Imker erhält 14.500 € für kontaminierten Honig nach Glyphosat-Einsatz. Vor dem LG Kaiserslautern beginnt der Prozess wegen der Polizistenmorde von Kusel. Bundesweit erfolgte erstmals eine Beschlagnahme wegen Verdachts auf Sanktionsverstöße.
Thema des Tages
LG Frankfurt zu Glyphosat-Honig: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass ein Agrarunternehmen dem Imker Sebastian Seusing 14.500 Euro Schadensersatz zahlen muss. Damit erhielt wohl erstmals ein Imker Schadensersatz nach einer Herbizidbelastung seines Honigs. Nach einem Einsatz des Unkrautvernichters Glyphosat auf der Fläche des Agrarunternehmens, hatten die Bienen des Imkers die belasteten Pollen in die Bienenstöcke getragen. Infolgedessen waren im Honig Rückstände des Unkrautbekämpfungsmittels zu finden gewesen. Der Grenzwert für den Wirkstoff Glyphosat war um das 150-Fache überschritten worden, sodass Seusing 550 Kilogramm des kontaminierten Honigs vernichten musste. Ihm entstand ein Schaden in Höhe von 14.500 Euro. Die Bienenstöcke seien am Feldrand für jedermann sichtbar gewesen. Das Agrarunternehmen habe demnach fahrlässig seine Pflichten verletzt, so das Gericht. Was bei Kontaminationen von Honig gilt, wenn die Bienenstöcke in größerer Entfernung zu dem gespritzten Feld standen und nicht direkt sichtbar waren, musste des Landgericht im vorliegenden Fall nicht entscheiden. Es berichten SZ (Elisabeth Dostert), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO und spiegel.de.
Rechtspolitik
Dienstpflicht: Die von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorgeschlagene Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, die garantiert, dass niemand zur Zwangs- oder Pflichtarbeit gezwungen werden darf. Dies berichtet die FAZ (Katja Gelinsky), die jedoch die Vereinbarkeit mit der EMRK für gegeben sieht und auf die Leitlinien verweist, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Verbot von Pflichtarbeit veröffentlichte. Danach dürfe diese nicht "ungerecht, unterdrückend oder unverhältnismäßig" sein. Da die vorgeschlagene "soziale Pflichtzeit" Vorurteile abbauen, den Gemeinsinn stärken und die persönliche Belastung so gering wie möglich halten soll, sei nicht von einer Einstufung als menschenrechtswidrig auszugehen.
EU-Verträge: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, sich beim EU-Gipfel, der am Donnerstag beginnt, für eine Erweiterung und Modernisierung der Strukturen und Entscheidungsprozesse einzusetzen. Diese EU-Reform soll eine Bedingung für die Aufnahme der Ukraine und weiterer Staaten in die EU werden. Die EU sei bei Entscheidungsverfahren manchmal "nicht so handlungsfähig" wie man es sich wünsche. Neben der Forderung nach Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik fordert er, dass Deutschland künftig mit mehr Abgeordneten im EU-Parlament vertreten sein soll. Von den Sitzen, die durch den Brexit frei wurden, habe Deutschland keinen erhalten. Es schreibt die SZ (Daniel Brössler).
Daniel Brössler (SZ) betont in einem separaten Kommentar, dass die kommenden Jahre für Mitgliedstaaten, die in die EU wollen, "Jahre der harten Prüfung" werden. So werden "eifrige Reformen und das Abarbeiten von Bedingungen" nicht zwingend dazu führen, dass die Mitgliedstaaten in die Union aufgenommen werden.
Parteienstatus: Der emeritierte Rechtsprofessor Martin Morlok fordert im Verfassungsblog eine Änderung von § 2 Abs. 2 Satz 2 Parteiengesetz, den er für verfassungswidrig hält, weil er kleine Parteien benachteilige. Die Bestimmung mache es kleinen Parteien sehr schwer bis unmöglich, der Pflicht zur Rechenschaftslegung ordnungsgemäß nachzukommen und damit auf Dauer den Parteistatus zu behalten. Anlass ist die jüngst veröffentlichte Zentrums-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Justiz
LG Kaiserslautern – Polizistenmorde von Kusel: Wie die SZ (Gianna Niewel) berichtet, beginnt an diesem Dienstag vor dem Landgericht in Kaiserslautern der Strafprozess wegen der Polizistenmorde von Kusel. Andreas S. ist wegen zweifachen Mordes angeklagt, sein Begleiter Florian V. wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei und Strafvereitelung. Obwohl beide Angeklagte umfangreiche Gerichtserfahrungen aufweisen, konnte Andreas S. jahrelangen Umgang mit Waffen pflegen.
StA München I – Sanktionsverstoß: Die Staatsanwaltschaft München I hat in München drei Wohnungen und ein Bankkonto (für den Eingang der Mietzahlungen) beschlagnahmt, die einem Mitglied der russischen Duma und seiner Ehefrau gehören. Der Abgeordnete steht auf der EU-Sanktionsliste und darf daher mit seinen Immobilien in der EU keine Einnahmen mehr erzielen. Wenn er dies dennoch tat, wäre dies eine Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Sollte ein derartiger Sanktionsverstoß vorliegen, könnten die Wohnungen eingezogen, also enteignet werden. Bundesweit ist dies der erste Fall, in dem Personen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie gegen Sanktionen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg verstoßen. Es berichten SZ (Georg Mascolo/Klaus Ott/Jörg Schmitt), LTO und focus.de.
EuGH zu Tankerhavarie: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Prozess um die Entschädigung nach dem Untergang des Öltankers "Prestige" im Jahr 2002, die Einleitung eines britischen Schiedsverfahrens dem zuvor ergangenen vollstreckbaren Urteil aus Spanien nicht entgegensteht. In diesem war 2016 der Schiffsversicherer zu Schadensersatz verpflichtet worden. Der Versicherer, die London Steam-Ship Owners’ Mutual Insurance Association, hatte daraufhin auf einen Schiedsspruch in London verwiesen, nach dem der Eigentümer für den Schaden hafte. Das vorherige Urteil könne jedoch nicht durch den Versicherer umgangen werden, indem er ein Verfahren einleite und sich auf Klauseln aus der Haftpflichtpolice berufe. Nun muss das britische Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorlegte, erneut entschieden. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de.
Marcus Jung (FAZ) begrüßt die Entscheidung und die Tatsache, dass Spanien nicht auf dem Schaden einer der größten Umweltkatastrophen in Nordspanien "sitzen bleiben" muss. Stattdessen habe der EuGH so die Vorgaben für die Vollstreckung von Urteilen gestärkt.
OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Im Verfahren gegen den Bundeswehroffizier Franco A. forderte die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. In ihrem Plädoyer sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Karin Weingast, der 33-Jährige sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe. Wäre man nicht in einem Gerichtssaal, würde sie den Angeklagten einen "Lügner und Betrüger" nennen, denn seine Aussagen seien nicht glaubhaft. Franco A. soll sich als vom Dienst freigestellter Soldat eine falsche Identität als syrischer Flüchtling beschafft und so 15 Monate lang Sach- und Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Zudem soll er aus einer "völkisch-nationalistischen Gesinnung" heraus eine schwere staatsgefährdende Straftat geplant haben. Ihm wird Betrug und der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Es berichten SZ, taz (Sebastian Erb) und spiegel.de (Julia Jüttner).
OLG Dresden – Hilfe für russische Rüstung: Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der Leipziger Unternehmer Alexander S. ein Teil-Geständnis abgelegt. Ihm wurde vorgeworfen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Er soll ab 2017 illegal Labortechnik über ein Netzwerk aus Tarnfirmen an die russische Rüstungsindustrie geliefert haben. Das Netzwerk wurde vom russischen Geheimdienst gesteuert. Der Unternehmer soll damit Einnahmen von etwa einer Million Euro generiert haben. Gesteht er, kann er laut einem Deal mit der Aufhebung der Untersuchungshaft und einer niedrigeren Freiheitsstrafe rechnen, so die SZ (Antonie Rietzschel).
VG Berlin zu Außenaufzug: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass an ein denkmalgeschütztes Haus kein Außenaufzug angebaut werden darf, wenn das Erscheinungsbild schon durch Balkone beeinträchtigt wird. Damit bestätigte das Gericht die Einschätzung der Denkmalbehörde. Der Hofraum des Gebäudes sei ein erhaltenswertes Dokument der Berliner Mietshausarchitektur des 19. Jahrhunderts. LTO berichtet.
LSG Baden-Württemberg zu Impfschaden: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine übliche Nebenwirkung einer Impfung nicht ausreicht, um einen Impfschaden anzuerkennen. Dem Gericht zufolge müsse eine Impfreaktion ärztlich dokumentiert werden und es müsse zudem zu einer Funktionsstörung kommen. Geklagt hatte eine Frau, die nach einem Sturz mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus und Diphterie geimpft worden war. An der Einstichstelle blieb eine körnchenförmige Neubildung von Gewebe (Impfgranulom), die bei der Klägerin zu einem Schmerzleiden führte. Das Gericht sah hierin laut LTO eine typische Nebenwirkung und keine Impfkomplikation.
LG München I – "Blood & Honour": Vor dem Landgericht München I hat der Prozess gegen zehn Neonazis zwischen 32 und 49 Jahren begonnen, denen Volksverhetzung, die Verwendung von Nazisymbolen und die Mitgliedschaft im Neonazi-Netzwerk "Blood & Honour Division Deutschland" vorgeworfen wird. Sie sollen zwischen 2016 und 2018 die seit 2000 verbotene Vereinigung fortgeführt und Sektionen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen aufgebaut haben. Ermittler sind auf sie durch CDs mit volksverhetzenden Liedern aufmerksam geworden, auf deren Cover ein Hakenkreuz, ein weißer Drache, die Aufschrift "Combat 18" sowie die Buchstaben "B" und "H, verbunden mit einem Totenkopf zu sehen waren. Letzteres ist der gängige Schriftzug von "Blood & Honour". Dies berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).
LG Leipzig – Bombenbastler: Wie spiegel.de schreibt, hat vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gegen einen 34-Jährigen begonnen, dem die Vorbereitung von Explosionsverbrechen, das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll 2021 vier selbst gebaute Sprengsätze im Leipziger Stadtzentrum deponiert haben, woraufhin zwei Menschen bei der Explosion verletzt wurden. Er gestand die Tat. Ein psychiatrisches Gutachten konnte keine Krankheit feststellen.
LG Köln – Thomas Drach: Der einstigen Reemtsma-Entführer Thomas Drach soll, wie aus einem Antrag des Verteidigers von Drachs Mitangeklagtem hervorgeht, einem Mitgefangenen in der Untersuchungshaft drei Raubüberfälle gestanden haben. Drach wird ein versuchter Mord, besonders schwerer Raub und der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Er soll 2018 und 2019 gemeinsam mit einem Komplizen vier Geldtransporte überfallen und in zwei Fällen auf die Geldboten geschossen haben. Dies berichtet spiegel.de.
BGH-Gedenktafel für RG-Richter: Wie LTO vorab berichtete, fand am gestrigen Montag im Bundesgerichtshof ein Symposium statt, in dem über den Umgang mit einer im BGH hängenden Gedenktafel beraten werden sollte. Die Tafel erinnert seit 1957 an 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die nach dem Zweiten Weltkrieg in sowjetischen Internierungslagern umkamen. BGH-Präsidentin Bettina Limperg hatte Wissenschaftler:innen beauftragt, die Hintergründe der Gedenktafel und die NS-Belastung der 34 Juristen zu erforschen. Danach soll entschieden werden, ob die Gedenktafel entfernt wird.
Recht in der Welt
USA – Sturm auf das Kapitol: US-Justizminister Garland muss entscheiden, ob er Anklage gegen Ex-Präsident Donald Trump erhebt. US-Präsident Joe Biden sagte, er lasse seinem Justizminister hier freie Hand. Falls der noch laufende Untersuchungsausschuss des US-Kongress eine Anklage-Erhebung empfiehlt, hätte dies keine rechtliche Wirkung. Laut FAZ (Majid Sattar) scheint Trump mit einer Anklage-Erhebung zu rechnen, weil er zunehmend juristisch argumentiert, er habe keinen bewussten Rechtsbruch begangen. Sein neuer Anwalt ist Evan Corzoran, der früher Trumps Berater Steve Bannon vertrat.
USA – Bayer: Wie LTO berichtet, hat der deutsche Chemiekonzern Bayer in einem weiteren Prozess im Bundesstaat Oregon gewonnen und damit die letzten vier US-Prozesse im Zusammenhang mit Glyphosat für sich entschieden. In einem anderen Verfahren hielt ein Berufungsgericht in San Francisco jedoch den Wirkstoff des umstrittenen Unkrautvernichters Roundup für gefährlich und wies die US-Umweltbehörde EPA an, die Gesundheitsrisiken von Glyphosat erneut zu prüfen. Die EPA hatte 2020 festgehalten, dass das Mittel bei korrektem Gebrauch kein Gesundheitsrisiko darstelle.
Großbritannien – Julian Assange: Nun berichtet auch spiegel.de (Michael Sontheimer) über die Anordnung der britischen Regierung, Julian Assange auszuliefern und wie der Wikileaks-Gründer hiergegen vorgehen will.
Türkei – Frauenmord: Der 32-jährige Ex-Freund von Pinar Gültekin ist wegen Mordes an der 27-jährigen Studentin im Jahr 2020 zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Frau geschlagen, gewürgt und dann bei lebendigem Leib verbrannt. Strafmildernd wurde gewertet, dass sich der Täter "ungerechtfertigt provoziert" fühlte. Die Föderation der Frauenverbände in der Türkei kritisierte laut spiegel.de diese Argumentation.
Sonstiges
Sanktionen gegen russische Oligarchen: Die FAZ (Markus Wehner) stellt ausführlich dar, wie deutsche Ermittler versuchen, das Eigentum russischer Oligarchen, die auf der EU-Sanktionsliste stehen, aufzuspüren. So hat beim BKA im März eine Gruppe von Wirtschafts- und Finanzermittlern die Arbeit aufgenommen. Damit die Beamten ordentlich ermitteln können, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein altes Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäsche wieder aufleben lassen. Die Ermittler haben für ihre Arbeit einen Datenpool geschaffen, der sich aus den großen Datenlecks der vergangenen Jahre (u.a. den Panama Papers) speist. Die Vermögenswerte, wie Yachten, sind oft erst über fünf Ebenen den wirtschaftlich berechtigten Oligarchen zuzuordnen. Beschrieben wird auch die Beschlussfassung über die Verhängung von Sanktionen im EU-Ministerrat, wo Einstimmigkeit erforderlich ist, was Ungarn und Malta gelegentlich für Vetos nutzen.
Arbeitsverhältnis und Privatleben: LTO-Karriere (Tanja Podolski) beantwortet die Frage, wo aus arbeitsrechtlicher Sicht die Grenze zwischen Beruflichem und Privaten liegt und erläutert, in welchen Fällen es dem Arbeitgeber erlaubt ist einzugreifen, wenn private Inhalte das Arbeitsverhältnis tangieren. Im Grundgesetz sei das Privatleben zwar durch das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt, Beschäftigte treffen im bestehenden Arbeitsverhältnis aber auch Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB). Diese bestünden umso eher, je stärker das private Verhalten auf das Arbeitsverhältnis und das Unternehmen ausstrahle und den betrieblichen Frieden oder den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen könne, so Rechtsprofessor Matthias Jacobs.
Rechtsgeschichte – Juristische Feuilletons: Die FAZ (Daniel Damler) stellt das Buch "Wie eine Riesenwoge rauscht das Schicksal auf uns zu" dar. Es stellt eine Zusammenfassung der Kolumnen "Juristische Rundschau" des Mannheimer Rechtsanwalts Max Hachenburg (ursprünglich veröffentlicht in der "Deutschen Juristen-Zeitung") in den Jahren 1918-1933 dar. Er galt als Pionier der "juristischen Journalistik" und nahm Einfluss auf die öffentliche Meinung und Politik. Es handelt sich um eine Chronik über Recht und Zeitgeschehen der Weimarer Republik, ausgewählt und kommentiert von Ulrich Krüger und Benjamin Lahusen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/ok
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2022: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48799 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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