Das BVerfG beendete die Verhandlung über das neue Bundestags-Wahlrecht. Heute verhandelt das BVerfG über die Polizeikosten bei Risikofußballspielen. CDU-MdB Thomas Heilmann hat neuen Eilantrag gegen eine BT-Abstimmung eingereicht.
Thema des Tages
BVerfG – Bundestags-Wahlrecht: Am Bundesverfassungsgericht wurde die Verhandlung über das reformierte Bundestags-Wahlrecht fortgesetzt. Hierbei ging es nun um die Frage, ob die neu geforderte Zweitstimmendeckung für Wahlkreismandate sowie der Wegfall der Grundmandateregelung einen Eingriff in Wahlrechte darstellen und ob dieser ggf. gerechtfertigt werden kann. So stellte die klagende CSU in Frage, ob das zahlenmäßige Anwachsen des Parlaments dessen Arbeitsfähigkeit tatsächlich behindere. Die vom Gericht gehörten politikwissenschaftlichen Sachverständigen gaben zu verstehen, dass die Direktwahl für Wählende untergeordnete Bedeutung habe. Zum Ende des Verhandlungstages geriet schließlich die 5-Prozent-Sperrklausel in den Blick. Einen Verkündungstermin habe das Gericht nicht mitgeteilt, angesichts der Ende Juni beginnenden Aufstellung von Wahlkreiskandidat:innen werde jedoch mit einer Entscheidung noch vor Beginn der gerichtlichen Sommerpause gerechnet. Berichte bringen SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), zeit.de (Heinrich Wefing/Eca Ricarda Lautsch) und tagessschau.de (Gigi Deppe). Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Yannik Breuer und Jannik Klein werfen im Verfassungsblog einen vertieften Blick auf die am ersten Verhandlungstag am Dienstag behandelten verfassungsrechtlichen Probleme.
In seinem Kommentar führt Wolfgang Janisch (SZ) aus, dass sich die Wehklagen von CSU und Linken nur schwer "in ein verfassungsrechtliches Argument übersetzen" ließen. Dass gerade diese Parteien unter der gefundenen Lösung leiden könnten, könne schließlich auch als Ausdruck der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit eingeordnet werden. Umso bemerkenswerter sei es, dass die vom Verein "Mehr Demokratie" in Gang gesetzte Klage gegen die Fünf-Prozent-Klausel, - ebenso alt wie die Bundesrepublik - letztlich Erfolg haben könnte und dies auch sollte. Zwar dürfte bei zB einer Drei-Prozent-Klausel der Einzug zusätzlicher Parteien in den Bundestag zu "Komplikationen" führen. Dies würde aber aufgewogen durch "frischen Wind" und neue Koalitionsoptionen.
Rechtspolitik
Lieferketten und Menschenrechte: Das EU-Parlament hat sich mehrheitlich für die Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Dilligence Directive) ausgesprochen. Das umstrittene Vorhaben unterwirft Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro besonderen Sorgfaltspflichten in den Bereichen Nachhaltigkeit und Menschenrechte. Deren Einhaltung müsse sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Zulieferern, Abnehmern und sonstigen Vertragspartnern sichergestellt werden. Unter anderem solle ausgeschlossen werden, dass innerhalb der EU Produkte aus Kinderarbeit verkauft werden. Unter anderem berichten FAZ (Hendrik Kafsack) und LTO. Das Hbl (Olga Scheer/Julian Olk) bringt eine Übersicht in Frage-und-Antwort-Form.
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Die geplante Reform des politischen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften sowie die Reaktionen auf den hierzu vorgelegten Vorschlag von Justizminister Marco Buschmann (FDP) beschäftigt nun auch beck-aktuell (Michael Dollmann). Wenngleich den "Kritikern des Weisungsrechts" die Vorschläge nicht weit genug gingen, sei das selten genug eingesetzte Instrument durchaus sinnvoll, wie der Umgang mit den erst auf Eingreifen des Ministeriums eingestellten Ermittlungen gegen eine Aktionskunstgruppe belege, die vor dem Wohnhaus Björn Höckes ein Holocaust-Denkmal aufgestellt hatte.
Justiz
BVerfG – Polizeikosten bei Hochrisikospielen: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am heutigen Donnerstag über die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga, die sich gegen ihre finanzielle Inanspruchnahme bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga zur Wehr setzt. Der maßgebliche bremische Gebührentatbestand war im März 2019 vom Bundesverwaltungsgericht ebenso für rechtens erkannt worden wie die Inanspruchnahme des Ligaverbands. Dessen mit der Verfassungsbeschwerde vorgetragenen Argumente stellt beck-aktuell (Maximilian Amos) vertieft vor und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass die zu entscheidende Frage Grundfesten der Gerechtigkeit berühre. Es stritten "der große, mächtige Profifußball" mit seinen Milliardenumsätzen und "die Allgemeinheit, die am Ende für die Kosten des teuren Spaßes zahlen soll."
BVerfG – Klimaschutzgesetz/Parlamentsrecht: Mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht will der Abgeordnete Thomas Heilmann (CDU) die für den morgigen Freitag geplante Bundestagsabstimmung über die Reform des Klimaschutzgesetzes aufschieben lassen. Die erst am 19. April im endgültigen Änderungsantrag deutlich gewordenen Änderungen bedürften längerer Prüfung der Abgeordneten, so Heilmann, der im Sommer 2023 mit einem ähnlichen Eil-Antrag bezüglich des Heizungsgesetzes erfolgreich war. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), SZ (Henrike Roßbach), taz (Christian Rath), LTO und beck-aktuell.
EuG zu Sea-Watch/Frontex: Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch den von ihr begehrten Zugang zu Fotografien und Videos, die bei einer Luftoperation von Frontex im Juli 2021 angefertigt wurden, zu Unrecht verweigert. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union nach Bericht von beck-aktuell. Frontex hatte unter anderem Sicherheitsbedenken angemeldet, die vom EuG nun weitgehend zurückgewiesen wurden.
BGH zu nicht geringer Cannabis-Menge: Die am Montag veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "nicht geringen Menge" von Cannabis kritisiert Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler auf LTO. Obgleich das neue Konsumcannabisgesetz ausdrücklich auf eine gesetzliche Festlegung verzichtet hat, könne der Gesetzesbegründung ein eindeutig formulierter Wille entnommen werden. Diesen habe der BGH "mit Ansage" missachtet und hierdurch verfassungswidrig selbst die Voraussetzungen einer Bestrafung festgelegt. Immerhin dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis ein anderer BGH-Senat korrigierend eingreife.
BGH zu Amazon gegen BKartA: Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb" der Plattform Amazon berichtet nun auch LTO. Der Beschluss dürfte der Behörde Rückenwind für vergleichbare Auseinandersetzungen mit Apple oder Meta verschaffen.
BGH zu Sektenmord: Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für eine Mutter aufgehoben, die wegen Mordes an ihrem 4-jährigen Sohn im Jahr 1988 angeklagt worden war. Das Landgericht Hanau hatte es als nicht erwiesen angesehen, dass die Mutter den Sack verschnürte, in den sie ihr Kind steckte und in dem es später durch eine Sektenführerin getötet wurde. Der BGH sah Fehler in der Beweiswürdigung, weil die Ergebnisse einer Telefonüberwachung nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Der BGH hat den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt/M. verwiesen. Die Sektenführerin war separat verurteilt worden. spiegel.de berichtet.
BVerwG zu Aufenthaltsverbot für Fußballfan: Das im April 2019 gegen einen hochrangigen Dortmunder Fußballfan im Zusammenhang eines Derbys beim Erzrivalen Schalke 04 verfügte Aufenthalts- und Betretungsverbot für die Dortmunder Innenstadt erfährt keine gerichtliche Klärung. Wie schon die Vorinstanzen wies nun auch das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Anordnung erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage des BVB-Ultras ab. Zur Unzulässigkeit führten sowohl mangelnde Wiederholungsgefahr – nachdem der Kläger dargelegt hatte, nicht mehr gewaltbereit zu sein, hatte die Dortmunder Polizei ihrerseits erklärt, kein vergleichbares Verbot mehr zu erlassen -, fehlendes Rehabilitationsinteresse als auch das vom Gericht verneinte schwere Gewicht eines Grundrechtseingriffs. Über das "überaus examensrelevante" Urteil berichtet LTO (Max Kolter).
BAG zu Profisportler: In einem von beck-aktuell berichteten Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Ende Februar ist klargestellt worden, dass die für Bühnenkünstler entwickelten Grundsätze eines pauschalierten Schadensersatzes für Profisportler nicht gelten. Der klagende Eishockeyspieler hatte einen solchen verlangt, weil er wegen einer von seinem Arbeitgeber verhängten Suspendierung und dem hierdurch bedingten Trainingsausfall in seinem beruflichen Fortkommen gehindert worden sei. Mannschaftsangehörige Profis hätten jedoch keinen vertraglichen Anspruch, bei öffentlichen Auftritten berücksichtigt zu werden.
OLG Celle zu Motorrad-Schutzkleidung: Zumindest im Jahr 2021 hat nach Feststellungen des Oberlandesgerichts Celle kein allgemeines Bewusstsein dahingehend bestanden, beim Fahren von Motorrädern neben dem Helm auch weitere Schutzkleidung zu tragen. Das Fehlen solcher Kleidung führe daher nicht zu einem anspruchsverkürzenden Mitverschulden eines bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzen Fahrers. Das Urteil von Mitte März widerspricht älteren OLG-Entscheidungen. beck-aktuell berichtet.
LG München I zu Silvestermord 1978: Trotz einer "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" der Tatbegehung hat das Landgericht München I einen inzwischen 70-jährigen Briten vom Vorwurf freigesprochen, den sogenannten Silvestermord 1978 begangen zu haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass neben dem Angeklagten, der im Prozess schwieg, noch ein weiterer Mann in der Wohnung des Geschädigten gewesen sei. Zudem blieb auch der Tatablauf im Dunklen, bei einem somit denkbaren Totschlag wäre aber inzwischen Verjährung eingetreten. Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet.
In einem Kommentar macht Detlef Esslinger (SZ) geltend, dass auch Bezeichnungen wie "mutmaßlicher" Mörder stigmatisieren können. Beim nun beendeten Prozess hätten "viele Indizien" gegen den Angeklagten gesprochen, dessen Schweigen durfte das Gericht aber nicht gegen ihn verwerten.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafverfahren gegen Markus Braun und andere Wirecard-Manager wurde am Landgericht München I die Zeugenvernehmung von Rainer Wexeler fortgesetzt. In der bisher "schärfsten Ermahnung an einen Zeugen" habe das Gericht die widersprüchlichen Aussagen des vormaligen Leiters der hauseigenen Bank kritisiert, so die SZ (Stephan Radomsky).
LG Bonn – Cum-Ex: Am Landgericht Bonn steht die nächste Verurteilung eines cum-ex-verstrickten Bankiers bevor. Yasin Qureshi, früherer Vorstand der Varengold-Bank, gab sich gegenüber dem Vorwurf schwerer Steuerhinterziehung geständig, seine Verteidigung plädierte nun für eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren, schreibt das Hbl (Volker Votsmeier). Das Urteil wird am 30. April verkündet.
LG Arnsberg – Veltins-Erbe: Im Erbstreit in der Brauereifamilie Veltins hat das Landgericht Arnsberg den Streitwert der von Carl-Clemens Veltins erhobenen Klage auf 30 Millionen Euro festgelegt. Der Kläger, nach dem Bericht der FAZ (Tillman Neuscheler) das "schwarze Schaf" der Familie, fordert von seinen Schwestern Frauke und Susanne Veltins, letztere ist Alleininhaberin der gleichnamigen Brauerei, seinen Pflichtteil am Familienerbe.
AG Waren/M. zu Christian Drosten: Vor einer Woche sprach das Amtsgericht Waren (Müritz) eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen ein Paar aus, das den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz bepöbelt hatte. Die Zeit (Fritz Zimmermann) rekapituliert Fall und Verfahren und legt nahe, dass das Gericht bei seiner Prüfung eines möglichen Tatsachengehalts der im Raum stehenden Äußerungen zu viel Nachsicht geübt hat. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
GBA – China-Spionage durch AfD-Mitarbeiter: Gegen den wegen Spionageverdacht festgenommenen Mitarbeiter des Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) hat der Bundesgerichtshof einen Hafbefehl in Vollzug gesetzt. Dies berichtet LTO.
OStAin Anne Brorhilker: Auch die Zeit (Marc Widmann) schreibt nun über die Kündigung der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker. Ihr Schritt habe bewiesen, dass ihr in Auftritten vor Gerichten oder Untersuchungsausschüssen geprägtes Bild der Unerschütterlichkeit "falsch war."
Recht in der Welt
IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: beck-aktuell (Monika Spiekermann) befragt Rechtsprofessor Thomas Kleinlein zu den rechtlichen Grundlagen des am Internationalen Gerichtshof anhängigen Eilverfahren gegen Deutschland wegen angeblicher Beihilfe zu einem von Israel im Gaza-Streifen verübten Völkermord. Die Welt (Matthew Karnitschnig) berichtet über Recherchen in Geheimdienstkreisen, aus denen sich ergeben soll, dass Nicaragua durch Russland zu dem Verfahren ermutigt worden sei. Die hierzu vorgetragenen "fadenscheinigen juristischen Argumente" sollen nach dieser Lesart dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit des Gerichts zu untergraben.
EGMR/Rumänien – Retraumatisierung Holocaust-Überlebender: Rumänien muss zwei Holocaust-Überlebende wegen deren Retraumatisierung entschädigen. Grundlage des nun vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschiedenen Falls waren weitgehend unbeachtete posthume Freisprüche von Beteiligten am Pogrom von Iasi im Jahr 1941. Die Existenz und das Bekanntwerden dieser Entscheidung sei nach Einschätzung des EGMR als Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Diskriminierungsverbots einzuordnen, so beck-aktuell.
USA – Trump/Stormy Daniels: Die Zeit (Kerstin Kohlenberg) beschreibt den New Yorker Strafprozess gegen Donald Trump als "Al-Capone-Fall". So wie der legendäre Mafiaboss wegen Steuerhinterziehung hinter Gitter gebracht wurde, sei das Verfahren über Dokumentenfälschungen zum Zwecke der Verschleierung von Schweigegeldzahlungen die womöglich letzte Chance, dem aussichtsreichen Präsidentschaftskandidaten "mit den Mitteln des Rechtsstaates beizukommen." Im Gericht trat David Pecker als Zeuge auf, der sich als früherer Verleger einer Klatschpostille während des 2016er-Wahlkampfes als enger Vertrauter Trumps tätig war und in dieser Funktion dafür gesorgt haben will, mögliche Affären aus dem Weg zu räumen. Seine Aussage wird fortgesetzt, schreibt spiegel.de (Marc Pitzke).
USA – TikTok: Wie erwartet, hat US-Präsident Joe Biden ein vom Parlament bereits verabschiedetes Gesetz unterschrieben, das die chinesische TikTok-Betreiberfirma Bytedance verpflichtet, das US-Geschäft der App binnen neun Monaten zu verkaufen, wenn sie nicht verboten werden will. Die Berichte von netzpolitk.org (Chris Köver/Daniel Leisegang) und Hbl (Olga Scheer u.a.) räumen Bytedance gute Chancen ein, die Maßnahme gerichtlich zu Fall bringen zu können.
Sonstiges
Strafverteidigung: Die Referendarin Lena Forberger stellt auf LTO-Karriere Aufgabengebiet und Anforderungsprofil für den "Beruf des Strafverteidigers" vor. Der durch die Verteidigung zu gewährleistende Schutz von Rechten von Beschuldigten lasse nur wenig Raum für Gewissenskonflikte.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 25. April 2024: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54414 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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