Exmatrikulation nach dem Sylt-Video, Gefahrenabwehr gegen L'amour toujours? Das Justizministerium machte einen Praxistest mit Transkriptions-Software. Fredi Bobic erzielte vor dem LG Berlin II einen Erfolg gegen seinen Ex-Arbeitgeber.
Thema des Tages
Sylt-Video/Exmatrikulation: Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat einer im sogenannten Sylt-Video erkennbaren jungen Frau ein zweimonatiges Hausverbot erteilt und angekündigt, die Einleitung eines Exmatrikulationsverfahrens zu prüfen. Während sich die Rechtmäßigkeit der ersteren Maßnahme aus der Pflicht der Hochschulleitung ergebe, für Recht und Ordnung auf dem Campus zu sorgen, dürfte dies bei einer Exmatrikulation anders aussehen, so die FAZ (Jannis Holl/Rüdiger Soldt). Das Hamburger Hochschulgesetz fordere in einem solchen Fall einen Schaden für die Uni durch ein schweres schuldhaftes Verhalten. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen, bei denen Öffentlichkeitsarbeit eine Rolle spielen, dürfte dagegen möglich sein.
Sylt-Video/Berichterstattung: Bezüglich der Berichterstattung zum Sylt-Video kritisiert Jost Müller-Neuhof (Tsp) den öffentlichen "Empörungskreislauf". Nicht zuletzt der Fall des Sängers Gil Ofarim gebiete Mäßigung, auch der "Kampf gegen Rechtsextremismus" rechtfertige keine vorschnellen Urteile.
Ronen Steinke (SZ) ruft in Erinnerung, dass etwa die Veröffentlichung von Privatadressen der im Video Auftretenden als "Form von digitaler Selbstjustiz" wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten nie gerechtfertigt sei. Dagegen müssten die Betreffenden als Erwachsene mit den sonstigen Konsequenzen, sei es Hausverbot in Sylter Lokalen, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder eben auch damit leben, mit dem "Gesicht in den Medien" zu landen. "Muss man sich vorher überlegen, bevor man so etwas tut."
Sylt-Lied: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Lukas Paul Korn stellt im JuWissBlog fest, dass das Abspielen des dem Sylt-Video zugrundeliegenden Liedes "L'amour toujours" gefahrenabwehrrechtlich von den Behörden untersagt werden könnte. Polizeirechtliche Maßnahmen dürften sich auch gegen den "Zweckveranlasser" richten.
Nach Klaudia Lagozinski (taz) kann eine "echte Lösung" nicht darin bestehen, einen "Song mit französischem Titel, der von einem Italiener komponiert wurde, der auf Englisch über Liebe singt", zu verbieten. Wer wie die Leitung des Münchner Oktoberfestes plant, ein 25 Jahre altes Lied zu verbieten, "distanziert sich damit nicht automatisch auch von Rechten oder von Naziparolen", sondern betreibe "scheinheiliges Marketing."
Rechtspolitik
Dokumentation der Hauptverhandlung: Nachdem der Bundestag die audio-visuelle Dokumentation der Hauptverhandlung beschlossen und der Bundesrat diese blockiert hat, unterzog das Bundesjustizministerium den Einsatz von Transkriptions-Software einem Praxistest. Im Ministerium fand am Montag in einem "bewusst … sehr begrenzten und vertraulichen Rahmen" eine halbstündige Verhandlungssimulation statt. Gegenüber LTO (Markus Sehl) äußerten sich Teilnehmende je nach Vorverständnis: wer die Dokumentation der Hauptverhandlung befürwortet, habe die "hohe Übereinstimmung" der Transkription gelobt; eher kritisch Eingestellte kritisierten deren Unsicherheit. Als besondere Herausforderung an die Technik sei bei der Veranstaltung auch badischer Dialekt verwendet worden.
Jumiko - Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen: Auf der bevorstehenden Jumiko wird ein LTO (Hasso Suliak) vorliegender nordrhein-westfälischer Beschlussvorschlag beraten, der vorsieht, dass künftig Gesetzesvorlagen ihre Zustimmungsbedürftigkeit präzise beschreiben müssen. Die derzeitige Rechtsgrundlage in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien regele diese Frage nur ungenügend. Der Vorschlag soll nach den Worten von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) für mehr Transparenz sorgen. Die im Beitrag zitierten Staatsrechtler bewerten den Nutzen unterschiedlich.
Kritische Infrastruktur: Die FAZ (Mona Jaeger) berichtet über Verzögerungen beim geplanten Gesetz für die Einführung einheitlicher Standards für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Die entsprechende EU-Richtlinie setze eine Frist bis Oktober. Es sei weiterhin unklar, ob diese eingehalten werden kann, nachdem ein vom Bundes-Innenministerium erarbeiteter Entwurf nicht wie angekündigt im März im Kabinett eingebracht wurde.
75 Jahre Grundgesetz – Volksabstimmung: In einem Gastbeitrag für den Staat und Recht-Teil der FAZ widerspricht der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm der Idee, das Grundgesetz durch eine "Verfassung" zu ersetzen und diesen Schritt in einer Volksabstimmung bestätigen zu lassen. Ungeachtet seines historisch bedingten Namens sei das Grundgesetz eine vollwirksame Verfassung. Auch wenn man – wie der Autor – im Nachgang der Wiedervereinigung eine Neukonstituierung bevorzugt hätte, müsse anerkannt werden, dass dieser "constitutional moment" vorübergegangen sei. Art. 146 GG drücke mitnichten einen Handlungsauftrag aus, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Justiz
LG Berlin II zu Kündigung von Fredi Bobic: In dem vom Arbeitsgericht Berlin an die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Berlin )) verwiesenen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Kündigung des vormaligen Geschäftsführers von Hertha BSC, Fredi Bobic, hat das Landgericht Berlin II nun in einem Schlussurteil die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung festgestellt. Der vom Verein behauptete Verdacht der Weitergabe interner Informationen habe sich nicht bestätigt. Damit stehen Bobic weitere Gehaltszahlungen sowie eine vertraglich vereinbarte Abfindung zu, berichten SZ (Javier Caceres) und LTO. Die ordentliche Kündigung des Managers war vom LG in einem Teilurteil im Februar für rechtmäßig erklärt worden.
BGH – Waschgeltube: Der Bundesgerichtshof wird an diesem Mittwoch seine Entscheidung über die Zulässigkeit des Online-Angebots einer Waschgeltube verkünden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg behauptet, dass die Größe der Tube, die nur zu zwei Dritteln gefüllt ist, eine größere Füllmenge vortäusche. Der Hersteller entgegnet, dass die auf dem Produkt angegebene Füllmenge korrekt sei. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen, weil beim Onlinevertrieb die tatsächliche Größe des Produkts ohnehin nicht zu sehen sei. Die FAZ (Katja Gelinsky) macht in ihrem Bericht auf die bislang erfolglosen Versuche des Bundesumweltministeriums aufmerksam, die sogenannte "shrinkflation" – Verringerung des Inhalts eines Produkts bei gleichbleibender Verpackung – im Verpackungsgesetz untersagen zu lassen. Die FDP lehnt dies ab.
BGH zu Amazon gegen BKartA: Die Ende April vom Bundesgerichtshof bestätigte Feststellung des Bundeskartellamts, der Onlinehändler Amazon habe eine überragende marktbeherrschende Stellung für den Wettbewerb gem. § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ist Thema eines Gastbeitrags der Rechtsanwälte Sebastian Hack und Manuel Schuster im Recht und Steuern-Teil der FAZ. Die Autoren erklären hierbei auch die Eingriffsbefugnisse der Behörde nach § 19a GWB.
BAG zu Urlaub/Corona: Wer infolge einer coronabedingten Quarantäneanordnung seinen Urlaub zu Hause verbringen muss, hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Der Arbeitgeber schulde keinen über die Freistellung hinausgehenden Urlaubserfolg. Dies entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Es folgte damit dem Europäischen Gerichtshof, der einen vergleichbaren deutschen Fall bereits im vergangenen Dezember so entschieden hatte. LTO (Tanja Podolski) berichtet und stellt fest, dass am BAG die im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehenden Fälle damit zum Abschluss gekommen sein dürften.
OLG Düsseldorf zu Nike vs. Adidas: Mit einem überwiegenden Sieg des US-amerikanischen Sportartikelproduzenten Nike über seinen deutschen Konkurrenten Adidas fand eine markenrechtliche Auseinandersetzung über von Nike an Sporthosen seitliche angebrachte Streifen am Oberlandesgericht Düsseldorf ihren Abschluss. Lediglich eine der fünf von Adidas beanstandeten Hosen dürfe Nike hierzulande weiterhin nicht anbieten, berichten FAZ (Marcus Jung) und SZ (Oliver Klasen). Zwar würden Längsstreifen im Verkehr gemeinhin mit dem fränkischen Fabrikat in Verbindung gebracht, so das Gericht. Dies schließe aber nicht aus, dass jedes seitliche Streifenmuster Markenrechte verletze.
LG München I zu Unfall in der Umkleide: Am Landgericht München I blieb eine Klägerin mit einer Schmerzensgeldforderung von 5.000 Euro erfolglos. Die Klägerin hatte sich bei einer Anprobe an einem Preisschild dermaßen stark verletzt, dass eine Hornhauttransplantation erforderlich wurde. Das Gericht erkannte keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsbetreibers, da nach allgemeiner Lebenserfahrung bereits vor der Anprobe mit einem Blick auf das Preisschild zu rechnen sei. LTO und FAZ (Katja Gelinsky) berichten.
LG Zwickau zu Schlecker-Insolvenz: Mehrere Familienmitglieder der Unternehmerfamilie Schlecker, unter ihnen Firmengründer Anton Schlecker, sowie der Geschäftsführer eines mit der Familie verbandelten insolventen Personaldienstleisters müssen nach Urteil des Landgerichts Zwickau 1,35 Millionen Euro zahlen. Der Betrag fließe an den Insolvenzverwalter des Dienstleisters. Dieser hatte der Familie nur kurz vor deren Insolvenz ein Darlehen gewährt. Der Rechtsstreit dauert bereits sieben Jahre. FAZ (Marcus Jung) berichtet.
LG Nürnberg-Fürth zu Reichsbürger: In der Reihe "Akteneinsicht" erinnert die SZ (Hans Holzhaider) an die 2017 erfolgte Verurteilung des Reichsbürgers Wolfgang P. wegen Mordes an einem Polizisten. Dem Fall folgten andere, in denen Menschen mit irregeleiteten Vorstellungen über Recht und Realität auf Amtspersonen schossen.
StA München – Doping: Die Staatsanwaltschaft München hat den Erlass von Strafbefehlen gegen den seit knapp zwei Jahren dopingbedingt gesperrten Eishockeyprofi Yannic Seidenberg und dessen Arzt beantragt. Dies sei ungewöhnlich, schreibt die SZ (Johannes Aumüller), da strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Ende 2015 in Kraft getretene Anti-Doping-Gesetz in der Regel wegen Nachweisschwierigkeiten bezüglich des Vorsatzes eingestellt würden.
Recht in der Welt
USA – Trump/Stormy Daniels: Im New Yorker Verfahren gegen Donald Trump bereiteten mehrstündige Plädoyers von Verteidigung und Anklage das nun bevorstehende Urteil vor. Während die zuerst plädierende Verteidigung die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Michael Cohen infrage stellte und die Geschworenen aufrief, sich nicht von politischen Einstellungen leiten zu lassen, bestand die Anklage darauf, den Verstoß gegen Wahlkampfbestimmungen bewiesen zu haben. SZ (Boris Herrmann/Christian Zaschke) und bild.de (Herbert Bauernebel) berichten.
Nach der von Marc Pitzke (spiegel.de) im Leitartikel vertretenen Ansicht sei das Urteil für die anstehende Präsidentschaftswahl "egal". "In den Echokammern beider Seiten" der US-amerikanischen Politik werde das "historische Spektakel" mit seinen haarsträubenden Details "verpuffen."
IGH – Gaza-Krieg/Rafah-Offensive: Über die am vergangenen Freitag gegen die israelische Militäroffensive in Rafah ergangene Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs schreibt die Zeit (Andrea Böhm), dass die völkerrechtliche Isolierung Israels weiter voranschreite. Auch das Verhalten der Bundesregierung gerate zunehmend unter juristischen Druck. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandle demnächst eine Klage des European Center for Constitutional and Human Rights, in der die Aufhebung von Exportgenehmigungen für Kriegsgerät gefordert werde.
IStGH – Krieg in Gaza: In einem Gastbeitrag für den Staat und Recht-Teil der FAZ legt Rechtsprofessor Matthias Friehe dar, dass es keine völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands gebe, einem etwaigen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu Folge zu leisten. Aufgrund seines Amtes genieße Netanjahu diplomatische Immunität, diese werde auch nicht durch das Römische Statut infrage gestellt.
Reinhard Müller (FAZ) warnt im Leitartikel davor, Unrecht oder Terror zu belohnen. Dass "das grausame, genozidale Massenmorden vom 7. Oktober" mittlerweile "gerade unter den Bildungseliten der westlichen Welt" Unterstützung zu finden scheint und nun bereits drei europäische Länder die staatliche Anerkennung Palästinas vollzogen haben, erwecke den Eindruck, dass Terror wirkt.
EGMR/Polen – Vorratsdatenspeicherung: Die polnische Vorratsdatenspeicherung von Metadaten der Telekommunikation, die durch ein 2016 verabschiedetes Anti-Terror-Gesetz eingeführt wurde, verletzt das Recht auf Privatsphäre nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies entschied nach Bericht von netzpolitik.org (Tomas Rudl) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Insbesondere sei beanstandet worden, dass das Gesetz keine ausreichenden Sicherungsmechanismen vorsieht.
Spanien – Super League: Das Madrider Handelsgericht hat geurteilt, dass die von FIFA und UEFA angedrohten Sanktionen gegen Super-League-interessierte Vereine einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen und den freien Wettbewerb verhindern. Das Urteil, das eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom Dezember 2023 umsetzt, beinhaltet keine Genehmigung eines konkreten Projektes. Ob die Entscheidung der Super League zum Durchbruch verhilft, sei fraglich, so LTO. In ersten Stellungnahmen werteten alle Verfahrensbeteiligten die Entscheidung als Erfolg.
USA – Harvey Weinstein: Am heutigen Mittwoch wird ein New Yorker Berufungsgericht über den weiteren Fortgang in der Strafsache gegen Harvey Weinstein beraten. Die Anklagebehörde sei weiterhin bereit, ihren Fall erneut zu präsentieren, so die SZ (Christian Zaschke). Weinsteins Verteidigung dürfe darauf abzielen, den Filmproduzenten gegen Kautionszahlung in Freiheit setzen zu lassen.
Sonstiges
RA Kurt Groenewold: Mit der Zeit (Eva Sudholt) spricht der mittlerweile 87-jährige Anwalt Kurt Groenewold über das Wesen politischer Prozesse, seine Verteidigertätigkeit in RAF-Verfahren, das gegen ihn in diesem Zusammenhang verhängte, mehrjährige Berufsverbot und ehemalige Weggefährten.
Grundrechte-Report: Nun befasst sich auch der SWR-RadioReportRecht (Gigi Deppe) mit dem in der vergangenen Woche vom früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum vorgestellten Grundrechte-Report und beschreibt dessen Schwerpunkte.
BRAK-Jahresstatistik: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Mitgliederstatistik für das vergangene Jahr veröffentlicht. Nach einem sich fortsetzenden Trend steigen die Mitgliederzahlen der Landeskammern weiterhin leicht an, die Einzelzulassungen gehen dagegen leicht zurück. LTO berichtet und führt den widersprüchlichen Trend vor allem auf den Anstieg der Zulassung von Syndikusanwält:innen zurück.
AfD-Verbot: Nach der vom wissenschaftlichen Mitarbeiter Berkan Kaya im Verfassungsblog vertretenen Ansicht bieten die vor zwei Wochen verkündeten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall Anlass, ein Verbotsverfahren in Angriff zu nehmen. Als "im Kern antirassistisch" sei ein Verbot zumindest politisch geboten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem zweiten NPD-Urteil aus dem Jahr 2017 den Menschenwürdebezug in das Zentrum der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gestellt und damit "die Verfassungsfeindlichkeit jeglicher rassistischer und antisemitischer Handlungen" klar herausgearbeitet.
Anwaltliches Netzwerken: Die anwaltliche Mandatsakquise gelingt nicht selten über kollegiale Empfehlungen. Tipps und Ratschläge für den Aufbau und die Pflege eines entsprechenden Netzwerks bietet Rechtsanwältin Anja Schäfer auf LTO-Karriere.
Kanzleigründung: Vor einem Jahr entschieden sich die Gründungspartner einer Münchner Großkanzlei für eine Trennung. Drei der Betroffenen gründeten daraufhin zu Beginn des Jahres eine neue Kanzlei. Im Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) sprechen die Anwälte Ludger Schult und Anselm Lenhard über ihre Beweggründe und erklären, worauf bei Neugründungen geachtet werden sollte.
KI-Washing: Die US-amerikanische Börsenaufsicht hat Strafzahlungen gegen zwei Anlageberatungsfirmen wegen der wahrheitswidrigen Behauptung des Einsatzes von KI-Systemen verhängt. Im Interview mit der Welt (Andreas Macho) spricht Rechtsanwalt Constantin Rehaag über die bevorstehende Befassung auch deutscher Gerichte mit ähnlichen Problemen. Dabei gehe es aber eher um die umgekehrte Behauptung von Unternehmen, keine KI einzusetzen, obwohl dies doch geschieht.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2024: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54648 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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