Ein Thüringer Landkreis verpflichtet Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit. Der Bundesrat wird beim CanG wohl den Vermittlungsausschuss anrufen. Das BVerfG weist einen Antrag der "Partei" zur EP-Wahl-Hürde als unzulässig zurück.
Thema des Tages
Asyl/Arbeitspflicht: Für täglich vier Stunden Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten werden seit kurzem Asylsuchende im Saale-Orla-Kreis (Thüringen) verpflichtet und mit 80 Cent pro Stunde entlohnt. Rechtsgrundlage ist § 5 Asylbewerberleistungsgesetz, der schon seit 1993 besteht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bekräftigte zwar das Recht der Kommunen, Asylbewerber:innen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, betonte aber gleichzeitig, dass diese auf diese Weise nicht vernünftig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Es berichten SZ, FAZ (Tim Niendorf), spiegel.de und zeit.de. LTO (Tanja Podolski) erinnert zudem daran, dass Geflüchtete während des Asylverfahrens in den Unterkünften wohnen müssen, aber keine Arbeitserlaubnis erhalten. ProAsyl sieht daher in der Aktion eine "rassistische und menschenverachtende politische Stimmungsmache", weil das Narrativ der angeblich arbeitsscheuen Flüchtlinge bedient werde.
Im Interview mit der FAZ (Tim Niendorf) verteidigt der Landrat des Saale-Orla-Kreises Christian Herrgott (CDU) die Arbeitspflicht als Integrationsmaßnahme, auch wenn die Asylsuchenden derzeit nur in ihren Unterkünften arbeiten und daher noch keinen Kontakt nach außen haben.
Alexander Haneke (FAZ) meint, dass durch die Arbeitspflicht, deren praktischer Nutzen noch unbekannt ist, eine "gefühlte Gerechtigkeit" hergestellt werde, die rechten Ressentiments entgegenwirken könnte. Heike Göbel (FAZ) findet, dass Behörden zu Recht von "Asylbewerbern auch Gegenleistungen für die Gesellschaft einfordern, die ihnen Schutz bietet." David Muschenich (taz) bezweifelt die versprochene Integration und fragt, wie Geflüchtete "über die 80-Cent-Jobs in den Unterkünften, Kommunen oder für gemeinnützige Vereine auf reguläre Arbeitgeber:innen treffen sollen." Max Bauer (swr.de) ruft die Aussage des BVerfG von 2019 in Erinnerung, dass "Menschenwürde nicht erarbeitet werden muss, sondern jedem Menschen aus sich heraus zusteht." Auch er betont, dass "Heckenschneiden keine Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt eröffnet."
Asyl/Schulrecht: Die taz-nord (Lotta Drügemöller) gibt die Kritik von Flüchtlingsverbänden wieder, dass das Schulrecht und die Schulpflicht geflüchteter Kinder dadurch verletzt wird, dass sie monatelang auf einen Schulplatz warten müssen.
Rechtspolitik
Cannabis: Nach Informationen von LTO (Hasso Suliak) und spiegel.de tritt das Cannabisgesetz voraussichtlich nicht zum 1. April, sondern vielleicht erst zum 1. Oktober in Kraft, weil zu erwarten ist, dass die Länder am 22. März im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Parteiübergreifend äußerten die Landesjustizminister:innen vor allem Kritik an den vorgesehenen Amnestien für laufende Verfahren, diese überforderten die Landesjustizverwaltungen. Die Länder können das Cannabisgesetz zwar nicht verhindern, da es nur ein Einspruchsgesetz ist. Möglicherweise wollen die Länder aber nicht nur einen Aufschub, sondern das gesamte Gesetz neu verhandeln. Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrats bereiten derzeit die Position der Länder vor.
Resilienz des BVerfG: In einem gemeinsamen Schreiben fordern der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Richterbund und andere juristische Verbände die Wiederaufnahme von Gesprächen über eine Verfassungsänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) spricht sich dafür aus, "das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen auf seine Unabhängigkeit zu schützen". Die Gespräche scheiterten vorige Woche an der CDU/CSU, die keinen Bedarf für eine Verfassungsänderung sieht. Es berichten faz.net, LTO, beck-aktuell und spiegel.de.
Bürgerräte: Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings kritisiert im FAZ-Einspruch Bürgerräte und meint, dass dadurch "die Axt an die Wurzel der repräsentativen Demokratie gelegt" werde. Krings meint, dass durch Bürgerräte fehlende Expertise der Parlamentarier:innen und fehlende Nähe der Abgeordneten zum Volk suggeriert werde.
Justiz
BVerfG zu Sperrklausel/Europawahl: "Die Partei" scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen das deutsche Zustimmungesgesetz zum EU-Direktwahlakt von 2018, mit dem bei der übernächsten Europawahl eine jeweils nationale Sperrklausel von 2 Prozent eingeführt werden soll. Der Rat der EU hatte auf Initiative von CDU, CSU und SPD einen Beschluss zur Einführung einer EU-weiten Sperrklausel gefasst, nachdem das BVerfG 2011 eine deutsche Sperrklausel für die Europawahl für verfassungswidrig erklärt hatte. Das BVerfG lehnte die "Partei"-Klage nun ab, weil der EU-Direktwahlakt nicht "ultra vires" erging und auch die Verfassungsidentität des Grundgesetzes nicht verletzt. Es berichten FAZ, LTO (Helena Schroeter), beck-aktuell und zeit.de.
BGH – Hannover 96: Der Bundesgerichtshof hat die von dem Fußballverein Hannover 96 eingelegte Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zugelassen, die die Absetzung des Geschäftsführers der Profi-Abteilung, Martin Kind, für nichtig erklärte. Hannover 96 hat jetzt zwei Monate Zeit, eine Begründung einzureichen, so SZ, beck-aktuell und bild.de. Es geht bei dem Streit um die Frage, ob die 50+1-Regel bei Hannover 96 noch funktioniert oder durch gesellschaftsrechtliche Verträge ausgehebelt wurde.
OLG Hamburg zu Persönlichkeitsschutz von Staaten: LTO (Louis Strelow) befasst sich anlässlich einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom Dezember 2023 mit der Rechtslage bei Falschbehauptungen über ausländische Staaten. In dem zugrundeliegenden Fall hatte Marokko gegen SZ und Zeit Online geklagt, weil diese Marokko beschuldigten, Politiker:innen mit der "Pegasus"-Software auszuspionieren. Das OLG Hamburg hatte Unterlassungsansprüche Marokkos verneint, weil Staaten keinen grundrechtlichen Persönlichkeitsschutz geltend machen können. Gegen die Entscheidung wurde mittlerweile Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
OLG Frankfurt/M. zu Urheberrecht/Euroschein: Ein österreichischer Kartograf, dessen Europakarte auf den Euroscheinen abgebildet ist, unterlag zweitinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) in seinem Bestreben, einen Nachvergütungsanspruch nach § 32a Urhebergesetz zu erhalten. Der Kartograf hatte damals umgerechnet etwas mehr als 2.000 Euro erhalten. Das OLG Frankfurt/M. bestätigte nicht nur die Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Landgericht Frankfurt/M., dass die Europadarstellung auf den Euronoten so sehr von der ursprünglichen Karte abweicht, dass ein neues Werk geschaffen wurde, sondern stellte auch klar, dass der Zinsgewinn der EZB unabhängig von dem Design der Euronoten entsteht. Es berichten LTO, beck-aktuell und spiegel.de.
LG Hamburg zu Remigrationstreffen/Spenderliste: Das Landgericht Hamburg entschied, dass Correctiv in seiner Berichterstattung zum rechtsextremen Remigrationstreffen auch individualisierend über Spender:innen berichten darf und wies einen entsprechenden Unterlassungsantrag eines rechtsextremen Unternehmers ab. Namentliche Nennungen im Zusammenhang mit wahren Aussagen seien grundsätzlich hinzunehmen, insbesondere dann, wenn sie lediglich die Sozialsphäre der Betroffenen berühren. Der Anwalt des Rechtsextremisten kündigte eine Beschwerde beim OLG Hamburg an. SZ (Philipp Bovermann), LTO (Felix W. Zimmermann) und beck-aktuell schildern das Urteil.
LG Hanau zu Corona/Pflegeheim: Das Landgericht Hanau sprach drei ehemalige Mitarbeiter:innen eines Pflegeheims, in dem 17 Bewohner:innen im Dezember 2020 infolge einer Corona-Infektion starben, vom Vorwurf der Aussetzung gem. § 221 StGB frei. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch beantragt, nachdem einem Gutachten zufolge schon die beengten baulichen Gegebenheiten des Heims den Coronaausbruch begünstigten. FAZ (Jan Schiefenhövel) und spiegel.de berichten.
LG Hamburg zu Protein-Brownies: Der Hersteller More Nutrition darf seine Backmischung für Protein-Brownies nicht mehr mit den Aussagen "95 Prozent weniger Zucker" und "70 Prozent weniger Fett" bewerben, weil unklar ist, worauf sich die Vergleiche beziehen und die Aussagen daher irreführend seien. Außerdem ist der Werbespruch "perfekt für jede Diät" unzulässig, weil es keine perfekten Diätlebensmittel gebe und der Begriff der Diät sich nicht nur auf das Abnehmen, sondern auch auf unterschiedliche Ernährungsformen beziehen kann. Damit gab das Landgericht Hamburg einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt, so LTO.
LG Kempten – Mord an Neuschwanstein-Touristinnen: Im Mordprozess gegen den US-Amerikaner Troy B., der im Juni 2023 zwei US-Touristinnen angriff, eine von ihnen vergewaltigte und erdrosselte und beide einen Abhang hinunterstieß, wurden nun im Landgericht Kempten die Notrufprotokolle verlesen. Die FAZ (Karin Truscheit) gibt den Prozesstag wieder, an dem auch der psychiatrische Sachverständige aussagte. Es seien nicht genügend Kriterien erfüllt, um sexuellen Sadismus zu attestieren. Es sei zudem unklar, ob Troy B als Hangtäter eingestuft werden kann, was für die Verhängung von Sicherungsverwahrung relevant ist.
AG Marburg zu Haustierumgang: Im Rechtsstreit um den Umgang mit einem gemeinsamen Hund im Trennungsfall wandte das Amtsgericht Marburg § 1361a BGB, die Norm zur Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben, gemäß § 90a BGB auch auf den gemeinsamen Hund an. beck-aktuell referiert das Urteil, wonach allein das Tierwohl entscheidend ist.
GBA/StA Verden – Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette: Die SZ (Christoph Koopmann/Jana Stegemann) weist darauf hin, dass der ehemaligen RAF-Frau Daniela Klette zwei verschiedene Gerichtsverfahren drohen. Für Taten, die nicht terroristischer Natur, sondern wirtschaftlich motiviert waren, ist die Staatsanwaltschaft Verden zuständig. Hier geht es um Raube und Mordversuche. Die Bundesanwaltschaft ermittelt parallel dazu in Hinblick auf mögliche terroristischen Straftaten Klettes aus ihrer Zeit bei der RAF weiter.
Recht in der Welt
USA – Trump/Immunität: Der US-Supreme Court überprüft auf Antrag von Ex-Präsident Donald Trump die Entscheidungen von US-Gerichten, die eine strafrechtliche Immunität Trumps im Zusammenhang mit dem Angriff aufs Kapitol am 6. Januar 2021 verneinten. Am 22. April wird die Anhörung stattfinden; eine Entscheidung soll im Juni fallen. Das strafrechtliche Verfahren gegen Trump wegen Verschwörung zum Wahlbetrug, das ursprünglich am 4. März starten sollte, kann nun erst im Spätsommer beginnen, sodass Trump nun vor allem Zeit gewonnen hat. Es berichten SZ (Peter Burghardt), FAZ (Sofia Dreisbach), Welt, beck-aktuell, spiegel.de (Roland Nelles) und zeit.de.
taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) gibt einen ausführlichen Überblick zur US-Rechtslage und möglichen Entscheidungen des US-Supreme Courts.
In einem separaten Beitrag bedauert Peter Burghardt (SZ), dass es "diese bedeutendste Rechtsinstanz der USA wirklich braucht, um ein für alle Mal festzuhalten, dass sich auch ein Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika nicht alles erlauben darf." Er fordert, dass der Supreme Court – trotz konservativster Besetzung – zügig feststellen soll, dass Trump keine absolute Immunität genießt.
EU/Polen - Rechtstaatlichkeit: Die EU-Kommission machte mit drei Entscheidungen den Weg frei, 137,5 Mrd Euro EU-Gelder an Polen auszuzahlen. Voraussetzung hierfür war, dass die neue polnische Regierung ankündigte, die EU-Grundrechte-Charta einzuhalten, der EU-Staatsanwaltschaft beizutreten sowie die Justizreform der PiS-Regierung rückgängig zu machen. Auch wenn beim dritten Punkt der polnische Präsident noch mit einem Veto blockiert, ließ die EU-Kommission den Willen der Regierung gelten, weil manche problematischen Regelungen aufgrund von EuGH-Urteilen ohnehin nicht mehr anwendbar sind. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.
Niederlande – Google/Werbetechnologien: Dreißig europäische Medienhäuser, inklusive die Axel Springer AG, fordern von Google Schadensersatz in Höhe von 2,1 Milliarden Euro wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Werbetechnologien. Die FAZ (Marcus Jung/Gregor Brunner) setzt sich mit der beim Bezirksgericht Amsterdam eingereichten Sammelklage auseinander.
Frankreich – Abtreibung: Nun berichten auch SZ (Oliver Meiler) und taz (Rudolf Balmer), dass der französische Senat mit deutlicher Mehrheit dafür stimmte, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Am Montag wird Präsident Emmanuel Macron die beiden Parlamentskammern als Kongress einberufen, um die Verfassungsänderung final zu beschließen – die erste Verfassungsänderung seit 16 Jahren. Hierbei handele es sich um eine reine Formalie.
In einem separaten Kommentar bezeichnet Rudolf Balmer (taz) die Abstimmung als "mehr als einen symbolischen Erfolg im Kampf gegen die ultrakonservativen Abtreibungsgegner." Mit der verfassungsrechtlichen Kodifizierung wird Frankreich "seinem Anspruch, seit der Aufklärung eine universelle Vorreiterrolle zu spielen, gerecht."
Slowakei – Korruption: Das slowakische Verfassungsgericht hat Teile der geplanten Reform der Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und zur Verfolgung von Wirtschafts- und Steuerkriminalität für unwirksam erklärt. Betroffen ist die geplante Senkung des Strafrahmens für Wirtschaftskriminalität, nicht aber die von der Opposition und Demonstrierenden stark kritisierte Abschaffung der für Korruption zuständigen Spezialstaatsanwaltschaft, wie die FAZ meldet.
Sonstiges
EU-Assoziationsabkommen: Anlässlich der bevorstehenden EuGH-Entscheidung zum EU-Assoziationssabkommen mit Marokko, das auch Teile der von Marokko annektierten Westsahara betraf, analysiert die wissenschaftliche Mitarbeiterin Alina Funk auf dem JuWiss-Blog (in englischer Sprache) das EU-Assoziationsregime und den EU-Außenhandel aus einer postkolonialen Perspektive. Sie meint, dass Art. 3 Abs. 5 des EU-Vertrags helfen kann, "koloniale Kontinuitäten im EU-Handel zu überkommen, indem das Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung umgesetzt wird."
Geheimnisschutz: Heribert Prantl (SZ) schildert angesichts der bevorstehenden Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange in die USA die Grenzen des Geheimnisschutzes eines Rechtstaates. In Deutschland, so der Bundesgerichtshof 1965 im Fall Werner Pätsch, müsse jede:r "das Recht haben, bei Verletzung des Kernbereichs des Verfassungsrechts sofort und ohne Umwege die Öffentlichkeit anzurufen." Pätsch war ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der die Ausspähung deutscher Staatsangehöriger publik machte. In einer rechtstaatlichen Demokratie greife die Unterscheidung zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der Verfassung nicht, da es "an Staat nicht mehr gibt, als seine Verfassung zum Entstehen bringt", so der Sozialdemokrat Adolf Arndt in der Causa Pätsch.
Kriminalisierung von Flucht: Die Rechtsprofessor:innen Cathryn Costello und Stefano Zirulia befassen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) anlässlich eines bei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens mit der Kriminalisierung von Flüchtenden und derer, die Flüchtende unterstützen. Sie fordern vom EuGH, dass er die Grenzen der Kriminalisierung klarstellt.
Lehrkräfte/Demoaufrufe: spiegel.de (Swantje Unterberg) setzt sich angesichts der aktuellen Proteste gegen Rechtsextremismus mit der Frage auseinander, ob Ministerien Lehrkräfte dazu aufrufen dürfen, an Demos teilzunehmen, und ob Lehrkräfte gemeinsam mit Schüler:innen zu Demonstrationen gehen dürfen.
Föderalismus: Reinhard Müller (FAZ) preist, in Rückschau auf die Geburtsstunden des Grundgesetzes, die "föderale Gewaltenteilung, die sich im Grundsatz bewährt hat." Er weist darauf hin, dass sich die Länder nicht in allem einig sein müssen und betont, dass sie die "gesamte freiheitliche Ordnung somit durch ihr Dasein und ihr Verschiedensein schützen."
Das Letzte zum Schluss
Diebesgut Dixi-Klo: Auf einer Baustelle in Siegburg wurde ein Dixi-Klo gestohlen – Hinweise von Zeug:innen zum Verbleib des stillen Örtchens können laut bild.de gern an die örtliche Polizei gegeben werden.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 1. März 2024: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54006 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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