Sind generelle Verbote pro-palästinensischer Demonstrationen rechtmäßig? Kameruner erhebt Verfassungsbeschwerde gegen BVerwG-Urteil zum Betreten von Asylheim-Zimmer. Trumps Ex-Anwältin Powell bekennt sich der Wahlmanipulation schuldig.
Thema des Tages
Pro-Palästina-Demonstrationen: Hamburg verbietet per Allgemeinverfügung bis Sonntag alle Versammlungen mit inhaltlichem Bezug zur Hamas. Auch die Stadt Kiel hat eine pro-palästinensische Demonstration verboten, meldet die taz-nord, Nach Angaben von zeit.de kippte hingegen der Bayrische Verwaltungsgerichtshof das Verbot einer pro-palästinensischen Versammlung, weil die Münchener Versammlungsbehörde nicht ausreichend begründete, dass es bei der mit 50 Teilnehmenden angemeldeten Demonstration zu Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kommen werde.
Einen Überblick über den grund- und arbeitsrechtlichen Rahmen bei pro-palästinensischen Parolen gibt tagesschau.de (Christoph Kehlbach). Zwar ist die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich gewährleistet, allerdings findet sie ihre Schranken unter anderem in den Strafgesetzen. Nach Ansicht einiger Jurist:innen könnten sich Demonstrierende beim Rufen der Parole "From the river to the sea – Palestine will be free" der Billigung von Straftaten, § 140 StGB, oder der Volksverhetzung, § 130 StGB, strafbar machen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen können drohen, wenn die Äußerungen dem Unternehmen schaden, etwa weil dadurch der Betriebsfrieden gestört wird. Generelle Verbote pro-palästinensischer Solidaritätsbekundungen in Schulen oder bei Versammlungen erachtet Rechtsprofessor Michael Wrase für rechtlich bedenklich, so die taz-berlin. Eingriffe in die Versammlungsfreiheit seien nur bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt; die Rechtfertigung der "in dieser Pauschalität weitreichenden Verbote" zweifelt Wrase an.
Die Welt (Martina Meister u.a.) gibt einen Überblick über die Rechtslage bezüglich pro-palästinensischer Demonstrationen in den EU-Nachbarstaaten. Während Frankreich ein generelles Verbot pro-palästinensischer Versammlungen verhängte und das Demonstrationsrecht in Großbritannien bereits im Mai durch eine Reform eingeschränkt wurde, präferiert Italien es nach Aussage des Innenministers Matteo Piantedosi, die Versammlungen "zu steuern", anstatt sie zu verbieten. In Spanien finden ebenfalls noch erlaubte pro-palästinensische Demonstrationen statt; Teile der Regierungskoalition unterstützen sogar den Protest.
Antisemitische Straftaten: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) möchte antisemitische Straftaten künftig in der Kriminalstatistik gesondert erfassen. Bislang fallen solche Taten grundsätzlich unter das Phänomen "Rechts", das generell fremdenfeindliche und antireligiöse Taten umfasst. Eine Änderung der Kriminalstatistik-Kriterien ist frühestens 2024 zu erwarten, da sich die dafür zuständige Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen der Landeskriminalämter und des BKA nur zweimal jährlich trifft, so die FAZ (Jochen Buchsteiner).
Reinhard Müller (FAZ) bedauert, dass antisemitische Gewalttaten derzeit "im Zweifel 'Rechts'" eigeordnet werden. "Rechts war einst ein anderes Wort für 'richtig'", hingegen würden seiner Ansicht nach "die echten Extremisten geradezu verharmlost".
GenStA Berlin – versuchter Anschlag auf Synagoge: Mit Verweis auf den "eskalierenden Charakter" des Angriffs übernimmt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen im Fall des versuchten Brandanschlags auf eine Berliner Synagoge. Mittwochfrüh hatten zwei Unbekannte Molotowcocktails auf die Synagoge geworfen. FAZ, spiegel.de, zeit.de, focus.de und bild.de berichten.
DSA/Meta und Tiktok: Die EU-Kommission hat auf Grundlage des Digital Services Acts (DSA) nun auch Verfahren gegen Meta und Tiktok wegen der Verbreitung von Falschinformationen und von illegalen Inhalten im Zusammenhang mit dem Israel/Palästina-Krieg eingeleitet. Die im August in Kraft getretene DSA-Verordnung der EU verpflichtet die Unternehmen, unzulässige Inhalte schneller zu löschen. FAZ und spiegel.de berichten.
Rechtspolitik
Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Das von Marco Buschmann (FDP) geführte Bundesjustizministerium initiiert mit technischer Unterstützung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins eine Umfrage zur möglichen Aufweichung des anwaltlichen Fremdbesitzverbots, das reine Kapitalbeteiligungen an Kanzleien verbietet. Derzeit liegt ein Vorabentscheidungsgesuch des Bayrischen Anwaltsgerichtshofs beim Europäischen Gerichtshof, ob das Fremdkapitalverbot gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten verstößt. LTO (Hasso Suliak) zufolge befürchtet unter anderem die BRAK, dass eine Aufweichung des Fremdbesitzverbots die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden könnte.
Schwangerschaftsabbruch: Nachdem sich die Evangelische Kirche (EKD) vorige Woche für eine teilweise Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aussprach, fordert auch eine Expertengruppe der Diakonie angesichts der "gesellschaftlichen und rechtstheoretischen Entwicklungen der letzten 30 Jahre" eine juristische "Neujustierung" der betroffenen Grundrechtspositionen. Anders als die EKD will die Diakonie zudem die Pflicht zur Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch abschaffen, da diese die Autonomie der Schwangeren beschränkt, so die FAZ (Daniel Deckers).
In einem separaten Kommentar kritisiert Daniel Deckers (FAZ), dass die Stellungnahmen der Diakonie und der EKD "vollkommen frei vom Anspruch einer originären, an religiöse Überzeugungen und theologisch-ethische Diskurse anknüpfenden Pragmatik" seien. Seiner Ansicht zufolge delegitimieren EKD und Diakonie die "Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und die entsprechenden Strafrechtsnormen".
Femizide: Anlässlich der zum 1. Oktober in Kraft getretenen Novelle des § 46 StGB, nach der auch geschlechtsspezifische Gründe strafschärfend berücksichtigt werden können, erläutert die LLM-Kandidatin Louisa Hadadi im JuWissBlog die bislang defizitäre Strafverfolgung von Femiziden vor dem Bundesgerichtshof und begrüßt die Novelle, die als "Hinweis an die Rechtspraxis" gedacht ist, das "patriarchale Besitzdenken der Täter" nicht weiter zu übernehmen. Zusätzlich zur Strafschärfung bedürfe es aber auch einer konkreten Benennung der Femizide als solche, Weiterbildungen für Rechtsanwender:innen und eine Vorfeldprävention. Sie fordert, dass "die Justiz auch frauenspezifische Gefahren ernst nehmen muss, um ein geschlechtergerechtes Strafrecht zu erreichen."
Digitalisierung: Ein Bündnis aus fünf zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, fordert auf netzpolitik.org zur Halbzeit der Ampelregierung die Umsetzung zentraler im Koalitionsvertrag genannter Digitalisierungsvorhaben. Dem Bündnis zufolge gibt es vor allem in Hinblick auf das Versprechen grundrechtskonformer Sicherheitsgesetze Defizite; als Beispiel führt es die auf EU-Ebene geplante Chatkontrolle auf. Zudem fordert das Bündnis eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, um den Herausforderungen algorithmischer Diskriminierung zu begegnen.
Justiz
BVerfG – Durchsuchung und Abschiebung: Der Kameruner Alassa Mfouapon hat mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und von Pro Asyl Verfassungsbeschwerde gegen das im Juni ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt, wonach das Betreten seines Zimmers in einer Ellwanger Flüchtlingsunterkunft durch die Polizei ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zum Zweck der Festnahme und Abschiebung rechtmäßig war. Das BVerwG hatte verneint, dass es sich bei der Maßnahme um eine Durchsuchung handelte, weil für die Polizei auf den ersten Blick erkennbar war, ob sich eine Person im Raum befand und daher kein Suchen notwendig war. Die GFF argumentiert dagegen, dass für das Vorliegen einer Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG nicht die Übersichtlichkeit des Raumes, sondern der mit dem Betreten verfolgte Zweck maßgeblich ist. Andernfalls wären kleine Räume, in denen nicht gesucht werden muss, per se vom grundrechtlichen Richtervorbehalt ausgeschlossen. Außerdem liege bei Ausreisepflichtigen nach Ansicht der GFF auch keine generelle dringende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gem. Art. 13 Abs. 7 GG vor, insbesondere wenn es an konkreten Anhaltspunkten mangele, dass der Ausreisepflichtige sich seiner Überstellung entziehen werde. Es berichten LTO (Tanja Podolski), taz.de (Christian Rath) und spiegel.de.
EuGH zur Gleichbehandlung von Teilzeitpilot:innen: Auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschied der Europäische Gerichtshof, dass die formale Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitpilot:innen bei einer arbeitsstundenbedingten Bonusregelung grundsätzlich gegen das unionsrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot verstößt. Die Lufthansa-Regelung sieht für alle Pilot:innen dieselbe Anzahl an Flugstunden vor, damit ein Bonus gezahlt wird, sodass Teilzeitpilot:innen relativ gesehen mehr Überstunden leisten müssen. Nun muss das BAG entscheiden, ob die Ungleichbehandlung des klagenden Teilzeitpiloten durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, was der EuGH jedoch bezweifelte. faz.net (Marcus Jung), LTO und beck-community (Christian Rolfs) berichten.
BVerfG – Vaterschaft: Anlässlich der vor dem Bundesverfassungsgericht im September verhandelten Verfassungsbeschwerde eines leiblichen Vaters, der die Verletzung seines Elternrechts durch die Beschränkung seines Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters rügt, fasst beck-aktuell (Jochem Schausten) die derzeitige Rechtslage sowie die Stellungnahmen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Juristinnenbundes (djb) zusammen.
BSG zu Brustentfernung bei non-binärer Person: Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen, die weder rein männliche noch rein weibliche Angleichungen vornehmen lassen möchten, sind keine Kassenleistung, weil es bislang an einer entsprechenden Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fehle, entschied das Bundessozialgericht. Allerdings soll der G-BA, das höchste Gremium von Vertreter:innen aus dem Gesundheitswesen, nun die Ausarbeitung einer entsprechenden Empfehlung überprüfen, da das Bundesverfassungsgericht auch die non-binäre Geschlechtsidentität als vom grundrechtlichen Persönlichkeitsschutz erfasst sieht. spiegel.de berichtet.
OLG Stuttgart zu Dieselskandal/Mercedes: Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Mercedes-Benz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR), zu Schadensersatz. Allerdings muss sich der Kläger die Nutzungen und den Erlös des Weiterverkaufs seines Autos im Wege des schadensrechtlichen Vorteilsausgleichs anrechnen lassen, sodass sich sein Schadensersatz letztlich nur auf einen Betrag von rund 255 Euro beläuft. Da die dem Kläger zugesprochene Summe damit nur ein Prozent seines geforderten Betrags ausmacht, muss er sogar die Gerichtskosten tragen. LTO berichtet.
LG Hannover – Vergiftung durch Geiger: Vor dem Landgericht Hannover muss sich ein Orchester-Geiger wegen des dreifachen versuchten Mordes mit Rattengift zulasten seiner Mutter und zweier befreundeterr Orchester-Kolleg:innen verantworten. Der Angeklagte hatte das Rattengift nachweislich besorgt, wollte es aber nach eigenen Angaben zur Tötung eines Konkurrenten im Orchester benutzen. Diesen Plan habe er jedoch aufgegeben und das Gift weggeworfen. Die Anklage kann auch nicht nachvollziehbar erklären, wie und warum die tatsächlichen Opfer letztlich ausgewählt wurden. Die Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Gefängnis, die Verteidigung mangels Beweisen einen Freispruch; das Urteil wird am Montag verkündet. Die SZ (Uta Eisenhardt) berichtet.
AG Stralsund zu Klimaprotest/LKW-Fahrer: Der LKW-Fahrer, der im Juli in Stralsund einen Klimaaktivisten angefahren hat, wurde wegen versuchter Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss er für ein Jahr seinen Führerschein abgeben, wie zeit.de schreibt.
AG Hamburg-Harburg zu Klimaprotest: Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat zwei Klimaaktivist:innen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie an Blockaden der Elbbrücke teilgenommen haben. Dem Vorbringen der Verteidigung, dass die Blockade von der Versammlungsfreiheit gedeckt und dass das Ziel der Verhinderung des Klimawandels nicht verwerflich im Sinne des Strafgesetzbuchs sei, folgte das Gericht nicht. Zwar sei Klimaschutz von herausragender Bedeutung, allerdings müssten Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen demokratischer Prozesse ausgehandelt werden. taz-nord (Amira Klute) berichtet.
Cum-Ex-Verfahren bei der StA Köln: Nun portraitiert auch Heribert Prantl (SZ) die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, deren Hauptabteilung für die Cum-Ex-Verfahren zuständig ist. Brorhilker, die "Speerspitze bei der Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte", wurde wegen ihrer unnachgiebigen Verfolgung der Cum-Ex-Vorgänge als einzige Deutsche vom US-Medienhaus Bloomberg in die Liste der 50 Personen mit besonderer Bedeutung für die Weltwirtschaft aufgenommen. Den "Machtkampf" gegen Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) gewann die "moderne Jeanne d‘Arc" nicht zuletzt wegen des Rückhalts in der Öffentlichkeit. Der Autor äußert aber Zweifel, ob es klug ist, dass Brorhilker sich in den Cum-Ex-Verfahren den üblichen Deals und der Einstellung der Verfahren gegen Geldauflage verweigert. Das stärke zwar zunächst ihren Ruf in der Öffentlichkeit, berge aber die Gefahr, dass sie an der Vielzahl der Verfahren ersticke.
Recht in der Welt
USA – Trump/Wahlbeeinflussung in Georgia: Sidney Powell, ehemalige Anwältin des Ex-US-Präsidenten Donald Trump und Mitangeklagte im Wahlmanipulationsverfahren im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl 2020, bekannte sich vor einem Gericht in Georgia unter anderem der Verschwörung zum Wahlbetrug schuldig. Damit ging sie überraschenderweise einen Deal ein, der der Staatsanwaltschaft im laufenden Verfahren gegen Trump nützliche Informationen verschaffen könnte. Powell muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 US-Dollar zahlen und einen Entschuldigungsbrief an die Bürger:innen von Georgia verfassen. FAZ, spiegel.de und zeit.de berichten.
USA – Urheberrecht und KI: In den USA haben mehrere Musikverlage Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Die KI von Anthropic, Claude, sei mit Liedern der Musikverlage angelernt worden und gebe diese zum Teil auch aus, wie FAZ (Benjamin Fischer) und spiegel.de die Klagebegründung zitieren.
Österreich – Sebastian Kurz: Am ersten Tag des Strafprozesses gegen den ehemaligen österreichischen Kanzler Sebastian Kurz vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen des Vorwurfs der Falschaussage beteuert Kurz seine Unschuld und wirft seinerseits der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein "Zusammenspiel" mit seinen politischen Gegner:innen vor. Den Versuch der Verteidigung von Kurz, den Vorsitzenden Richter für befangen erklären zu lassen, weil dieser "regen Kontakt" zum Oppositionspolitiker Peter Pilz hatte, der damals Anzeige gegen Kurz erstattet hatte, wies der Richter zurück und erklärte, dass der Kontakt rein professioneller Natur gewesen sei. FAZ (Stephan Löwenstein) und spiegel.de (Oliver Das Gupta) bringen ausführliche Berichte über den Prozessauftakt.
Russland - Nawalny-Anwälte: Die Anwälte Wadim Kobsew, Igor Sergunin und Alexej Lipzer, die alle als Verteidiger des inhaftierten Oppositionelllen Alexej Nawalny arbeiteten, wurden vorige Woche festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft. Sie sollen "unter Ausnutzung ihres Status als Rechtsbeistand" für den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen "Teilnehmern der extremistischen Gemeinschaft und Nawalny" gesorgt haben. Die SZ (Silke Bigalke) stellt aus diesem Anlass die Funktion politischer Anwält:innen in Russland dar: "Gerade in politischen Verfahren können Anwälte zwar nichts an Urteil und Strafmaß ändern. Aber sie helfen ihren Mandanten, die Zeit im Lager zu überstehen, besuchen sie regelmäßig, achten auf ihren Zustand, drängen zur Not auf medizinische Hilfe." Eine Reaktion auf die Festnahmen der Anwälte könnte sein, dass künftig Aktivist:innen als Verteidiger:innen auftreten, was möglich ist, wenn sie von Anwält:innen mit Lizenz begleitet werden, die sich dann aber zurückhalten können.
Sonstiges
DSA/Twitter: Twitter/X-Inhaber Elon Musk dementiert Medienberichte, Twitter/X erwäge, sich aus der EU zurückzuziehen, da man die Vorgaben des Digital Services Acts (DSA) nicht erfüllen wolle. Die im November 2022 von der EU verabschiedete DSA-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Online-Plattformen Beschwerdemöglichkeiten für Nutzer:innen bezüglich unzulässiger Inhalte einrichten müssen. FAZ, LTO, spiegel.de und zeit.de berichten.
Markus Reuter (netzpolitik.org) meint, dass die Plattform "heute so kaputtgespielt und rechtsradikal abgeschmiert ist, dass man nur noch erleichtert ausrufen möchte: Hau doch endlich ab!"
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2023: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52963 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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