Weitere Themen – Justiz
BVerfG zu Selbsttitulierung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine niedersächsische Regelung beanstandet, wonach die Bremer Landesbank und die Landessparkasse Oldenburg ihre Forderungen ohne vollstreckbaren Titel allein aufgrund der Vollstreckungsanträge durchsetzen können. Dieser Vorteil gegenüber privaten Geschäftsbanken sei nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar, meldet lto.de.
AG Montabaur zu erschossenem Wolf: Die Welt (Eckhard Fuhr) berichtet ausführlich über ein Urteil des Amtsgerichts Montabaur. Danach wurde ein Jäger, der einen Wolf erschossen hatte, nicht wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz verurteilt. Es konnte nicht widerlegt werden, dass er den Wolf für einen Schäferhund hielt. Verurteilt wurde er aber wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Auch einen Schäferhund hätte er nicht einfach töten dürfen.
AG Dresden verurteilt Nazigegner: Nun greift auch spiegel.de (Julia Jüttner) das Urteil des Amtsgerichts Dresden gegen einen linken Demonstranten auf, der zu 22 Monaten Haft verurteilt wurde. Er soll bei einer Demonstration gegen Nazis zu Gewalt gegen Polizisten aufgewiegelt haben. In einem Kommentar für zeit.de kritisiert Katharina König (sächsische Landtagsabgeordnete der Linken) das Urteil. "Wie kann jemand verurteilt werden, der nicht zweifelsfrei und eindeutig identifiziert wurde?" Das Urteil ziele auf die Abschreckung couragierter Nazigegner.
Gema gegen Youtube: Der Anwalt Günter Poll beschreibt auf lto.de den Konflikt zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und Youtube und nimmt dabei Partei für das Videoportal. Die Vergütungs-Forderung der GEMA sei prohibitiv hoch. Außerdem könne die GEMA von Youtube nicht die Unterlassung einer Schuldzuweisung bei der Sperrung aktueller Musik-Videos verlangen.
Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2013: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7994 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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