Zivilgesellschaft will verhindern, dass Deutschland den geplanten AI-Act der EU blockiert. Wegen Missbrauchs angeklagter Staatsanwalt beruft sich auf "Sexsomnia". Mitglied einer militanten Antifa-Gruppe wurde in Ungarn zu drei Jahren Haft verurteilt.
Thema des Tages
Künstliche Intelligenz: Laut SZ (Jannis Brühl/Jan Diesteldorf) und taz (Svenja Bergt) fordert eine breite Allianz von Akteur:innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft die Bundesregierung dazu auf, der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) zuzustimmen, da sonst die Gefahr bestehe, dass es auf absehbare Zeit kein umfassendes Gesetz zur KI in der EU geben werde. Bislang bremst das FDP-geführte Verkehrs- und Digitalministerium die Zustimmung. Kritikpunkte sind insbesondere die Regulierung so genannter Basismodelle, aber auch die Nutzung von KI zu überwachungszwecken. Mit der Verordnung versucht die EU Regeln zu setzen, um die undurchsichtigen KI-Systeme transparenter zu machen und sie demokratischen Prinzipien zu unterwerfen.
Björn Finke (SZ) kritisiert, dass die FDP die Bundesregierung beim AI Act erneut kurzfristig einem fertig verhandelten EU-Gesetz nicht zustimmen will. Das Verhalten der Partei nennt er "skandalös". Deutschland werde dadurch "zur Lachnummer in Europa". Eine entscheidungsschwache EU möge "zwar der Traum von Rechtspopulisten sein, würde aber gerade Deutschland und seiner exportabhängigen Industrie massiv schaden".
Rechtspolitik
Vergewaltigung: Deutschland blockiert derzeit – zusammen mit anderen Ländern – eine EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen gegen Gewalt. In einem offenen Brief appellieren nun über 100 Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft an Justizminister Marco Buschmann (FDP) und die Bundesregierung, ihren Widerstand aufzugeben. Mit der Richtlinie würde eine "Ja heißt Ja"-Regel zum europaweiten Standard. Das deutsche Justizministerium glaubt allerdings, dass die EU keine Normsetzungskompetenz für derartige strafrechtliche Standards habe. Es berichten zeit.de (David Rech) und spiegel.de (Sophie Garbe).
Resilienz des BVerfG: LTO (Markus Sehl) stellt ein Diskussionspapier zu den in Teilen der Bundesregierung und unter Abgeordneten zirkulierenden Plänen vor, wonach das Grundgesetz geändert werden soll, um das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. Die in dem Papier vorgesehenen Optionen reichen von einem im Grundgesetz verankerten Mitspracherecht des BVerfG bei wesentlichen Umbauplänen bis hin zu einer Übernahme mehrerer Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Verfassung, etwa die Gliederung in zwei Senate, die Anzahl der Richter:innen, die Amtszeit von zwölf Jahren und die Bindungswirkung der Entscheidungen. Dazu soll Art. 94 des Grundgesetzes ergänzt werden, etwa wie folgt: "Gesetzliche Bestimmungen zum Aufbau des Gerichts, zu Wahl und Status der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie wesentliche Verfahrensregeln bedürfen der Zustimmung von Zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags."
Aktionen vor Abtreibungseinrichtungen: Die Doktorandin Eva Maria Bredler stellte auf dem Verfassungsblog vertieft das von der Bundesregierung geplante Gesetz vor, das es ermöglichen soll, effektiver gegen Proteste von Abtreibungsgegner:innen vor Abtreibungskliniken, Praxen oder Beratungsstellen (sogenannte Gehsteigbelästigung) vorzugehen. Aktuell sei dies kaum möglich, insbesondere nachdem die Verwaltungsgerichtshöfe Mannheim und Kassel Anordnungen zum Verbot entsprechender Mahnmachen in der Vergangenheit gekippt hatten. Die Autorin spricht sich für ein entsprechendes Gesetz aus, betont aber auch, dass an der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs kein Weg vorbeiführe.
Haushalt 2024: Wie die FAZ (Corinna Budras/Manfred Schäfers) berichtet, hält die AfD den Haushalt 2024 für verfassungswidrig. Anders als vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, seien darin so gut wie keine Einsparungen zu finden. Darüber hinaus sei unter anderem zu bemängeln, dass neben den veranschlagten Neuschulden zusätzliche 28 Milliarden Euro verfassungswidrig im Klimafonds aufgenommen würden. Die AfD strebt aufgrund der vorgebrachten Kritikpunkte einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht an. Hierfür bräuchte es 25 Prozent der Mandate, die die AfD allein nicht zusammenbekommt. Sie hat deshalb die Unionsfraktionen um Unterstützung gebeten. CDU und CSU lehnten aber ab.
Justiz
LG Lübeck – Missbrauch beim Schlafwandeln: Vor dem Landgericht Lübeck hat der Prozess gegen einen 53-jährigen Staatsanwalt begonnen, der seinen zur Tatzeit achtjährigen Sohn schwer missbraucht haben soll. Der Staatsanwalt behauptet, er leide unter der seltenen Schlafstörung Sexsomnia und führe beim Schlafwandeln sexuelle Handlungen aus, er sei daher schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte deshalb zunächst Ermittlungen abgelehnt. Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Staatsanwaltschaft nach einem Klageerzwingunsverfahren dann aber angewiesen, Anklage zu erheben. Am ersten Verhandlungstag sagte eine ehemalige Freundin des Angeklagten (heute Richterin) aus, dass der Angeklagte vor 20 Jahren in der Beziehung sogenannten "Schlafwandel-Sex" mit ihr gehabt und sich im Nachhinein nicht mehr daran erinnern konnte. SZ (Jana Stegemann) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
OLG Frankfurt/M zu falschem Doktortitel: Nachdem der frühere Geschäftsführer der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo), Jürgen Richter, 2022 wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt und seine hiergegen gerichtete Berufung vom Landgericht verworfen worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun auch Richters Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil wegen Nutzung eines falschen Doktortitels ist damit rechtskräftig. spiegel.de berichtet.
OLG Zweibrücken zu Muttertagsgruß mit NS-Bezug: Eine Politikerin der Partei "Die Heimat" (frühere NPD) war wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil sie während eines Familienausflugs am Muttertag bei Facebook einen Post zum Thema Ehrung und Stellenwert der Mutter veröffentlicht hatte, auf dem sich unter anderem das Abzeichen der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) befand, welches an ein Hakenkreuz erinnert. Die gegen sie verhängte Geldstrafe hat das zum zweiten Mal als Revisionsinstanz mit dem Fall befasste Oberlandesgericht Zweibrücken nun bestätigt. beck-aktuell berichtet.
OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Axel Fischer und Eduard Lintner (beide CDU) erhoben. Sie sollen Beträge in Millionenhöhe vom aserbaidschanischen Regime angenommen und teilweise an Abgeordnete, darunter auch die verstorbene CDU-Politikerin Karin Strenz, weitergeleitet haben. Im Gegenzug sollten die Politiker:innen Entscheidungen insbesondere im Europarat zugunsten Aserbaidschans treffen. LTO und spiegel.de (Hannes Munzinger/Maria Retter) berichten.
LG Frankfurt/M. zu AGB-Klauseln von Autovermietungen: Nun berichtet auch LTO über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, dass AGB-Klauseln von Autovermietungen, die eine pauschale Bearbeitungsgebühr für Strafzettel vorsehen, unwirksam sind. Dem Kunden sei es nicht möglich, nachzuweisen, ob in Wirklichkeit ein geringerer Schaden entstanden sei.
LG Stendal zu Mord an Ex-Freundin: Wegen der Ermordung seiner 19-jährigen Ex-Freundin hat das Landgericht Stendal einen 43-Jährigen zu lebenslanger Haft sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 40.000 Euro an die Hinterbliebenen verurteilt. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil der Angeklagte vor, bei oder nach dem Geschlechtsverkehr 32 Mal mit einem Messer auf die Frau eingestochen habe, die mit dem Angriff nicht habe rechnen und keine Gegenwehr habe leisten können. Der Angeklagte hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelehnt, aber angegeben, aus Notwehr gehandelt und sich in einer seelischen Ausnahmesituation befunden zu haben. Dem folgte das LG nicht. spiegel.de berichtet.
LG Potsdam – Mord an Ex-Partnerin: Die FAZ (Julia Schaaf) berichtet über den Mordprozess gegen Björn R. vor dem Landgericht Potsdam. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr einen ehemaligen Schulkameraden angeheuert zu haben, um seine Ex-Partnerin Carolin G. zu töten. Hintergrund soll laut Anklage ein Sorgerechtsstreit um den damals zweijährigen Sohn gewesen sein. Vor dem LG bezeichnete der Vater des Opfers den Angeklagten unter anderem als berechnend und eiskalt.
LG Braunschweig – Christian B.: Am 16. Februar beginnt ein Prozess gegen Christian B., den Mann, der auch verdächtigt wird, 2007 in Portugal die drei Jahre alte Madeleine McCann, genannt "Maddie", getötet zu haben. Vor Gericht wird er nun wegen fünf anderer Fälle stehen, darunter drei Vergewaltigungen in Portugal. Der Verteidiger von Christian B. will in dem Prozess insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zeugen erschüttern, der ausgesagt hatte, 2006 mit einem Freund in die Wohnung von Christian B. in Portugal eingebrochen zu sein und dort Videokassetten gefunden zu haben, auf denen Christian B. bei Vergewaltigungen zu sehen gewesen sei. Aufgrund dieser Aussage hatte Christian B.s Verteidiger den Zeugen bereits 2023 wegen Falschaussage angezeigt. Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Die FAZ (Sebastian Eder) berichtet.
LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Ulf Johannemann: Laut FAZ (Marcus Jung) wird das Landgericht Frankfurt am Main am heutigen Donnerstag sein Urteil gegen den heute 52-jährigen Rechtsanwalt Ulf Johannemann, früher Partner in der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, verkünden. Einer seiner Mandanten war die Maple Bank, deren Cum-Ex-Manipulationen den Fiskus um 389 Millionen Euro brachten. Johannemann muss sich nun wegen seiner Gutachten und Beratungen für die Maple Bank wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt forderte fünfeinhalb Jahre Haft, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage.
GenStA Berlin – Finanzminister Lindner: tsp.de (Jost Müller-Neuhof) hat die vor dem Verwaltungsgericht Berlin erstrittenen Auskünfte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zu den Hintergründen ihrer Vorermittlungen gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im Zusammenhang mit seinem Grußwort für die BBBank ausgewertet. Daraus gehe hervor, dass sich bereits einen Tag, nachdem die Vorwürfe öffentlich gemacht wurden, ein unbekannter Rechtsbeistand bei der GenStA gemeldet und mitgeteilt hatte, dass der Hauskredit der BBBank laut ihres Genossenschaftsverbands unauffällig sei. Ob Lindner diese Informationen angefordert oder die Bank sie aus eigener Initiative geliefert hatte, bleibe unklar. Die Prüfung als solche habe der GenStA jedenfalls nicht vorgelegen.
Recht in der Welt
Ungarn – militante Antifa/Tobias E.: In Ungarn wurde der 29-jährige Berliner Tobias E. wegen einer Serie gewaltsamer Angriffe auf Rechtsextremisten in Ungarn zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte räumte seine Schuld ein. Zwei Mitangeklagte – eine Italienerin und eine Deutsche – bestreiten die ihnen vorgeworfenen Taten. Alle drei sollen der militanten antifaschistischen Gruppe angehören, die durch den Prozess gegen Lina E. bekannt wurde, die im vergangenen Mai in Deutschland zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war. spiegel.de und bild.de (Bernhard Schilz) berichten.
USA - Trump/Wahlausschluss: Christian Stöcker (spiegel.de) spekuliert, dass der US-Supreme Court den in Colorado und Maine verfügten Ausschluss von Donald Trump von den republikanischen Vorwahlen akzeptieren wird, da viele der konservativen Richter eher dem erzkonservativen US-Milliardär Charles Koch nahestehen als Trump. Koch aber favorisiert Nikki Haley.
USA – Trump/E. Jean Carroll: In einem zweiten Verleumdungsprozess ist der ehemalige US-Präsident Donald Trump von einer neunköpfigen Geschworenenjury zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar an die US-Autorin E. Jean Carroll verurteilt worden. Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte eine New Yorker Geschworenenjury in einem ersten Prozess entschieden, dass Trump Carroll 1996 sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte ein Richter entschieden, dass auch weitere Äußerungen Trumps verleumderisch seien, weshalb die Jury nun nur noch über die Höhe der Entschädigungen zu befinden hatte. Die Summe von über 80 Millionen Dollar übersteigt die von Carroll verlangte Summe um ein Vielfaches. Trumps Anwältin kündigte Rechtsmittel an. LTO und spiegel.de berichten.
USA – Glyphosat: Wie LTO berichtet, hat ein Geschworenengericht in Philadelphia den deutschen Pharma- und Agrarkonzern Bayer zur Zahlung von 2,2 Milliarden US-Dollar an einen Landschaftsbauer verurteilt, der seine Krebserkrankung auf den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup zurückgeführt hatte. Damit erlitt Bayer eine erneute Niederlage vor Gericht. Bei der aktuellen Verurteilung handelt es sich um die bisher höchste Schadensersatzzahlung in den Prozessen um glyphosathaltige Unkrautvernichter.
USA – Schwangerschaftsabbruch: Wie die FAZ (Christiane Heil) schreibt, sind in den 14 amerikanischen Bundesstaaten, die nach der Aufhebung des US-weiten Rechts auf einen Schwangerschaftsabbruch durch den US-Supreme Court Abbrüche unter Strafe gestellt haben, bis Anfang des Jahres schätzungsweise 65.000 Frauen nach Vergewaltigungen schwanger geworden, mehr als 26.000 davon in Texas. Nach der Änderung des Abtreibungsrechts Ende Juni 2022 hatte der Bundesstaat Texas Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten. Die heute 21-jährige Hadley Duvall aus Kentucky, die als Zwölfjährige nach der Vergewaltigung durch ihren Stiefvater ein Kind erwartete, sprach sich nun für einen Gesetzesentwurf des demokratischen Abgeordneten David Yates aus, der Schwangerschaftsabbrüche für Opfer von Vergewaltigung und Inzest erlaubt.
USA – Weitergabe von Steuerinformationen: Ein Gericht in Washington verurteilte einen ehemaligen externen Auftragnehmer der US-Steuerbehörde IRS zu einer fünfjährigen Haftstrafe, weil er zwischen 2018 und 2020 seine Position missbraucht hatte, um private Informationen Tausender Bürger:innen offenzulegen. Darüber hinaus hatte er unter anderem Steuerdaten von Ex-Präsident Donald Trump und Elon Musk an zwei US-Medienhäuser weitergegeben. Es berichtet spiegel.de.
Sonstiges
Einreisesperre gegen Martin Sellner: Wie die taz (Konrad Litschko) schreibt, prüft die Ausländerbehörde der Stadt Potsdam derzeit eine Einreisesperre gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner. Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) betonte: Wer "den Unrechtsstaat vermeiden will, muss den Rechtsstaat nutzen". Vor anderthalb Wochen hatte das Bundesinnenministerium bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschuss im Bundestag erklärt, dass eine Einreisesperre für Sellner in Deutschland geprüft werden.
NS-Raubkunst: Der Historiker Julien Reitzenstein befasst sich in der taz mit der Frage, wann der Verkauf von Kunstwerken durch Jüd:innen, die vor dem NS-Terror flohen, eine Folge ihrer Verfolgung war. Oft waren die außer Landes gebrachten Kunstwerke das einzige Eigentum, das die Geflohenen verkaufen konnten, um ihr Überleben zu sichern.
Eigentum an Meteoriten: Der Rechtsanwalt Philipp Feth geht auf LTO der Frage nach, in wessen Eigentum abgestürzte Meteoriten stehen. Die Beurteilung des Eigentums an einem Meteoriten unterliege dabei dem Recht des Staates, auf dessen Territorium er gelandet ist. Nach § 958 BGB wird derjenige Eigentümer, der eine herrenlose Sache in Besitz nimmt, also der Finder. In manchen Bundesländern gibt es aber Sonderregeln für "verborgene" Schätze.
Das Letzte zum Schluss
Leckere Beute: In Rendsburg wurde eingebrochen. Doch anstelle von Geld, Schmuck oder sonstigen Wertgegenstände hatte es der Täter nur auf eines abgesehen: ein Stück Käsekuchen. Während er seine Beute am Küchentisch verspeiste, saß der Mieter der Wohnung im Wohnzimmer. Als er sich über ungewöhnliche Geräusche wunderte, sah er nach und sprach den Einbrecher auf seine kriminelle Mahlzeit an. Dieser flüchtete daraufhin aus dem geöffneten Schiebefenster. Die Welt berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2024: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53749 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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