Der 2. Nachtragshaushalt 2021 wurde vom BVerfG für nichtig erklärt. Der britische Oberste Gerichtshof verbot Großbritannien, Asylverfahren nach Ruanda auszulagern. Christoph Safferling erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gaza-Krieg.
Thema des Tages
BVerfG zu Schuldenbremse/Nachtragshaushalt 2021: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit diesem ersten Urteil zur Schuldenbremse gab das Bundesverfassungsgericht der abstrakten Normenkontrolle von 197 Unionsabgeordneten statt. Konkret ging es um die rückwirkende Umbuchung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen, das heute Klima- und Transformationsfonds (KTF) heißt. Durch die Verbuchung von Ausgaben im Jahr 2021, in dem wegen der Corona-Krise die Schuldenbremse bereits durchbrochen war, wollte die Ampel-Koalition erreichen, dass die Schuldenbremse in späteren Jahren wieder eingehalten werden kann. Dies verstieß laut BVerfG aber gleich dreifach gegen das Grundgesetz. Erstens hatte der Bundestag zu schlecht begründet, warum die Ausgaben für Klimaschutz der Bekämpfung von Wirtschaftsstörungen durch die Corona-Krise dienen. Zweitens verstieß der Nachtragshaushalt gegen die verfassungsrechtlichen Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit und Jährigkeit, weil Kreditermächtigungen im Jahr 2021 verbucht wurden, die Ausgaben aber erst in späteren Jahren stattfinden. Drittens war es unzulässig, im Jahr 2022 einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zu beschließen. Bei dieser Gelegenheit klärte das Bundesverfassungsgericht, wie die Ausnahmeklausel für die Schuldenbremse in Art.115 Abs. 2 Satz 6 GG auszulegen ist. Danach muss zwischen der Notlage, die die Durchbrechung der Schuldenbremse erlaubt, und den dann finanzierten Ausgaben ein "Veranlassungszusammenhang" bestehen. Es genüge aber, wenn der Bundestag die mittelbaren (wirtschaftlichen) Folgen der Krise lindern oder beseitigen will. Für die Annahme dieses Zusammenhangs hat der Bundestag eine Darlegungspflicht, aber auch einen Beurteilungsspielraum. Es berichten u.a. SZ (Georg Ismar u.a.), SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky/Julia Löhr), taz (Christian Rath), Hbl (Jan Hildebrand u.a.), Welt (Karsten Seibel/Christoph Kapalschinski), tagesschau.de (Klaus Hempel), LTO, beck-aktuell, spiegel.de (David Böcking) und zeit.de (David Rech). In der Rubrik "Aktuelles Lexikon" erklärt die SZ (Detlef Esslinger) den Begriff der Kreditermächtigung.
Mit dem Urteil fehlen dem Klimafonds die im zweiten Nachtragshaushalt 2021 zugeführten 60 Milliarden Euro. Über die möglichen Konsequenzen der Nichtigkeitserklärung des Nachtragshaushalts schreiben FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse), taz (Anna Lehmann/Anja Krüger), Hbl (Josefine Fokuhl u.a.), LTO, spiegel.de und zeit.de (Lisa Caspari u.a..
Reinhard Müller (FAZ) begrüßt die Scharfstellung der Schuldenbremse durch das BVerfG, weil die gesamte Schuldenbremse sonst ins Leere liefe. Er meint, dass "Krise irgendwie immer ist, und Geld wird immer gebraucht" – das Urteil zwinge die Ampel jetzt "zu gutem Wirtschaften". Henrike Roßbach (SZ) stellt fest, dass das Urteil einen "Haushaltstrick" enttarnt habe. Christian Rath (LTO) glaubt, dass die Schuldenbremse nach dem Karlsruher Urteil an Bedeutung verliert, weil sie viel häufiger durchbrochen werden muss und kann. Die Ausnahme werde zur Regel. Anna Lehmann (taz) sieht in dem Urteil einen Hinweis auf das aus ihrer Sicht eigentliche Problem: die 2009 eingeführte Schuldenbremse, die den Staat knebele, der "heute dringend Hunderte von Milliarden investieren (müsse) – in den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft, in die marode Infrastruktur, in die Bildung." Thomas Sigmund (Hbl) fordert dagegen, die Koalition müsse nun richtige Entscheidungen treffen: "Will die Ampel weiter Menschen finanzieren, die am liebsten nichts tun. Oder unternimmt sie alles, um Menschen in Arbeit zu bringen?" Thorsten Jungholt (Welt) denkt, dass "der neue Schock aus Karlsruhe das Zeug hat, die Koalition ins Wanken zu bringen." Schließlich sieht auch Klaus Hempel (swr.de) in der Karlsruher Entscheidung "ein Urteil von großer Sprengkraft für die Koalition".
Rechtspolitik
Verfassungsschutz/BND: Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über zwei Gesetzentwürfe zur Regulierung der Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes ab. Im Herbst 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht das Bundesverfassungsschutzgesetz moniert und eine Frist zur Neuregelung bis Ende diesen Jahres gesetzt; einen Entwurf legte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor. Parallel präsentierte das Bundeskanzleramt einen Entwurf zu einem BND-Gesetz. Im Kern ging es um eine Neuregelung der Übermittlung von Daten durch die Nachrichtendienste an andere Behörden und private Stellen. Ein erster Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes, der in einer Expertenanhörung als viel zu weitgehend kritisiert worden war, wurde noch entschärft. Grünen-Parlamentarier Konstantin von Notz zeigt sich gegenüber der taz (Konrad Litschko) zufrieden: nun könnten die Dienste "auf verfassungsfeste Rechtsgrundlagen vertrauen".
Geschlechtliche Selbstbestimmung: In der ersten Lesung im Bundestag verteidigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Er stellte klar, dass es "um die Achtung und die Würde der Person geht - nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist." Es berichten SZ (Constanze von Bullion), LTO und zeit.de (David Rech).
Streik: Der Welt (Nikolaus Doll) liegt ein Beschlusspapier des Wirtschaftsflügels der Unionsparteien vor, in dem angesichts der GDL-Streiks die Einschränkung des Streikrechts "im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage" gefordert wird. Außerdem solle bei kritischen Infrastrukturen nur nach Abschluss eines Schlichtungsverfahrens gestreikt werden dürfen.
Chatkontrolle: netzpolitik.org (Markus Reuter) liegt ein Gutachten des ehemaligen Richters des Europäischen Gerichtshofs Christopher Vajda vor, der zu dem Schluss kommt, dass die geplante Chatkontrolle voraussichtlich gegen Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechte-Charta verstößt. Die Rechtswidrigkeit leite sich unter anderem aus der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der fehlenden Begründung ab.
Justiz
BVerfG – Klimaschutzprogramm: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Verfassungsbeschwerden zweier Aktivisten von Fridays for Future gegen das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, wie SZ und FAZ (Katja Gelinsky) melden. Die Maßnahmen reichten "nicht ansatzweise", um die festgelegten Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
OLG Stuttgart zu Reichsbürger Ingo K.: Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Reichsbürger Ingo K. u.a. wegen mehrfachen versuchten Mordes an Polizeibeamt:innen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. K. hatte im April 2022 mehr als 40 Schüsse aus einer Kalaschnikow auf die Beamt:innen abgegeben, nachdem diese sein Haus wegen unerlaubten Waffenbesitzes durchsuchen wollten. Die Verteidigung prüft zwar derzeit noch die Einlegung von Rechtsmitteln, meinte aber, dass die Tatsache, dass das Gericht nicht allen Anklagepunkten folgte, zeigt, dass "der Rechtsstaat lebt" und sie hoffe, dass dies "dem Angeklagten Anlass gibt, darüber nachzudenken, ob die Einstellung, die er zum Staat gezeigt hat, wirklich die richtige ist." Es berichten SZ (Christoph Koopmann), FAZ (Rüdiger Soldt), taz (Benno Stieber), Welt, spiegel.de, beck-aktuell, zeit.de (Timo Büchner) und bild.de.
OLG Bremen zu E-Scooter/Verkehrssicherungspflicht: Das Oberlandesgericht Bremen wies in zweiter Instanz die Schmerzensgeldklage eines Blinden, der über quergestellte E-Scooter stolperte und sich einen Knochenbruch zuzog, gegen einen E-Scooter-Betreiber zurück. Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 7 Straßenverkehrsgesetz sei bei Elektrokleinstfahrzeugen nach § 8 Nr. 1 StVG ausgeschlossen. Ein Anspruch nach § 253 Abs. 2 BGB scheide mangels Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht des E-Scooter-Vermieters aus, weil der Vorgang besonders fernliegend war. FAZ (Christian Siedenbiedel) und LTO berichten.
KG Berlin zu Reichelt vs. Schulze: Das von Svenja Schulze (SPD) geführte Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erreichte vor dem Kammergericht Berlin einen juristischen Sieg gegen den Journalisten Julian Reichelt um einen Tweet, in dem Reichelt dem BMZ vorwarf, Millionenzahlungen an die Taliban zu tätigen. Nachdem das Landgericht Berlin erstinstanzlich annahm, dass es sich bei Reichelts Tweet um eine zulässige Meinungsäußerung handelt, gab das KG Berlin nun der sofortigen Beschwerde des BMZ statt und ordnete den Tweet als unwahre Tatsachenbehauptung ein. Bei juristischen Personen und staatlichen Institutionen komme der äußerungsrechtliche Unterlassungsanspruch zwar nur in Betracht, wenn die Reputation gefährdet ist – dies nahm das KG vorliegend jedoch an, weil der Tweet geeignet sei, "das Vertrauen der Bevölkerung" in die Regierungstätigkeit "zu gefährden". Es berichten FAZ (Michael Hanfeld) und LTO (Max Kolter).
FG Berlin-BB zu Gemeinnützigkeit/innn.it: Der Gemeinnützigkeit der Petitionsplattform innn.it, die vormals zum Netzwerk change.org gehörte, steht nicht entgegen, dass die von Bürger:innen initiierten Petitionen nicht nur die Politik, sondern auch private Unternehmen zu etwas auffordern können. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gab der Klage von innn.it statt, die sich gegen die Entziehung der Gemeinnützigkeit durch das Berliner Finanzamt richtete. Das Finanzamt kündigte bereits an, Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einlegen zu wollen. Die taz (Christian Rath) schildert den Fall und den Stand der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs von 2019.
VG Berlin zu Hunderegistergebühr: Die Gebühr in Höhe von 17,50 Euro für die Eintragung eines Hundes in das Berliner Hunderegister ist rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht Berlin, das damit die Klage einer Hundehalterin abwies. Die Hundehaltung sei privatnützig. Gebührenfrei könnten jedoch nur Eintragungen sein, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. taz, LTO und beck-aktuell geben das Urteil wieder.
LG Leipzig – Gil Ofarim: Am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht Leipzig gegen den Sänger Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung wertete ein digitalforensischer Sachverständiger die Videoaufnahmen der Überwachungskameras aus. Darauf sei nicht zu erkennen, dass Ofarim die Davidstern-Kette sichtbar trug. Zudem widersprach ein Sicherheitstechniker dem Vorwurf der Verteidigung, einige Überwachungsvideos des Hotels seien manipuliert. Welt (Per Hinrichs), LTO (Linda Pfleger), focus.de und bild.de (Karl Keim) berichten.
Recht in der Welt
Großbritannien – Asylverfahren in Ruanda: Der Oberste Gerichtshof von Großbritannien hat den Plan der britischen Regierung, Asylverfahren nach Ruanda auszulagern, für rechtswidrig erklärt, weil die Gefahr bestehe, dass die Asylsuchenden in Ruanda kein faires Verfahren erhalten. Bereits im Sommer letzten Jahres hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen ersten geplanten Abschiebeflug nach Ruanda gestoppt. Der stellvertretende Generalsekretär der Tories forderte nun, dass die Brit:innen "die Gesetze ignorieren und die Flüchtlinge noch heute rüberschicken sollten". Es berichten SZ (Michael Neudecker), faz.net (Johannes Leithäuser, taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski), Hbl (Thomas Riecke u.a.), Welt (Klaus Geiger), beck-aktuell, spiegel.de (Jörg Schindler), zeit.de (Bettina Schulz) und LTO (Tanja Podolski)
Alexander Mühlauer (SZ) begrüßt die Absage des Gerichts an das "perfide Ruanda-Abkommen" und findet, dass "die konservative britische Regierung, die das Prinzip des 'Law-and-Order' so stolz vor sich herträgt, endlich einsehen muss, dass auch sie sich an Recht und Gesetz halten muss." Peter Sturm (FAZ) meint, dass "der komplette Schiffbruch" der britischen Mirgationspolitik "das Vertrauen in Sunaks Kabinett weiter untergräbt." Dominic Johnson (taz) befürchtet, dass Sunak im innerparteilichen Machtkampf "Flüchtlinge als Spielbälle" trotzdem nach Ruanda ausfliegen lässt und mahnt an, dass "Menschen nicht zum Spaß fliehen. Und mit Menschenleben spielt man nicht."
Israel - Krieg in Gaza: Im Interview mit spiegel.de (Alexander Kauschinski) erläutert Rechtsprofessor Christoph Safferling die Grundlagen des humanitären Völkerrechts. Sofern die Hamas ein ziviles Objekt, wie etwa das Schifa-Krankenhaus, militärisch nutze, verliere es den völkerrechtlichen Schutz und kann grundsätzlich von Israel angegriffen werden. Hierbei muss Israel dennoch die Zivilbevölkerung schonen und "zurückhaltender mit seinen Angriffen sein." Die zivilen Opfer dürfen nicht außer Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil stehen. Der Vorwurf, Israel begehe einen Genozid an den Palästinenser:innen, ist laut Safferling derzeit mangels Absicht der Vernichtung einer bestimmten ethnischen, religiösen oder nationalen Gruppe rechtlich unbegründet.
Türkei – Missachtung des Verfassungsgerichts: Angesichts der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Richter:innen des türkischen Verfassungsgerichts infolge der Stattgabe der Verfassungsbeschwerde des inhaftierten Oppositionspolitikers Can Atalay äußert sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) besorgt über den Zustand der türkischen Justiz. "Dass ein Strafgericht Ermittlungen gegen Richter eines Verfassungsgerichtes einleiten lässt, weil es deren Entscheidung als verfassungswidrig beurteilt, ist in rechtsstaatlicher Hinsicht nicht hinnehmbar", zitiert LTO den DAV-Vizepräsidenten Stefan von Raumer.
Auf dem Verfassungsblog erläutert der Doktorand Doruk Erhan (in englischer Sprache) den Fall um Atalay und analysiert die "juristische Fehde" zwischen dem türkischen Verfassungsgericht und dem Strafgericht. Kritik am Vorgehen der Strafrichter:innen kam unter anderem von der türkischen Union of Bar Associations, die es als "Versuch, die konstitutionelle Ordnung zu ändern" bezeichnete. Erhan resümiert: "Was für die meisten von uns wie eine Verfassungskrise aussieht, ist für Anwender:innen des juristischen Autoritarismus 'business as usual'."
Frankreich – Baschar al-Assad: Frankreichs Justiz hat einen internationalen Haftbefehl gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad und drei weitere Angehörige des syrischen Regimes wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen erlassen. FAZ und taz melden, dass den Tatverdächtigen vorgeworfen wird, für einen 2013 erfolgten Giftgasangriff mitverantwortlich zu sein.
Polen – Demokratie: Rechtsprofessor Armin von Bogdandy und Referent Luke Dimitrios Spieker untersuchen in der FAZ, wie die neugewählte polnische Regierung den Abbau der Demokratie wieder rückgängig machen kann. Die demokratische Transition muss ihrerseits im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts erfolgen, ansonsten könnte die neue demokratische Mehrheit selbst gegen die in Artikel 2 des EU-Vertrags genannten Werte verstoßen.
Großbritannien – Klimaprotest/Greta Thunberg: Im Strafverfahren vor einem Londoner Gericht wegen der Störung der öffentlichen Ordnung plädierte die Klimaaktivistin Greta Thunberg auf nicht schuldig. Thunberg wurde Mitte Oktober auf Grundlage des umstrittenen neuen Versammlungsrechts festgenommen, als sie vor einem Treffen von Öl- und Gasunternehmer:innen für ein Ende fossiler Brennstoffe demonstrierte. Es berichten FAZ, spiegel.de und focus.de.
Sonstiges
Gefährdung der Verfassungsgerichte: Andreas Voßkuhle, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, setzt sich in der Zeit mit der Situation von Verfassungsgerichten weltweit auseinander. Er ist "zutiefst beunruhigt" über die Entmachtung der Verfassungsgerichtsbarkeit, die "am Beginn totalitärer Herrschaft steht." Zum Schutz der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland spricht er sich dafür aus, das Verfahren zur Wahl der Verfassungsrichter:innen und die maximale Amtszeit von 12 Jahren im Grundgesetz zu kodifizieren.
Hamas-Anhänger:innen: Die FAZ (Helene Bubrowski u.a.) gibt einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten des Rechtsstaats gegenüber Hamas-Anhänger:innen. In Betracht kommen Instrumentarien wie Vereins- und Versammlungsverbote, Ausweisungen und strafrechtliche Sanktionen.
Republik: In einem Gastbeitrag in der FAZ widmet sich Rechtsprofessor Rolf Gröschner dem Begriff der Republik und fordert, dass "das Prinzip der Republik als das Beste, was Europa in Verfassungsfragen zu bieten hat, vor dem drohenden Vergessen zu bewahren ist."
Propalästinensische Äußerungen/"From the river...": Nun untersucht auch LTO (Max Kolter) ausführlich das Verbot der Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" im Rahmen des Betätigungsverbots für Hamas durch das Bundesinnenministerium Anfang November. Bislang war die Meinungsäußerung nur strafbar, wenn sich dies aus den Umständen des Einzelfalls ergab. Zwar folge eine Strafbarkeit der Parole nun nicht unmittelbar aus der BMI-Verfügung, allerdings nehmen die Generalstaatsanwaltschaften in München, Saarbrücken, Jena und Dresden an, dass die Parole im Zusammenhang mit der verbotenen Hamas steht, und ahnden entsprechende Äußerungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, § 86a StGB.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 16. November 2023: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53184 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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