Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2021: BVerfG zu Bun­des­not­b­remse / "Judens­tern" als Volks­ver­het­zung / Pro­zess gegen Ghis­laine Max­well

01.12.2021

Das BVerfG billigt Ausgangssperren und Schulschließungen der Bundesnotbremse. Die Verwendung eines "Judensterns" kann in Bayern als Verharmlosung des Holocausts bestraft werden. In den USA hat der Prozess gegen Ghislaine Maxwell begonnen.

Thema des Tages

BVerfG zur Bundesnotbremse: In zwei Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie von Schulschließungen nach der von Ende April bis Ende Juni geltenden Bundesnotbremse bestätigt. Die Beschränkungen, die bei Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte automatisch galten, griffen zwar erheblich in verschiedene Grundrechte ein. "In der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" und angesichts der damaligen Impfstoffknappheit seien die Maßnahmen aber durch überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gerechtfertigt gewesen. Dies gelte auch im Lichte eines vom Gericht erstmals entwickelten "Rechts der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung". Die vom Gesetzgeber getroffenen Entscheidungen waren, so das Gericht, nach der damaligen Erkenntnislage jedenfalls vertretbar. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Helene Bubrowski/Marlene Grunert), taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Gigi Deppe). Analysen zur Entscheidung finden sich auch bei LTO (Markus Sehl), spiegel.de (Dietmar Hipp), tagesschau.de (Frank Bräutigam/Kolja Schwartz) und dem SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel/Bernd Wolf), der hierzu mit Rechtsprofessor Alexander Thiele spricht. 

Mit den Implikationen des vom BVerfG entwickelten Rechts auf schulische Bildung befassen sich die SZ (Paul Munzinger) und Juniorprofessorin Johanna Wolff auf dem Verfassungsblog. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Isabel Lischewski bilanziert auf dem Verfassungsblog, dass dieser Aspekt den "anhaltenden Kinderrechtediskurs" künftig "fraglos signifikant" beeinflussen werde. Rechtsprofessor Martin Nettesheim kritisiert auf dem Verfassungsblog, es weise paradoxe Züge auf, "die eigene Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zum Gegenstand eines Rechts zu machen, das sich gegen Dritte richtet." Der geringe Ertrag des neuen Grundrechts lege die Deutung nahe, dass das BVerfG vor allem eine Aufsichtsfunktion über schulpolitische Entscheidungen erlangen will. 

Reinhard Müller (FAZ) hält in seinem Leitartikel zu den BVerfG-Beschlüssen die Vorstellung für abwegig, "dass der politisch ziemlich bunte Senat Regierungsaufträge erfüllt". Wer hoffe, "dass sich Karlsruhe zum Notstandsgesetzgeber aufschwingen möge", verkenne die Rolle des Gerichts. Ein Freibrief sei die Entscheidung mitnichten. Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist das gefundene Ergebnis "ein demokratischer Vertrauensbeweis" und müsse von der Politik nun geradezu als Handlungsauftrag verstanden werden. Ähnlich argumentiert Christian Rath (taz) im Leitartikel. "Zu Recht" seien die Beschlüsse gegenüber dem Staat "großzügig und geradezu vertrauensvoll". Dabei werde gerade "kein autoritäres Regime aufgebaut", vielmehr im Wege "komplexer Abwägungen" im "Interesse aller gehandelt." Gigi Deppe (swr.de) machen die Beschlüsse dagegen "unruhig". Es bleibe unklar, ob "allzu heftige Corona-Maßnahmen in Karlsruhe gestoppt würden". Laut Ulf Poschardt (Welt) "verblasst Karlsruhe als sicherer Hafen der Grundrechte". Um die Verfassung hüten zu können, seien "die allerklügsten Köpfe" des Landes vonnöten, "und weniger jene, die politischen Kalkülen passend erscheinen". Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler zweifelt auf zeit.de nach einer Analyse der Beschlüsse, ob das Gericht noch seiner historisch gewachsenen Rolle als "Hüter der Verfassung" gerecht werde. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benjamin Stibi kommt im JuWissBlog am Ende seiner Darstellung zum Schluss, dass das Gericht historisch versagt habe.

Corona – Beschränkungen/Impfpflicht: Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fand ein digitales und informelles Bund-Länder-Treffen der Ministerpräsidenten mit Noch-Kanzlerin Merkel und Bald-Kanzler Scholz statt. Die dort diskutierten Pläne zur Eindämmung des Infektionsgeschehens stellt zeit.de (Tilman Steffen) vor. Zur Erhöhung der Impftätigkeit sollten z.B. Apotheker Impfungen durchführen dürfen, ein Krisenstab unter Leitung eines Bundeswehrgenerals die Verteilung von Impfstoff organisieren. Daneben stehe eine Entscheidung über eine vom Bundestag zu beschließende allgemeine Impfpflicht unmittelbar bevor.

Rechtspolitik

Asyl- und Migrationspolitik: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) beschreibt Rechtsprofessor Daniel Thym den im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition in Aussicht gestellten "Paradigmenwechsel" in der Asyl- und Migrationspolitik als "Quadratur des Kreises", soweit die designierte neue Regierung "rechtsstaatliche Migrationsabkommen mit Drittstaaten" schließen will. Pläne, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen und anerkannte Asylbewerber dann innerhalb Europas zu verteilen, seien praktisch undurchführbar und dienten wohl auch eher Abschreckungszwecken. Praktisch bedeutsam sei dagegen die geplante Verkürzung von Einbürgerungsfristen.

TKG/Verbraucherschutz: Mit dem neuen Monat tritt auch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, durch die die Rechte von Verbrauchern stärker geschützt werden sollen. Eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen, etwa der Verkürzung der Kündigungsfristen von Mobilfunkverträgen, bringt die SZ (Simon Groß).

Justiz

BayObLG zu Judenstern und Volksverhetzung: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über eine undatierte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, mit der die Verwendung sogenannter Judensterne durch Coronaleugner und andere, die sich verfolgt fühlen, künftig auch zu Verurteilungen wegen Volksverhetzung (Verharmlosung des Holocaust) führen können. Gerichte hatten dies bisher überwiegend abgelehnt, weil die Verwendung des gelben Sterns nicht auf die massenhafte Tötung von Juden und Jüdinnen im nationalsozialistischen Deutschland abstelle, sondern nur auf deren Entrechtung. Dagegen stellte das BayObLG nunmehr festst, dass der Stern sinnbildlich für den gesamten Holocaust stehe. Die Verurteilung eines AfD-Lokalpolitikers, der mit einem entsprechenden Plakat die Ausgrenzung seiner Partei habe anprangern wollen, sei auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden, es habe eine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde im September ohne Begründung verworfen.

EuGH zu Korruption von Zentralbankpräsidenten: Betrug, Geldwäsche und Korruption gehören grundsätzlich nicht zu den amtlichen Handlungen europäischer Zentralbankpräsidenten und -präsidentinnen. Dementsprechend ist eine strafrechtliche Verfolgung solcher Vorwürfe – nach Aufhebung der Immunität – zulässig, entschied nun der Europäische Gerichtshof. Im Ausgangsfall hatte ein lettisches Gericht Zweifel angemeldet, weil der frühere Präsident der Zentralbank des Landes in dieser Funktion als Mitglied des Rates der Europäischen Zentralbank Immunität genoss, so LTO.

BGH – Gewerbemiete und Corona: Der Bundesgerichtshof verhandelt am heutigen Mittwoch über die mögliche Anpassung von Gewerbemieten bei coronabedingten Geschäftsschließungen. Der Fall war von den Vorinstanzen unterschiedlich entschieden worden, schreiben die Anwälte Marc Alexander Häger und Marvin Rochner auf LTO in einer ausführlichen Darstellung. Angesichts der in diesem Jahr eingeführten Vermutungsregel dürfte sich der BGH wohl für eine Anwendbarkeit des § 313 BGB und ein Anpassungsrecht auch ohne die prozessual kaum nachweisbare Hürde der Existenzgefährdung der Gewerbemietpartei entscheiden.

BAG zu Urlaubsanspruch und Corona: Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern setzen tatsächliche Arbeit voraus. Wer infolge einer coronabedingten "Kurzarbeit Null" nicht arbeiten konnte, muss sich dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs anrechnen lassen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht nach Berichten von LTO und beck-aktuell (Joachim Jahn).

OLG Frankfurt/M. zu Spielerberatern: Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. hat entschieden, dass Teile des DFB-Reglements für Spielerberater und -vermittler unwirksam sind. Aus kartellrechtlicher Sich sei es nicht hinnehmbar, wenn sie sich der Verbandsgerichtsbarkeit unterwerfen müssten. Auch das Verbot einer prozentualen Beteiligung von Vermittlern an den Erlösen eines Folgetransfers beanstandete das OLG. Nicht betroffen sind dagegen das Verbot von Honoraren für die Vermittlung minderjähriger Spieler oder die Registrierungspflicht der Berater, berichtet LTO.

OLG Frankfurt/M. zu totem jesidischen Mädchen: Wegen Völkermordes hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. einen Iraker zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Als Mitglied des sogenannten IS habe der Angeklagte das spätere Opfer und dessen Mutter zunächst versklavt und schweren Misshandlungen ausgesetzt, berichten SZ (Annette Ramelsberger) und FAZ (Matthias Trautsch). Die deutsche Ehefrau des Angeklagten war bereits im Oktober vom Oberlandesgericht München wegen ihrer Beteiligung an der Tat verurteilt worden. Annette Ramelsberger (SZ) begrüßt die Verurteilung als Bestätigung des Weltrechtsprinzips.

OLG Köln zu Abwerbeverbot: Rechtsanwalt Sebastian Laoutoumai stellt auf dem Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur gerichtlichen Durchsetzung eines vertraglichen Abwerbeverbots vor. Anfang September hatte das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unter Verweis auf § 75f Handelsgesetzbuch zurückgewiesen und damit "den Finger in die Wunde vertraglicher Abwerbeverbote mit Geschäftspartnern" gelegt. Auch bei deren Wirksamkeit gelinge die Durchsetzung nur in engen Ausnahmefällen.

VGH Hessen zu Beamtenbesoldung: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält die Besoldung von Beamten des Landes in den Jahren 2013 und 2020 für verfassungswidrig niedrig und hat die Sache nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. spiegel.de berichtet.

LG Köln zu Quarantäneanordnung: In einem nun veröffentlichten Urteil von Ende Oktober hat das Landgericht Köln die wegen einer gesundheitsamtlichen Quarantäneanordnung geltend gemachte Schmerzensgeldforderung einer Dreijährigen verworfen. Die Eltern der Klägerin hätten geltend gemacht, dass ihre Tochter infolge einer 12-tägigen häuslichen Quarantäne eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe, so LTO. Das LG verneinte jedoch eine Amtspflichtverletzung der Behörde und wies zudem auf das Unterlassen von Rechtsmitteln gegen die Anordnung hin.

LG Hannover – erschossener Porschefahrer: Anfang Juni dieses Jahres erschoss ein Mercedes-Fahrer in der Hannoveraner Innenstadt einen Porsche-Fahrer, der ihn offenbar angegriffen hatte. Nach Darstellung der Verteidigung wollte das Opfer "Selbstjustiz auf dem Asphalt" üben, schreibt spiegel.de (Julia Jüttner) über den Prozessauftakt. Die Tat spiele wohl im Clanmilieu. Die Verteidigung kündigte eine Einlassung zu den Vorwürfen und der Vorgeschichte zwischen Angeklagtem und dem Verstorbenen an.

GStA Frankfurt/M. – PwC: Nach Informationen von SZ (Jan Diesteldorf/Meike Schreiber) und Hbl (Bert Fröndhoff/Volker Votsmeier) wurden auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. mehrere Räumlichkeiten der Wirtschaftsprüfergesellschaft PwC durchsucht. Hintergrund seien Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Über mehrere Jahre solle PwC Mandanten bei der Bearbeitung von steuerrechtlichen Selbstanzeigen in Deutschland geholfen haben, die hierfür aufgestellten Rechnungen jedoch in der Schweiz abgerechnet haben.

Recht in der Welt

USA – Ghislaine Maxwell: In den Eröffnungsstatements im Verfahren gegen Ghislaine Maxwell zeichneten Staatsanwaltschaft und Verteidigung in New York/USA ein konträres Bild der Angeklagten. Für die Anklage habe Maxwell die Missbrauchstaten des verstorbenen Jeffrey Epstein aktiv gefördert. Laut Verteidigung sei sie dagegen lediglich ein Sündenbock, weil gegen Epstein nicht mehr verhandelt werden kann, da er sich in der Haft selbst getötet hatte. Nach den Berichten von SZ (Christian Zaschke) und FAZ (Frauke Steffens) sei hierbei auch ein Vergleich zur biblischen Eva gezogen worden. Wie schon jene, werde nun auch Maxwell für die Verfehlungen eines Mannes verantwortlich gemacht.

Polen – Grenzschutz: Der Sejm hat in Warschau ein neues "Gesetz zum Schutze der Staatsgrenze" verabschiedet, mit dem die im Grenzgebiet zu Belarus geltenden Zugangsbeschränkungen verlängert werden können. Die journalistische Arbeit im betroffenen Gebiet stehe damit unter einem Genehmigungsvorbehalt, so die FAZ (Gerhard Gnauck).

Moldau – Korruption: Die seit August im Amt befindliche neue Regierung der Republik Moldau hat sich dem Kampf gegen die Korruption verschrieben und bemüht sich hierbei um Unterstützung der EU. Strategien wurden auf einer Konferenz von Auswärtigem Amt und Südosteuropa-Gesellschaft diskutiert, von der die FAZ (Michael Martens) berichtet. Der Einfluss mafiöser Strukturen sei im Justizapparat besonders augenfällig. Obgleich Richter und Staatsanwälte höchstens 1.000 Euro im Monat verdienten, sei bekannt, dass viele von ihnen äußerst luxuriös lebten.

USA – Abtreibungen: Auch die FAZ (Majid Sattar) berichtet nun über die für den heutigen Mittwoch geplante Anhörung zur Verfassungsmäßigkeit einer Abtreibungsregelung des Bundesstaates Mississippi. Bei einer nicht vor dem kommenden Sommer zu erwartetenden Entscheidung könnte auch das wegweisende "Roe v. Wade"-Urteil zur Disposition stehen.

Sonstiges

Klimaschutz und Werbung: Für den FAZ-Einspruch legt Rechtsanwalt Anno Haberer dar, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen ihre Produkte zulässigerweise als klimaneutral oder emissionsfrei bewerben dürfen. Derartige Bezeichnungen unterlägen einer lauterkeitsrechtlichen Kontrolle. Bisherige Entscheidungen hättten Unternehmen verpflichtet, "Verbrauchern hinreichende Informationen an die Hand" zu geben, um getroffene "Aussagen verifizieren und einordnen" zu können. Nach dem geradezu "revolutionären" Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April sei nicht zu erwarten, dass die entsprechenden Anforderungen aufgeweicht werden.

Das Letzte zum Schluss

Ruhestörung: Dass ein 71-Jähriger einen 88-Jährigen ins Ohr beißt und dessen Nase verdreht, ist glücklicherweise alles andere als alltäglich. Die von spiegel.de berichtete Verurteilung des kampfwütigen Rentners zur Zahlung eines Schmerzensgeldes durch das Amtsgericht Frankfurt/M. beruhte aber immerhin auf einem zumindest für passionierte Sportbeobachter nachvollziehbaren Anlass: Der Verletzte hatte während der samstäglichen ARD-"Sportschau" nicht davon ablassen wollen, mit seiner Kreissäge zu arbeiten.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2021: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46798 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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