Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2024: Lob und Kritik für Karim Khan / Pro­zess­be­ginn gegen Reuß-Gruppe / See­ge­richtshof zum Kli­ma­schutz

22.05.2024

Ist es angemessen, zugleich Haftbefehle gegen Hamas-Führer und Politiker eines Rechtsstaats zu beantragen? Prozessauftakt gegen die Reuß-Gruppe in Frankfurt. Seegerichtshof hält Meereserwärmung für Verschmutzung und fordert Gegenmaßnahmen.

Thema des Tages

IStGH – Krieg in Gaza: Rechtsprofessorin Stefanie Bock ordnet auf dem Verfassungsblog die Haftbefehlsanträge von Chefankläger Karim Khan am Internationalen Strafgerichtshof gegen drei Hamas-Führer sowie den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant rechtlich ein. Wegen der "Situation in Palästina" – so die von Khan gewählte Formulierung – bestünden keine ernsthaften Zuständigkeitsbedenken, auch wenn die Staatlichkeit Palästinas in Frage stehe und Israel das Statut des IStGH nicht ratifiziert hat. Die Bekanntgabe der Anträge dürfte jüngsten Angriffen auf "Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit" des Gerichts geschuldet sein, im Falle Wladimir Putins war die Öffentlichkeit erst informiert worden, als der Haftbefehl tatsächlich erlassen wurde. Die gegen beide Konfliktseiten gerichteten Anträge seien nicht als Gleichsetzung zu verstehen, dienten vielmehr dem Beweis der universellen Geltung des Völkerstrafrechts. Die Welt (Clemens Wergin) und bild.de (Björn Stritzel) bringen eine Übersicht zu "Merkwürdigkeiten" der gegen Netanjahu und Gallant gestellten Anträge. Die Anträge gegen die Hamas-Führer seien erstaunlich spät gestellt worden, Khan habe Kooperationsangebote der israelischen Seite ignoriert, mit Bekanntgabe der Haftanträge geraten die Richter der Vorverfahrenskammer unter Druck. In einem Interview mit spiegel.de (Anna Reimann) weist Rechtsprofessor Kai Ambos deutsche Kritik an den Haftanträgen zurück. Es spreche einiges dafür, dass nun ein Haftbefehl gegen den Netanjahu erlassen wird. In diesem Fall hätte Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und müsste Netanjahu verhaften, diese Verpflichtung stehe unter keinem Vorbehalt einer Staatsräson.

Überblicke zum weiteren Verfahrensfortgang bringen zeit.de und FAZ (Alexander Haneke). Berichte über den Umgang der Bundesregierung mit der Situation bringen FAZ (Marlene Grunert u.a.) und Welt (Tim Daldrup). Das Hbl (Pierre Heumann) schreibt über israelische Einschränkungen in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, sollten die Haftbefehle gegen Regierungsmitglieder erlassen werden. Weitere Reaktionen fasst LTO zusammen, SZ (Peter Münch) und taz (Lisa Schneider) konzentrieren sich auf die Reaktionen in Israel. In einem Porträt beschreibt die taz (Daniel Bax) Chefankläger Khan als "gewissenhaften Anwalt mit viel Expertise auf dem Gebiet der Menschenrechte und des internationalen Strafrechts." Mit dem jetzigen Schritt habe er bewiesen, dass er die Arbeit des Gerichts keineswegs auf Afrika beschränken wolle. spiegel.de und SZ (Michael Neudecker/Dunja Ramadan) stellen Amal Clooney vor, die als Mitglied eines Expertengremiums Khan bei den Anträgen beraten hat.

Thomas Siegmund (Hbl) bezeichnet es als "abwegig", Netanjahu und die betroffenen Hamas-Führer "auf eine Stufe" zu stellen. Eben dies habe die zeitgleiche Antragstellung bewirkt und damit auch den IStGH beschädigt. Nach Nikolas Busse (FAZ) habe Khan den israelischen Rechtsstaat übergangen. Da er "nicht ausreichend beurteilen kann", was in Gaza geschehe, müsse sein Vorgehen "politisch motiviert sein". Als politisch "töricht" bezeichnet Stefan Kornelius (SZ) den Schritt der gleichzeitigen Antragstellung. Nur mit "rechtspositivistischen Scheuklappen" sei es möglich auszublenden, dass hiermit einer "befriedenden Idee für diesen Konflikt" eine weitere Chance genommen wurde. Mathieu von Rohr (spiegel.de) fordert dagegen, das Gericht seine Arbeit machen zu lassen. Die Kriegsparteien seien mitnichten gleichgesetzt worden, ihnen würden auch durchaus unterschiedliche Taten vorgeworfen. "Entweder man glaubt an das Völkerrecht, Menschenrechte und die internationale Gerichtsbarkeit", in diesem Fall sei der Schritt folgerichtig, "oder man glaubt eben nicht daran."

Rechtspolitik

Künstliche Intelligenz: Der Rat der EU hat der Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (ai act) zugestimmt. Die taz (Svenja Bergt) stellt das Regelungskonzept vor.

Svenja Bergt (taz) begrüßt in einem separaten Leitartikel das Vorhaben. Es sei ein Fehler, sich wegen "Angstbildern" nicht mit KI auseinandersetzen. Besonders wegen dieser Ängste seien Regeln notwendig, damit auch die nützlichen Begleiterscheinungen effizienter genutzt werden können.

Nachhaltigkeit: Wirtschaftsverbände kritisierten den Referentenentwurf des Justizministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Die vom Ministerium auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzten Kosten dürften drei Mal so hoch sein. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet. Die EU-Richtlinie muss bis Juli in deutsches Recht umgesetzt sein.

Scheinvaterschaft: Über den Gesetzentwurf zur Verhinderung sogenannter Scheinvaterschaften spricht die Welt (Marcel Leubecher) mit dem früheren Richter des Bundesverwaltungsgerichts Harald Dörig. Er sieht den Entwurf als Fortschritt, weil nun die Ausländerbehörden in die Entscheidung eingebunden werden und Fehler nachträglich korrigierbar sein sollen. Dörig kritisiert, dass die Kriterien für die Ablehnung einer Vaterschaftsanerkennung nicht streng genug sind. Der Staat müsse mehr Verantwortungsübernahme, etwa durch Unterhaltszahlungen, verlangen.

Digitalzwang: Der Verein Digitalcourage startet eine Unterschriftensammlung, die die Aufnahme eines "Rechts auf Leben ohne Digitalzwang" zum Ziel hat. Die Vereinbarung von Arztterminen oder die Ausgabe von Bahncards müsse alternativ immer auch analog möglich sein, da anderenfalls bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Zugang ausgeschlossen seien. Über das Vorhaben berichtet die taz (Leonie Vogelsang).

Klimaschutz: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ beschreibt Rechtsprofessor Wolfgang Durner, wie klimaschutzrechtliche "Maßnahmenplanung" der EU in immer stärkerem Maße Kommunen beansprucht. Die Bundesregierung reiche in Brüssel erdachte Zielvorgaben "vielfach an ihre Kommunen" weiter, obgleich diese mit "kostspieligen Verwaltungsaufgaben" verbunden sind und die Kommunen angesichts fehlender ordnungsrechtlicher Kompetenzen hiermit häufig überfordert seien. 

Hausdurchsuchungen: Jurastudent Laurens Joachims bezweifelt im FAZ-Einspruch, dass Strafverfolgungsbehörden den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung immer gerecht werden. Der Autor nennt Beispiele der jüngeren Vergangenheit, bei denen erst das Bundesverfassungsgericht eine solche Missachtung der Vorgaben feststellte und fordert daher eine Ergänzung der Strafprozessordnung, um die Voraussetzungen zu verdeutlichen.

Justiz

OLG Frankfurt/M. - Umsturzpläne/Reuß: Zur Eröffnung des Strafprozesses gegen die Gruppe um Prinz Reuß lieferten sich die Beteiligten am Oberlandesgericht Frankfurt/M. eine Auseinandersetzung über die Notwendigkeit einer audiovisuellen Aufzeichnung des Verfahrens. Entsprechende Anträge der Verteidigung wies das Gericht schließlich zurück, das Verfahren sei nicht von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Im Anschluss wurde die mehr als 600 Seiten starke Anklageschrift verlesen. Diese zeichnete das Bild von esoterisch angehauchten Verschwörungsgläubigen, die sich aus Ablehnung der bestehenden staatlichen Ordnung heraus um die Schaffung eines Netzwerks bemühten, mit dem ein gewaltsamer Umsturz bewerkstelligt werden sollte. Berichte bringen FAZ (Timo Steppat), SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn), Welt (Frederik Schindler), zeit.de (Martin Steinhagen), LTO (Markus Sehl) und beck-aktuell.

Die FAZ (Finn Hohenschwert) porträtiert Jürgen Bonk, der das Verfahren als Vorsitzender Richter leitet. Bonk habe Erfahrung mit sowohl langen als auch aufsehenerregenden Prozessen, noch am Landgericht Wiesbaden verurteilte er 2019 einen Asylbewerber wegen Mordes und Vergewaltigung eines jungen Mädchens. Frank Thadeusz (spiegel.de) beschreibt im Leitartikel den Werdegang der sogenannten Reichsbürger-Bewegung. Oftmals unter Berufung auf ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil zum deutsch-deutschen Grundlagenvertrag fantasierten Betroffene vom Fortbestand des Deutschen Reiches. Unter dieser Prämisse sammelten sich nicht nur Verwirrte, sondern zunehmend auch gewalttätige Rechtsextreme.

Reinhard Müller (FAZ) schlägt in seinem Kommentar einen Bogen von antisemitischen Ausfällen in deutschen Großstädten über "körperliche Angriffe auf Politiker" hin zum Frankfurter Verfahren. "Nicht nur einigen Migranten" müsse "erst beigebracht werden", dass sich das Gewaltmonopol beim demokratischen Rechtsstaat befinde.

EuGH zu Verlust der Staatsangehörigkeit: Ende April entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen (Wieder-)Annahme der alten Staatsangehörigkeit grundsätzlich rechtens sein kann. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Mimoza Beciri und Rechtsanwalt Marvin Klein analysieren auf dem JuWissBlog die Entscheidung und geben zu bedenken, dass das Ende Juni in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts der entschiedenen Frage die Grundlage entziehe.

LAG Düsseldorf zu Arbeitskleidung: Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, entsprechend der Weisung seines Arbeitgebers während der Arbeit eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. Wie schon die Vorinstanz entschied dies nun auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Der Kammer blieben die Beweggründe des Klägers dabei trotz mehrfacher Nachfragen unbekannt, schreibt LTO (Tanja Podolski). Die Rechtsprechung über Arbeitskleidungsvorschriften sei recht eindeutig, zumal im nun entschiedenen Fall auch lediglich die Sozialsphäre des Arbeitnehmers betroffen gewesen sei.

LG Potsdam – Letzte Generation: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat erstmals gegen Mitglieder der "Letzten Generation" Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben. Den fünf Personen werden u.a. Angriffe auf die Ölraffinerie Schwedt, Störungen des Flugbetriebs am BER sowie der Beschädigung eines hochwertigen Gemäldes von Claude Monet vorgeworfen. LTO erinnert an die kontroverse Einstufung der Gruppe durch die Anklagebehörden.

Detlef Georgia Schulze (taz-blogs) schreibt, dass die Konstruktion einer Teilgruppe Vorbildern bei der Anwendung des Sozialistengesetzes im deutschen Kaiserreich des späten 19. Jahrhunderts folgt.

LG Leipzig zu Gil Ofarim: bild.de (Franziska von Mutius/Stephan Kürthy) hat von einem Beschluss des Landgerichts Leipzig erfahren, durch den dem Sänger Gil Ofarim eine Fristverlängerung für die Begleichung der gegen ihn verhängten Geldauflage gewährt wurde. Ofarim habe nunmehr bis Ende August Zeit, die geforderten 10.000 Euro zu zahlen.

StA München - Cathy Hummels: Die Staatsanwaltschaft München hat keinen Anfangsverdacht, dass sich Influencerin Cathy Hummels bei ihrem "Alles für Deutschland"-Post wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft verwies zur Begründung auf die "umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen". Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorgang aufgrund von Presseberichten von Amts wegen geprüft. bild.de (Karl Keim/Oliver Grothmann) berichtet.

Recht in der Welt

ISGH – Klimaschutz/Inselstaaten: Laut einem Gutachten des in Hamburg sitzenden Internationalen Seegerichtshofs stellt die Meereserwärmung und die Versauerung der Ozeane eine "Verschmutzung" der Meere im Sinne des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 dar. Dies verpflichtet die Unterzeichnerstaaten – unter ihnen Deutschland – zur Ergreifung geeigneter Schutzmaßnahmen. Welche dies sind, ließ das Gericht offen. Gleichwohl könnte das Gutachten die Grundlage weiterer Verfahren bilden, so die Einschätzung von LTO und taz (Christian Rath). Das Gutachten war von neun kleinen Inselstaaten des Pazifik und der Karibik angefordert worden.

Großbritannien – Julian Assange: Daniel Zylbersztajn-Lewandowski (taz) begrüßt in einem Kommentar die Entscheidung des Londoner High Courts, Julian Assange eine weitere Berufungsmöglichkeit gegen seine Auslieferung in die USA einzuräumen. Zwar sei der letztliche Ausgang des Verfahrens nicht abzusehen. "Jeder weitere Tag Assanges hinter Gittern" spiele autoritären Regimes und ihren Versuchen, angebliche westliche Scheinheiligkeit zu brandmarken, in die Hände.

USA – Trump/Stormy Daniels: Das New Yorker Strafverfahren gegen Donald Trump neigt sich seinem Ende zu. Einen von der Verteidigung benannten Zeugen musste das Gericht mehrfach daran erinnern, sich angemessen zu verhalten. Unter anderem forderte der Richter den Zeugen auf, die richterlichen Entscheidungen nicht zu kommentieren. Über den "Eklat" berichtet die FAZ (Sofia Dreisbach).

Sonstiges

75 Jahre Grundgesetz - Stephan Harbarth: Der SWR-RadioReportRecht (Max Bauer/Frank Bräutigam) befragt Stephan Harbarth, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, zu Werden und Wesen der Verfassung sowie den aktuellen Herausforderungen, die sich ihr und der Demokratie im Allgemeinen stellen. Letzteres Thema wird auch in einem Feature von swr.de (Max Bauer) behandelt.

75 Jahre Grundgesetz – Exportmodell: Rechtsprofessor Herbert Küpper beschreibt auf LTO die ungarischen Erfahrungen mit dem Grundgesetz, das als Vorbild sowohl der postsozialistischen ungarischen Verfassung von 1989/90 wie auch deren Nachfolgerin von 2011 gilt. Auch das aktuelle "Grundgesetz" mit seiner allgegenwärtigen Bezugnahme auf die "Ethnonation" enthalte zahlreiche Elemente des deutschen Verfassungsrechts. Der Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht nennt diesbezüglich das Verfassungsgericht oder den staatsorganisationsrechtlichen Teil. Die Entwicklung Ungarns belege, dass Instrumente wie die Verfassungsbeschwerde "für sich genommen neutral sind" und systembedingt unterschiedliche Funktionen entfalten könnten.

75 Jahre Grundgesetz – Verfassungskultur: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ hebt Rechtsprofessor Florian Meinel die – vor allem im Vergleich zur USA bemerkenswerte – Unumstrittenheit der Verfassungsgeschichte hervor. Deren untergeordnete Bedeutung stehe im Gegensatz zur "Ablösung vom historischen Verfassungsgesetz durch Verfassungsinterpretation". Spätestens in seinem Apotheken-Urteil habe das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeitsprüfung als "außerordentlich flexibles System von Rechten" etabliert und sich damit auch – bis hin zur Anerkennung neuer Grundrechte – weitgehend vom Verfassungstext gelöst. Dies stehe im eigentümlichen Gegensatz zum Staatsorganisationsrecht, dem "technischen" Teil der Verfassung.

75 Jahre Grundgesetz – Bestandsaufnahme: Jens Münchrath (Hbl) unternimmt im Leitartikel eine kritische Bestandsaufnahme des Grundgesetzes. Dies habe "Vorsorge getroffen" gegen diktatorische Anwandlungen, die angesichts der AfD und Entwicklungen in anderen Ländern keinesfalls illusorisch seien. Die in der Verfassung vorgegebene Regierungsform sei "manchmal anstrengend", bisweilen auch "komplex, manchmal unerträglich langsam" und doch in Entsprechung "unserer ethischer Überzeugungen." Thomas Schmid (Welt) meint im Leitartikel, dass auch das GG "keine der Zeitlichkeit enthobene Institution" sei, die allen Anfechtungen zum Trotz anstrengungslos strahle. Deshalb sei es erforderlich, "Schwachstellen" zu identifizieren und zu beseitigen.

RA Christian Schertz: Auch Thomas Fischer hat sich für LTO die ARD-Dokumentation "Der Staranwalt. Christian Schertz und die Medien" angesehen und bedauert, dass die Eingangsfrage der Autorin nach dem Wesen des Porträtierten in 59 Minuten Sendezeit keine Antwort findet. Stattdessen gebe es eine "Dauerwerbesendung", in der Schertz einen "seltsam indifferenten Selbstbewertungs-Mix" sowie "grob einseitige Nacherzählungen" einiger prominenter Mandate anbiete.

Flugabwehr in der Ukraine: beck-aktuell (Michael Dollmann) interviewt den Rechtsanwalt und Völkerrechtsexperten Christian Richter zum Vorschlag des Einsatzes von NATO-Flugabwehrsystemen in der Ukraine. Als Unterstützungshandlung der angegriffenen Kriegspartei würden solche von europäischen Staaten gesteuerte Einsätze im Sinne des "ius ad bellum" diese wohl nicht selbst zur Konfliktpartei machen, im Sinne des "ius in bello" dagegen wohl schon, auch wenn dies durch den russischen Angriff gerechtfertigt sei.

Whistleblowing: Ein US-amerikanischer Dienstleister für digitale Hinweisgeber- und Compliance-Systeme hat eine Analyse eingegangener Meldungen im vergangenen Jahr vorgenommen. So zeige ein Anstieg von Meldungen im EU-Raum die Wirksamkeit der seit Dezember 2020 geltenden Richtlinie, der leichte Rückgang hingegen in Deutschland die verspätete nationale Umsetzung. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Klimaschutz und Unternehmen: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ macht Rechtsanwältin Meike von Levetzow darauf aufmerksam, dass die US-amerikanische rechtswissenschaftliche Community über eine strafrechtliche Verantwortung emissionsstarker Unternehmen für Klimaschäden diskutiert. Auch wenn strafrechtliche Haftung von Unternehmen hierzulande noch kein Thema sei, bildeten Nachhaltigkeitsvorgaben auch jetzt schon enge Verhaltensmaßgaben.

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2024: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54586 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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