Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde von Beate Zschäpe abgelehnt. Heute verhandelt das BVerfG zur Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung. Verbraucherschützer klagen gegen DSW wegen irreführender Werbung für nachhaltige Geldanlagen.
Thema des Tages
BVerfG zu NSU: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der zu lebenslanger Haft verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe zurückgewiesen. Zschäpe hatte vor allem eine Verletzung ihres Rechtes auf rechtliches Gehör moniert. Sie griff insbesondere die ohne mündliche Verhandlung ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2021 an, der ihre Revision gegen die Verurteilung wegen Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen der Terrorgruppe NSU abgelehnt hatte. Zschäpe hatte dem BGH vorgeworfen, in einer Überraschungsentscheidung seine Rechtsprechung zur Mittäterschaft geändert zu haben. Doch eine Kammer des BVerfG nahm ihre Verfassungsbeschwerde nicht an. Notwendig wäre gewesen, dass sie umfassend darlegt, was sie in der von ihr angestrebten Hauptverhandlung hätte vortragen wollen und nicht ohnehin schon bekannt gewesen und bereits berücksichtigt worden sei, so das Gericht. Es betont zudem, dass aus dem Recht auf rechtliches Gehör kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung folge. Von dieser könne abgesehen werden, wenn eine Revision offensichtlich unbegründet sei. Der BGH habe seine Rechtsprechung zur Mittäterschaft auch nicht geändert, sondern wichtige Tatbeiträge von Zschäpe zugrundegelegt. So sei ihre Bereitschaft, nach Ende der Mordserie das NSU-Bekenner-Video zu verschicken, für die Gruppe "sinnstiftend" gewesen. Zschäpes Anwälte wollen nun eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte prüfen. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof), LTO (Hasso Suliak) und spiegel.de (Wiebke Ramm).
Rechtspolitik
Rüstungsexport: Auf LTO befasst sich Rechtsanwalt Sebastian Roßner mit dem Eckpunktepapier des Bundeswirtschatsministeriums für ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz. Es sei eine gute Idee, dem bisher eher unübersichtlichen Recht der Rüstungsexporte noch ein weiteres Gesetz hinzuzufügen. Gleichzeitig kritisiert er, dass ein Verbandsklagerecht gegen Ausfuhrgenehmigungen fehle. Es sei wichtig, dass die Einhaltung von Rechtsvorschriften wirksam und unabhängig überwacht werde. Insgesamt sei das Eckpunktepapier daher ein "Bild mit viel Licht", aber auch mit "viel Schatten".
Geldwäsche/Sanktionen: Wie die SZ (Ronen Steinke) berichtet, soll das Kabinett am morgigen Mittwoch den Gesetzentwurf für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II beschließen, mit dem das Geldwäsche- und Außenwirtschaftsgesetz verschärft werden soll. Insbesondere soll der Staat etwas besser die wirtschaftlich Berechtigten von komplizierten Gesellschaftskonstruktionen erkennen können. Regeln für das von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgeschlagene Bundesfinanzkriminalamt sind in dem Gesetzentwurf nicht enthalten.
Erbschaftssteuer: Die NGO Finanzwende fordert die Abschaffung der Privilegien bei der Erbschaftssteuer für große Vermögen. Obwohl der Bundesfinanzhof die Neuregelungen von 2016 als zu weitgehend und daher verfassungswidrig einstufte, werde die Finanzverwaltung durch das Bundesfinanzministerium gezwungen, diese Entscheidung zu ignorieren, berichtet die taz (Anja Krüger). Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick bezeichnet dieses Verhalten als ein "Ping-Pong" zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung.
Gesetzgebung: Wie LTO schreibt, möchte die Bundesregierung den Kontakt zwischen Bürger:innen und Staat angenehmer gestalten, indem Online-Anwendungen und anwendungsfreundlichere Gesetze gefördert sowie nutzlos gewordene Paragrafen gestrichen werden. Ein Staatssekretäraausschuss werde sich in den kommenden Wochen konstituieren, um Ziele für den Abbau von Bürokratie zu definieren. Auch sei die Gründung eines Zentrums "für praxisnahe Qualifizierung in zeitgemäßer Rechtssetzung" geplant, so Justiz-Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP).
Justiz
BVerfG – parteinahe Stiftungen: Wie SZ (Wolfgang Janisch) und deutschlandfunk.de (Nadine Lindner/Gudula Geuther) berichten, verhandelt das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) an staatlichen Globalzuschüssen von rund 660 Millionen Euro beteiligt werden und genauso finanziert werden muss wie die anderen Parteistiftungen. Die AfD hat eine Organklage erhoben, weil sie sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt sah.
Wolfgang Janisch (SZ) ist der Meinung, es gebe sowohl in politischer als auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht nur eine Antwort - man dürfe diesen Leuten kein Geld geben. Die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz und die zunehmende Radikalisierung spreche gegen eine Ausstattung mit der "Schlagkraft vieler Stiftungsmillionen".
LG Frankfurt/M. – Greenwashing/DSW: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen die Deutsche-Bank-Fondstochter DSW Klage beim Landgericht Frankfurt/M. wegen irreführender Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen eingereicht. Die DSW behaupte in der Werbung für ihren ESG Climate Tech Fonds fälschlicherweise, dass Anleger mit ihrem Vermögen in keine Unternehmen aus kontroversen Sektoren wie Kohle- oder Rüstungsindustrie investieren würden. Auch das Versprechen, dass durch den Fonds gezielt in die Umsetzung der Klimaziele investiert werde, sei irreführend, so die Verbraucherschützer. Es schreiben FAZ (Tim Kanning) und spiegel.de.
EGMR zu Racial Profiling: Auf dem Verfassungsblog befasst sich Johannes Siegel, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit den Auswirkungen der beiden Racial-Profiling-Urteile "Basu v. Deutschland" und "Muhammad v. Spanien" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Seiner Meinung nach erhöhen die Entscheidungen den "Reformdruck" bei anlasslosen Polizeikontrollen. Die Einführung unabhängiger Ermittlungsinstanzen sei notwendig. Ein Minderheitsvotum forderte zudem eine Beweislastumkehr. Doch diese helfe auch nicht weiter, so Siegel, wenn die Polizei behaupte, die kontrollierte Person habe sich zuvor auffällig verhalten. So müssten der Polizei auch Dokumentationspflichten auferlegt und vage Anlässe von Kontrollen auf ihren rassistischen Gehalt kontrolliert werden.
OLG Stuttgart zu Söldnertruppe: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zwei frühere Bundeswehrsoldaten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie versucht hatten, eine terroristische Vereinigung zu gründen. Die beiden Männer hatten erfolglos beabsichtigt, eine bis zu 150 Mann starke Söldnertruppe aus früheren und noch aktiven Soldaten aufzubauen, um mit dieser als privates Militärunternehmen im Bürgerkrieg im Jemen gegen Geld aktiv zu werden. Hierzu hatten sie ebenfalls versucht, Kontakt zur saudi-arabischen Regierung aufzunehmen. Es berichtet spiegel.de.
OLG Stuttgart – Dieselskandal/Massenverfahren und KI: Wie LTO meldet, soll das Oberlandesgericht Stuttgart künftig durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung der über 13.000 anhängigen Verfahren zum Dieselskandal entlastet werden. Auf diese Weise sollen Fälle aus den Schriftsätzen herausgefiltert werden, die gleich gelagert sind.
LG Halle – Rechtsextremismus und Kunstfreiheit: Das Landgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich in zweiter Instanz wegen Verleumdung und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, Personen des öffentlichen Lebens, unter anderem Renate Künast (Grüne), verleumdet und beleidigt zu haben. Dem Gericht zufolge seien Falschzitate nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit, auf die sich Liebich berufen hatte, gedeckt. Er sei ein "Überzeugungstäter". Das LG ließ den Vorwurf wegen drei weniger schwerwiegenden Beleidigungen fallen und reduzierte das Strafmaß gegenüber der Vorinstanz um einen Monat. Es berichtet LTO.
LG Frankfurt/M. – NSU 2.0-Drohschreiben: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat im Verfahren um die rechtsextreme "NSU 2.0"-Drohserie eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Es gebe keine Beweise dafür, dass er Mittäter bei der Polizei hatte, wie der Angeklagte behauptete. Seine Angaben habe er an die Beweisaufnahme angepasst und sich als unschuldiges Opfer dargestellt. Er verursachte mit "minimalem Aufwand aus seinen sicheren vier Wänden größtmöglichen Schaden". FAZ (Anna-Sophia Lang) und taz (Christoph Schmidt-Lunau) berichten.
LG Mönchengladbach – Mord durch 71-Jährige: Vor dem Landgericht Mönchengladbach hat eine 71-Jährige gestanden, ihre 70-jährige Lebensgefährtin mit 29 Messerstichen getötet zu haben. Der Grund sei ein Beziehungsstreit gewesen, in dem sich das Opfer über die Eifersucht und Befürchtungen der Angeklagten lustig gemacht habe. Für den Prozess sind bis Ende November noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt, so spiegel.de.
VG Berlin zu Rattenplage: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Grundstückseigentümerin bei einem Rattenbefall ihres Grundstücks dazu verpflichtet ist, die Plage durch Fachkräfte bekämpfen zu lassen. Irrelevant sei hingegen, ob sie selbst für den Befall verantwortlich ist. Die Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, die die Eigentümerin zur Bekämpfung verpflichte, setze kein Verschulden voraus, so das Gericht. Es schreibt LTO.
AG Berlin-Tiergarten – rechtsextreme Anschläge Neukölln: Erstmals wurden im Prozess um rechtsextreme Anschläge in Neukölln Betroffene gehört. So wurden der Linken-Abgeordnete Ferat Kocak und der Buchhändler Heinz Ostermann, deren Autos 2018 nachts angezündet wurden, als Zeugen vernommen. Ostermann berichtete auch von eingeworfenen Scheiben und dass bereits 2016 ein anderes Auto von ihm angezündet worden war. Nach eigenen Aussagen sind beide seit den Anschlägen wachsamer, sie hätten jedoch nicht ihr politisches Engagement reduziert, so spiegel.de (Wiebke Ramm) und taz (Eric Peter).
StA Stuttgart – Landesinnenminister Thomas Strobl: Vertieft berichtet nun auch LTO über die Möglichkeit, das Verfahren gegen den baden-württembergischen Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) wegen Weitergabe von Verfahrensdokumenten nach Zahlung von 15.000 Euro einzustellen. Strobl ließ bereits verlauten, er wolle die Geldauflage zahlen. Er konnte sich allerdings auf ein Gutachten des Rechtsprofessors Bernd Hecker berufen, demzufolge die Schutzgüter des § 353d Nr. 3 StGB im konkreten Fall nicht einmal abstrakt gefährdet gewesen seien. Ein Anwaltsschreiben sei kein amtliches Dokument im Sinne dieses Paragrafen. Zum gleichen Ergebnis kam Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in einem weiteren Gutachten. Die Staatsanwaltschaft hält dennoch weiterhin an der grundsätzlichen Strafbarkeit Strobls wegen Weitergabe des Schreibens fest.
Weihnachtsamnestie: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über das frühzeitige Entlassen von rund 800 Straftätern jährlich, deren Haft rechnerisch rund um den Jahreswechsel zu Ende sein würde. Ihnen werden in diesem Fall Hafttage erlassen.
Recht in der Welt
Frankreich – Credit Suisse: Wie spiegel.de meldet, hat die Schweizer Bank Credit Suisse mit den französischen Behörden einen Vergleich in Höhe von 238 Millionen Euro geschlossen, um die Ermittlungen gegen das Geldinstitut wegen möglicher Hilfe bei Steuerbetrug und Geldwäsche zu beenden.
Schweden – Klimaaktivist:innen: In Schweden sind zwölf Klimakativist:innen wegen Sabotage und Ungehorsam gegenüber der Polizei zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden, weil sie im Rahmen einer Protestaktion der Kampagne Återställ Våtmarker (Moore wiederherstellen) eine wichtige Straße in der Nähe des Universitätskrankenhauses der Stadt Solna blockierten, indem sie sich auf die Fahrbahn setzten und sich teilweise festklebten. Dies berichtet spiegel.de.
USA – Datenschutz/Datentransfers: Datenschützer halten das kürzlich von US-Präsident Joe Biden vorgestellte Dekret zur Verbesserung des Datenschutzes im Rahmen des internationalen Datentransfers für nicht ausreichend. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes seien nicht erfüllt. Der ba.-wü. Datenschutzbeauftragte Stefan Brink kritisiert, dass weiterhin Massenüberwachung möglich wäre. Ein "Systemwechsel" sei nicht zu erkennen. Das Dekret Bidens sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Auf der ersten Stufe können sich europäische Bürger an einen Spezialbeauftragten wenden, der als unabhängige Stelle Beschwerden untersuchen soll und Maßnahmen treffen kann. Auf der zweiten Stufe kommt ein Datenschutzprüfungsgericht bestehend aus mindestens sechs unabhängigen Personen und zwei Datenschutz-Fachanwälten ins Spiel. Es berichtet die FAZ (Corinna Budras).
Corinna Budras (FAZ) hält in einem separaten Kommentar die Standards des Europäischen Gerichtshofes für "absurd hoch" und mahnt, dass sich "Europa mit dem Erreichten zufrieden geben" müsse, nachdem viele schon "getan haben, was sie tun können", um Daten zu schützen.
Argentinien – Militärdiktatur: Die taz (Thomas Abeltshauser) interviewt den Regisseur Santiago Mitre zu seinem Film "Argentinien 1985", der das Verschwinden Zehntausender und die systematischen Folterungen und Ermordungen von Oppositionellen während der Militärdiktatur in Argentinien sowie die juristische Aufarbeitung thematisiert.
Juristische Ausbildung
Referendariat in Hamburg: Der Personalrat der Hamburger Referendar:innen kritisiert die finanziellen Rahmenbedingungen im juristischen Vorbereitungsdienst in Hamburg, die es aktuell für Referendar:innen kaum möglich machen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Anforderungen an die Nebenverdienstmöglichkeiten seien zu streng und die Unterhaltsbeihilfe zu niedrig. Gefordert wird eine Verbeamtung von Referendar:innen und eine Unterhaltsbeihilfe, die nach der Besoldungsstufe R1 berechnet werden soll. Andernfalls sei ein chancengleichen Zugang zum Referendariat nicht gewährleistet. Es berichtet LTO-Karriere (Antonetta Stephany).
Das Letzte zum Schluss
Torte für König Charles III.: Im Madame Tussauds in London bewarfen zwei Umweltakitivsten der Protestgruppe "Just Stop Oil" die Wachsfigur von König Charles III. mit Torte. Sie wurden daraufhin wegen Sachbeschädigung festgenommen. Mit der Protestaktion sollte die Vergabe neuer Genehmigungen für Öl- und Gasförderung durch die britische Regierung kritisiert werden. Zuvor hatte der Monarch verlauten lassen, nicht am Weltklimagipfel teilzunehmen, so spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/ok
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2022: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49975 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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