Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2018: EuGH regu­liert Genome Edi­ting / Kein Schutz für KitKat-Waffel / Voßk­uhle zur Asyl­de­batte

26.07.2018

Der EuGH hat die Regulierung von Gentechnik auf Genschere-Verfahren ausgeweitet. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH verwehrt der KitKat-Waffel Markenschutz und der Präsident des BVerfG äußert sich zum Zustand des Rechtsstaates.

Thema des Tages

EuGH zu Genschere: Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fallen Pflanzen, die mit sogenannten Genschere-Verfahren wie Crispr oder Cas, gezüchtet worden sind, unter den europarechtlichen Begriff des gentechnisch veränderten Organismus (GVO) und unterliegen daher den Beschränkungen der Freisetzungsrichtlinie von 2001. Die Verträglichkeit der entsprechenden Pflanzen muss demnach umfangreich überprüft werden, auch ist eine Kennzeichnung im Verkauf als gentechnisch veränderte Pflanze notwendig. Die Richter mussten die Frage klären, ob die vorgenannten neuen Gentechniken, die unter dem Begriff "Genome Editing" zusammengefasst werden, noch unter die Mutagenese-Ausnahme der Freisetzungsrichtlinie fallen. Bei der Mutagenese wird durch Zufallsmutationen, aber auch durch den Einsatz von Chemie und Radioaktivität das Erbgut verändert, ohne dass eine Fremd-DNA eingeführt wird. Bei den neuen Techniken wird ebenfalls keine Fremd-DNA eingeführt, allerdings ist inzwischen technisch eine exakte Veränderung des Erbguts möglich, ohne dass sich die Erzeugnisse anschließend von Züchtungen unterscheiden. Die Folgen und Gefahren dieser neuen Techniken verglichen die Richter mit jenen der Transgenese, bei der fremde DNA in das Erbgut eingeführt wird und bejahten daher die Anwendung der Freisetzungsrichtlinie. Es berichten die SZ (Kathrin Zinkant/Hanno Charisius), Welt (Hannelore Crolly), taz (Christian Rath), swr.de (Giggi Deppe) und lto.de.

Für Kathrin Zinkant (SZ) handelt es sich um ein Fehlurteil, dass so rückwärtsgewandt und folgenreich sei, dass wohl nicht einmal die Gegner der betreffenden Technologie damit gerechnet hätten. Julia Merlot (spiegel.de) kann die Argumentation der Richter nicht nachvollziehen, nach der die Genscheren-Techniken ähnlich gefährlich sein sollen wie klassische Gentechnik. Diese Argumentation führe laut Siegfried Hofmann (Hbl) sogar dazu, dass durch das Urteil einer völlig asymmetrischen und im Grunde irrationalen Risikowahrnehmung Vorschub geleistet werde. Als Statement des Europäischen Gerichtshofs für das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit sowie als Sieg für den Naturschutz, den Konsumentenschutz und den biologischen Landbau bewertet hingegen Wolfgang Löhr (taz) das Urteil.

Rechtspolitik

Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts: Die Rechtsanwältin Mareike Götte befasst sich in einem Gastbeitrag für lto.de mit den im April vorgelegten Plänen der EU-Kommission zur Vereinheitlichung des europäischen Gesellschaftsrechts. Augenmerk wirft sie dabei auf einen Verfahrens- und Maßnahmenkatalog, durch den bei grenzüberschreitenden Spaltungen und Umwandlungen von Gesellschaften ein einheitliches Schutzniveau für die Mitbestimmung von Arbeitnehmern hergestellt werden soll.

Justiz

EuGH zu KitKat Markenrechten: Die vierteilige Waffelform des Schokoriegels KitKat kann der Markeneigentümer Nestlé nicht markenrechtlich schützen lassen. Der Europäische Gerichtshof hob eine Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum auf. Geklagt hatte ein norwegischer Konkurrent, der seit 1937 Riegel in gleicher Form vertreibt. Es reiche nicht aus, wenn nur in einigen Mitgliedstaaten die vierteilige Waffelform sofort als KitKat identifiziert werde, wenn dies in anderen nicht der Fall ist. Das EU-Amt für geistiges Eigentum muss den Fall nun neu beurteilen. Es berichten SZ (Angelika Slavik) und lto.de.

EuGH zu Auslieferungen nach Polen: EU-Mitgliedstaaten dürfen einen in Polen erlassenen EU-Haftbefehl nicht vollstrecken, wenn eine echte Gefahr für das Grundrecht auf ein faires Verfahren besteht und sich diese systematischen Mängel auch konkret-individuell zum Nachteil des Auszuliefernden auswirken. Die Entscheidung ob diese beiden Voraussetzungen vorliegen, obliegt den nationalen Gerichten. Mit dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs befassen sich SZ (Wolfgang Janisch), lto.de (Hasso Suliak) und FAZ (Marlene Grunert). Die taz (Christian Rath) weist zudem auf eine EuGH-Entscheidung nach Vorlage des Oberlandesgerichts Bremens hin, nach der bei einer Auslieferung nach Ungarn durch das nationale Gericht nur zu prüfen sei, ob eine unmenschliche Behandlung drohe.

Für Stefan Ulrich (SZ) drücken die Richter mit ihrer Entscheidung ihr Misstrauen gegenüber der polnischen Justiz aus. Auch für Reinhard Müller (FAZ) hat das gegenseitige Vertrauen auf eine unabhängige Justiz und auf rechtsstaatliche Verfahren, das Voraussetzung für eine Auslieferung von Bürgern in andere EU-Länder ist, gelitten.

EuGH zu Asyl für Palästinenser: Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs haben Palästinenser aus dem Gazastreifen keine Möglichkeit in der EU Asyl zu erhalten, wenn sie bereits als Flüchtling beim Hilfswerk der Vereinten Nationen im Nahen Osten (UNRWA) als Flüchtling anerkannt sind. Solange die UN tatsächlich Schutz gewährt, könne kein Asyl in der EU gewährt werden. Es berichtet lto.de.

BVerfG zu Fesselung in der Psychiatrie: Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Patienten in psychiatrischer Unterbringung nur mit besonderer richterlicher Erlaubnis für längere Zeit gefesselt werden dürfen, beschäftigt sich nun auch der Akademische Rat Martin Heidebach auf verfassungsblog.de. Er geht dabei besonders auf die Frage ein, ob es eine Freiheitsentziehung in Freiheitsentziehung geben kann und verneint dies aus einer funktionalen Perspektive. Der Richtervorbehalt sei daher nicht aus Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz abzuleiten, sondern aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, denn es verbliebe bei einer Freiheitsbeschränkung.

KG Berlin zu Entführung von Vietnamesen: Das Kammergericht Berlin hat einen Vietnamesen wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung und Agententätigkeit zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Verurteilte soll an der Entführung des Geschäftsmanns Trinh Xuan Thanh durch den vietnamesischen Geheimdienst im Sommer 2017 beteiligt gewesen sein, der anschließend in Vietnam zweimal zur lebenslanger Haft verurteilt worden ist. Es berichten die taz (Sebastian Erb/Christina Schmidt) und focus.de.

VG Gelsenkirchen – Sami A.: Die Sprecherin der Neuen Richtervereinigung, Brigitte Kreuder-Sonnen, fordert in einem Interview mit spiegel.de (Peter Maxwill) die Aufarbeitung des Falls Sami A. und fordert von der Politik mehr Unterstützung für die Justiz. So fordert sie von den verantwortlichen Politikern das nach außen getragene Einstehen für die unseren demokratischen Rechtsstaat tragende Gewaltenteilung und eine Abgrenzung zu von Rassismus getragenen Ressentiments.

Heribert Prantl (SZ) hält das der Stadt Bochum vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angedrohte Zwangsgeld von 10.000 € zur Erzwingung von Maßnahmen zur Rückholung von Sami A. für zu gering. Gerichte dürften nicht gelinkt werden. "Wer das tut, der sollte nicht nur mit Zwangsgeld, sondern auch mit Zwangshaft rechnen müssen."

LG Stuttgart – Heckler & Koch: Die Zeit (Amrai Coen/Hauke Friedrichs) berichtet ausführlich über die Verhandlung und die Hintergründe des Prozesses gegen sechs ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch vor dem Landgericht Stuttgart. Den Angeklagten wird vorgeworfen, illegal Waffen nach Mexiko exportiert zu haben. Beleuchtet wird besonders die Perspektive mexikanischer Opfer, die durch diese Waffen getötet oder verletzt worden sind.

Recht in der Welt

Türkei – Antiterrorgesetz: Laut spiegel.de und zeit.de hat das türkische Parlament ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Einige Befugnisse des kürzlich beendeten Ausnahmezustandes werden so zu Regelkompetenzen. So können Gouverneure zum Beispiel weiter die Versammlungsfreiheit einschränken.

Polen – Rechtsstaat: Der SWR-Radio Report Recht (Giggi Deppe) berichtet über den Besuch der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichts Polens, Malgorzata Gersdorf, in Karlsruhe. Gersdorf war im Alter von 65 Jahren während einer Entlassungswelle Anfang Juli zwangspensioniert worden, erschien jedoch zunächst trotzdem in ihrer Robe zum Dienst. Die polnische Regierung hatte die Altersgrenze zuvor um fünf Jahre auf 65 gesenkt.

Sonstiges

Voßkuhle im Interview: Im Interview mit der SZ (Ferdos Forudastan/Wolfgang Janisch) hat sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle zum Zustand Rechtsstaates und der Demokratie in Deutschland geäußert. Dabei kritisierte er ausdrücklich die Verwendung von Begrifflichkeiten wie „Herrschaft des Unrechts“ und „Anti-Abschiebe-Industrie“. Die Justiz sei in der Flüchtlingskrise herausgefordert, sie müsse ihre Urteile und ihre Arbeitsweise besser erklären. Die SZ (Ferdos Forudastan/Wolfgang Janisch) fasst das Interview auch zusammen und blickt in einem weiteren Beitrag (Wolfgang Janisch) auf das Ausscheiden Voßkuhles als Präsident des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/kk

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2018: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29977 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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