde, über die Pläne der Bundesregierung, eine zentrale Gedenkstätte für die Opfer des NSU einzurichten. Dies sei grundsätzlich zu begrüßen, es sei aber wichtig, die Aufarbeitung damit nicht einfach abzuhaken. Bei der Wahl des Standorts legt Gamze Kubaşık – wie viele andere Betroffene – Wert darauf, dass Orte ausscheiden, an denen die Täter gelebt haben und unterstützt wurden.
Betriebliche Mitbestimmung: Rechtsprofessor Gregor Thüsing befasst sich auf beck-aktuell mit Hintergründen, Bedeutung und Wirkungen der betrieblichen Mitbestimmung, die vor über 100 Jahren – mit Inkrafttreten des Betriebsrätegesetzes in der Weimarer Reichsverfassung – entstanden ist und seitdem nicht nur einen festen Bestandteil der Wirklichkeit darstelle, sondern auch dazu beitrage, demokratische Strukturen zu erhalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.
FIFA-Transferregelungen: Rechtsprofessor Robby Houben befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit den FIFA-Transferregeln und dazu anhängigen Verfahren und beleuchtet sie aus kartellrechtlicher Perspektive.
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LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 19. März 2024: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54141 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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