Der BGH lehnt Beweisverwertungsverbote für EncroChat-Daten ab. Die Verhandlungen über den Digital Markets Act sind abgeschlossen. Der Youtuber "Drachenlord" muss doch nicht für zwei Jahre ins Gefängnis.
Thema des Tages
BGH zu EncroChat: Die durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse aus der Überwachung von nur scheinbar abhörsicheren EncroChat-Telefonen sind in deutschen Strafprozessen verwertbar. Nachdem der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dies Anfang März nur in einer "ergänzenden Bemerkung" feststellte, bestätigte der 5. Strafsenat des BGH diese Rechtsauffassung nun mit einer ausführlichen Begründung. Die Rechtmäßigkeit der Ermittlungshandlungen sei nach französischem Recht zu bewerten, weil es im Rechtshilfeverkehr geboten sei, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen zu achten, selbst wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmten. Dies ergebe sich auch aus dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in der EU. Eine Grenze bilden nicht kompensierte Grundrechtseingriffe. Deutsche Gerichte müssen laut BGH nicht untersuchen, ob in Frankreich die Beweismittel (nach französischem Recht) rechtmäßig erlangt wurden, vielmehr dürfen sie dies vermuten - auch wenn die französischen Methoden der Beweiserhebung der Geheimhaltung unterliegen. LTO berichtet.
Ukraine-Krieg und Recht
IStGH/Kriegsverbrechen: tagesschau.de (Christoph Kehlbach) gibt einen Überblick, wie Kriegsverbrechen definiert sind und wann der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) über Kriegsverbrechen urteilen darf. Obwohl das maßgebliche Römische Statut weder von Russland noch von der Ukraine ratifiziert worden ist, kann der IStGH-Chefankläger wegen einer entsprechenden ad-hoc Erklärung der Ukraine nach der Annexion der Krim 2014 zu etwaigen Kriegsverbrechen im gesamten Konflikt ermitteln.
Sanktionen gegen Russland/RT und Sputnik: Die taz (Christian Rath) analysiert rechtliche Probleme der EU-Verordnung von Anfang März, die Sende- und Verbreitungsverbote für die Programme von RT (Russia Today) und für das Nachrichtenportal Sputnik statuiert. Der vom russischen Sender RT France beim Europäischen Gericht eingereichte Eilantrag gegen das Sendeverbot könnte Erfolg haben. Denn die Verordnung werde maßgeblich auf Artikel 215 AEUV gestützt, was eine Rechtgrundlage für die Ausübung von Druck auf andere Staaten oder nahestehende Unternehmen und Personen sei. Die Sendeverbote seien jedoch Schutzmaßnahmen gegen destabilisierende Propaganda und fielen als solche in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Regulierung von Medieninhalten, heißt es unter Bezugnahme auf Rechtsprofessor Christian Tietje. Fraglich sei auch, ob die Sperrung der Text-Webseite von RT DE von der EU-Verordnung gedeckt ist. Zudem wird über ungeklärte Zuständigkeiten in Deutschland bei der Überwachung der Sendeverbote berichtet.
Rechtspolitik
Digitale Märkte: Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich im Trilog über die Digitale Märkte-Verordnung (Digital Markets Act, DMA) geeinigt, die die Marktmacht der Internetriesen beschränken und für faireren Wettbewerb sorgen soll. Der DMA verbietet sogenannten Gatekeeper-Unternehmen wie Google, Amazon, Facebook oder Apple bestimmte Verhaltensweisen, um Verbraucher:innen mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten zu geben. Insbesondere dürfen sie ihre eigenen Produkte nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandeln. spiegel.de berichtet, nennt aber noch keine Details der Trilog-Einigung.
Extremistische Schöff:innen: Nun stellt auch LTO (Markus Sehl) den Vorschlag von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vor, in § 44a Deutsches Richtergesetz klarstellend zu erwähnen, dass nur Personen als ehrenamtliche Richter:innen berufen werden sollen, die jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Unklar sei aber noch, welche Konsequenzen eine solche Vorgabe für die Schöff:innen-Auswahl auf der kommunalen Ebene haben wird.
Cannabis: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) begründet der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, die noch nicht weiter fortgeschrittene Cannabis-Legalisierung mit der Komplexität des Themas, der anhaltenden Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg. Es seien noch viele Details insbesondere zur legalen Abgabe von Cannabis zu klären. Der Forderung von Jugendrichter Andreas Müller, noch vor der Legalisierung den Konsum zu entkriminalisieren, erteilt er eine Absage: man wolle "ein fundiertes Gesetz" und "keinen Schnellschuss." Zu etwaigen Verstößen gegen europäisches und internationales Recht äußert Blienert: "Es wird eine Lösung geben, da bin ich mir sicher."
Entlastung von Zivilgerichten: Rechtsanwalt Michael Selk fordert auf beck-aktuell eine schnelle Entlastung der Zivilgerichte, wo aktuell in der Eingangsinstanz in verfassungswidriger Weise "durchentschieden" werde. Er denkt unter anderem an eine verbesserte Nachwuchsgewinnung inklusive wirtschaftlicher Anreize, an eine Anhebung der Altersgrenze auf freiwilliger Basis in Richtung 70, an obligatorische Streitschlichtungen iSv § 15a EGZPO etwa bei Streitigkeiten bis zu 5.000 Euro und an einen Verzicht auf die Voraussetzung der "Schwere der Schuld" des § 153a I 1 StPO.
Online-Parteitage: Im FAZ-Einspruch schlägt Rechtsprofessor Bernd Grzeszick eine Änderung des Parteiengesetzes vor, die Vorstandswahlen auch bei Online-Parteitagen ermöglicht. Bisher muss die entsprechende Wahl eines Online-Parteitags durch eine Briefwahl oder einen Präsenz-Parteitag bestätigt werden. Eine gesetzliche Änderung wäre verfassungskonform, weil "der wahlverfassungsrechtliche Öffentlichkeitsgrundsatz von der Parteienfreiheit gekontert" werde. Man müsse sich von der Idee lösen, dass Parteien in ihren internen Verfahren wie der Staat zu organisieren seien.
Justiz
LG Nürnberg-Fürth – Drachenlord: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in zweiter Instanz die zweijährige Haftstrafe gegen den Youtuber Rainer Winkler ("Drachenlord") aufgehoben und ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung nur noch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Youtuber wurde zum Opfer eines Cyber- und realen Mobbings, bei dem er in mehreren Fällen vor seinem Haus gegen seine "Hater" nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich geworden war. Zur Minderung der Strafe hat eine verminderte Schuldfähigkeit Winklers und der Umstand beigetragen, dass die Geschädigten ihn bewusst provoziert hatten, um ihn im Wissen um eine vorherige Bewährungsstrafe ins Gefängnis zu bringen. Die Staatsanwaltschaft prüft eine Revision. Es berichten SZ, LTO, focus.de (Anna Schmid), bild.de und zeit.de.
EuGH zu Privatkopie bei Cloud-Computing: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen die EU-Staaten sicherstellen, dass für das private Speichern von urheberrechtlich geschützten Werken in Cloudsystemen ein finanzieller Ausgleich geleistet wird. Beim Vervielfältigen von Werken wird zwar in die Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte eingegriffen, doch im Ausnahmefall der Privatkopie sei das gerechtfertigt. Dass die Cloud als Speichermedium einem Dritten gehört, ändere daran nichts; das EU-Urheberrecht müsse entwicklungsoffen gegenüber neuen Technologien sein. Es liege aber an den Mitgliedstaaten, einen gerechten finanziellen Ausgleich für die Sicherungskopien zu finden. LTO berichtet.
EuGH zu Lebensmittelkennzeichnung: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen auf Lebensmittelpackungen nur die enthaltenen Vitamine stehen und nicht auch die verwendeten Vitaminverbindungen. Das aber hatten ungarische Behörden im Fall eines Margarineerzeugnisses gefordert. Informationen, die etwa über "Vitamin D" hinausgingen, seien zu kompliziert, so der EuGH. LTO berichtet.
BFH zu Aufwendungen für Arbeitszimmer: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es nicht für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist, gleichwohl aber ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Es berichten die FAZ (Katja Gelinsky), LTO und spiegel.de.
OLG Stuttgart — Söldnertruppe: Der Generalbundesanwalt hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten erhoben, die als Rädelsführer versucht haben sollen, eine terroristische Vereinigung zu gründen. Arend-Adolf G. und Achim A. sollen versucht haben, eine Söldnertruppe mit ehemaligen Bundeswehrsoldat:innen für weltweite Einsätze auf die Beine zu stellen. Zunächst sollte militärisch im Jemen interveniert werden, doch das Vorhaben scheiterte unter anderem bereits an der Finanzierung. Nach eigenen Angaben haben die Männer die Botschaft einer Wahrsagerin als Handlungsanweisung verstanden. Es berichten FAZ, LTO und spiegel.de.
OLG Hamburg zu IS-Rückkehrerin: Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg hat eine IS-Rückkehrerin wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie fahrlässiger Tötung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. 2016 soll sie ihrem Mann gemeinsam mit ihrem 14-jährigen Sohn nach Syrien nachgereist sein, wo der Sohn sich zum Kämpfer ausbilden ließ und 2018 bei einem Bombenangriff starb. Es berichtet spiegel.de.
LG Frankfurt/M. - NSU 2.0-Drohschreiben: Im Prozess um die NSU 2.0-Drohschreiben hat der Angeklagte Alexander M. den Journalisten Deniz Yücel bedroht, der als Zeuge aussagte. Auf die Frage Yücels, ob M. bestimmte Mails verfasst habe, antwortete dieser, dass er "noch ganz andere Sachen" mit Yücel machen würde, wenn er nur könnte. spiegel.de und Welt berichten.
LG Frankfurt/M. — OB Peter Feldmann: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat beim dortigen Landgericht Anklage gegen den Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wegen Vorteilsnahme erhoben. Das wurde von der Staatsanwaltschaft nun offiziell mitgeteilt. Feldmann, der früher bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) tätig war, soll der AWO 2018 im Gegenzug für Unterstützung im Wahlkampf zugesagt haben, er werde "bei seiner Amtsführung künftig die Interessen der AWO Frankfurt wohlwollend berücksichtigen." Zudem soll seine Ehefrau zu deutlich überhöhten Konditionen bei der AWO angestellt worden sein. Es berichten die FAZ im Rhein-Main-Teil, SZ (Gianna Niewel) und zeit.de.
LG Frankenthal zu Online-Glücksspiel: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal vom 10. Februar hat ein Glücksspielgewinner keinen gerichtlich durchsetzbaren Auszahlungsanspruch in Höhe von 40.000 Euro gegen ein in Malta ansässiges Online-Spielcasino. Das Casino sei in Deutschland nicht lizensiert und maltesisches Recht sei nicht anzuwenden, weil der Casino-Betrieb von Deutschland aus angeboten werde und auf deutsche Verbraucher:innen zugeschnitten sei. Wegen des Verstoßes gegen die Lizenzpflicht könne der Kläger jedoch seine 5.000 Euro Spieleinsatz zurückverlangen. LTO.
DFB-Sportgericht zu Becherwurf: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Partie VFL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach vom vergangenen Freitag mit 0:2 Toren gewertet, nachdem ein Bochumer Fan einen Becher gegen den Kopf eines Linienrichters geworfen hatte und das Spiel abgebrochen wurde. Der Mann wurde identifiziert und die Ermittlungen laufen. Es berichten die SZ (Ulrich Hartmann), FAZ, LTO und spiegel.de.
AfD-Richterin Birgit Malsack-Winkemann: Über die Rückkehr der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann an das Landgericht Berlin berichtet nun auch ausführlich die taz (Gareth Joswig). Die Berliner Justizverwaltung habe mitgeteilt, dass man keine Gründe für ein Disziplinarverfahren, eine Versetzung oder für eine vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte habe finden können. Man behalte sich aber entsprechende Schritte vor.
BAG-Präsident Schlegel: Die FAZ (Katja Gelinsky) portraitiert den Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, der sich trotz des Gebots richterlicher Mäßigung immer klar und deutlich zur Sozialpolitik äußere. Schlegel beklage ein "völliges Zerrbild vom Sozialstaat", wofür er Armutsforscher:innen, Soziolog:innen und Sozialverbände verantwortlich mache. Beim kommenden Deutschen Juristentag wird er den Vorsitz der Fachgruppe Arbeits- und Sozialrecht führen, wo Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge ausgearbeitet werden.
Recht in der Welt
Frankreich — Interpol-Chef: In Frankreich hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen den Präsidenten der Polizeiorganisation Interpol, Ahmed Nasser al-Raisi, wegen Folter und weiterer Menschenrechtsverstöße eingeleitet. Er soll in seiner Zeit als Generalinspektor des Innenministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate für die Folter des Oppositionellen Ahmed Mansur verantwortlich gewesen sein. zeit.de berichtet.
Sonstiges
BKartA zu Brauereien: Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für einen Zusammenschluss von 39 Familienbrauereien zur "Die Freien Brauer GmbH & Co. KG" gegeben. Der Zusammenschluss soll die Einkaufsbedingungen des Einzelhandels gemeinsam rechtlich prüfen und auch gemeinsam neu aushandeln. Keine der Brauereien überschreite bundesweit einen Marktanteil von fünf Prozent und zudem sei die Anwendung der gemeinsam ausgehandelten Einkaufsbedingungen freiwillig. LTO berichtet.
Telegram: Nachdem die Anhörungsschreiben vom 28. April 2021 dem Messenger-Dienst Telegram mit Sitz in Dubai nicht postalisch zugestellt werden konnten, veröffentlichte das Bundesamt für Justiz diese nun in gekürzter Form im Bundesanzeiger und damit auch online. Es geht um Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Androhung von Bußgeldern. Telegram kann nun binnen vier Wochen Stellung nehmen. spiegel.de berichtet.
Verfassungsgeschichte der Neuzeit: Für die FAZ rezensiert Rechtsprofessor Christoph Schönberger das Buch "Der konstituierte Staat. Eine Verfassungsgeschichte der Neuzeit" von Rechtsprofessor Alexander Thiele und kommt zu folgendem Ergebnis: "Es ist kein substanzieller Beitrag zur Verfassungsgeschichte, aber eine dem Zeitgeist entsprechende Einstiegslektüre."
Das Letzte zum Schluss
Ungemütliches Hotelzimmer: In Nordrhein-Westfalen landete ein betrunkener Autofahrer aus Belgien in der Nacht zu Donnerstag statt im Hotelzimmer in einer Ausnüchterungszelle. Mit knapp zwei Promille steuerte er auf seiner Hotelsuche aus Versehen eine Autobahnwache der Polizei an und fiel einer gleichzeitig ankommenden Polizeistreife auf. spiegel.de berichtet.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/tr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 25. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47946 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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