Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2024: FDP blo­ckiert EU-Lie­fer­ket­ten­richt­linie / Gesetz­ent­wurf zum Schutz des BVerfG / Canna­bis­ge­setz ab 1. April?

02.02.2024

Um die FDP umzustimmen, präsentierte Arbeitsminister Heil einen Kompromissvorschlag. Eine Jumiko-AG schlägt Änderungen von Art 93 und 94 GG vor. Die Regierungskoalition einigt sich auf das weitere Verfahren zur Cannabis-Legalisierung. 

Thema des Tages

Lieferketten und Menschenrechte: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) begründen ihre Blockadehaltung zur EU-Lieferkettenrichtlinie mit dem befürchteten bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen. Die geplante Richtlinie würde auch unverhältnismäßige Sorgfaltspflichten einführen. Eine Enthaltung der deutschen Regierung würde bei der für den 9. Februar terminierten Abstimmung im Ministerrat wie eine Nein-Stimme wirken. Dies könnte das gesamte EU-Lieferkettenprojekt zu Fall bringen, weil sich andere EU-Mitgliedsstaaten möglicherweise an Deutschlands Stimmverhalten orientieren. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legte daher jetzt einen Kompromissvorschlag vor, um die FDP umzustimmen. Demnach sollen die eigentlich bereits nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geltenden Berichtspflichten für 2023 und 2024 ausgesetzt werden, damit die Unternehmen ab 2025 nur noch nach dem europäischen Standard Berichte erstellen müssen. Am 7. Februar, zwei Tage vor der EU-Abstimmung, befasst sich das Bundeskabinett mit dem Vorschlag. Es berichten SZ (Michael Bauchmüller/Roland Preuß), FAZ (Hendrick Kafsack/Manfred Schäfers), taz (Hannes Koch), Hbl (Frank Specht u.a.), Welt (Stefan Beutelbacher) und LTO.

Heike Göbel (FAZ) begrüßt den Widerstand der FDP gegen "die hohe Lieferkettenmoral". Lieferkettenregelungen stellen ihrer Ansicht nach Unternehmen "unter Generalverdacht", dass sie "niedrigere Standards und Lohnkosten in ärmeren Ländern bloß ausbeuterisch ausnutzen."

In einem separaten Beitrag weist Stefan Beutelsbacher (Welt) darauf hin, dass EU-Diplomat:innen zunehmend genervt vom "German Vote" sind. Gemeint ist die häufige deutsche Vorgehensweise, zunächst lang zu verhandeln, um sich dann letztlich doch der Stimme zu enthalten. Zwar habe die FDP inhaltlich recht, allerdings sei ihr Vorgehen falsch. 

Rechtspolitik

Resilienz des BVerfG: LTO (Markus Sehl/Oscar Genter/Helena Schroeter) liegt der Entwurf einer Grundgesetzänderung vor, die das Bundesverfassungsgericht besser schützen soll. Er stammt von einer Arbeitsgruppe, die die JuMiKo Ende letzten Jahres eingesetzt hatte. In Art. 93 GG soll die unmittelbare Bindung der öffentlichen Gewalt an Entscheidungen des BVerfG kodifiziert werden. In Art. 94 GG sollen Grundprinzipien zur Wahl und Stellung der Richter:innen festgeschrieben werden. Weitere Regelungen sollen künftig verhindern, dass die Sperrminorität von einem Drittel die Wahl neuer Richter:innen blockieren kann. Über die parteiübergreifende Erklärung der Vorsitzenden sowie der beiden Koordinator:innen der JuMiKo zum Stand des Gesetzentwurfs schreibt außerdem beck-aktuellzeit.de (Anna-Lena Schlitt) stellt im Frage-Antwort-Format die bisherige Rechtslage und mögliche Verfassungsänderungen vor.

Reinhard Müller (FAZ) greift die Befürchtung einer möglichen Blockade des BVerfG auf und weist darauf hin, dass dies nicht zwingend Folge einer Sperrminorität sein muss. So gibt es bereits jetzt im BVerfGG die Möglichkeit, dass das BVerfG selbst Vorschläge zur Nachfolge macht, sollte es innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Amtszeit zu keiner Neubesetzung kommen. Denkbar sei daher auch, dass das BVerfG sich zur Not selbst ergänzt. 

Cannabis: Nach Angaben von zeit.de einigte sich die Regierungskoalition auf letzte Details der geplanten Cannabislegalisierung. Inhaltlich sei aber kaum noch etwas geändert worden. In der Woche vom 19. bis 23. Februar soll das Gesetz nun im Bundestag verabschiedet werden, anschließend müsste noch der Bundesrat zustimmen, bevor es bereits am 1. April in Kraft treten könnte.

Bundestags-Wahlrecht: Der Bundestag beschloss Änderungen im Bundeswahlgesetz, inklusive der Verschiebung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern. Während der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz dies erneut als "Manipulation" bezeichnete, widerspricht Rechtsprofessorin Sophie Schönberger gegenüber der Welt (Ricarda Breyton/Philipp Woldin) und weist darauf hin, dass "das Zweitstimmenergebnis entscheidet, wie viele Sitze einer Partei im Bundestag zustehen", sodass eine Manipulation per Wahlkreisverschiebung nicht möglich sei. Es berichten außerdem FAZ (Timo Frasch), taz (Pascal Beucker) und zeit.de.

Jasper von Altenbockum (FAZ) mutmaßt, dass der Neuzuschnitt in Augsburg der Bundeskulturministerin Claudia Roth (Grüne)  einen Vorteil gegenüber der CSU verschaffen könnte.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Rechtsprofessor Wolfgang Schulz ordnet auf LTO die Empfehlungen des so genannten Zukunftsrates zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtlich ein. Rechtlich nicht durchsetzbar sei beispielsweise der Vorschlag, dass den Anstalten bei Nicht-Erfüllung des gesetzlichen Angebotsauftrags Geld gestrichen werden soll, weil die Anstalten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung haben.

Kinderpornografie: Auf LTO begrüßen Jörg Kinzig, Florian Rebmann und Simon Schlicksupp, Rechtsprofessor, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand, die geplante Rücknahme der durch die GroKo eingeführten Strafverschärfung für Kinderpornografie als "überfällige 'Reform der Reform'". Nach dem Referentenentwurf des FDP-geführten Bundesjustizministeriums soll das Grunddelikt der Verbreitung, der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie wieder zum Vergehen herabgestuft werden. Dadurch kann "effektiv gegen Kinderpornografie vorgegangen werden – so paradox es klingt", weil so die Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden besser genutzt werden können. Die Autoren kritisieren, dass weiterhin nicht ausreichend kriminalistische Daten erhoben werden, sodass in Deutschland häufig "Kriminalpolitik im Blindflug" betrieben werde. 

Urheberrecht/KI: Rechtsanwalt Arno Malcher fordert im Hbl, auch von Künstlicher Intelligenz erzeugte Werke rechtlich zu schützen. Das aktuelle Urheberrecht ist ein personenbezogenes Schutzrecht und kann daher Werke, die nicht "persönliche geistige Schöpfung eines Menschen" sind, nicht schützen. Insbesondere bezüglich KI, die Softwarecode generiert, sieht Malcher Handlungsbedarf.

Ministerpräsidentenwahl Thü: Im Interview mit der Welt (Nikolaus Doll/Claus Christian Malzahn) erläutert der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD), warum er den Artikel der Thüringer Landesverfassung, der die Ministerpräsidentenwahl regelt, noch vor der Landtagswahl im September ändern lassen möchte. Hierbei handelt es sich nicht um eine Lex Höcke, sondern lediglich um eine Klarstellung, die zur Rechtssicherheit beiträgt.

Justiz

EuGH zu Scania-Kartellverstoß: Der Europäische Gerichtshof wies das vom schwedischen Lastwagenhersteller eingelegte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zurück, die eine von der EU-Kommission wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot verhängte Geldbuße in Höhe von 880 Millionen Euro bestätigte hatte. Die Befugnis der EU-Kommission, eine Geldbuße zu verhängen, sei nicht verjährt, so der EuGH. Ebenso konnte Scania nicht aufzeigen, dass die EU-Kommission deshalb befangen war, weil dasselbe Team für den Vergleich und den endgültigen Beschluss zuständig war. LTO und beck-aktuell berichten.

BGH zu Säumnis bei Anwaltszwang: Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Versäumung eines gerichtlichen Termins mit Anwaltszwang zwar grundsätzlich unverschuldet sein kann, wenn man keinen Rechtsbeistand finden konnte. Allerdings muss man in diesem Fall das Gericht rechtzeitig auf die Probleme hinweisen – was der Rentner im zugrundeliegenden Fall nicht tat und daher einen Versäumnisbeschluss kassierte, so beck-aktuell.

BGH – KZ-Sekretärin Stutthof: Der Generalbundesanwalt beantragte beim Bundesgerichtshof, die Revisionshauptverhandlung im Fall der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard Furchner zu terminieren, weil der Fall grundsätzliche Frage aufwerfe. Das Landgericht Itzehoe hatte die heute 98-jährige wegen Beihilfe zu Mord in mehr als zehntausend Fällen verurteilt. Furchner legte Revision ein, weil das KZ Stutthof, in dem sie als Stenotypistin arbeitete, kein reines Vernichtungslager war. Die Itzehoer Richter:innen waren der Ansicht, dass Furchner unter anderem den Transport in andere Vernichtungslager unterstützte. Die FAZ (Stephan Klenner) berichtet.

BAG – Kündigung wg. Kirchenaustritt: Das Bundesarbeitsgericht hat im Verfahren um die Wirksamkeit der Kündigung einer Caritas-Mitarbeiterin wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit der Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbar sein kann, wenn die Kirche verlangt, dass ihre Beschäftigen nicht austreten, wenn sie gleichzeitig von anderen Beschäftigten nicht verlangt, der katholischen Kirche anzugehören. Der EuGH wird nun – voraussichtlich zugunsten der Sozialarbeiterin – für Rechtssicherheit sorgen. Es berichten LTO (Tanja Podolski) und spiegel.de

OLG München – Korruption durch Aserbeidschan: Nun berichtet auch die taz (Christian Rath) über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zwei ehemalige Bundestagsabgeordnete wegen Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Eduard Lintner (CSU) wird vorgeworfen, die inzwischen verstorbene Bundestagsabgeordnete Karin Senz (CDU) bestochen zu haben, bei der parlamentarischen Versammlung des Europarats für die Interessen Aserbaidschans einzustehen. Axel Fischer (CDU) soll bestochen worden sein, im Sinne Aserbaidschans Reden zu halten, abzustimmen und vertrauliche Dokumente weiterzuleiten. 

VG Berlin zu schwimmender Bar: Im Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin die Vollziehbarkeit einer wasserrechtlichen Beseitigungsverfügung, die gegen einen Bootseigentümer erlassen wurde, der sein Boot überwiegend vermietet, es aber im Sommer an den Wochenendtagen als schwimmende Bar nutzt. Die regelmäßige Nutzung des Bootes als Bar überschreite die Grenze der allgemeinverträglichen Gewässernutzung. Den strengen Maßstab begründete das VG Berlin mit der besonderen Bedeutung von Gewässern für die Umwelt und die Allgemeinheit, so LTO.

VG Berlin zu prügelndem Schüler: Ein Schüler, der einen anderen ins Gesicht schlägt, darf zu Recht von einer bevorstehenden Klassenfahrt ausgeschlossen werden, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren. Zum einen unterliegt der pädagogische Beurteilungsspielraum der Schule nur begrenzt der gerichtlichen Kontrolle. Zum anderen blieben vorherige erzieherische Maßnahmen gegen den wiederholt gewalttätig gewordenen Schüler ohne Erfolg, sodass die Durchsetzungsfähigkeit der Schule in Frage gestellt werde, sollte sie keine weitergehenden Maßnahmen ergreifen können. Es berichten LTO und spiegel.de.

LG Bonn zu Cum-Ex/Duet Group: Das Landgericht Bonn verurteilte den Schweizer Fonds-Manager Henry Gabay wegen schwerer Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Manipulationen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Gabays Fondsfirma Duet war an Cum-Ex-Manipulationen beteiligt, durch die ein Steuerschaden in Höhe von über 90 Millionen Euro entstand, so FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Volker Votsmeier u.a.).

LG Hof - Vergewaltigung im Kinderheim: Der 25-jährige Daniel T. bestätigte vor dem Landgericht Hof die Vorwürfe der Anklage. Er sei im April 2023 in ein Kinderheim in Wunsiedel eingebrochen, um Elektrogeräte zu stehlen. Dabei kam er mit einem Elfjährigen ins Gespräch, vor dem er onanierte. Der Elfjährige habe dann ein zehnjähriges Mädchen gebracht, das beide zusammen vergewaltigten. Anschließend habe der Junge das Mädchen ohne sein Zutun erwürgt. Der Elfjährige ist in dem Verfahren nur Zeuge, weil er noch nicht strafmündig ist. spiegel.de (Jan Friedmann) berichtet.

VG Stuttgart – unbezahlte Überstunden: Zwei Lehrkräfte, unterstützt vom baden-württembergischen Philologenverband, reichten beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Feststellungsklage zur tatsächlichen Arbeitszeit von Lehrer:innen ein, mit der eine Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften durchgesetzt werden soll. Die beiden Lehrkräfte hatten mehrere Jahre lang dokumentiert, dass sie jährlich etwa 200 unbezahlte Überstunden machen. spiegel.de berichtet.

DFB-Sportgericht zu diskriminierenden Fans: Das Sportgericht des DFB hat den FC Bayer 04 Leverkusen zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt, weil sich seine Fans unsportlich und diskriminierend verhalten hatten. Bei einem Bundesligaspiel hatten die Fans ein Banner mit der Aufschrift "Es gibt viele Musikrichtungen. Aber nur zwei Geschlechter!" hochgehalten, was eine Diskriminierung im Sinne der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung darstellt. Welt (Marcel Leubecher) und LTO berichten.

Philipp Selldorf (SZ) kritisiert die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, weil es sich bei dem Banner um eine zwar diskriminierende, aber straf- oder zivilrechtlich kaum angreifbare Meinungsäußerung handle. Er meint, dass das Urteil nicht nur "im Sinne der Liberalität Unbehagen erzeugt", sondern auch dahingehend "Druck auf die DFB-Justiz" ausübt, weil nicht klar sei, wo sie interveniere.

Recht in der Welt

Großbritannien – Greta Thunberg: Die Klimaaktivistin Greta Thunberg muss sich vor einem Londoner Gericht wegen Störung der öffentlichen Ordnung verantworten, weil sie gegen ein Treffen von Ölmanager:innen protestiert und von der Polizei nach einer "letzten Warnung", sich zu entfernen, vorübergehend festgenommen wurde. Sie plädierte auf nicht schuldig, im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Geldstrafe. Ein Urteil soll am heutigen Freitag fallen, so taz, spiegel.de und zeit.de.

Alan Posener (Welt) erinnert daran, dass in Großbritannien zuletzt Klimaaktivist:innen zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt wurden. Solche mehrjährigen Haftstrafen findet er unverhältnismäßig, die drohende Geldstrafe für Thunberg hingegen angemessen. 

Frankreich – Einwanderung/Verfassung: Auf dem Verfassungsblog analysieren Aurore Gaillet und Michael Hempelmann, Rechtsprofessorin und Rechtsanwalt, die Verfassungskultur in Frankreich. Diese fehle der Regierung teils, weil sie Gesetze wie das Einwanderungsgesetz mitträgt, bei denen sie zwar verfassungsrechtliche Bedenken hat, sich jedoch darauf verlässt, dass "der Verfassungsrat für Rechtstaatlichkeit sorgen werde." Das Vorgehen ist nach Ansicht der Autor:innen gefährlich, weil die "Filterstrategie" denjenigen nützt, "die sich weniger verfassungsgerichtliche Kontrolle wünschen".

IGH/Russland – Terror-Finanzierung in der Ukraine: Nun schildern auch taz (Christian Rath) und beck-aktuell die weitgehende Niederlage der Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof in einem bereits 2017 angestrengten Gerichtsverfahren. Die Ukraine hatte Russland vorgeworfen, im Donbas gegen das Abkommen zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung zu verstoßen und auf der Krim gegen das Abkommen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung. Am heutigen Freitag wird der IGH sich in einem weiteren Verfahren zur Frage äußern, ob Russland der Ukraine Völkermord im Donbass vorwerfen durfte, und dabei die Zulässigkeit der Klage klären.

Sonstiges

AfD-Verbot: Heribert Prantl (SZ) feiert in seiner Kolumne die aktuellen Proteste gegen Rechtsextremismus als "das Geschenk der Bürgerinnen und Bürger ans Grundgesetz zur 75-Jahr-Feier." Allerdings fehle die konsequente Reaktion der demokratischen Politik. Jetzt müsse ein Verbot der AfD beantragt werden. Der Verzicht darauf sei "fast eine Art Hochverrat durch Unterlassen".

Grundrechtsverwirkung für Björn Höcke: Die Petition, die eine Verwirkung von Björn Höckes politischen Grundrechten gemäß Art. 18 GG fordert, wurde mit mehr als 1,6 Millionen Unterschriften an den Bundestag übergeben. FAZ (Stefan Locke), beck-aktuell und zeit.de berichten.

Maaßen/Verfassungsschutz: Da der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen nun selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextrem geführt wird, gibt zdf.de (Samuel Kirsch) einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2024: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53783 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen