Aktivist Semsrott will § 353d Nr. 3 StGB zum BVerfG bringen, die StA klagte ihn nun an. OLG hob Freispruch eines Klimaklebers auf und erläuterte die Prüfung von Nötigung. VG verbot die Projektion von Bildern auf die russische Botschaft.
Thema des Tages
LG Berlin I - § 353d StGB/Arne Semsrott: LTO (Markus Sehl) liegt die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott wegen Verletzung von § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch vor. Die wegen der besonderen Bedeutung beim Landgericht Berlin I erhobene Anklage befasst sich mit der im vergangenen August erfolgten Veröffentlichung dreier Gerichtsbeschlüsse des Amtsgerichts München über Ermittlungsmaßnahmen gegen die Letzte Generation. Mit der Veröffentlichung auf der Webseite von FragDenStaat wollte Semsrott eine verfassungsrechtliche Klärung der Strafnorm in Gang setzen, die die vorzeitige Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren unter Strafe stellt. Der jetzt erhobenen Anklage beigefügt ist ein 13-seitiger Vermerk, der verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Norm ausführlich diskutiert, im Ergebnis aber verwirft. Rechtliche Unterstützung erfährt Semsrott von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Deren Argumentation für eine Abschaffung der Norm oder wenigstens ein gesetzliches Privileg "zugunsten der Pressefreiheit" stellt netzpolitik.org (Markus Reuter) vor.
Rechtspolitik
Cannabis: Im Gespräch mit LTO (Hasso Suliak) erläutert der Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler (SPD) seinen Widerstand gegen die für Freitag geplante Verabschiedung des Cannabisgesetzes im Bundestag. Vorzugswürdig wären staatlich kontrollierte und wissenschaftliche Modellprojekte, deren Erkenntnisse dann den weiteren Fortgang der Gesetzgebung bestimmen könnten.
Digitale Verwaltung: Ebenfalls am Freitag wird der Bundestag das Onlinezugangsgesetz 2.0 beschließen. Nachdem die Wirkungen des Onlinezugangsgesetzes von 2017 weitgehend verpufften, soll ein neuer Anlauf nun tatsächlich die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen. Ab 2029 sollen Bürger einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren durch Bundesbehörden haben. Außerdem soll das Bundesinnenministerium in den nächsten zwei Jahren per Rechtsverordnung einheitliche Standard für die Digitalisierung der Verwaltung vorgeben, um auch die Digitalisierung von Landes- und Kommunalverwaltungen zu fördern. FAZ (Corinna Budras) und LTO berichten.
Dokumentation der Hauptverhandlung / Video-Verhandlungen: Auf der Tagesordnung des am heutigen Mittwoch tagenden Vermittlungsausschusses stehen auch die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat blockierten Gesetze zur Dokumentation der Hauptverhandlung und zur Videoverhandlung von Zivilprozessen. LTO (Markus Sehl/Oscar Genter) rekapituliert bisherige Argumente für und gegen die Gesetze sowie Kompromissmöglichkeiten. Vermutlich wird der Vermittlungsausschuss die Beschlussfassung vertagen.
Kindergrundsicherung: Die künftige Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, hat den zu erwartenden bürokratischen Aufwand der geplanten Kindergrundsicherung kritisiert. Dies schreibt die SZ (Leila Al-Serori) in einem Porträt der Richterin, die noch nie "Scheu vor klaren Worten" gehabt habe.
Katja Gelinsky (FAZ) lobt in einem Kommentar den "Mut" von Fuchsloch, deren Ideen angesichts der Vorstellungen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) "politisch hochbrisant" seien und damit über bloße Zuständigkeitsfragen hinausgingen.
Justiz
OLG Karlsruhe zu Klimaprotest: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in der Sprungrevision den erstinstanzlichen Freispruch eines Aktivisten der Letzten Generation aufgehoben, der sich im Februar 2022 an drei Straßenblockaden beteiligt hatte. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen. In seiner ursprünglichen Entscheidung hatte dieses die für eine Strafbarkeit als Nötigung erforderliche Verwerflichkeit verneint, weil es einen Sachbezug des Kundgebungs-Themas Klimaschutz zum Autoverkehr gebe. In der neuen Verhandlung muss das AG berücksichtigen, dass die Blockade sich auch gegen die Verschwendung von Lebensmitteln richtete, was keinen Sachbezug zum Autoverkehr aufweise. Es dürfe in der Abwägung auch nicht relevant sein, ob das Gericht das verfolgte Ziel der Blockierer für achtenswert halte. Zudem müsse das Gericht genauere Feststellungen zur Verkehrssituation während der Blockade treffen. Bei längeren unangemeldeten Blockaden auf Hauptverkehrsstraßen liege jedoch ein Freispruch fern, so das OlG. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), BadZ (Christian Rath) und LTO.
VG Berlin zu Projektion auf Botschaft: Per Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Berlin einem ukrainischen Verein untersagt, im Rahmen einer Protestveranstaltung Bilder und Videos auf die russischen Botschaft zu projizieren. Die Maßnahme würde die nach dem Wiener Übereinkommen von 1961 geltende Würde der diplomatischen Mission verletzen, schreibt LTO. Der mit der Untersagung verbundene Eingriff in Versammlungs- und Meinungsfeiheit der Demonstrierenden wiege demgegenüber weniger schwer.
Die Entscheidung findet die Zustimmung von Jost Müller-Neuhof (Tsp). Die Projektionen seien "als moralischer Angriff gedacht", der das Potential habe, institutionelle Gerüste zu beschädigen, "die länger tragen müssen, als der Ukrainekrieg dauern wird."
BGH – Kartellrecht und Geschäftsgeheimnisse: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Befugnis des Bundeskartellamts, Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens an dessen Wettbewerber weiterzugeben, um die Marktverhältnisse zu diskutieren. Das BKartA hat dies im Falle eines Google-Infotainmentsystems für Fahrzeuge vor. Nach Aussage des Vorsitzenden Richters müssten amtliche Sachaufklärungsinteressen mit dem Geheimhaltungsinteresse des betroffenen Unternehmens abgewogen werden. Letztlich geht es darum, wieviel Text zu schwärzen ist. LTO berichtet.
BGH – Wettverluste: Am 7. März verkündet der Bundesgerichtshof sein Urteil über die Schadensersatzforderung eines Klägers, der bei einem damals nicht lizensierten Sportwettenanbieter Geld verloren hatte. Dies erwähnt die FAZ (Gregor Brunner) in einem Hintergrundbericht über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Kritik an der Tätigkeit der seit Beginn des vergangenen Jahres arbeitenden Behörde entzünde sich an deren Zurückhaltung bei Lizenzentzügen. Solche böten sich bei Anbietern an, die stattgebende Schadensersatzurteile wegen ihres Sitzes in Malta nicht umsetzten.
OLG Hamburg zu Block-Kindern: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich in der Sorgerechts-Auseinandersetzung über die Kinder der Unternehmerin Christina Block und ihres Ex-Partners Stephan Hensel für unzuständig erklärt. Wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark gelte dies für die gesamte deutsche Familiengerichtsbarkeit. Die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de berichten.
OLG Frankfurt/M. - Kontosperrung: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. verhandelt demnächst über die Rechtmäßigkeit einer Kontosperrung infolge eines Geldwäscheverdachts. Dies berichtet das Hbl (Laura de la Motte) und schreibt über zahlreiche vergleichbare Fälle. Die im Geldwäschegesetz verankerte Haftungsfreistellung der Banken habe diese veranlasst, Kontosperrungen zu schnell und vor allem zu lange vorzunehmen.
BayVGH zu Drogenbesitz und Führerscheinentzug: Rechtsanwalt Ottheinz Kääb (beck-aktuell) berichtet über einen Mitte Januar ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem eine Beschwerde gegen den Sofortvollzug eines Führerscheinentzuges verworfen wurde. Dem Beschwerdeführer war der Führerschein entzogen worden, nachdem er bei einer medizinisch-psychologischen Begutachtung keine Angaben zur Herkunft der bei ihm gefundenen Drogen gemacht hatte. Dies sei als Weigerung zur Mitwirkung zu werten, so der VGH und berechtige zur Annahme fehlender Eignung.
LG Berlin I – Suizidhilfe für psychisch Kranke: Wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft ist der Berliner Hausarzt und Suizidhilfe-Aktivist Christoph Turowski am Landgericht Berlin I angeklagt. Der Mediziner hat zu Prozessbeginn beschrieben, wie er im Juli 2021 einer Frau auf deren Wunsch hin einen Zugang für ein tödliches Medikament legte, das er zuvor besorgt hatte. Das Gericht werde entscheiden müssen, ob die schwere depressive Episode der Suizidentin ihre Fähigkeit zur freien Willensbildung negativ beeinflusst habe. Der Angeklagte bestritt dies. spiegel.de (Julia Jüttner) und taz (Barbara Dribbusch) berichten.
LG Berlin I – Tötung durch Kardiologen: Im Strafverfahren über die Tötung von Patienten durch einen Kardiologen hat das Landgericht Berlin I das Verfahren gegen eine gleichfalls angeklagte Krankenschwester gegen eine Geld-Auflage eingestellt. Ihr hätte allenfalls eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gedroht, so spiegel.de (Wiebke Ramm) über die Mitteilung des Gerichts, das gleichzeitig die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Oberarzt Gunter S. anordnete.
LG Berlin II zu Eigenbedarfskündigung/Ersatzwohnraum: Rechtsanwalt Michael Selk (beck-community) weist auf ein im Januar verkündetes Urteil des Landgerichts Berlin II hin, in dem trotz bewiesenen Eigenbedarfs eines Vermieters wegen Unmöglichkeit der Beschaffung von Ersatzwohnraum die Fortsetzung des Mietverhältnisses für zwei Jahre angeordnet wurde. In dem "in verschiedener Hinsicht sehr bemerkenswerten" Urteil seien geradezu lehrbuchhaft gerichtliche Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 574a Bürgerliches Gesetzbuch ausgelotet worden.
LG Hamburg – Remigrations-Treffen: Auf den in der vergangenen Woche von Privatdozent Ulrich Vosgerau beim Landgericht Hamburg gestellten Eil-Antrag, dem Recherchenetzwerk Correctiv mehrere Behauptungen zum sogenannten Potsdamer Remigrations-Treffen untersagen zu lassen, hat die Antragsgegnerin nun schriftsätzlich reagiert. Correctiv behauptet die journalistische Korrektheit seiner Recherchen, so die FAZ (Harald Staun). Es geht dabei u.a. um die Frage, ob auf dem Treffen tatsächlich auch die Remigration deutscher Staatsbürger:innen mit Migrationshintergrund gefordert wurde.
LG Lübeck zu Missbrauch beim Schlafwandeln: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat laut LTO Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck im sogenannten Sexsomia-Verfahren eingelegt. Zuständig ist der Bundesgerichtshof.
LG Braunschweig – Christian B./Schöffin: Das Landgericht Braunschweig hat in seinem Verfahren gegen Christian B. eine Schöffin ausgeschlossen, die vor einiger Zeit im Netz zur Tötung des damaligen brasilianischen Präsidenten aufgerufen hatte. Die Äußerung begründe Zweifel an der Rechtsstreue der Frau, so zeit.de. Nach Ernennung einer Ersatzschöffin werde das Verfahren wegen Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht am Freitag fortgesetzt.
Recht in der Welt
IGH/Israel – Besatzung palästinensischer Gebiete: Über die Anhörung am Internationalen Gerichtshof zur Rechtmäigkeit der fortwährenden Besatzung palästinensischer Gebiete berichtet nun auch zeit.de (Martin Klingst). Am Ergebnis des vom IGH angefordeten Gutachtens über Israels Besatzungspolitik sei angesichts der "umfangreichen und detailliert belegten" Völkerrechtsverstöße nicht zu zweifeln. Immerhin könnte dies einer Zwei-Staaten-Lösung neuen politischen Aufwind geben.
Polen – Rechtsstaatlichkeit: Bei einem Ministertreffen in Brüssel hat die neue polnische Regierung einen Plan von ingesamt neun Gesetzesinitiativen präsentiert, mit denen das im Land herrschende rechtsstaatliche Defizit beseitigt werden soll. Damit soll die Freigabe bislang blockierter EU-Gelder erreicht werden und das 2017 gegen Polen eingeleitete Verfahren nach Art. 7 EU-Vertrag beendet werden. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker/Reinhard Veser) und LTO.
Großbritannien – Julian Assange: Einen Vorbericht über die am Dienstag und Mittwoch dieser Woche am Londoner High Court stattfindende Anhörung in Sachen Julian Assange brachte nun auch LTO. An der Verhandlung teilnehmen konnte Assange wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes nicht, berichtet die Welt (Mandoline Rutkowski).
Bei der Verhandlung gehe es um "nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit des Westens", kommentiert Deniz Yücel (Welt). Das Gericht könne beweisen, "dass Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit keine Propagandalügen sind", wie dies "Putinoide" gern behaupteten. Reinhard Müller (FAZ) erinnert daran, dass "auch Journalisten" sich strafbar machen könnten und die Pressefreiheit mitnichten das einzige Grundrecht sei. Die Zeit, seit der Assange unter einer "skurillen Strafandrohung" lebt und leidet, erinnere daran, dass jeder Mensch "zu jeder Zeit menschlich zu behandeln" ist. Dies sei das "Kennzeichen von Zivilisation".
Niederlande – Yukos-Aktionäre: Am vorläufigen Ende eines jahrelangen Rechtsstreits hat ein Amsterdamer Berufungsgericht die Russische Föderation dazu verurteilt, früheren Aktionären des Yukos-Konzerns insgesamt rund 50 Milliarden Euro Schadensersatz zu zahlen. Damit wurde das Urteil des International Court of Arbitration von 2014 endgültig bestätigt. Der Konzern wurde zerschlagen, nachdem sich dessen früherer Eigentümer Michail Chodorkowski als politischer Rivale des Präsidenten etabliert hatte, erinnert die FAZ.
Russland – Alexej Nawalny: In einem Gastbeitrag für LTO würdigt Roya Sangi, Rechtsanwältin, den jüngst verstorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny. Der Einsatz des Anwaltskollegen mahne "europäische Juristinnen und Juristen", gegen Verletzungen von Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz auch im näheren Umfeld mutig aufzutreten.
Sonstiges
"Reifezeugnis": Mit einem Schreiben des Rechtsanwalts Christian Schertz hat die Schauspielerin Nastasja Kinski den NDR aufgefordert, den von ihm produzierten "Tatort"-Krimi "Reifezeugnis" von 1977 nicht mehr mit Nacktszenen der zur Drehzeit 15-jährigen auszustrahlen. Eine wirksame Einwilligung der damalig Minderjährigen sei "denklogisch ausgeschlossen", zitiert spiegel.de
(Martin U. Müller) aus dem Schreiben.
Love Scamming: Der SWR-RadioReportRecht (Elena Raddatz) befasst sich in dieser Woche mit dem Phänomen des sogenannten Love Scammings, bei dem Online-Bekanntschaften vielfältigen Betrügereien ausgesetzt werden.
CMS-Vergütung: In einem Brandbrief hat eine "Gruppe sehr frustierter CMS-Anwälte" ihre Unzufriedenheit mit einem neuen Vergütungsmodell der Großkanzlei zum Ausdruck gebracht. Im Schreiben werde kritisiert, dass jenseits des Berufseinstiegs Gehaltserhöhungen nur durch Boni zu realisieren, diese aber kaum erreichbar seien. Es berichtet LTO (Stefan Schmidbauer).
Das Letzte zum Schluss
Großzügigkeit: Im US-Bundesstaat Florida ist soeben ein Lottogewinn von 36 Millionen Dollar verfallen, nachdem der Lottoschein nicht innerhalb von 180 Tagen vorgelegt wurde. Dies schreibt die SZ (Benjamin Emonts) und erinnert daran, dass hierzulande eine Frist von drei Jahren das Suchen in Couchritzen oder vergleichbaren Ablagen über einen längeren Zeitraum sinnvoll macht. Gleichwohl seien etwa in Baden-Württemberg vor einigen Jahren gute 11 Millionen Euro Gewinn nicht abgeholt worden.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2024: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53927 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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