Die juristische Presseschau vom 9. November 2023: Kri­mi­na­li­sie­rung der See­not­ret­tung? / Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Aus­län­der­zen­tral­re­gister / Mün­chener Cum-Ex-Pro­zess beginnt

09.11.2023

Will die Bundesregierung unentgeltliche Seenotrettung strafbar machen? Eine Verfassungsklage greift die Speicherung von Asylbescheiden im AZR an. Zwei Münchener Fondsmanager stehen wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.

Thema des Tages

Seenotrettung: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über einen versteckten Passus im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Rückführungsverbesserungsgesetz, der eine Kriminalisierung von Seenotrettung in Deutschland ermöglichen würde. Bislang wird lediglich bestraft, wer "einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt". Nach der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagenen Änderung, mit der das Tatbestandsmerkmal der Entgeltlichkeit gestrichen werden soll, könnte künftig auch die uneigennützige Seenotrettung mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Während Jurist:innen und der Grünen-Abgeordnete Julian Pahlke den Vorschlag kritisieren, teilte das Bundesinnenministerium mit, dass eine Strafbarkeit privater Seenotrettung nicht beabsichtigt sei.

Rechtspolitik

Asyl: Die SZ (Wolfgang Janisch) prüft die Beschlüsse des Bund-Länder-Migrationsgipfels auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Die geplante Ausdehnung der abgesenkten Sozialleistungen für Asylbewerber:innen von bislang 18 Monaten auf 36 Monate in Kombination mit der vermehrten Gabe von Sach- statt flexibleren Geldleistungen verstoße voraussichtlich gegen die grundgesetzliche Garantie des menschenwürdigen Existenzminimums. In einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverfassungsgericht 2012 entschieden, dass "die in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist". Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigte bereits jetzt eine Klage an, sollten die Beschlüsse umgesetzt werden. Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten, die laut Gipfel geprüft werden soll, hält Rechtsprofessor Jürgen Bast für "illusorisch", weil ein rechtsstaatliches Verfahren in Drittstaaten voraussichtlich nicht effektiv gewährleistet werden kann. Eine Verkürzung der gerichtlichen Prüfung von Asylentscheidungen sei jedoch möglich, wie Rheinland-Pfalz zeige.

Personengesellschaften: Rechtsprofessor Carsten Schäfer stellt im Gespräch mit beck-community das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vor, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem die Konsolidierung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Einführung neuer Gesellschaftsformen für freie Berufe und die Reform des Beschlussmängelrechts.

Planungsbeschleunigung: Nun berichtet auch die taz (Cem-Odos Gueler) über den Bund-Länder-Beschluss, den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur durch etwa 100 Gesetzesänderungen zu beschleunigen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums soll eine Arbeitsgruppe im März 2024 erste Ergebnisse zur Umsetzung der Planungsbeschleunigung präsentieren.

Parteienfinanzierung: Nun stellen auch SZ (Robert Roßmann) und FAZ (Manfred Schäfers) den Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung vor, über den am heutigen Donnerstag der Bundestag beraten wird. Die Reform sieht neben der rückwirkenden Erhöhung der staatlichen Zuschüsse an die Parteien auch Transparenzvorgaben zu Spenden und Sponsoring vor.

Daniel Deckers (FAZ) moniert die Einigung der Parteien, dass "der seither zu Unrecht vereinnahmte dreistellige Millionenbetrag bis auf einen symbolischen Betrag nicht zurückzuzahlen sei."

Justiz

BVerfG – Ausländerzentralregister: Gegen die Speicherung der Asylbescheide im Ausländerzentralregister, auf das auch Polizei und Nachrichtendienste zugreifen können, legten elf Geflüchtete mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte, ProAsyl und des Lesben- und Schwulenverbands Verfassungsbeschwerde ein. Asylbescheide enthalten regelmäßig sensible Informationen zu den geltend gemachten Fluchtgründen, etwa zur politischer Überzeugung oder zur sexueller Identität und Orientierung. Die zentrale Speicherung gefährde die Geflüchteten unnötig, so die Verfassungsbeschwerde. netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet.

LG München I – Cum-Ex/Avana: Die Münchener Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht München I Anklage gegen zwei Fondsmanager, die dem Münchener Vermögensverwalter Avana angehören, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Manipulationen erhoben. Dabei sollen die Angeklagten zugunsten ihrer Firmengruppe 343 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, wovon sie selbst jeweils 16 Millionen Euro kassierten. Der Anklageerhebung am 31. Oktober waren zehn Jahre Ermittlungsarbeit in einem Gesamtkomplex vorangegangen, in dem in etwa 290 Ermittlungsakten Informationen zu weiteren Beschuldigten gesammelt wurden. Die Vorsitzende Richterin der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer, Andrea Wagner, hatte zuletzt die Prominenten-Fälle von Alfons Schuhbeck und Andrea Tadler verhandelt. Es berichten SZ (Klaus Ott), FAZ (Marcus Jung) und LTO.

BVerfG zu Wiederaufnahme: Rechtsprofessor Johannes Kaspar begrüßt auf dem Verfassungsblog das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von voriger Woche zur Verfassungswidrigkeit von § 362 Nr. 5 StPO uneingeschränkt und bezeichnet es als "Meilenstein".

BVerwG zu Suizidmedikament: Nun widmet sich auch swr.de (Frank Bräutigam) dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das einem Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb des tödlichen Betäubungsmittels Natriumpentobarbital versagte. Das Urteil versperre Sterbewilligen keinesfalls den Weg, sich selbstbestimmt das Leben zu nehmen, weil Sterbewillige "andere zumutbare Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Sterbewunsches" in Anspruch nehmen können. Der assistierte Suizid durch Ärzt:innen und Sterbehilfeorganisationen ist bereits jetzt, auch ohne Gesetz, legal. Auch bild.de (Darline Bussäus) befasst sich mit der aktuellen Rechtslage in Deutschland.

OVG NRW – AfD/Verfassungsschutz: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um die Einstufung verschiedener Teile der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 27. Februar 2024 stattfinden wird. Die AfD hatte unter anderem gegen das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgericht Köln, das die BfV-Einstufung der Partei AfD sowie ihrer Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfall bestätigte, Berufung eingelegt. LTO (Markus Sehl/Louis Strelow) erläutert, unter welchen Voraussetzungen das BfV überwachend tätig werden darf.

LAG Nürnberg zum Duschen nach der Arbeit: Wenn die Verschmutzung durch die Arbeit "deutlich über das Maß hinausgeht, das üblicherweise im Privatleben anfällt", dann gehört auch das Duschen nach der Arbeit zur Arbeitszeit. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Fall eines Containermechanikers, dem täglich 21 Minuten pro Tag für Duschen, Umkleiden und den Weg zur Umkleide zugebilligt wurden. spiegel.de berichtet. 

LG Berlin zu Helene Fischer vs. Bild: Das Landgericht Berlin hat Helene Fischer eine Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 80.000 Euro zugesprochen, weil die Veröffentlichung von Fotos durch Bild und BZ, auf denen sie mit ihrem Kind abgebildet ist, die Sängerin besonders schwer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Bild prüft nun die Einlegung von Rechtsmitteln, so die SZ (Aurelie von Blazekovic).

LG Köln zu Olearius-Tagebüchern: Nun berichtet auch wdr.de (Philip Raillon) über die Entscheidung des Landgerichts Köln, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Bankier Christian Olearius 10.000 Euro Schadensersatz leisten muss, weil beschlagnahmte Tagebücher von Olearius an Journalist:innen gelangt waren, was eine Amtspflichtverletzung darstelle. Die AfD-Landtagsfraktion sieht in der Weitergabe der Tagebücher Anzeichen für Korruption in der Justiz.

LG Leipzig – Gil Ofarim: Am zweiten Prozesstag vor dem Landgericht Leipzig gegen Gil Ofarim wegen des Vorwurfs der Verleumdung wurde die Aussage des Hotelmanagers Markus W. fortgesetzt, dem Ofarim Antisemitismus vorgeworfen hatte. Nach Darstellung von W. stellte er den Check-In Ofarims wegen vorheriger Pöbeleien unter die Bedingung einer Entschuldigung. Zentraler Punkt in der mündlichen Verhandlung war die Frage, ob der Hotelmanager Ofarims Davidstern-Halskette gesehen hatte. Für die Verteidigung ist dies jedoch "völlig hinfällig", da W. laut den Ermittlungsakten Ofarim vor dem Vorfall gegoogelt hatte. Zwei weitere Zeug:innen geben an, weder den Satz "Pack deinen Stern ein" während des Gesprächs an der Rezeption gehört zu haben noch die Kette mit dem Davidstern gesehen zu haben; ein vierter Zeuge sagte jedoch aus, die Kette später in der Hotellobby an Ofarims Hals erkannt zu haben. Der Prozess wird am 14. November fortgeführt. Es berichten SZ (Benedikt Warmbrunn), Tsp (Jost Müller-Neuhof), LTO (Linda Pfleger), spiegel.de (Wiebke Ramm) und bild.de (Jérôme Nussbaum).

LG Frankfurt/M. – Sommermärchen und Steuerhinterziehung: Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt/M. das Strafverfahren gegen DFB-Spitzenfunktionäre wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 wieder in Gang setzte, beginnt der Prozess nun am 4. März 2024, wie FAZ und taz melden. 

AG München – Billigung des Hamas-Terrors: Das Amtsgericht München lehnte es ab, über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen den 27-jährigen Maximilian H. wegen Billigung des Hamas-Terrors im beschleunigten Verfahren zu verhandeln, berichtet focus.de. Es fehle an der einfachen Beweislage. Die Generalstaatsanwaltschaft könne nun entscheiden, ob sie regulär Anklage erheben möchte. Es handelte sich um die erste Anklage in Bayern wegen Billigung des Hamas-Terrors nach § 140 StGB. Wie LTO und bild.de (Oliver Grothmann) vorab berichteten, hatte der Mann gegenüber dem Bayrischen Rundfunk geäußert, dass er für den Angriff am 7. Oktober allein kein Verständnis habe, jedoch angesichts der Ereignisse in den vorhergehenden Jahren finde: "Das ist viel zu wenig". 

Recht in der Welt

USA – Trump/Immobiliengesellschaften: Im Betrugsprozess gegen Donald Trump vor einem New Yorker Gericht wegen des Vorwurfs unrichtiger Vermögensangaben sagte nun seine Tochter Ivanka Trump aus. Sie bestreitet, in gewisse geschäftliche Vorgänge involviert gewesen zu sein, und sagt aus, sich an die Details der Immobiliengeschäfte nicht erinnern zu können. Es berichten spiegel.de, zeit.de und focus.de.

USA – Trump/Wahlausschluss: Jurastudent Benedikt Gremminger beschäftigt sich auf LTO mit der Frage eines möglichen Wahlausschlusses Donald Trumps wegen der möglichen Beteiligung "an einem Aufstand oder einer Rebellion" gemäß Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung. Derzeit gibt es zwei anhängige Verfahren in Colorado und Minnesota, die einen Ausschluss Trumps anstreben. Die zugrundeliegende Regelung des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung stammt aus der Zeit nach dem Amerikanischen Sezessionskrieg und wurde bislang kaum angewendet. Trotz des eindeutigen Wortlauts stellten sich noch viele rechtliche Probleme. So fehle ein Umsetzungsgesetz und eine Entscheidung durch einzelstaatliche Gerichte könnte zu einem Flickenteppich an Urteilen führen. Außerdem habe noch kein Gericht eine Beteiligung Trumps an einem Aufstand festgestellt.

Türkei – Desinformationsgesetz: Das türkische Verfassungsgericht hält das Desinformationsgesetz für verfassungskonform, das Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren für falsche Berichterstattung vorsieht. Geklagt hatte die Oppositionspartei CHP. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Die FAZ (Friederike Böge) beschreibt darüber hinaus, dass zuletzt immer wieder Journalist:innen, die über Korruptionsvorwürfe recherchieren, auf Basis des Gesetzes vorläufig festgenommen wurden.

Iran – Anklage gegen Schweden: Nach Informationen der FAZ (Friederike Böge) hat die iranische Justiz Anklage gegen einen schwedischen EU-Mitarbeiter erhoben. Dem Schweden wurde bei Festnahme Spionage vorgeworfen, ein üblicher Tatbestand, den das iranische Regime nutze, um iranische Straftäter:innen im Ausland durch politisch motivierte Geiselnahmen im Iran freizupressen.

Großbritannien – Cum-Ex/Sanjay Shah: Der britische Investmentbanker Sanjay Shah muss sich wegen Cum-Ex-Manipulationen nächstes Jahr vor einem Londoner Gericht einer Schadensersatzklage der dänischen Steuerbehörde über 1,65 Milliarden Euro stellen. Zuvor hatte das Oberste Gericht Großbritanniens den Einwand von Shahs Anwält:innen abgewehrt, das Londoner Gericht habe keine örtliche Zuständigkeit, so die FAZ (Marcus Jung)

Sonstiges

Islamistische Demonstrationen: Im Gespräch mit der FAZ (Reiner Burger) erläutert NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), dass ein Versammlungsverbot nur unter besonderen Umständen möglich ist, weil auch "Abwegiges, Abstruses und schwer Erträgliches von der Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt ist." Die Forderung nach Errichtung eines Kalifats, wie vergangene Woche in Essen auf einer islamistische Versammlung erhoben, ist nur ein Verbotsgrund, wenn "jemand wirklich zu einem Systemwechsel aufruft". Sein Ministerium prüfe derzeit, ob die Einführung von Deutsch als Demonstrationssprache mit den Grundrechten vereinbar sei.

Pro-palästinensische Meinungsäußerungen: Anlässlich der Beschlagnahmung eines Plakats mit der Aufschrift "From the xxx to the xxx, xxx will be free" durch die Berliner Polizei setzt sich die taz (Christian Rath) mit der strafrechtlichen Bewertung dieser Parole auseinander. Zumindest Menschen, die sich mit dem Israel-Palästina-Krieg beschäftigen, können die Losung als "From the river to the sea, Palestine will be free" erkennen, die unter Umständen so verstanden werden kann, dass das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird. Daher sei das Schwärzen von Teilen der Parole für eine mögliche Strafbarkeit nicht von Belang. Allerdings ist die Originalparole für sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Verwaltungsgerichts Berlin grundsätzlich nicht strafbar. Ausnahmsweise kommt eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung oder Billigung von Gewalttaten in Betracht, wenn sich dies aus dem Kontext ergibt.

Pogromnacht: Aufgrund des Gedenkens an die Pogromnacht vor 85 Jahren, die den "Beginn eines Völkermords mit Ansage" darstellte, mahnt Reinhard Müller (FAZ), dass der Staat "keine Bewegungen gewähren lassen darf, die mit Gewalt die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen" möchten. 

AfD S-A: Im Frage-Antwort-Format schildert die SZ (Christoph Koopmann) die Folgen der Einstufung der sachsen-anhaltinischen AfD durch den Landesverfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" und gibt die aktuelle Einschätzung der Verfassungsschutzämter zu weiteren AfD-Landesverbänden- und des Bundesverbands wieder. Nach Angaben der FAZ prüft der Landesvorstand der sachsen-anhaltinischen AfD nun rechtliche Schritte gegen die Einstufung. Edo Reents (FAZ) meint, dass die Formulierung "gesichert rechtsextremistisch" durch "rhetorischen Übereifer" des Verfassungsschutzes zustande komme, der "gewisse Versäumnisse bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus wettmachen" möchte.

Das Letzte zum Schluss

Meerschweinchen-Dieb: In Iserlohn fahndet die Polizei derzeit nach einem Einbrecher, der ein Meerschweinchen gestohlen hat. Anscheinend hatte er das Tier aus einer Gartenlaube mitgenommen, nachdem er dort keine Wertsachen vorfand, wie bild.de schreibt.

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. November 2023: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53114 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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