Der vermeintliche Antisemitismus-Vorfall in einem Leipziger Hotel führt zur Verleumdungs-Anklage gegen Gil Ofarim. Kommt nun doch die Impfpflicht ab 50? Bushido vergleicht sich nach dem Vorwurf einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Thema des Tages
LG Leipzig – Gil Ofarim: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat beim örtlichen Landgericht eine Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim wegen des Verdachts der Verleumdung und der falschen Verdächtigung erhoben. Ofarim hatte im vergangenen Oktober in einem Video behauptet, dass er beim Versuch, in ein Leipziger Hotel einzuchecken, von einem Mitarbeiter aufgefordert worden sei, seine mit einem Davidstern behangene Kette abzunehmen. Dieser Vorwurf habe sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt, stellte nun die Staatsanwaltschaft fest. Vielmehr spreche ein hinreichender Tatverdacht dafür, dass der geschilderte antisemitische Vorfall vom Künstler erfunden wurde. Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits die vom Hotel beauftragte Untersuchung einer Kanzlei gelangt. Die Anklageerhebung zum Landgericht erfolgte wegen besonderen Bedeutung des Falles. Es berichten SZ (Marcel Laskus/Antonie Rietzschel), FAZ (Stefan Locke) und LTO. spiegel.de (Jörg Diehl u.a.) unternimmt zudem eine ausführliche Rekonstruktion des Geschehens in und vor der fraglichen Hotellobby sowie der nachfolgenden öffentlichen Empörung.
Anne Hähnig (zeit.de) kommentiert, dass der "geradezu unglaubliche Twist der Geschichte" wohl nicht vorherzusehen gewesen war. "Eine Reihe von Journalisten und Politikern" müsse sich aber vorwerfen lassen, "den beschuldigten Hotelmitarbeiter vorverurteilt zu haben." Man dürfe dankbar sein, "dass sich die sächsische Staatsanwaltschaft von den schnell dahingetwitterten Meinungen der für sie zuständigen Ministerin offenbar unbeeindruckt gezeigt" habe. Nach Jost Müller-Neuhof (Tsp) hat der Fall "dem nötigen, berechtigten und leider andauernden Kampf gegen Antisemitismus" Schaden zugefügt. "Eine Verurteilung würde ihn vertiefen, ein Freispruch nichts daran ändern." Eine Lehre sei, dass "bei unklarer Sachlage künftig wieder ein paar wägende Worte" sinnvoll seien, schließlich "muss nicht alles wahr sein, was einer bei Instagram erzählt."
Ukraine–Krieg und Recht
Söldner und Völkerrecht: Im Gespräch mit LTO (Markus Sehl) erklärt der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg völkerrechtliche Implikationen beim Einsatz von Söldnern in bewaffneten Konflikten. Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung könnten nur Kombattanten in Anspruch nehmen, diese müssten aber auch als Kämpfer erkennbar sein. Private Sicherheitsfirmen wie die berüchtigte russische "Gruppe Wagner" operierten hingegen in einer rechtlichen Grauzone, die durch das sogenannte Montreux-Dokument von 2008 aufgehellt werden sollte. Nach diesem sollten für Söldner als militärisches Gefolge bestimmte Schutzrechte gelten, solange sie defensiv handelten.
Höhere Gewalt: In ihrem Unternehmens-Teil erklärt die FAZ (Katja Gelinsky) in Frage-und-Antwort-Form, unter welchen – strengen - Voraussetzungen sich Unternehmen auf höhere Gewalt/Force Majeure berufen können, wenn sie eigene Leistungen (z.B. infolge von ausbleibenden Rohstoffen) einschränken müssen. "Entscheidend ist zunächst immer, was vertraglich vereinbart wurde. Bloße Erschwernisse, und seien sie auch wirtschaftlich nachteilig, reichen nicht." In diesen Fällen hilfreiche Preisanpassungsklauseln seien allerdings in den wenigsten Fällen vorhanden. Erst nach einer längeren Zeitspanne gibt es im internationalen Handelsrecht die Möglichkeit, einen Vertrag wegen "Force Majeure" aufzulösen.
Rechtspolitik
Corona – Impfpflicht: Nachdem sich im Bundestag bisher keine Mehrheit für eine Impfpflicht ab 18 fand, zeichnet sich nach Informationen von faz.net (Helene Bubrowski/Stefan Locke) ein Kompromiss ab. Danach würde eine sofortige Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren eingeführt. Sodann solle nach der Sommerpause anhand der dann herrschenden Infektionslage und möglichen neuen Virusvarianten entschieden werden, ob zusätzlich eine Impfpflicht für alle Volljährigen eingeführt wird. Der Kompromiss sehe auch die Einführung eines Impfregisters und einer Beratungspflicht vor. Es sei aber noch alles im Fluss. Die Abstimmung im Bundestag ist für Donnerstag kommender Woche geplant.
Corona – Maßnahmen: Gegen die Ankündigung des Hamburger FDP-Landesvorsitzenden Michael Kruse, die in Hamburg beschlossene Hotspot-Regelung gerichtlich überprüfen lassen zu wollen, regt sich innerparteilicher Widerstand. "Nicht alle Ideen der politischen Mitbewerber sind rechts- oder verfassungswidrig," zitiert LTO (Hasso Suliak) den Juristen und Jungliberalen Carl Cevin-Key Coste, der einen klageablehnenden Beschluss des am Wochenende stattfindenden Landesparteitags anregt. Kruse berufe sich dagegen auf innerparteiliche Unterstützung.
Ab diesem Wochenende kann eine Maskenpflicht im Einzelhandel nur noch dann staatlich angeordnet werden, wenn Länder von ihren "Hotspot"-Befugnissen Gebrauch machen. tagesschau.de (Christoph Kehlbach) legt dar, unter welchen Voraussetzungen "die Inhaber von Supermärkten" die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darüber hinaus auf das Hausrecht stützen können.
Kartellrecht und Energiepreise: Durch verstärkte Befugnisse des Bundeskartellamts will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine bessere Kontrolle der Preisentwicklung im Mineralölsektor erreichen. So könnten etwa Tankstellen dazu verpflichtet werden, Angaben zu Absatzmengen zu machen, schreibt LTO (Stefan Schmidbauer). Die entsprechende Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen könne noch vor Ostern auf den Weg gebracht werden.
Digitale Märkte: In einem Gastbeitrag für den Medien-Teil der FAZ beschreibt der Europaparlamentarier Andreas Schwab (CDU) den bisherigen Weg zum EU-"Gesetz über digitale Märkte", das die "Wettbewerbsregeln der Sozialen Marktwirtschaft auch im Digitalen" durchsetzen soll. Als Berichterstatter des Parlaments schildert der Autor die Funktionsweise der geplanten Verordnung und hebt hierbei insbesondere eine Beweislastumkehr hervor. Weil bestimmte Verhaltensweisen von vornherein verboten sein werden, seien die als Gatekeeper tätigen Internetriesen nunmehr gezwungen, "Rechenschaft über die Regeleinhaltung" abzulegen.
Justiz
LG Mannheim – Bushido-Video: Der Rapper Bushido hat sich vor dem Landgericht Mannheim mit einer Klägerin auf eine Ausgleichszahlung von 62.500 Euro geeinigt. LTO (Felix W. Zimmermann) schreibt zum Hintergrund der Forderung, dass im vergangenen Jahr ein Video aus dem Jahr 2004 aufgetaucht war, das zeigte, wie der Musiker und seine Entourage eine Minderjährige nach einem Konzert sexuell bedrängt hatten. Hierfür hatte sich Bushido in einem offiziellen Statement entschuldigt, gleichzeitig in einem Twitch-Auftritt aber eine längere Version des Ursprungsvideos gezeigt und fragwürdig kommentiert. Wegen dieser Veröffentlichung hatte die Frau nun eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend gemacht.
EuGH zu Ticketkauf-Widerruf: Der zum Schutz von Konzertveranstaltern vorgesehene Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf von Konzertickets kann auch dann gelten, wenn die Karten bei einem Vermittler wie CTS-Eventim gekauft wurden, das wirtschaftliche Ausfallrisiko aber beim Konzert-Veranstalter verbleibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Ob dies im konkreten Verfahren tatsächlich der Fall war, muss nun das vorlegende Amtsgericht Bremen entscheiden, so LTO. Dort hatte ein Verbraucher geklagt, der nach dem Erwerb einer Karte für ein Peter Maffay-Konzert und dessen coronabedingter Absage sich nicht mit einem Gutschein begnügen wollte, sondern den bei einem Ticketvermittler getätigten Kauf widerrief.
EuGH zu Leiharbeit: Rechtsanwalt Christian Häußler (HBl-Rechtsboard) begrüßt das Mitte März verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Leiharbeit. Die Entscheidung habe zahlreiche wichtige Fragen zum vorübergehenden Charakter von Leiharbeit und zum Prüfungsmaßstab für ihren Missbrauch beantwortet und so "Klarheit, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit" geschaffen.
BGH zu Maskenpflichtverstoß: Die Kölner Polizei durfte einen Demonstrationsteilnehmer in Gewahrsam nehmen, der sich entgegen der damals in NRW geltenden Corona-Verordnung weigerte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss bereits Anfang Februar. LTO und tagesschau.de (Bernd Wolf) schreiben, dass der Mann bei einer Versammlung gegen Corona-Maßnahmen im Dezember 2020 festgesetzt wurde. Der BGH lehnte die Rechtsbeschwerde des Mannes nun ab, die Maskenpflicht habe kein Verfassungsrecht verletzt.
BFH zu Cum-Ex: Nach dem Mitte März verkündeten Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerrechtswidrigkeit von Cum-Ex-Tricksereien spricht sich Rechtsprofessor Matthias Valta auf beck-aktuell für "Selbstkritik" aus. Die Rechtmäßigkeit von Cum-Ex sei im Fachdiskurs lange "ernsthaft erwogen" worden. Dabei dürften Berater zwar "die Grenzen der Steuertatbestände austesten". "Fadenscheinig formalistische, einseitig wortlautbasierte Argumente" sollten jedoch schneller verworfen werden. Auch was nicht ausdrücklich verboten sei, sei nicht automatisch zulässig.
OLG Frankfurt/M. - Franco A.: Im Verfahren gegen den Bundeswehroffizier Franco A. thematisierte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. die beim Angeklagten im Februar sichergestellten NS-Devotionalien. Das Gericht habe erkennen lassen, dass es sich bei seiner Prüfung des Anklagevorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auch darauf beziehen werde, dass A. die Gegenstände "kurz vor dem Ende der Hauptverhandlung" von einem Besuch bei einem befreundeten Soldaten mitbrachte. Die taz (Daniel Schulz) berichtet.
LG Frankfurt/M. - NSU 2.0-Drohschreiben: Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Verfasser der "NSU 2.0"- Drohschreiben wurden am Landgericht Frankfurt/M. die Wohnverhältnisse des Angeklagten thematisiert. Gegenüber der Polizei hatten Nachbarinnen angegeben, sich vor dem Mann gefürchtet zu haben, schreibt die FAZ. Eine vernommene Polizistin habe den chaotischen Zustand der mit Rechnern, NS-Literatur und Waffen gefüllten Ein-Zimmer-Wohnung bei der Festnahme von Alexander M. beschrieben.
LG Bonn/LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: Steueranwalt Hanno Berger muss sich parallel vor zwei Strafgerichten verantworten. Dem mutmaßlichen Cum-Ex-Erfinder wird ab Montag am Landgericht Bonn Steuerhinterziehung in Höhe von fast 280 Millionen Euro vorgeworfen. Acht Tage später beginnt ein weiteres Verfahren gegen Berger am Landgericht Wiesbaden. Zahlreiche frühere Mitstreiter des Steuerexperten hätten sich mittlerweile als Kronzeugen den Anklagebehörden angedient. Berger dagegen beharre auf seiner Unschuld und plane, zum Beweis der Rechtmäßigkeit von Cum-Ex-Geschäften die früheren Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) als Zeugen vernehmen zu lassen. Die SZ (Klaus Ott u.a.) berichtet.
LG München I – Wirecard: In einer großen Reportage beleuchtet das Hbl (Sönke Iwersen u.a.) die Rolle des Wirecard-Managers Oliver Bellenhaus. Auf seine Aussagen stützt sich zu großen Teilen die Anklage, die die Staatsanwaltschaft München I am 10. März beim zuständigen Landgericht gegen den früheren Wirecard-Chef Markus Braun, gegen Bellenhaus und weitere hochrangige Mitarbeiter des insolventen Finanzunternehmens erhoben hat.
LG Hamburg - Carolin Emcke gegen die FAZ: Die Autorin Carolin Emcke hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die FAZ erwirkt. Die FAZ darf vorerst nicht mehr schreiben, Emcke habe Klimaforscher als "neue Juden" bezeichnet. Tatsächlich hatte Emcke in einer Rede über Wissenschaftsfeindlichkeit gesagt: "Es wird sicher wieder von ,Elite’ gesprochen werden und vermutlich werden es dann nicht ,die Juden’ und ,Kosmopoliten’, nicht die ,Feministinnen’ oder die ,Virolog:innen’ sein, vor denen gewarnt wird, sondern die Klimaforscher:innen."
StA Bonn – Michael Winterhoff: Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt nach Anzeigen ehemaliger Heimkinder nur sehr schleppend gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff, wie die Anwält:innen von Betroffenen kritisieren. Winterhoff wird vorgeworfen, dass er ohne medizinische Indikation teilweise jahrelang die Gabe stark sedierender Medikamente an Minderjährige angeordnet hat. Auch die mangelhafte Aufklärung durch den nordrhein-westfälischen Familienminister Joachim Stamp (FDP) wird kritisiert. Es berichtet die SZ (Nicole Rosenbach/Rainer Stadler).
Recht in der Welt
Niederlande – Sterbehilfe: Vor exakt 20 Jahren legalisierten die Niederlande die aktive Sterbehilfe. In einem ausführlichen Beitrag für den FAZ-Einspruch zeichnet Rechtsprofessor Eltjo Schrage den Weg zu diesem Gesetz nach und beschreibt die mittlerweile herrschende Praxis. Es habe sich gezeigt, dass die gesetzlich normierten Voraussetzungen, die von regionalen Ausschüssen geprüft werden, in der Rechts- und Lebenswirklichkeit aufgeweicht worden seien. Wiederkehrende Debatten über die Erweiterung des Kreises der Sterbehilfeberechtigten ließen besorgen, dass "auch die Freiwilligkeit als Voraussetzung für Sterbehilfe zunehmend in Frage gestellt wird."
USA – Nachfolge Breyer: LTO (Maximilian Amos) befasst sich ausführlich mit dem Stand des Verfahrens zur Nachfolge des ausscheidenden US-Supreme-Court-Richters Stephen Breyer. Die von US-Präsident Joe Biden vorgeschlagene Ketanji Brown Jackson zeichne sich durch hohe Qualifikation und Erfahrung aus und könnte darüber hinaus die erste schwarze Frau in der Geschichte des Gerichts sein. Zudem deuteten die aktuellen Mehrheitsverhältnisse im letztlich entscheidenden Senat auf eine Nominierung noch in diesem Monat hin.
Kenia – Verfassungsänderung: Der Oberste Gerichtshof Kenias hat eine weitreichende Verfassungsänderung gestoppt. Die von Präsident Uhuru Kenyatta, der nach der anstehenden Wahl aus dem Amt scheiden wird, und dem Oppositionsführer betriebene Änderung hätte die Zahl der Wahlkreise erhöht und zahlreiche neue Ämter wie jenes des Ministerpräsidenten geschaffen, schreibt die FAZ (Claudia Bröll). Wie schon die Vorinstanzen entschied nun auch der Oberste Gerichtshof, dass die Initiative mangels Kompetenz hinfällig ist. Die Befugnis zur Verfassungsänderung über ein Volksbegehren besäßen Parlament und Volk, nicht jedoch das Staatsoberhaupt.
Sonstiges
Paralleljustiz: Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat das bundesweit erste Lagebild zu sogenannter Paralleljustiz aus familien- und strafrechtlicher Perspektive vorgestellt. Zahlen habe der Minister jedoch nicht präsentieren können, so die FAZ (Reiner Burger), da ein Dunkelfeld "in der Natur der Sache" liege. Nach den Erkenntnissen von Forschern, die Praktiker aus Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Polizei befragten und Verfahrensakten auswerteten, existiere jedoch ein "äußerst komplexes Phänomen", das einen "frontalen Angriff auf den Rechtsstaat" darstelle.
Das Letzte zum Schluss
Richterin stahl Fleischbällchen: In Deutschland diskutiert die Rechtsgemeinschaft die Rückkehr eines Rechtsextremen auf den Richterstuhl, Schweden dagegen scheint von profaneneren Problemen ergriffen. spiegel.de meldet, dass einer früheren Richterin des obersten Gerichts des Landes ein Bußgeld wegen Ladendiebstahls auferlegt wurde. Die Juristin war im Februar zurückgetreten, nachdem die gegen sie gerichteten Ermittlungen wegen des Diebstahls von Schinken und Fleischbällchen öffentlich wurden. Die Richterin bestreitet eine kriminelle Absicht.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 1. April 2022: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48009 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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