Schweizer Gericht unterbricht Verfahren wegen Wirtschaftsspionage gegen deutschen Cum-Ex-Informanten. Initiative zahlt Geldstrafen von inhaftierten Schwarzfahrer:innen. Ein Mitglied der Partei "Der III. Weg" darf Rechtsreferendar werden.
Thema des Tages
Schweiz – Prozess gegen RA Seith: Das Obergericht in Zürich hat die Berufungsverhandlung im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den deutschen Anwalt Eckart Seith auf Antrag seiner Verteidiger abgebrochen. Die Ermittlungsergebnisse gegen Seith seien wegen Befangenheit eines früher mit dem Fall befassten Staatsanwalts nicht verwertbar. Seith hatte vor Jahren im Rahmen eines Schadensersatz-Prozesses am Landgericht Ulm von Mitarbeitern der Schweizer Bank Sarasin Unterlagen erhalten, die den illegalen Charakter von Cum-Ex-Geschäften nahelegten. Diese Unterlagen gab Seith an deutsche Strafverfolger weiter, weshalb er in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage angeklagt wurde. Es berichten FAZ (Marcus Jung), Hbl (Jakob Blume/Volker Votsmeier) und LTO.
In einem gesonderten Kommentar stellt Marcus Jung (FAZ) fest, dass die Situation für die Anklagenden ein Fiasko sei, es fehle an allen Ecken an Beweisen. Es liege nun am Züricher Obergericht, das einer Farce gleichende Strafverfahren zügig zu beenden. Eine andere Entscheidung sei kaum nachvollziehbar.
Rechtspolitik
Schwarzfahren/Ersatzfreiheitsstrafen: Mit der Initiative "Freiheitsfonds" sammelt der Aktivist und Journalist Arne Semsrott seit fünf Tagen Geld, um Menschen freizukaufen, die in Haft sitzen, weil sie ohne Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr erwischt wurden und die Geldstrafe hinterher nicht bezahlt haben, wie die SZ (Marija Barišić) berichtet. Paragraf 265a Strafgesetzbuch (Erschleichen von Leistungen) sei "ungerecht, entwürdigend und diskriminierend, weil er vor allem Menschen ohne Geld in vielfältigen Problemlagen" zusätzlich bestrafe. Bereits 58 Personen konnten mit Hilfe der eingenommenen Spenden aus dem Gefängnis entlassen werden. Langfristig ziele die Initiative aber auf eine Abschaffung des Paragrafen.
Kinderpornografie: Im März diesen Jahres wurde das Strafmaß für die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie verschärft, auch das Grunddelikt wird nun als Verbrechen eingestuft. Die Zeit (Alexander Rupflin) nimmt diese Gesetzesverschärfung zum Anlass, den Fall eines vom Amtsgericht Hamburg verurteilten Mannes zu schildern, der kinderpornografische Inhalte gesammelt und geteilt hatte und wahrscheinlich einer der letzten Verurteilten sein wird, die bei einer solchen Tat mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Der mit dem Fall betraute Hamburger Staatsanwalt Abel kritisiert, dass mit der neuen Rechtslage keine Möglichkeit der Milde mehr gegeben sei, während es bisher noch möglich gewesen sei, ältere, psychisch kranke Männer zu einer Bewährungsstrafe für ihre Taten zu verurteilen und eine Therapie als Auflage zu verhängen.
Hochschulgesetz Berlin: Auf dem Verfassungsblog beschäftigt sich Rechtsprofessor Christian von Coelln mit der Reform des Berliner Hochschulgesetzes und legt dar, warum sich speziell die neu eingeführte Entfristungsregelung für Postdoktorand:innen aus verfassungsrechtlicher Perspektive erheblichen inhaltlichen und formellen Bedenken ausgesetzt sieht.
Justiz
VerfGH Sachsen zu rechtsextremem Rechtsreferendar: Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Mitglied der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" zum Jura-Referendariat zugelassen werden muss, wie LTO Karriere (Markus Sehl) schreibt. In Bayern und Thüringen war die Bewerbung des Mannes noch abgelehnt worden, sein Zug durch die dortigen Instanzen blieb erfolglos. Parallel hatte er sich auch in Sachsen beworben, wo er zunächst ebenfalls abgelehnt wurde. Der Verfassungsgerichtshof legte nun aber eine neue Regelung verfassungskonform aus, die eigentlich die Einstellung von Extremisten erschweren sollte. Danach wird in der Regel nicht in den Vorbereitungsdienst eingestellt, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Die Leipziger Richter:innen führten aus, dass der Bewerber sich nicht in einer die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdenden Weise strafbar gemacht habe und die Partei "Der III. Weg" auch nicht verboten sei. Vorstrafen wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz reichten nicht aus. Möglich seien aber Auflagen, so die Leipziger Richter:innen, etwa der Ausschluss vom Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft.
BGH zu Dieselskandal/VW: Wer ein manipuliertes VW-Dieselfahrzeug gekauft hat, kann vom Verkäufer (dem Autohaus) einen fabrikneuen Neuwagen verlangen, falls das angebotene Software-Update den Mangel nicht vollständig behebt. Das entschied der Bundesgerichtshof laut spiegel.de. Wenn der Fahrzeug-Typ nicht mehr fabrikneu geliefert werden kann, kann der Käufer auch ein höherwertiges Nachfolgemodell verlangen. Ist das Nachfolgemodell allerdings mehr als 25 Prozent teurer, muss der Käufer bis zu 50 Prozent der Mehrkosten selbst tragen.
BSG zu Unfall im Homeoffice: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Sturz auf dem direkten Weg vom Schlafzimmer in das Homeoffice im selben Haus auch vor 2021 als Arbeitsunfall einzustufen war, wie spiegel.de, beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO berichten. Seit dem Juni 2021 gilt eine entsprechende gesetzliche Regelung, laut BSG war die Rechtslage zuvor aber ebenso auszulegen.
OLG Koblenz – Staatsfolter in Syrien: Im sogenannten Al-Khatib-Prozess wegen Staatsfolter in Syrien haben erste Überlebende zu Beginn des Plädoyers der Nebenklage das Wort ergriffen, wie die taz (Sabine am Orde) schreibt. Angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist Anwar R., der 17 Jahre lang beim syrischen Geheimdienst arbeitete und im berüchtigten Foltergefängnis Al-Khatib die Ermittlungsabteilung leitete. Die Überlebenden machten vor dem Gericht klar, wie wichtig dieser weltweit erste Prozess gegen Mitarbeiter des Assad-Regimes sei – für sie persönlich, aber auch für Syrer:innen weltweit. Ein Urteil gegen Anwar R. wird Mitte Januar erwartet.
ArbG Frankfurt/M. – Pilot:innenausbildung: Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/M. wird laut LTO über Klagen von Flugschüler:innen der Lufthansa verhandelt, die ihre Ausbildung wegen der Corona-Pandemie unterbrechen mussten und denen die Lufthansa nun eine Wiederaufnahme ihres Studiums im Lufthansa Aviation Training verweigert. Die Lufthansa hatte im Zuge der Pandemie ihre eigene Ausbildungssparte aufgelöst, da der Bedarf an neuen Pilot:innen stark gesunken ist und bot den Schüler:innen den Wechsel an eine private Flugschule an. Die Flugschüler:innen verlangen eine aus ihrerer Sicht prestigeträchtigere Ausbildung durch die Lufthansa selbst.
GenStA Dresden – Drohungen gegen Kretschmer: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen Drohungen, einen Anschlag gegen Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) zu verüben. Die Drohungen sollen in einer Telegram-Gruppe von rechtsextremen Impfgegner:innen gefallen sein. Die Zentralstelle Extremismus der GenStA Dresden prüft nun, welche konkreten Tatvorwürfe in Frage kommen. SZ und FAZ (Stefan Locke) berichten.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert diesen Fall sowie auch den Fackelaufzug vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) vor einigen Tagen und stellt fest, dass in diesen Tagen eine "schwerkriminelle Perversion von Protest" zu beobachten sei. Er mahnt, dass es zwar mehr Kanäle und Möglichkeiten gebe, Informationen zu erhalten und Protest zu äußern, von dem eine Demokratie auch lebe, jedoch bröckle das zivilisatorische Fundament, um sich friedlich streiten zu können.
StA München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Staatsanwaltschaft München I arbeitet an einer Anklage gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun, während sein Verteidiger wieder einmal seine Entlassung aus der Untersuchungshaft erreichen möchte. In diesem Zusammenhang berichtet die SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt) über die Vernehmung von Braun vor fast genau einem Jahr durch die Staatsanwaltschaft München I. Laut Vernehmungsprotokoll hatte Braun damals gestanden, dass eine ad hoc-Mitteilung, die die Aktionär:innen beruhigen sollte, unrichtig war. Brauns Verteidiger beanstandet dies, sein Mandant habe diesbezüglich kein Geständnis abgelegt.
StA Berlin – Menschenhandel: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat mitgeteilt, dass Zoll und Bundespolizei bei bundesweiten Razzien gegen mutmaßliche Menschenschleuser mindestens neun Verdächtige verhaftet und Millionensummen beschlagnahmt haben, wie die FAZ berichtet. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, durch gefälschte Papiere Menschen aus der Ukraine und Moldawien illegal als EU-Bürger:innen ausgegeben und sie über eigene Leiharbeitsfirmen an Logistikzentren in Deutschland vermittelt zu haben. Der Verdacht liege nahe, dass auf diese Weise bis zu 1000 Personen in den Arbeitsmarkt gelangt seien.
StA Berlin – Wolfgang Schmidt: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den neuen Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt wegen einer "verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen" in seinem alten Amt als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium gegen eine Geldauflage von 5000 Euro vorläufig eingestellt, wie Tsp (Jost Müller-Neuhof) und spiegel.de schreiben. Schmidt hatte nach den umstrittenen Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Bundesjustizministerium kurz vor der Bundestagswahl Auszüge aus dem zugehörigen Gerichtsbeschluss auf Twitter publiziert, woraufhin die Osnabrücker Staatsanwaltschaft ein Verfahren nach Paragraf 353d Strafgesetzbuch einleitete, der die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus laufenden Strafverfahren verbietet. Im weiteren Verlauf wurde das Verfahren an die Berliner Justiz abgegeben, die ebenfalls einen Anfangsverdacht sah.
StA Chemnitz – Informationen an Compact: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat laut spiegel.de die Ermittlungen gegen einen sächsischen Polizisten eingestellt. Nicht er, sondern eine andere Person, soll Interna aus Polizeiermittlungen an das rechte Magazin "Compact" durchgestochen haben.
Recht in der Welt
EuG – Dyson-Staubsauger: Das Gericht der Europäischen Union hat eine Schadensersatzklage von über 300 Millionen Euro der Staubsaugerfirma Dyson und weiteren Klägern gegen die Europäische Kommission abgewiesen, wie auf SZ und LTO zu lesen ist. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Europäische Kommission in einer Energiespar-Verordnung beutellose Staubsauger gegenüber traditionellen Beutelstaubsaugern benachteiligt habe.
USA – Harvey Weinstein: Den ehemaligen Filmproduzenten Harvey Weinstein erwartet ein zweiter Strafprozess. Ein Gericht in Los Angeles wies den Antrag von Weinsteins Anwälten zurück, die Anklage wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs fallen zu lassen, wie die FAZ (Christiane Heil) berichtet.
Chile – gleichgeschlechtliche Ehe: Der chilenische Kongress hat laut taz (Jürgen Vogt) der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zugestimmt. Zukünftig ist damit auch die Anerkennung von Kindern durch beide Eltern sowie Adoption von Kindern erlaubt. Die Gesetzesänderung wurde auch von konservativen Politiker:innen unterstützt. Chile ist das achte Land in Lateinamerika, dass die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.
Bangladesch – Todesurteile: In Bangladesch hat ein Gericht 20 regierungsnahe Studenten zum Tode verurteilt, weil sie einen jungen Mann wegen eines regierungskritischen Facebook-Posts zu Tode geprügelt haben sollen, wie spiegel.de berichtet. Die Verurteilten sind zwischen 20 und 22 Jahre alt und besuchten zusammen mit dem Opfer eine Eliteuniversität für Ingenieurwesen und Technologie.
Sonstiges
NS-Vergangenheit des Bundestags: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch fordert Rechtsprofessor Philipp Austermann, dass der Deutsche Bundestag die NS-Verwicklungen der Nachkriegs-Abgeordneten sowie der Verwaltungs-Mitarbeiter:innen wissenschaftlich aufarbeiten lassen sollte.
Legal Tech gegen Diskriminierung: LTO Karriere (Franziska Kring) interviewt den Volljuristen Said Haider, der "Meta" gegründet hat, einen Chatbot gegen Diskriminierung. Er habe sich schon während des Referendariats in den klassischen juristischen Berufen nicht wohl gefühlt und sich für innovativere Arbeitsweisen interessiert. Als Jurist habe er gutes Strukurverständnis, was sich in der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen gut ergänze. Der von ihm initiierte Chatbot soll Betroffene von Diskriminierung durch verschiedenen Fragen leiten, um ihren Fall zu schildern. Betroffene können vorher wählen, ob sie einen Vorfall melden, eine allgemeine Beratungsstelle finden oder Rechtsberatung wünschen. So kann der Bot Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
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lto/ls
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2021: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46881 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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