Die juristische Presseschau vom 7. August 2018: All­ge­meine Dienstpf­licht / Ver­fas­sungs­schutz-Bericht zu jungen Dschi­ha­disten / Staat­stro­janer erneut vor BVerfG

07.08.2018

Ist eine allgemeine Dienstpflicht verfassungsmäßig und praktikabel? Außerdem in der Presseschau: Verfassungsschutz warnt vor Radikalisierung minderjähriger Dschihadisten und erneute Verfassungsbeschwerden gegen Staatstrojaner.

Thema des Tages

Allgemeine Dienstpflicht: Nachdem die CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer ihre Idee von der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht öffentlich geäußert hat, wird nun parteiübergreifend über die Verfassungsmäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der Idee diskutiert. Kritiker mahnen an, dass die allgemeine Dienstpflicht gegen das Verbot der Zwangsarbeit in Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz verstoße. Da es sich um einen neuartigen rechtspolitischen Vorschlag handle, könne als Rechtfertigung auch nicht von einer "herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht" die Rede sein. Im Zuge der Debatte hatte das Verteidigungsministerium Pläne zur Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, verneint. Aufgrund der Umstrukturierung der Bundeswehr zu einer deutlich kleineren professionellen Armee in den letzten Jahren fehle es an den nötigen Ausbildungskapazitäten. Schließlich stehe auch in Frage, ob die Wehrpflicht bei ihrer Reaktivierung auf junge Männer beschränkt bleiben könne oder nicht ebenfalls junge Frauen zum Wehrdienst zugelassen werden müssten, wodurch doppelt so viele Ausbildungsplätze angeboten werden müssten. Es berichten u. a. lto.dedie SZ (Joachim Käppner/Jens Schneider), die FAZ (Johannes Leithäuser), die Welt (Thorsten Jungholt/Philip Kuhn/Sabine Menkens). Die SZ (Wolfgang Janisch) setzt sich neben der Vereinbarkeit der allgemeinen Dienstpflicht mit dem Grundgesetz mit der Vereinbarkeit mit Art. 4 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Rechtsprechungslinie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinander. 

Heribert Prantl (SZ) begrüßt die Einführung eines sozialen Pflichtjahres als "Beitrag für eine starke Demokratie", der den jungen Menschen, dem Gemeinwesen und dem Land gut tun werde. 

sueddeutsche.de (Xaver Bitz/Helena Ott) stellt im Vergleich die zehn Länder in Europa vor, in denen die Wehrpflicht derzeit gilt. 

Rechtspolitik

Minderjährige Dschihadisten: Ein Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz warnt vor einer "schnelleren, früheren und wahrscheinlicheren Radikalisierung von Minderjährigen aus dschihadistischen Familienverbünden". Wie die FAZ (Helene Bubrowski) und die taz berichten, erwägt das Bundesinnenministerium daher nun eine Gesetzesänderung, die eine Erhebung und Speicherung der Daten von Kindern unter 14 Jahren ermögliche, wenn Anzeichen für eine Radikalisierung bestünden. 2016 war die Altersgrenze zur Beobachtung von 16 auf 14 Jahre gesenkt worden. 

Christian Rath (taz) hält die Warnung angesichts dschihadistischer Anschläge durch Minderjährige in den letzten Jahren in Deutschland für nicht abwegig. Der Verfassungsschutz "mache hier vor allem auf ein Problem aufmerksam". 

EU-Verordnung gegen Iran-Sanktionen: Eine an diesem Dienstag in Kraft tretende EU-Verordnung verbietet es Bürgern und Unternehmen in der EU, sich an die Iran-Sanktionen der USA zu halten. Nur mit einer ausnahmsweisen Genehmigung der EU-Kommission dürfe nach den US-Vorschriften gehandelt werden. Betroffene EU-Firmen müssten innerhalb von 30 Tagen anzeigen, dass sie wirtschaftlich Opfer der Sanktionen seien und könnten dann nach der Verordnung Schadensersatz aufgrund entgangener Umsätze verlangen. Einen Überlblick über die rechtspolitischen Entwicklungen geben die FAZ (Michael Stabenow) und die SZ (Daniel Brössler).

Andreas Mihm (FAZ) zieht aus der Verordnung den Schluss, dass "Europa mit gespaltener Zunge spreche". Einerseits wolle man die Geschäfte mit dem Iran aufrechterhalten, es sich aber auch nicht mit den Amerikanern verderben. Andreas Zumach (taz) sieht in den Sanktionen der USA einen Verstoß gegen multilaterale Handelsverträge und das Völkerrecht. 

Einwanderungsgesetz: Reinhard Müller (FAZ) schildert seine Erwartungen an ein umfassendes Einwanderungsgesetz. Dass jede Form von Einwanderung faktisch zu einem Bleiberecht führen könne und die Verfahren bisher nicht gestrafft würden, sende jedoch ein falsches Signal aus. Jedenfalls hätten die Deutschen wie auch diejenigen, die nach Deutschland wollen, einen Anspruch auf Klarheit. 

Fraktionsfinanzierung: Auf lto.de erörtert der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Hobusch, wie das Recht der Fraktionsfinanzierung den Missbrauch von Fraktionsgeldern ungestraft lässt. Als Beispiel weist der Autor auf die FDP-Fraktion hin, die 2013 vor ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag ihre Rücklagen verprasste, sodass sie heute Rechnungen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse nicht begleichen kann. Da Fraktionen insolvenzunfähig seien, könnten sie sich nicht wegen Bankrotts nach § 283 StGB strafbar machen. Um Missbrauch in Zukunft entgegenzuwirken, erhofft sich der Autor eine stärkere Regelungsdichte zur Rechnungslegung oder zu den Rücklagen und Rückstellungen der Fraktionen. 

Justiz

BGH zu Syndikusrechtsanwälten: lto.de (Martin W. Huff) stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs von vergangenem Freitag vor, in dem der Anwaltssenat die Zulassung einer externen Datenschutzbeauftragten zur Syndikusrechtsanwältin ablehnte. Nach § 46 Abs. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) seien externe Datenschutzbeauftragte, die überwiegend die Kunden ihrer Arbeitgeber berieten, nicht in "Rechtsangelegenheiten ihrer Arbeitgeber" tätig, so die Richter. Dies sei jedoch eine Tatbestandsvoraussetzung der Norm. 

BAG zu Abrundung von Urlaubstagen: Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf weniger als einen halben Tag Urlaub, darf der Arbeitgeber diesen nicht abrunden, sondern muss den Urlaub zumindest in Bruchteilen gewähren. Mit diesem Urteil hat der BGH einer im Schichtdienst tätigen Fluggastkontrolleurin Recht gegeben, deren Arbeitgeber ihren Urlaubsanspruch abgerundet hatte. Die Richter argumentierten, dass weder das Bundesurlaubsgesetz noch der Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte in Verkehrsflughäfen eine Regelung zur Abrundung enthielten. lto.de berichtet. 

BVerfG zu Holocaust-Leugnung: Mit den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck und des Betreibers von Netzradio Germania befasst sich nun auch Jost Müller-Neuhof (Tsp). Der Autor lobt, dass die Richter bei den beiden Beschwerdeführern hinsichtlich des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit Unterschiede gemacht hätten. Die beiden Beschlüsse machten deutlich, dass sich die Qualität einer Demokratie gerade im Umgang mit ihren Gegnern zeige. 

LG Freiburg zu Staufener Missbrauchsfall: Wie spiegel.de meldet, hat das Landgericht Freiburg im Staufener Missbrauchsfall einen 33 Jahre alten Spanier wegen Kindesmissbrauchs zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann war von Anfang September 2016 bis August 2017 viermal nach Staufen gereist, um sich dort an einem Jungen zu vergehen. Die Mutter und ihr Lebensgefährte hatten den Jungen über das Darknet zuvor zum Missbrauch angeboten. spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) beschreibt das Versagen der Behörden und Gerichte  bei der Aufklärung der Tat. Im Prozess wird an diesem Dienstag ein Urteil gegen die Mutter Berrin T. und deren Lebensgefährten Christian L. verkündet. 

BAG zu Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang: Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer wundert sich im Hbl über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang von August 2017. Werde der Arbeitnehmer nicht ausreichend über die Folgen des Betriebsübergangs informiert, stünde ihm für 7 Jahre ein Widerspruchsrecht zu. Dieses habe er erst danach im Falle widerspruchsloser Arbeit beim neuen Arbeitgeber verwirkt. 

BVerfG  Staatstrojaner: spiegel.de (Patrick Beuth) und das Hbl (Dana Heide/Michael Koch/Dietmar Neuerer) berichten über die Vorhaben des Vereins Digitalcourage, der Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie mehrerer FDP-Politiker, jeweils Verfassungsbeschwerde gegen das am 24. August 2017 in Kraft getretene Staatstrojaner-Gesetz zu erheben. Die Beschwerdeführer wollen die Verfassungswidrigkeit der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung festgestellt wissen bzw. notwendige Beschränkungen dieser Maßnahmen erreichen. Seit dem 2008 ergangenen ersten Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Staatstrojaner habe sich die Technik und unser Nutzungsverhalten stark verändert, begründen die Beschwerdeführer ihr Motiv, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. 

Recht in der Welt

Irak  Nadia K: Ein irakisches Gericht hat die 22-jährige Deutsche "Nadia K." wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei der Verurteilten handelt es sich um die Tochter der Deutsch-Marokkanerin Lamia K., die aufgrund ihrer IS-Mitgliedschaft ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Mit diesem Urteilsspruch muss "Nadia K." nach irakischem Recht für 20 Jahre ins Gefängnis, wobei sie erst einmal innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen kann. Dies meldet spiegel.de.

Sonstiges

Besonderes elektronisches Anwaltspostfachlto.de (Pia Lorenz) liefert einen Hintergrundbericht, warum das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Testphase des am 3. September 2018 online gehenden besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ablehnen. Die BRAK hat eine Erklärung des BMJV zurückgewiesen, wonach die Testphase aufgrund eines Fristversäumnisses der BRAK nicht durchgeführt werden könne. Ein Vorlauf von sechs Wochen wäre laut BMJV für eine entsprechende Gesetzesänderung nötig gewesen. Da es nicht zu einer Testphase kommen wird, wird die Anwälte ab dem 3. September eine passive Nutzungspflicht treffen, weshalb sie unter anderem eingehende Schriftstücke gegen sich gelten lassen müssen. 

Dashcams und Datenschutz: Angelehnt an ein BGH-Urteil von Mai 2018 zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Zivilprozess untersucht der wissenschaftliche Mitarbeiter Philipp Quiel auf zpoblog.de, wie mittels im Straßenverkehr eingesetzter Dashcams personenbezogene Daten datenschutzrechtskonform verarbeitet werden können. Der Dashcam-Einsatz wird in einem Rechtsrahmen bestehend aus der Datenschutzgrundverordnung, der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes und dem Datenschutzgrundrecht in Art. 8 der europäischen Grundrechtecharta untersucht. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. August 2018: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30191 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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