CDU/CSU verlässt die Gespräche über eine Grundgesetzänderung zum Schutz des BVerfG. Bundestag stimmt heute über das Cannabisgesetz ab. LG Göttingen verurteilte Universitätsprofessor, der Doktorandin per Rohrstock bestrafte.
Thema des Tages
Resilienz des BVerfG: Die CDU/CSU hat die Gespräche über eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts verlassen. Für eine Änderung des Grundgesetzes gebe es aktuell keine zwingende Notwendigkeit, sagte die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz; die diskutierten Vorschläge brächten "nicht nur Vorteile" mit sich. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bedauerte den Abbruch der Verhandlungen. Der Grünenpolitiker Till Steffen konstatierte: "Oppositionstaktik ist der Union mittlerweile wichtiger als der Schutz unseres Rechtsstaats." Mit einer Grundgesetzänderung sollten bisher nur einfachrechtlich geregelte Grundstrukturen im Grundgesetz verankert werden, um das BVerfG so vor Ausschaltung oder Blockade zu schützen. Es berichten RP (Hagen Strauß) und LTO (Markus Sehl).
Wahlrecht: Zugleich sprachen sich die Abgeordneten Martin Plum (CDU) und Volker Ullrich (CSU) auf FAZ-Einspruch dafür aus, gemeinsam mit einer Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts auch Inhalte des Wahlrechts in der Verfassung zu verankern. "Eine schlichte Mehrheitsentscheidung reicht, um das Wahlsystem auf ein reines Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht umzustellen, die Fünfprozenthürde anzuheben oder abzuschaffen, einen üppigen Mehrheitsbonus für die stärkste Fraktion einzuführen oder siegreichen Wahlkreisbewerbern den Einzug ins Parlament zu verwehren." Die Abgeordneten schlagen vor, fünf Strukturelemente im Grundgesetz festzuschreiben: die personalisierte Verhältniswahl, die Vertretung jedes Wahlkreises durch den siegreichen Bewerber im Bundestag, die Wahl der übrigen Abgeordneten über Landeslisten, die Fünf-Prozent-Klausel sowie die Zahl der Wahlkreise und der Abgeordneten.
BVerfG: Im Interview mit der SZ (Thomas Bärnthaler) spricht der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) über die Rolle des Bundesverfassungsgerichts für die deutsche Demokratie. Baum spricht sich dafür aus, das BVerfG "durch die Absicherung entscheidender Vorgaben für seine Besetzung und Arbeitsweise im Grundgesetz sturmfest" zu machen. Nur so könne verhindert werden, dass es durch antidemokratische Kräfte usurpiert werden könnte.
Rechtspolitik
Cannabis: Am heutigen Freitag stimmt der Bundestag über das Cannabisgesetz (CanG) ab. Während Polizei und Justiz heftige Kritik üben und etwa der Deutsche Richterbund vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die vorgesehene Amnestie-Regelung warnt, verteidigt die Ampel ihr Vorhaben. Es berichten SZ und taz (Manuela Heim).
Die taz (Christian Rath) erklärt, warum die geplante Cannabisfreigabe in zwei Schritten geplant ist. Der erste Schritt, das Cannabisgesetz, konzentriert sich auf den europa- und völkerrechtlich unbedenklicheren Besitz und Anbau zum Eigengebrauch. Der zweite Schritt betrifft die Legalisierung des kommerziellen Anbaus und Verkaufs, der zunächst nur in Modellregionen erprobt und wissenschaftlich untersucht werden soll. Erst bei dieser zweiten Säule will Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) die EU-Kommission förmlich einbinden, indem er den Gesetzentwurf in Brüssel notifiziert.
Lieferketten und Menschenrechte: Im Interview mit spiegel.de (Sophie Garbe/Timo Lehmann) verteidigt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sein Nein zum EU-Lieferkettengesetz und weiteren EU-Projekten: "Wenn ein Ergebnis schlecht ist, muss man auch Nein sagen dürfen." Das Nein der FDP zur EU-Lieferkettenrichtlinie begründet er mit einem Wettbewerbsnachteil des deutschen Mittelstands und einer zu hohen Bürokratiebelastung.
Kfz-Haftpflicht: Wie LTO schreibt, hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung bezüglich der geplanten Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt. Die ursprünglich geplante Kfz-Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, etwa Aufsitzrasenmäher, wurde verworfen. Statt einer Kfz-Versicherungspflicht sollen mögliche Schäden bei der Nutzung solcher Fahrzeuge nun von der Verkehrsopferhilfe abgedeckt werden.
Justiz
LG Göttingen zu prügelndem Professor: Das Landgericht Göttingen verurteilte einen Göttinger Universitätsprofessor wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wissenschaftler eine Doktorandin zwischen 2014 und 2016 zehnmal mit der flachen Hand oder einem Bambusstock auf das Gesäß, die Waden und die Brust geschlagen hat. Zwar habe die junge Frau in die Schläge "eingewilligt", dies allerdings nur, weil der Professor ausdrücklich ankündigte, die Betreuung ihrer Promotion andernfalls zu beenden. Auch wenn der Professor dies nicht in jedem Einzelfall angedroht hatte, wirkten frühere Drohungen fort. Die Doktorandin Katharina Reisch berichtet auf LTO.
EuGH zu Erziehungszeiten im EU-Ausland: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Erziehungszeiten im EU-Ausland auch dann bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden können, wenn zuvor nicht in die deutsche Rentenkasse eingezahlt wurde. Auch dann könne die für die Anrechnung erforderliche "hinreichende Verbindung" zwischen der Kindererziehungszeit im Ausland und der Versicherungszeit im Inland gegeben sein. Es berichtet tagesschau.de (Alena Lagmöller).
EuGH zu Personalausweis und Freizügigkeit: Der Europäische Gerichtshof hat in einem rumänischen Fall entschieden, dass es gegen Unionsrecht verstoße, wenn ein Mitgliedstaat einem seiner Staatsangehörigen die Ausstellung eines als Reisedokument geltenden Personalausweises mit der Begründung verweigert, dieser habe seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat. Eine solche Weigerung stelle eine Beschränkung der Freizügigkeit innerhalb der EU dar. Auch liege eine gegen das Unionsrecht verstoßende Ungleichbehandlung zwischen Bürgern mit Wohnsitz im Ausland und jenen im Inland vor. LTO berichtet.
BVerfG zu MdB Hahn im PKGr: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Linken-Politikers André Hahn, der seit der Auflösung seiner Fraktion nicht mehr zu den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums geladen wurde und sich dadurch in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt sah, als unzulässig abgelehnt. Der Politiker habe nicht substantiiert dargelegt, ob und inwieweit seine Mitgliedschaft im PKGr Teil seiner Abgeordnetenrechte aus Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz sei. Am Donnerstag nachmittag wählte der Bundestag einen CDU-Abgeordneten als Nachfolger Hahns ins PKGr. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko) und beck-aktuell berichten.
BVerwG zu Kita-Zuschüssen: Das Bundesverwaltungsgericht hat laut LTO entschieden, dass die nordrhein-westfälische Regelung zur staatlichen Förderung von Kitas, wonach kirchliche Träger einen geringeren Zuschuss erhalten als andere freie Träger, keine Diskriminierung darstelle. Die unterschiedliche Höhe des Zuschusses basiere auf der höheren ökonomischen Leistungsfähigkeit der kirchlichen Träger aufgrund der Kirchensteuer.
OLG Koblenz – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Die taz (Christoph Schmidt-Lunau) berichtet über den Fortgang des Verfahrens gegen die 75-jährige Elisabeth E. und vier Mitangeklagte vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Ihnen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworden. Mitten in der Pandemie sollen sie geplant haben, den wegen seiner Coronapolitik in der "Reichsbürger"-Szene verhassten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen und zudem die Macht über die Bundesrepublik zu übernehmen. In den nun abgehörten Telefonaten häuften sich rassistische, frauenfeindliche und antisemitische Bemerkungen, die auch die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit stellen dürften. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht absehbar.
LAG Hamm zu Spaßbombe am Arbeitsplatz: Das Expertenforum Arbeitsrecht (Arnd Diringer) stellt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aus dem Jahr 2017 vor, wonach die Kündigung eines Bergwerkmitarbeiters rechtmäßig war, der einen am Arbeitsplatz aufgefundenen Koffer so manipulierte, dass er den Eindruck erweckte, eine Bombe zu enthalten. Auf das Gepäckstück hatte der Mann zudem die Worte "Alah", "Koran" und "Dürüpüllü" geschrieben. Die informierte Polizei evakuierte in der Folge den Betrieb, eine Sprengstoffeinheit wurde hinzugezogen. Die Berufungskammer des LAG Hamm war der Überzeugung, "Späße dieser Art gehören nicht an den Arbeitsplatz". Auf Vorschlag des Gerichts einigten sich die Parteien jedoch darauf, das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern ordentlich enden zu lassen.
LG Berlin - DSGVO-Bußgeld: Der Rechtsstreit um ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro, das die Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE verhängt hatte, ist vom Berliner Kammergericht an das Landgericht Berlin zurückverwiesen worden, so LTO. Das Kammergericht hatte zuvor bereits im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dieser hatte entschieden, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben. Der Verstoß müsse aber "schuldhaft" begangen worden sein. Dies ist aktuell strittig. Die Datenschutzbehörde wirft dem Immobilienkonzern u.a. vor, nicht mehr benötigte Mieterdaten nicht regelmäßig gelöscht zu haben.
LG München I – Wirecard/Organhaftung: Vor dem Landgericht München I begann das Verfahren über eine Organhaftungsklage des Wirecard-Insolvenzverwalters Michael Jaffé gegen die ehemaligen Vorstände und ein Aufsichtsratsmitglied von Wirecard. Jaffé fordert einen dreistelligen Millionenbetrag wegen pflichtwidrig vergebener Kredite aus dem Wirecard-Vermögen. Er hofft vor allem auf Zahlungen der Managerhaftpflicht-Versicherung, die aber nur bei leichter Fahrlässigkeit zahlt, nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Urteil soll am 5. September verkündet werden. SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Marcus Jung), Hbl (René Bender) und LTO berichten.
StA Mönchengladbach – "Mönch von Lützerath": Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat laut spiegel.de einen Sachverständigen damit beauftragt, Fotos eines vermummten und als Mönch verkleideten Mannes zu untersuchen, der im Rahmen der Räumung des Orts Lützerath Beamte attackiert haben soll. Geprüft werden soll, "ob eine Ermittlung der Person ausschließlich anhand der wenigen zu sehenden Gesichtszüge überhaupt möglich ist".
Recht in der Welt
USA - In-vitro-Befruchtung: Wie spiegel.de (Malte Göbel) schreibt, hat der Supreme Court des US-Bundesstaats Alabama entschieden, dass gefrorene Embryonen als Kinder anzusehen sind. Verhandelt wurde eine Klage von drei Paaren gegen eine Reproduktionsklinik wegen der versehentlichen Zerstörung ihrer Embryonen. Die Kläger erhoben Anspruch auf Schadensersatz und verwiesen auf ein Gesetz über den unrechtmäßigen Tod Minderjähriger aus dem Jahr 1872. Dieses Gesetz gelte laut dem Obersten Gerichtshof von Alabama für "alle Kinder, geboren und ungeboren". Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben. So hat bereits eine Klinik ihre In-Vitro-Fertilisationsbehandlungen aus rechtlichen Befürchtungen ausgesetzt.
USA – Baldwin-Schüsse: In Santa Fe im US-Bundesstaat New Mexico muss sich die Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed wegen des tödlichen Schusses am Set des Western-Films "Rust" vor Gericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, die Munition nicht sorgfältig geprüft und die Kamerafrau Halyna Hutchins dadurch fahrlässig getötet zu haben. Die Kamerafrau wurde tödlich verletzt, als Alec Baldwin, Hauptdarsteller und Produzent, mit einer nicht gesicherten Waffe geprobt und dabei auf sie geschossen hatte. spiegel.de berichtet.
Australien – Ex-Bischof Christopher Saunders: Wie spiegel.de schreibt, wurde gegen den früheren australischen Bischof Christopher Saunders Anklage wegen sexuellem Missbrauchs an indigenen Kindern und Jugendlichen erhoben. Nachdem die Polizei bereits in den Jahren 2018 und 2020 gegen Saunders ermittelt, aus Mangel an Beweisen aber keine Anklage erhoben hatte, leitete der Vatikan eigene interne Ermittlungen ein und übermittelte der Polizei schließlich einen 200 Seiten langen Bericht, in dem die Übergriffe geschildert wurden. Nun wurde der 74-Jährige festgenommen.
Großbritannien – Julian Assange: Ausführlich befasst sich nun auch die taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) mit der Verhandlung über eine mögliche Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die USA. Assanges Verteidigung geht davon aus, dass der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) landen werde, sofern der Londoner High Court Assanges Berufung gegen die geplante Auslieferung an die USA zurückweisen werde. Dort drohen ihm 175 Jahre Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis.
Stefan Kuzmany (spiegel.de) spricht sich im Leitartikel für die Freilassung Assanges aus: "Seit elf Jahren lebt er in Unfreiheit, hat kein Privatleben, hat seine Gesundheit verloren und ist offenbar entschlossen, Suizid zu begehen, sollte er ausgeliefert werden. Es ist genug."
Spanien – Dani Alves: Ein Strafgericht in Barcelona verurteilte den ehemaligen Fußball-Profi Dani Alves zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung, so SZ (Patrick Illinger) und Welt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Brasilianer Ende 2022 eine 23-jährige Frau in den Toilettenraum einer Diskothek gelockt und dort vergewaltigt hat. Alves hat die Tat bestritten, aber fünf Mal seine Darstellung geändert, weshalb ihm das Gericht nicht glaubte.
Russland – Klage gegen Wahlausschluss: Nachdem seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl vor rund zwei Wochen von der russischen Wahlkommission abgewiesen worden war, erhob der Oppositionspolitiker Boris Nadeschdin Klage gegen seinen Ausschluss von der Präsidentschaftswahl. Diese wurde nun vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation abgewiesen. Damit bleibt Wladimir Putin bei der Wahl ohne bedeutende Herausforderer. spiegel.de berichtet.
Österreich – Sebastian Kurz: Über den Fortgang des Prozesses gegen den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz, der sich wegen des Vorwurfs der falschen Zeugenaussage verantworten muss, berichtet die FAZ (Stephan Löwenstein). Vernommen wurde ein aus Russlad zugeschalteter Zeuge der nach Ankündigung von Kurz Anwälten die Glaubwürdigkeit des gegen Kurz aussagenden Kronzeugen Thomas Schmid erschüttern sollte - was aber nicht gelungen sei. Bald sollen die Schlussplädoyers gehalten werden.
EuG/Zypern zu Halloumi-Käse: Ausführlich berichtet nun auch LTO über die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union, wonach die Bezeichnung "Halloumi" als geschützte Ursprungsbezeichnung im EU-Verzeichnis nicht im Widerspruch zu dem Erzeugungsstandard aus Zypern stehe, weil sie es nicht ausschließe, dass der Anteil von Ziegen- oder Schafsmilch in diesem Käse höher ist als der Anteil an Kuhmilch. In ihrer Klage hatten zypriotische Käsehersteller:innen argumentiert, Halloumi-Käse sei nur dann als regionale Bezeichnung geschützt, wenn er mehr Schafs- bzw. Ziegenmilch enthalte als Kuhmilch.
Sonstiges
Klimastiftung MV: Die umstrittene Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern kann nicht rechtskonform aufgelöst werden; zu diesem Schluss kommt der von Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) beauftragte Rechtsanwalt Andreas Urban in einem nun vorgelegten Gutachten. Der Landtag hatte unmittelbar nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschlossen, die mit russischen Geldern finanzierte Stiftung auflösen zu lassen. Seitdem besteht Streit über die Frage, ob und wie dies rechtlich möglich ist. spiegel.de berichtet.
Missbrauch in der Psychotherapie: zeit.de (Stefanie Kara) nimmt ein bevorstehendes Gerichtsverfahren in Tübingen zum Anlass, ausführlich über Missbrauch in der Psychotherapie zu berichten. Laut Andrea Schleu, Vorsitzende des Ethikvereins, der sich für die Einhaltung von Ethikstandards in der Psychotherapie einsetzt, werden pro Jahr etwa 100 Fälle an sie herangetragen, im Schnitt werden aber pro Jahr gerade einmal vier Gerichtsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs in der Psychotherapie eröffnet.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 23. Februar 2024: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53950 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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