Am LG Berlin begann der Mordprozess wegen Tötung eines Polen 1974 an der DDR-Grenze. Bund und Länder einigten sich auf Neuregelung der Restitution von NS-Raubgut. Der Bundestag wählte Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes.
Thema des Tages
LG Berlin – Stasi-Mord am Tränenpalast: Vor dem Landgericht Berlin muss sich der 80-jährige Ex-Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) Manfred N. wegen heimtückischen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 1974 den Polen Czeslaw Kukuczka "aus einem Versteck heraus" tödlich in den Rücken geschossen zu haben, als dieser am Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in den Westen ausreisen wollte. Kukucka hatte mit einer Bombenattrappe seine Ausreise erzwingen wollen, die Stasi ging zum Schein darauf ein, erteilte aber laut Anklage Manfred N. den Befehl, Kukucka "unschädlich" zu machen. Der Angeklagte bestreitet die Tat. In dem Verfahren geht es nicht um Totschlag, wie in den meisten bisherigen Mauerschützen-Prozessen, sondern um Mord. Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird der Prozess aufgezeichnet. Sechs weitere Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil könnte am 23. Mai gefällt werden. SZ (Verena Mayer), FAZ (Jörg Thomann), taz (Paula Schöber), Welt (Sven Felix Kellerhoff) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
Rechtspolitik
NS-Raubkunst: Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, eine Rückgabe von während der NS-Zeit geraubten Kunstwerken an die Erb:innen der ursprünglichen Eigentümer:innen zu erleichtern. Zeitnah sollen Verwaltungsabkommen, später ein Staatsvertrag abgeschlossen werden. Künftig soll es möglich sein, ein Restitutions-Verfahren auch gegen den Willen der jetzigen Besitzer (oft staatliche Museen) einzuleiten. Die "Beratende Kommission NS-Raubkunst" soll aufgelöst und durch ein Schiedsgericht ersetzt werden, dessen Besetzung noch offen ist. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sollen verbindlich sein, während die Kommission bisher nur Empfehlungen gab. Ob und wie gutgläubige Erwerber:innen entschädigt werden, ist ebenfalls noch offen. Die Neuregelung soll schon zum Jahresende in Kraft treten. FAZ (Andreas Kilb) und taz (Klaus Hillenbrand) berichten.
Klaus Hillenbrand (taz) begrüßt das Vorhaben, weist aber auch darauf hin, dass "mit einem zahnlosen Schiedsgericht, das mehr die Interessen der Museen vertritt, weniger aber die der bestohlenen Jüdinnen und Juden und ihrer Nachkommen" nicht viel gewonnen wäre. Es gelte daher, genau hinzuschauen, "wer da berufen" wird.
Polizeibeauftragter: Nachdem der Bundestag im Januar das Polizeibeauftragten-Gesetz beschlossen hat, wurde der Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch (SPD), ein ehemaliger Polizist, zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes ernannt. Zu seinen Aufgaben gehört es, "strukturelle Mängel" zu untersuchen, aber auch Einzelfälle auzufklären. Dabei ist er lediglich für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt zuständig. Unter anderem wird er sich mit dem sogenannten "Racial Profiling" auseinandersetzen müssen. Im Gesetzentwurf für die Novelle des Bundespolizeigesetzes, der an diesem Donnerstag im Bundestag erstmals beraten wurde, ist dazu vorgesehen, dass Kontrollierte eine Bescheinigung verlangen dürfen, in der der Grund der Kontrolle genannt wird. Die taz (Christian Rath) berichtet.
Im Interview mit der taz (Konrad Litschko) spricht der neu gewählte Polizeibeauftragte Uli Grötsch über die anstehenden Aufgaben und verspricht, dass er bei Missständen, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, "sehr genau hinschauen" werde.
Cannabis: Innerhalb der Bundesregierung wird laut LTO (Hasso Suliak) überlegt, wie beim Cannabisgesetz ein Vermittlungsverfahren vermieden werden kann. So hat das Bundesjustizministerium angeregt, den Ländern entgegenzukommen und das Inkrafttreten der in der Kritik stehenden Amnestieregelung zu verschieben. Noch in dieser Woche könnte ein Änderungsgesetz auf den Weg gebracht werden.
Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) erklärt der Staatsanwalt Simon Pschorr, warum die Funktionsfähigkeit der Strafjustiz – entgegen der teilweise vorgebrachten Behauptung – durch die Amnestieregelung "ganz sicher nicht in Gefahr" sei.
Auch die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD) verteidigt im Interview mit LTO (Hasso Suliak) die Pläne, das Gesetz pünktlich zum 1. April in Kraft treten zu lassen, und erläutert, warum die vorgesehene Amnestieregelung unverzichtbar ist.
WEG: Richter Frank Zschieschack kritisiert auf beck-aktuell den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung virtueller Eigentümerversammlungen. Dies schließe tendenziell ältere Eigentümer:innen aus. Vor allem aber sei die Austragung von Konflikten und die Einigung in einer Präsenz-Versammlung besser möglich.
Freiheit: Rechtprofessorin Frauke Rostalski stellt im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) ihr neues Buch vor: "Die vulnerable Gesellschaft - Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit". Die Gesellschaft sei sich zu wenig bewusst, dass mehr Schutz für vulnerable Gruppen auch einen Verlust an Freiheit bedeute.
Justiz
EuGH zu Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak: Der Europäische Gerichtshof hat laut LTO entschieden, dass die in Deutschland seit Januar 2022 zusätzlich zur herkömmlichen Tabaksteuer erhobene Steuer auf erhitzten Tabak, wie er sich in sogenannten Verdampfern befindet, mit EU-Recht vereinbar ist. Art. 1 Abs. 2 der Verbrauchsteuerrichtlinie, wonach die Mitgliedstaaten für besondere Zwecke auf verbrauchssteuerpflichtige Waren andere indirekte Steuern erheben dürfen, erfasse auch die Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak. Der "besondere Zweck" liege darin, dass die Zusatzsteuer Verbraucher davon abhalten solle, Zigaretten durch erhitzten Tabak zu ersetzen, der ebenfalls gesundheitsschädlich sei. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte die Frage dem EuGH vorgelegt, nachdem eine deutsche Tochtergesellschaft von Philip Morris gegen die Zusatzsteuer geklagt hatte.
EuGH zu Vorfälligkeitsentschädigungen: Wie FAZ (Marcus Jung) und tagesschau.de (Klaus Hempel) berichten, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Bank bei der vorzeitigen vollständigen Tilgung eines Kredits eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Dies gelte auch dann, wenn entgangene Zinsen miteinberechnet werden. Zugleich hat der EuGH die in Deutschland übliche Berechnungsmethode für die Entschädigung grundsätzlich gebilligt. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass die Entschädigung den finanziellen Verlust der Bank nicht übersteigt und gegen den Verbraucher keine zusätzliche Vertragsstrafe verhängt wird.
BGH zu Angriff auf Journalisten: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Mühlhausen im Zusammenhang mit dem rechtsextremen Angriff auf Journalisten in der Region Fretterode in Nordthüringen wegen erheblicher Mängel in der Beweisführung aufgehoben. Damit gab der BGH der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt. Es fehle an einer Gesamtwürdigung aller Indizien hinsichtlich des Raubes der Kamera sowie des Tatmotivs. Der Prozess gegen die Neonazis Gianluca B. und Nordulf H. muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu aufgerollt werden. Die taz (Reimar Paul) berichtet.
BGH zu Namen von Partnerschaftsgesellschaften: Im Rahmen der Reform des Personengesellschaftsgesetzes hatte der Gesetzgeber auch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz geändert. Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss nun nicht mehr den Namen mindestens eines Partners enthalten, vielmehr sind auch Fantasienamen möglich. In einer Entscheidung vom 6. Februar stellte der Bundesgerichtshof diesbezüglich klar, dass dies auch für noch offene Verfahren vor den Registergerichten gelte. LTO (Martin W. Huff) berichtet.
LAG MV zu Altersdiskriminierung: Der Anwalt Michael Witteler stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg Vorpommern vom Oktober vor, wonach der Satz "Wir sind ein junges, dynamisches Team" in einer Stellenanzeige keine unmittelbare Diskriminierung darstelle und damit auch nicht geeignet sei, die Vermutung zu begründen, dass der klagende Bewerber im Auswahlverfahren wegen seines Alters benachteiligt worden sei.
OVG NRW – Verdachtsfall AfD: Nun berichtet auch tagesschau.de (Christoph Kehlbach) über die im Verfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellten Anträge der AfD, die das Verfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erheblich verzögerten.
Roland Preuß (SZ) meint, die AfD wolle offenbar Zeit gewinnen. Am eigentlichen Grundproblem könne sie dadurch aber auch nichts ändern: dass nämlich "der Rechtsdrall weite Teile der Partei in den Extremismus geführt und Hetzern eine Bühne bereitet hat". Gareth Joswig (taz) betont, dass die AfD "unabhängig von der Einstufung durch den Verfassungsschutz todsicher eine rechtsextreme Partei" ist und das Bundesamt für Verfassungsschutz sehr "lange seine schützende Hand über die AfD" gehalten hat. Charlotte Greipl (Tsp) weist darauf hin, dass die Gerichte im Umgang mit der AfD nur ein Nebenkriegsschauplatz seien und die "eigentliche Schlacht" an "den Wahlurnen gewonnen werden" müsse. Die "Parteien der Mitte" müssten sich daher mehr denn je auf Sacharbeit konzentrieren und durch Lösungen überzeugen.
OLG Frankfurt/M. zu ladungsfähiger Anschrift: Ein flüchtiger Strafgefangener kann mangels ladungsfähiger Anschrift nicht ordnungsgemäß Klage erheben - und sich deshalb auch nicht juristisch gegen die Berichterstattung über seine eigene Flucht zur Wehr setzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut LTO entschieden. Die von dem Beschwerdeführer angegebene Adresse der JVA biete keine Gewähr für eine ernsthafte und ordnungsgemäße Zustellung, solange sich der Mann auf der Flucht befinde und damit signalisiert habe, seinen Aufenthalt in der JVA dauerhaft aufzugeben.
OLG Dresden - Schelm-Verlag: Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der Prozess gegen ehemalige Mitarbeiter:innen des rechtsextremen Schelm-Verlags begonnen. Matthias B., Enrico B. und Annemarie K. wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Trotz des Verfahrens und der jahrelangen Ermittlungen laufen die Verlagsaktivitäten jedoch weiter, weil ein weiterer Verdächtiger, der Rechtsextremist Adrian Preißinger, seit Jahren flüchtig ist. Im Prozess vor dem OLG sagte Matthias B. nun aus, dem LKA Sachsen bereits die aktuelle Adresse von Preißinger mitgeteilt zu haben, der sich derzeit in Russland aufhalte. Zu dessen Festnahme und einem Vertriebsende führte dies bislang aber nicht. FAZ (Stefan Locke) und taz (Konrad Litschko) berichten.
LG Hof - Vergewaltigung im Kinderheim: Die SZ (Max Weinhold) berichtet ausführlich über den Prozess um die Vergewaltigung und Tötung eines zehnjährigen Mädchens im St. Josef-Heim in Wunsiedel vor dem Landgericht Hof, bei dem zwar nur der 26-jährige Daniel T., der die Vergewaltigung bereits gestanden hat, angeklagt ist, aber auch weitere Vorwürfe im Raum stehen. So stellt sich unter anderem die Frage, wieso der – mangels Strafmündigkeit lediglich als Zeuge auftretende – elfjährige Junge, der das Mädchen zusammen mit dem Angeklagten vergewaltigt und anschließend allein erwürgt haben soll, trotz vorheriger Auffälligkeiten und Vorfälle in dem Heim untergebracht wurde. Das Urteil soll am 20. März gefällt werden.
AG Miesbach – Beleidigung von Politiker:innen: Wie die Welt (Christoph Lemmer) schreibt, beginnt am kommenden Donnerstag vor dem Amtsgericht Miesbach ein Strafbefehlsverfahren gegen den 52-jährigen bayerischen Unternehmer Michael Johann Much wegen Beleidigung. Beschuldigt ist er wegen zweier Plakate, die er im vergangenen September, als in Bayern noch Landtagswahlkampf war, öffentlich sichtbar auf seinem Grundstück aufgestellt hatte. Auf einem der Plakate war etwa die Grünen-Bundesvorsitzende Ricarda Lang auf einer grünen Straßenwalze zu sehen mit der Unterschrift: "Wir machen alles platt".
GBA – Tod eines Deutschen in kurdischer Zone: Ein Ehepaar hat beim Generalbundesanwalt Anzeige gegen Verantwortliche der Türkei erstattet, nachdem der Sohn des Paares, Konstantin Gedig, im Oktober 2019 in der kurdischen Autonomiezone in Syrien, nahe der türkischen Grenze, bei einem – nach Auffassung der Eltern des Toten gesichert völkerrechtswidrigen – Angriff durch die Türkei getötet worden war. Gedig kämpfte dort auf kurdischer Seite. Dass es tatsächlich zu einem Prozess gegen türkische Militärangehörige kommen wird, dürfte schon deshalb unwahrscheinlich sein, weil der deutsche Staat ihrer erst habhaft werden müsste. Die SZ (Moritz Baumstieger) berichtet.
BVerwG-Jahres-PK: FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell (Joachim Jahn) fassen die Ergebnisse der Jahres-Pressekonferenz des Bundesverwaltungsgerichts zusammen. So habe das BVerwG zunehmend in erster und letzter Instanz zugleich zu entscheiden. Ein zusätzlicher Senat und weitere Richter:innen seien eine "politische Entscheidung für eine temporäre Überausstattung durch den Gesetzgeber" gewesen, wie BVerwG-Präsident Korbmacher einräumte. Das laufende Jahr werde insbesondere von Entscheidungen zum neuen § 25a AufenthG geprägt sein, der für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt. Ferner gehe es etwa um die Frage, ob ein Mitglied der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" Rechtsreferendar werden kann.
Recht in der Welt
EuGH/EU-Kommission – Ungarns Rechtsstaat und EU-Gelder: Das Europäische Parlament wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission wegen der Freigabe von Fördergeldern für Ungarn erheben. Dies entschied jetzt Roberta Metsola, die Präsidentin des EU-Parlaments, nachdem der Rechtsausschuss des Parlaments am Montag eine entsprechende Empfehlung gab. Bereits 2021 hatte das Parlament geklagt, damals wegen Untätigkeit, die Klage dann jedoch zurückgenommen, nachdem die Kommission 2022 begonnen hatte, die neuen Rechtsstaatsregeln gegen Ungarn zu nutzen. Nun geht es um 10 Milliarden Euro, die die EU-Kommission nach diesen Regeln erst eingefroren, dann jedoch – nur einen Tag vor dem EU-Gipfel im Dezember – freigegeben hatte. Der EuGH wird frühestens 2025 über den Präzedenzfall beraten. Es berichtet die taz (Eric Bonse).
Brasilien – Dammbruch in Brumadinho: Rund fünf Jahre nach dem Dammbruch im brasilianischen Brumadinho wurde das Strafverfahren gegen den damaligen Präsidenten des Bergbaukonzerns Vale, Fábio Schvartsman, vorerst eingestellt. Nach Auffassung des Gerichts gebe es keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten. Das Verfahren gegen 15 weitere Angeklagte wegen Mordes und Umweltvergehen wird fortgesetzt. In München läuft seit 2021 im Zusammenhang mit dem Dammbruch ein Zivilverfahren gegen eine Tochtergesellschaft des TÜV Süd, die den Damm ein halbes Jahr vor dem Unglück geprüft und für sicher befunden hatte. Es berichtet LTO.
USA – TikTok: Mit großer Mehrheit beschloss das US-Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf, der die Kurzvideo-App TikTok der Kontrolle chinesischer Investoren entreißen soll. TikTok solle zwar nicht verboten werden, müsse aber an ein amerikanisches Unternehmen verkauft werden. TikTok-Chef Shou Chew ist der Ansicht, Ziel der Regelung sei ein Verbot der App in den USA, während US-Politiker:innen betonen, lediglich verhindern zu wollen, dass chinesische Behörden Einfluss auf TikTok nehmen können. Es berichten SZ (Peter Burghardt), FAZ (Roland Lindner) und spiegel.de (Simon Book/Cornelius Dieckmann).
Andrian Kreye (SZ) meint, schon der Titel des Gesetzentwurfs "Gesetz zum Schutz der Amerikaner vor von ausländischen Gegnern kontrollierten Anwendungen" klinge nicht nach Mediengesetzgebung, sondern nach Krieg. Winand von Petersdorff (FAZ) nennt die Vorstellung, dass die kommunistische Partei TikTok-Algorithmen nutzt, um damit vor allem Nutzer:innen mit bestimmten Inhalten zu beeinflussen, "schier unerträglich". Es gebe ein Leben ohne TikTok.
Spanien - Amnestie für katalanische Separatist:innen: Das spanische Parlament hat laut spiegel.de ein Amnestiegesetz für katalanische Sparatist:innenen verabschiedet. Von dem Gesetz könnte auch der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont profitieren. Hintergrund sind die gescheiterten Versuche zur Abspaltung Kataloniens von Spanien im Jahr 2017. Die Amnestie soll den Separatist:innen zugutekommen, die seit der gescheiterten Sezession von der spanischen Justiz verfolgt wurden.
Sonstiges
Transportrecht: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) schildern die Rechtsanwälte Jan Albers und Tristan Exner, wie sie zu ihrer Spezialisierung im Transport- und Seerecht gekommen sind und was ihre Tätigkeit ausmacht.
Rüstungsexporte nach Israel: Vor dem Hintergrund des Urteils des Berufungsgerichts in Den Haag vom 12. Februar, welches es der niederländischen Regierung untersagt, Ersatzteile für Kampfflugzeuge nach Israel zu exportieren, befasst sich der Doktorand Moritz Rhades auf dem Verfassungsblog mit der Frage der Zulässigkeit deutscher Waffenlieferungen nach Israel.
Das Letzte zum Schluss
Mafiosi mit Spielzeugwaffen: Abiturient:innen einer Schule in Schleswig-Holstein verkleideten sich im Rahmen einer Mottowoche zum Thema "Mafia" als Mafiosi. Dabei waren sie so überzeugend, dass eine Bürgerin angesichts eines mit einem Gewehr bewaffneten Schülers die Polizei informierte und damit einen Großeinsatz auslöste. Erst, als die ersten Streifenwagen-Besatzungen zahlreiche Spielzeugwaffen an der Schule entdeckten, entspannte sich die Situation. Vor ihrem Abrücken wiesen die Beamt:innen den Schulleiter jedoch darauf hin, dass das Motto nicht ideal gewesen sei. Es berichtet spiegel.de.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 15. März 2024: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54120 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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