Die juristische Presseschau vom 29. Februar 2024: EU-Lie­fer­ket­ten-Richt­linie geplatzt / NSU-Unter­stüt­zerin ange­klagt / NSU-Doku­men­ta­ti­ons­zen­trum geplant

29.02.2024

EU-Lieferketten-Richtlinie fand keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen die Zschäpe-Vertraute Susann Eminger wegen NSU-Unterstützung. Bundesregierung plant Schaffung eines NSU-Dokumentationszentrums.

Thema des Tages

Lieferketten und Menschenrechte: Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist vorerst gescheitert. Sie sollte europäische Unternehmen verpflichten, darauf hinzuwirken, dass ihre Tochterfirmen und Zulieferer weltweit Sozial- und Umweltstandards einhalten Bei der Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), einem Vorbereitungsgremium des Ministerrats, fand sich keine Mehrheit für das Vorhaben. Die Bundesregierung enthielt sich, was wie eine Nein-Stimme wirkte. Zwar hatten sich SPD und Grüne für das Vorhaben ausgesprochen, Justizminister Marco Buschmann und Finanzminister Christian Lindner (beide FDP) lehnten das Projekt jedoch ab, was zu einer Enthaltung in Brüssel führte. Ob über die Richtlinie weiter verhandelt wird, ist noch unklar. SZ (Jan Diesteldorf), FAZ (Hendrik Kafsack), taz (Leila van Rinsum), Hbl (Olga Scheer/Julian Olk), Welt (Stefan Beutelsbacher) und LTO berichten.  

Michael Bauchmüller (SZ) bedauert das Aus für die EU-Lieferkettenrichtlinie und konstatiert: "Die Macht von Wirtschaftslobbyisten war größer als Vernunft und Selbstvertrauen." Selbst wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen sein sollte, habe "Europa eine einmalige Chance verspielt, die eigene Marktmacht für eine bessere Welt einzusetzen".

Rechtspolitik

KI im Strafverfahren: Die Rechtsprofessorin Sabine Gless befasst sich auf LTO mit der Frage, welche Auswirkungen der Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf die Strafverteidigung haben könnte und wägt Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Zusammenfassend konstatiert sie, es sei aktuell schwer abzuschätzen, ob tatsächlich eines Tages Roboter die Verteidigung eines Menschen übernehmen werden. Klar sei aber, "dass jetzt der Moment ist, in dem Jurist:innen sich in die Debatte einmischen und für ihre Interessen beim möglichen Einsatz von KI in der Strafrechtspflege einstehen" müssten. 

Asyl/Bezahlkarte: Die Ausgabe von Bezahlkarten an Asylbewerber:innen und Geduldete, die die Bundesländer bis spätestens Ende 2024 umsetzen möchten, steht zunehmend in der Kritik. So sei fraglich, ob dadurch der Verwaltungsaufwand tatsächlich geringer werde. Auch sei nicht klar, wie viel Geld Asylsuchende derzeit überhaupt an ihre Familien in den Herkunftsländern überweisen. Es berichten SZ (Constanze von Bullion/Florian Kappelsberger) und Welt (Ricarda Breyton/Hannelore Crolly).

Mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um die Bezahlkarte befasst sich der Datenschutz-Referent Matthias Eichfeld auf LTO und kommt dabei zu dem Schluss, die Bezahlkarte sei in der geplanten Ausgestaltung ein "einschneidendes Disziplinierungsinstrument", "das unverhohlen darauf abzielt, den eigenen Entscheidungsspielraum von Leistungsberechtigten drastisch zu reduzieren". 

Hannelore Crolly (Welt) meint, die Karte sei "aus Angst vor dem Höhenflug der AfD mit Erwartungen überfrachtet" worden, "die sie nicht erfüllen kann."

IStGH-Richterwahl: Rechtsprofessorin Stefanie Bock schlägt im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) vor, die Auswahl von deutschen Kandidat:innen für das Richteramt am Internationalen Strafgerichtshof zu ändern. Das derzeitige Vorgehen sei intransparent und berge aufgrund der zentralen Rolle des Auswärtigen Amts die Gefahr einer Politisierung. Stattdessen sollten künftig die Kandidat:innen für den IStGH vom Richterwahlausschuss bestimmt werden, dies könne eine breite, öffentliche Diskussion begünstigen. Ab Mitte März ist Deutschland erstmals ohne IStGH-Richter:in.

Produkthaftung: Fast vier Jahrzehnte nach ihrer Verabschiedung wird die EU-Produkthaftungsrichtlinie vollständig überarbeitet. Hierauf hatten sich die EU-Gremien geeinigt. Neben einer Modernisierung des Produktbegriffs sieht die reformierte EU-Produkthaftungsrichtlinie auch eine Ausweitung des Kreises der Haftungsadressaten vor. Welche Veränderungen die Neugestaltung für Hersteller, Importeure und andere Wirtschaftsakteure bedeutet, erläutern die Rechtsanwält:innen Anke Krause und Rupert Bellinghausen auf LTO

Justiz

OLG Dresden – NSU/Susann Eminger: Die Bundesanwaltschaft hat am Oberlandesgericht Dresden Anklage gegen eine weitere Unterstützerin der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" erhoben. Die heute 42-jährige Susann Eminger, deren Ehemann André Eminger im NSU-Prozess 2018 als Unterstützer verurteilt worden war, soll ab 2008 (also nach Ende der Mordserie) Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte überlassen und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 2011 bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen haben. Die BAW wirft Eminger Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung vor. Spätestens ab 2007 habe sie von der Existenz des NSU gewusst. SZ (Annette Ramelsberger), taz (Konrad Litschko), LTO und spiegel.de (Julia Jüttner/Wiebke Ramm) berichten.

EuGH zu Urlaubsanspruch: Die Anwältin Anna Hellmann stellt im Expertenforum Arbeitsrecht ein Ende letzten Jahres gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor, wonach der Zweck der Corona-Quarantäne mit dem eines Krankheitsurlaubs grundsätzlich nicht vergleichbar sei. Die Quarantänezeit als solche könne den Zweck des Jahresurlaubs – Erholung von der Arbeit – nicht erfüllen.

VGH Bayern zu Grundstücksvermessung per Drohne: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat laut LTO – wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht München - entschieden, dass die Grundstücksvermessung per Drohne rechtswidrig ist. Das Abfliegen von Grundstücken per Drohne stelle einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Grundstückseigentümer:innen dar. Damit wurde die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit abgewiesen, die im vergangenen Oktober beschlossen hatte, Grundstücke per Drohne abzumessen.

OLG Braunschweig – KapMuG-Verfahren VW: Über die Fortsetzung der Zeugenbefragung des früheren VW-Chefs Martin Winterkorn im KapMuG-Verfahren zum Dieselskandal berichtet LTO. Der heute 76-Jährige sagte nun schon am vierten Verhandlungstag in Folge vor dem Oberlandesgericht Braunschweig aus; und entgegen den Erwartungen wird es nicht dabei bleiben. Wann seine Befragung fortgesetzt werden wird, ist derzeit noch offen. Inhaltlich bekräftigte Winterkorn seine Aussage, von der Abschalteinrichtung nichts gewusst zu haben.

VG Düsseldorf zu Carsharing-Parkplätzen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Carsharing-Parkplätze grundsätzlich freizuhalten sind. Das Ordnungsamt darf einen auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellten Pkw somit unabhängig davon abschleppen lassen, ob in der Zeit, in der der Parkplatz blockiert war, tatsächlich jemand ein Carsharing-Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellen wollte oder nicht. Das Abschleppen sei unabhängig davon verhältnismäßig. Es gehe auch darum, eine negative Vorbildfunktion für andere Autofahrer:innen zu verhindern. LTO berichtet. 

LG Dortmund – tödlicher Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den Jugendlichen Mouhamed Dramé sind nun erstmals zwei Zivilpolizisten vor dem Landgericht Dortmund als Zeugen befragt worden. Sie berichteten übereinstimmend, dass ihre angeklagten Polizei-Kollegen das Pfefferspray, die Taser und die Maschinenpistole ohne deutliche Vorwarnung oder Androhung abgefeuert hatten. Zuvor seien minutenlange Versuche einer Kontaktaufnahme zu dem reglos an eine Mauer gelehnten 16-Jährigen gescheitert. spiegel.de berichtet.

LG Stendal zu Geiselnahme durch Attentäter: Nach dem Urteil gegen den Attentäter von Halle, Stephan Balliet, wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg laut SZ Revision eingelegt. Im Prozess hatte sie eine neunjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, das Landgericht Stendal verurteilte Balliet am Dienstag nur zu sieben Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung. 

LG Hamburg zu Remigrations-Treffen: Jost Müller-Neuhof (Tsp) nimmt Bezug auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburgs, wonach eine von drei gerügten Aussagen der Rechercheplattform "Correctiv" im Rahmen der Berichterstattung über die "Masterplan"-Konferenz in Potsdam unzulässig war, und konstatiert: "Doch selbst wenn der Kläger, ein CDU-Mitglied und AfD-Anwalt, alles gewinnen würde, hätte das Wesentliche am Bericht weiter Bestand." Die Hamburger Justiz müsse sich "also nur um Nebensächlichkeiten kümmern", über die Wahrheit dagegen müsse man nicht streiten.

LG Bad Kreuznach zu Wiederaufnahme Klaus Bräunig: Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Wiederaufnahmeantrag von Klaus Bräunig abgelehnt, der 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes verurteilt worden war, die Tat aber bis heute bestreitet. Dagegen legte seine Anwältin Carolin Arnemann sofortige Beschwerde ein. Sie argumentiert, das nach Bräunigs Festnahme abgelegte Geständnis müsse neu bewertet werden. Denn Bräunig, dem ein Intelligenzquotient von um die 70 attestiert wurde, wurde tagelang ohne Anwalt verhört. Auch seien seine Einlassungen widersprüchlich gewesen. Es gebe zudem Hinweise auf einen anderen möglichen Täter, der – im Gegensatz zu Bräunig – einen Schlüssel zum Haus der Mordopfer besessen habe. Die taz (Marion Mück-Raab) berichtet.

LG Traunstein – Mord an Hannah W.: Die Hauptverhandlung gegen Sebastian T. wegen Mordes an der Studentin Hannah W. wird fortgesetzt, nachdem das Landgericht Traunstein einen Befangenheitsantrag der Verteidigung, in dem es vor allem um einen E-Mail-Wechsel zwischen der Staatsanwaltschaft und der Vorsitzenden Richterin ging, als unbegründet zurückgewiesen hat. Sollte das Verfahren nun seinen geplanten Verlauf nehmen, könnte es nächste Woche bereits mit den Plädoyers weitergehen. Die SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet.

LG Hamburg zu Monika Gruber: Laut SZ (Jens-Christian Rabe) hat das Landgericht Hamburg einen Antrag der Instagram-Nutzerin Roma Maria Mukherjee auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die bayerische Kabarettistin Monika Gruber und den Piper-Verlag als unbegründet abgelehnt. Monika Gruber hatte in ihrem kürzlich im Piper-Verlag erschienenen Buch einen Tweet Mukherjees aufgegriffen, um ihr unter anderem "holpriges Deutsch" zu unterstellen. Dabei habe Gruber, so der Antrag, rassistische Klischees verbreitet. Nach Auffassung des Gerichts liegt jedoch keine Persönlichkeitsverletzung vor, weil Grubers Formulierungen als "satirisch überspitzte Meinungsäußerungen" erkennbar seien. Da sich Mukherjee in den sozialen Medien unter vollem Namen äußere, habe sie zudem keinen Anspruch auf Anonymität. Mukherjee reichte Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg ein. 

AG Berlin-Tiergarten zu Kida Khodr Ramadan: Das Amtsgericht Tiergarten hat den Schauspieler Kida Khodr Ramadan wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt, so die FAZ (Julia Schaaf). Da der 47-Jährige bereits einschlägig vorbestraft ist, lehnte das Gericht eine Aussetzung zur Bewährung ab. Der Schauspieler machte in der Verhandlung unter anderem seine ADHS-Diagnose zum Kern seiner Argumentation und gab zudem an, wegen seiner Prominenz keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu können. Sein Verteidiger hat einen Strafaufschub und eine nachträgliche Anhörung beantragt. 

StA Verden – Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette: SZ (Jan Heidtmann/Christoph Koopmann/Finn Walter), FAZ-Einspruch (Reinhard Bingener/Andreas Nefzger), taz (Konrad Litscko/Anne Fromm), Welt (Frederik Schindler), zeit.de (Isabelle Daniel/Parvin Sadigh) und spiegel.de (Bertolt Hunger/Ansgar Siemens) berichten über Ablauf und Hintergründe der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette und setzen sich mit der Frage auseinander, welche Strafe ihr nun drohen könnte. 

Jürgen Gottschlich (taz) fragt sich, ob "die Polizei mit rund 400 aktiven Neonazis, die sich derzeit einer Festnahme entziehen" nicht eigentlich genug zu tun hätte. Den RAF-Rentner:innen Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, die schon lange für niemanden mehr eine Bedrohung seien, hätte man schon vor Jahren einen Rückweg in die Legalität anbieten können. "Doch sobald es um die RAF geht, herrscht immer noch Hysterie und Härte statt Vernunft."

BAG-Jahres-PK: Das Bundesarbeitsgericht hat bei seiner Jahres-Pressekonferenz seinen Jahresbericht für 2023 vorgelegt. Inken Gallner, Präsidentin des BAG, fasste die Ergebnisse zusammen, stellte relevante Entscheidungen vor, zog Bilanz und schaute in die Zukunft. Insbesondere die Zusammenarbeit der Gerichte sei für sie "ein Zeichen der Hoffnung für die Rechtsstaatlichkeit und die europäische Rechtsgemeinschaft". Es berichten LTO (Tanja Podolski) und beck-aktuell (Joachim Jahn). Die FAZ (Katja Gelinsky) stellt zudem ausgewählte Verfahren vor, über die das BAG in den kommenden Monaten zu entscheiden hat. 

Recht in der Welt

Ungarn - Präsident: Tamás Sulyok, der Präsident des ungarischen Verfassungsgerichts, soll Präsident Ungarns werden. Die SZ (Tobias Zick) portraitiert ihn. "Als Korrektiv der Orbán-Regierung, die über die Jahre die Unabhängigkeit der Justiz immer weiter abgebaut hat, ist er seither nicht aufgefallen."

Großbritannien – Prinz Harry/Polizeischutz: Der Londoner High Court hat geurteilt, dass die Entscheidung des britischen Innenministeriums von 2020, Prinz Harry Polizeischutz in Großbritannien nur von Fall zu Fall zuzubilligen, weder rechtswidrig noch "irrational" sei. Auch Prinz Harrys Angebot, die Kosten für seinen Polizeischutz während seiner Aufenthalte in Großbritannien selbst zu tragen, lehnte das Innenministerium im Mai ab. Es sei "nicht angemessen", dass sich reiche Menschen staatlichen Schutz "kaufen" könnten, wenn zuvor entschieden worden sei, dass vom Steuerzahler finanzierte Schutzmaßnahmen für sie nicht im öffentlichen Interesse lägen. spiegel.de berichtet.

Frankreich – Schwangerschaftsabbruch: Der französische Senat hat – wie zuvor bereits die Nationalversammlung – für die verfassungsrechtliche Verankerung der "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" gestimmt. Endgültig entschieden werden könnte das Vorhaben am kommenden Montag bei einer gemeinsamen Sitzung der beiden Parlamentskammern. Schwangerschaftsabbrüche sind in Frankreich bereits seit 1975 legal. Die Regierung will der Regelung jedoch Verfassungsrang verleihen, um eine Situation wie in den USA zu verhindern. Dort kippte der US-Supreme Court das richterrechtlich entstandene Recht auf Abtreibung und überließ den Einzelstaaten die Entscheidung. zeit.de berichtet.

USA – Mord an DJ von Run-DMC: Laut spiegel.de sind in New York zwei Männer wegen Mordes an dem DJ Jam Master Jay, der zum Hip-Hop-Trio Run-DMC gehörte, für schuldig befunden worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 40-jährige Karl Jordan Jr. dem Musiker am 30. Oktober 2002 in dessen Tonstudio wegen eines Streits um einen Drogen-Deal in den Kopf schoss. Der Mitangeklagte Ronald Washington zwang währenddessen Augenzeugen mit seiner Waffe, sich auf den Boden zu legen. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

USA – Baldwin-Schüsse: Im Rahmen des Prozesses gegen die Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed wegen des tödlichen Schusses am Set des Western-Films "Rust" hat die Aussage eines Waffenexperten Zweifel an der bisherigen Verteidigungsstrategie von Schauspieler Alec Baldwin, der Schuss habe sich gelöst, ohne dass er den Abzug der Waffe bestätigt habe, aufkommen lassen. Diese Widersprüche dürften in dem ab Juli stattfindenden Verfahren gegen Baldwin eine Rolle spielen. spiegel.de berichtet.

Juristische Ausbildung

Erstes Staatsexamen: Nun berichtet auch die Doktorandin Janinna Schäffer auf beck-aktuell über das "Hamburger Protokoll", mit dem sich 15 Jura-Fakultäten für eine Reform des Staatsexamens aussprechen, insbesondere für eine Reduzierung des Prüfungsstoffs und die Schaffung eines integrierten Bachelor-Abschlusses.

Sonstiges

NSU-Dokumentationszentrum: Die Bundesregierung will ein Dokumentationszentrum für die Verbrechen der rechtsradikalen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" einrichten, in dem auch das Versagen der Behörden beleuchtet wird. Der Standort soll noch in diesem Jahr – unter Einbeziehung der Wünsche der Betroffenen – bestimmt werden. Neben dem Dokumentationszentrum soll es auch Gedenkorte in anderen Städten geben. Mitverantwortlich für die Ausgestaltung soll die Bundeszentrale für politische Bildung sein. Die SZ (Roman Deininger/Heiner Effern/Annette Ramelsberger/Uwe Ritzer) und spiegel.de berichten.

Annette Ramelsberger (SZ) spricht sich dafür aus, das Dokumentationszentrum mitten in Berlin zu errichten, am besten in der Nähe der Ausstellung "Topografie des Terrors". Denn: "Der NSU hat nicht nur einzelne Menschen getötet, aus purem Rassismus. Jeder Anschlag war auch ein Anschlag auf die offene Gesellschaft."
 

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LTO/bo/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Februar 2024: . In: Legal Tribune Online, 29.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53996 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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