Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2022: "NSU 2.0" – Ange­klagter äußert sich / Pro­zess­be­ginn gegen Högels Vor­ge­setzte / LG Berlin zu Unfall nach Epi­lepsie-Anfall

18.02.2022

Der Angeklagte Alexander M. bestreitet "NSU 2.0"-Drohschreiben. Das Landgericht Oldenburg verhandelt jetzt gegen die Vorgesetzten von Todespfleger Niels Högel. Bewährungsstrafe für SUV-Fahrer, der vier Menschen bei Unfall tötete.

Thema des Tages

LG Frankfurt/M. – "NSU 2.0"-Drohschreiben: Der Angeklagte Alexander M. hat im "NSU 2.0"-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt ausgesagt, er habe keine Drohmails geschrieben und auch sonst keine Straftaten begangen, die ihm zur Last gelegt werden. Vorwürfe wie der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie oder Widerstand gegen die Staatsgewalt seien "nichts als perfide Unterstellungen und Verdrehungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft". Er sei auch nicht rechtsextrem. Zudem habe er keine Tageskennwörter der Polizei. Diese seien jedoch nötig gewesen, um an die Daten zu gelangen. Der 54-Jährige versuchte, die Taten ganz auf Polizisten abzuschieben. So sei er zeitweilig Mitglied einer Chatgruppe gewesen, an der auch rechtsextremistische Polizisten teilnahmen. In dieser seien wohl die NSU 2.0-Drohschreiben koordiniert worden. Namen nannte er jedoch nicht. Den Ermittlern zufolge gab sich Alexander M. jedoch schon häufiger bei Behörden, Polizeiwachen und auch bei einer Bank als Kriminalbeamter aus, und nutzte diese Masche, um an personenbezogene Daten anderer zu kommen. Dies protokollierte er auf seinem Computer. Auch sprechen Vorstrafen, gefundene Literatur und sein Hang zu düsteren Bedrohungen wie "Alte Judensau, alte Drecksau, ich werde dir den Hals umdrehen, ich werde Leute raufschicken, die dir die Wohnung aufräumen", für die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Es berichten FAZ (Julian Staib), SZ (Annette Ramelsberger), taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Matthias Bartsch).

Jasper von Altenbockum (FAZ) spricht von "einem Prozess über die Macht, die das Netz verleiht, weil es vor Komplizen nur so wimmelt". Das sei es, was den Abgrund solcher Taten so "dunkel" mache.

Rechtspolitik

EU-Rechtsstaatlichkeit und Finanzen: Die EU-Kommission wird voraussichtlich schon in rund zwei Wochen Leitlinien verabschieden und damit den finanziellen Sanktionsmechanismus einsatzbereit machen, den der Europäische Gerichtshof am Mittwoch für rechtmäßig erklärte. Die EU-Kommission hatte bereits im Sommer einen Entwurf der Leitlinien vorgelegt, der nun im Lichte des Urteils überarbeitet werden müsse. So habe der EuGH höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt, dass ein Rechtsstaatsproblem wirklich zur Gefährdung von finanziellen Interessen der EU führt. Der Aufwand der Anpassung sei laut Kommission jedoch überschaubar, meldet die SZ (Björn Finke).

Corona – Maßnahmen: Die SZ (Nina von Hardenberg/Kathrin Müller-Lancé) gibt einen Überblick über die Corona-Maßnahmen, die bis zum 20. März von Bund und Ländern in drei Stufen gelockert und aufgehoben werden sollen. Außerdem zeigt sie Unterschiede zum Vorjahr auf.

Rentenbesteuerung: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform der Rentenbesteuerung angekündigt. Es soll bereits ab 2023 (nicht erst ab 2025) möglich sein, Beiträge zur Rentenversicherung zu 100 Prozent steuerlich geltend zu machen. Die schrittweise Erhöhung der Besteuerung von ausgezahlten Renten soll zudem gestreckt werden, sodass sie erst 2060 statt 2040 voll besteuert werden. Nach dem Urteil des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) im vergangenen Mai ist die bisher geplante Besteuerung von Renten verfassungswidrig, weil sie in manchen Fällen zu einer doppelten Besteuerung führen würde. Es berichtet spiegel.de (Florian Diekmann).

Hendrik Munsberg (SZ) hält die Reform für "lange überfällig" und honoriert, dass der Bundesfinanzhof sich im Zweifel gegen die finanziellen Interessen des Staates wendet, um die Bürger vor "unbilligem fiskalischen Zugriff zu schützen".

Justiz

LG Oldenburg – Vorgesetzte von Niels Högel: Vor dem Landgericht Oldenburg hat der Prozess gegen sieben ehemalige Vorgesetzte des Pflegers Niels Högel begonnen, die sich wegen Totschlags, Beihilfe zum Totschlag oder versuchten Totschlags jeweils durch Unterlassen verantworten müssen. Ihnen wird vorgeworfen, mitverantwortlich an den Tötungen von Patienten durch Niels Högel zu sein. Sie seien aus Sorge um die Reputation der Kliniken und aus Angst, sich dem Vorwurf des Mobbings und der falschen Verdächtigung auszusetzen, nicht rechtzeitig eingeschritten. Es berichten SZ (Peter Burghardt), FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de (Julia Jüttner).

Annette Ramelsberger (SZ) sieht in dem Fall auch einen "Justizskandal" und kritisiert, mit einer "Verschleppungstaktik der Justiz" seien Angehörigen der Opfer und Angeklagte einer "psychischen Tortur" ausgesetzt, denn es habe Jahre gedauert bis der Prozess begonnen hat. Nicht nur Klinikmitarbeiter würden sich davor drücken Verantwortung auf sich zu nehmen, gleiches gelte für Staatsanwaltschaft, die den Opfern den "Kampf um die Aufklärung überließ".

LG Berlin zu SUV-Unfall nach Epilepsie-Anfall: Das Landgericht Berlin hat einen 45-jährigen SUV-Fahrer nach einem Autounfall mit vier Toten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann war trotz Epilepsie-Erkrankung und einer Gehirn-OP, die vier Wochen zurücklag, mit dem Auto gefahren und war nach einem epileptischen Anfall in eine Fußgängergruppe gefahren. Dem Gericht zufolge hätte er seine Fahruntüchtigkeit erkennen können und müssen. Er war zwar von mehreren Ärzten nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden, dass er zwölf Monate nicht Auto fahren dürfe, zumindest ein Arzt hatte ihn jedoch kurz vor dem Unfall ermahnt: "Denken Sie daran, nicht Auto zu fahren." Es berichten LTO und spiegel.de.

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass das Gericht "gerade noch" eine Freiheitsstrafe verhängt hat und der SUV-Fahrer "nur zwei Jahre auf seinen Führerschein verzichten muss", wenn man bedenkt, dass Rasen mit Todesfolge eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben könne. Es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass das Urteil auch auf andere wirken solle. Auch Verena Mayer (SZ) äußert sich kritisch und weist darauf hin, dass es bereits 2011 einen ähnlichen Unfall aufgrund eines Epilepsie-Anfalls in Hamburg gab. Es werde wenig unternommen, um Fahrer wie diese vom Fahren abzuhalten. Ihrer Meinung nach, wäre " die Hemmschwelle für Führerscheinbesitzer größer, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Fahrtauglichkeit gefährden, der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden müssten".

BVerfG – AfD-Stiftung: Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung rechnet mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über ihren Eilantrag in den nächsten Wochen, meldet die SZ. Die Stiftung verlangt Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, weil die AfD nun zum zweiten Mal im Bundestag vertreten ist.

BGH zu Apothekenwerbung: Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil aus dem November entschieden, dass Verbraucher:innen unsachlich beeinflusst werden, wenn Apotheken sie durch ein Gewinnspiel anwerben und dazu verlocken, ihr Rezept bei dieser Apotheke einzulösen. DocMorris hatte im März 2015 mit einem Gewinnspiel geworben, bei dem die Möglichkeit bestand, ein E-Bike im Wert von 2.500 Euro zu gewinnen, wenn Rezepte eingesendet wurden. Hiergegen hatte die Apothekenkammer Nordrhein geklagt. Der BGH sieht (wie das OLG Frankfurt/M. als Vorinstanz) die Gefahr, dass Kund:innen die Online-Apotheken wählen, obwohl in einer stationären Apotheke die Möglichkeit bestehe, unaufgefordert beraten zu werden. Das Verbot von Gewinnspielen gelte aber auch für stationäre Apotheken, weshalb der freie Warenverkehr nicht beeinträchtigt sei. Es berichtet LTO.

BAG – Aufsichtsratswahl Fraport: Das Bundesarbeitsgericht hat die von Fraport eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen. Dem Hessischen Landesarbeitsgericht zufolge sei die am 23. Mai 2018 durchgeführte Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Fraport-Aufsichtsrat ungültig gewesen, woraufhin neun von zehn Mitgliedern aus dem Gremium ausscheiden mussten. Damit ist der 20-köpfige Aufsichtsrat des Konzerns zunächst weiterhin unterbesetzt. Es berichtet LTO.

OLG München – Spionage bei Ariane: Am Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen den 30-jährigen Russen Ilnur N. begonnen, der wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt ist. Laut Bundesanwaltschaft habe er an der Universität Augsburg Informationen über die Entwicklung der europäischen Trägerrakete "Ariane" gesammelt und diese gegen Bezahlung von 2.500 EUR an den russischen Geheimdienst weitergegeben. Es berichten faz.net (Timo Frasch) und spiegel.de.

OLG Düsseldorf zu IS-Unterstützung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine 60-jährige Oberhausenerin wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen ein Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie ihrem Sohn über einen längeren Zeitraum Geld schickte und ihm so ermöglichte weiter für den IS zu kämpfen. Dieser hatte sich 2015 als IS-Kämpfer nach Syrien abgesetzt und war im November 2018 verstorben. Aufgrund der gleichen Delikte wurden zwei weitere Frauen und ein Mann aus Oberhausen, die den Familienangehörigen ebenfalls unterstützt hatten, zu Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr verurteilt. Es schreibt LTO.

KG Berlin – Keinohrhasen: Die Produktionsfirma und der Verleih der Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" haben vor dem Kammergericht Berlin ihre Berufung gegen das im Jahr 2020 ergangene Urteil des Landgerichts Berlin zurückgenommen, in dem der Drehbuchautorin des Films "Keinohrhasen" ein Auskunftsanspruch gegen die Firmen zugesprochen wurde. Die Autorin hatte nachträglich aufgrund des großen Kinoerfolgs ein höheres Honorar gestützt auf den sogenannten Fairnessparagrafen (§ 32a UrhG) verlangt. Für die Berechnung des Honorars benötige sie Auskunft darüber, wie viel der Film eingespielt habe. Ob ein Zahlungsanspruch besteht und wie hoch dieser sein wird, muss das Landgericht Berlin noch entscheiden. Es berichtet LTO.

VG Berlin zu Genesenenstatus: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Fällen entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) rechtswidrig ist. Die Bundesregierung müsse über die Geltungsdauer selbst entscheiden und dürfe dies nicht einer untergeordneten Behörde überlassen. Das RKI hatte im Januar die Dauer des Genesenenstatus auf drei Monate herabgesetzt. Es berichtet die FAZ (Kim Björn Becker/Heike Schmoll/Christian Geinitz).

VG Berlin zu AfD-Parteispende: Nun berichtet auch spiegel.de über das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, in dem die AfD wegen einer rechtswidrig erhaltenen ausländischen Spende zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 108.000 Euro an die Bundestagsverwaltung verurteilt wurde.

LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Maple-Bank: Vier Ex-Manager der inzwischen insolventen Maple-Bank müssen mit einer Verurteilung wegen Cum-Ex-Transaktionen rechnen. Der Vorsitzende Richter Werner Groeschel teilte dies als vorläufiges Beratungsergebnis seiner Kammer mit und forderte die Angeklagten auf, mit der Staatsanwaltschaft über eine Abkürzung des seit Mai laufenden Prozesses zu sprechen. Es berichtet Bloomberg (Karin Matussek).

LG Chemnitz zu Drosten-Beleidigung: Das Landgericht Chemnitz hat einen 51-jährigen Mann aus Sachsen wegen Beleidigung von Christian Drosten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 EUR verurteilt. Der Mann hatte den Virologen als "Nazi-Kriegsverbrecher" beschimpft und ihn in zwei Mails mit Adolf Hitler und Josef Mengele verglichen. Dem Gericht zufolge schrieb er zudem, Drosten gehöre vor Gericht und ein Todesurteil sei legitim, wie spiegel.de berichtet.

LG München – Wirecard: Die SZ (Jan Diesteldorf u.a.) berichtet ausführlich über die Aussagen, die Kronzeuge Oliver B. im Wirecard-Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft gemacht hat. Der Ex-Manager ist bis jetzt der Einzige, der bisher nicht öffentlich bekannte Informationen über sich, seine Kolleg:innen und den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun preisgegeben hat und damit neue Entwicklungen in der Aufklärung erreichte.

AG Hannover – Minischwein in der Wohnung: Vor dem Amtsgericht Hannover wollte eine Vermieterin ihren Mieter mittels Räumungsklage aus der Wohnung bekommen, weil dieser in seiner Wohnung ein Mini-Schwein namens "Bruce" hielt. Laut der Klägerin habe er das ungewöhnliche Haustier unerlaubt angeschafft. Der 38-Jährige hielt dies nicht für einen Kündigungsgrund, schließlich hätten andere Hausbewohner Hunde in ähnlicher Größe. Zudem sei er zu 80 Prozent schwerbehindert und das Schwein habe therapeutische Zwecke. Die Parteien einigten sich nach kurzer Verhandlung trotzdem auf den Auszug bis spätestens Ende August, wie LTO berichtet.

GenStA Hamburg – Cum-Ex/Warburg-Bank: Anwalt Gerhard Strate hat beim Hamburger Generalstaatsanwalt Strafanzeige gegen Olaf Scholz (SPD) und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher erstattet. Er wirft ihnen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der Cum-Ex-Affäre um die Warburg Bank vor. Der heutige Bundeskanzler Scholz soll zudem falsche uneidliche Aussagen gemacht haben. Beide hätten es 2016 versäumt, 47 Millionen Euro Cum-Ex-Erstattungen von der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co. zurückzufordern. Es berichten spiegel.de (Gunther Latsch/Ansagr Siemens) und focus.de.

FIU – Cum-Ex/Geldwäsche: Laut LTO haben Banken im dreistelligen Bereich Geldwäsche-Anzeigen bei der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Spezialeinheit des Zolls, eingereicht. Die bei Cum-Ex-Manipulationen erhaltene Erstattung der Kapitalsteuer werde dabei als Vortat einer Geldwäsche-Handlung gesehen. Die FIU ist keine Ermittlungsbehörde, erhärtet sich jedoch ein Verdacht, schaltet sie die Staatsanwaltschaft ein.

Recht in der Welt

USA – IBM/Altersdiskriminierung: Wie die SZ (Katharina Kutsche) berichtet, klagen hunderte Ex-Mitarbeiter:innen gegen den IT-Konzern IBM wegen Altersdiskriminierung. Laut den Kläger:innen habe IBM jahrelang systematisch ältere Mitarbeiter:innen mit dem Ziel aus dem Job gedrängt, sie durch jüngere zu ersetzen. Hierzu soll es eine Regel gegeben haben, wonach jüngere Mitarbeiter:innen in ihrem ersten Jahr bei Massenentlassungen nicht berücksichtigt werden sollten. Top-Manager hätten zudem in E-Mails ältere Menschen als "Dinobabys" bezeichnet – die man "einladen sollte, zu gehen", um sie zu einer "ausgestorbenen Spezies" zu machen und den Wandel zu beschleunigen.

Juristische Ausbildung

Druck im Jurastudium: LTO-Karriere (Marcel Schneider) stellt das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) zu psychischem Druck im Jurastudium dar. Hierzu schilderten 1.178 Jurastudent:innen, was ihnen im Jurastudium Angst macht oder sie belastet und welche Ursachen es für die psychische Belastung gebe. Neben Prüfungen und Versagensangst wurden auch Mitstudierende als Gründe genannt.

Sonstiges

Kündigung von Sammelanderkonten: Laut einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer ist bereits jetzt ein Fünftel der Anwaltschaft von Kündigungen ihrer Sammelanderkonten durch Banken betroffen. Während die Banken die geänderten Hinweise zum Geldwäschegesetz durch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) als Grund für die Kündigungen nennen, ist die BaFin der Ansicht, die Auslegungshinweise würden Kündigungen weder fordern noch intendieren. Es berichtet LTO

Schwesig vs. Ploß: Der CDU-Politiker Christoph Ploß hat die Frist für die von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geforderte Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Ploß hatte gesagt: "Dann haben Sie Personen wie Manuela Schwesig, die klar sagt, also diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb." Schwesig bestreitet, dass sie das je gesagt habe. Ploß' Anwältin Patricia Cronemeyer erklärte nun, Ploß habe Schwesig kritisiert, aber nicht zitiert. Deshalb könne auch kein Falschzitat vorliegen.

Mindestlohn für Praktika: Auf LTO gibt Rechtsanwalt Roland Klein eine Übersicht darüber, wann für Praktika Mindestlohn gezahlt werden muss und wann nicht.

 

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lto/ok

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2022: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47581 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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