Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2022: Pflege-Impfpf­licht ver­fas­sungs­gemäß / Mora­to­rium für Hartz-IV-Sank­tionen / Hanno Berger als Zeuge

20.05.2022

Das BVerfG billigte die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen. Der Bundestag beschloss ein Hartz-IV-Sanktionsmoratorium. Hanno Berger sagte vor dem LG Wiesbaden als Zeuge aus.

Thema des Tages

BVerfG zu Pflege-Impfpflicht: Die seit dem 15. März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftige im Pflege- und Gesundheitswesen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. In einem nun veröffentlichten Beschluss von Ende April wies der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die von ungeimpften Beschäftigten erhobene Verfassungsbeschwerde zurück. Zwar stelle die entsprechende Bestimmung des Infektionsschutzgesetzes einen Eingriff sowohl in körperliche Unversehrtheit als auch – mittelbar – die Berufsfreiheit dar. Diese seien jedoch gerechtfertigt, da die Impfpflicht den Schutz besonders vulnerabler Menschen bezwecke und hierzu auch geeignet, erforderlich und angemessen sei. Tägliche PCR-Tests seien kein milderes Mittel. In einer Eil-Entscheidung hatte das BVerfG bereits im Februar den Antrag auf einen vorläufigen Stopp der Impfpflicht abgelehnt. Die damals angemeldeten Bedenken, dass die Regeln zum Impf- und Genesenennachweis vom Paul-Ehrlich-Institut bzw. vom Robert-Koch-Institut festgelegt werden können, sind inzwischen überholt, da der Bundestag die Anforderungen an beide Nachweise zwischenzeitlich selbst im Infektionsschutzgesetz geregelt hat. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), LTOtagesschau.de (Gigi Deppe) sowie tagesschau.de (Klaus Hempel).

Wolfgang Janisch (SZ) erinnert, dass die Abwägung verschiedener Grundrechtspositionen "in einem Gemeinwesen" üblich sei. Für den Umgang mit künftigen Krisen sei die Betonung staatlicher Schutzpflichten und diesbezüglicher Entscheidungsspielräume beachtlich. Auch Reinhard Müller (FAZ) erinnert an den nun erneut verfassungsgerichtlich bestätigten Einschätzungsspielraum. Wer dagegen immer noch glaube, "eine Impfung schütze nicht, vermindere nicht das Ansteckungsrisiko und habe vor allem schädliche Wirkung, der hat eigentlich im Gesundheitssystem beruflich ohnehin nichts verloren." Benjamin Stibi (Welt) bemängelt hingegen, dass Karlsruhe "eine relevante Entspannung der pandemischen Gefährdungslage" – im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung – nicht zu erkennen vermag. Offensichtlich sehe man dort zu einer "Maximalschutz" bietenden allgemeinen Impfpflicht keine gangbare Alternative. Felix W. Zimmermann (LTO) schließlich sieht coronabedingte Grundrechtseingriffe beim BVerfG "unterbelichtet". Zwar sei der jetzige Beschluss "nachvollziehbar begründet und im Ergebnis schlüssig." Die sonst beim Gericht "zu beobachtende Lust an der Differenzierung" fehle aber auch diesmal bereits im Ansatz. So scheine es, dass mittlerweile nirgendwo "mehr Furcht vor dem Corona-Virus" herrsche "als auf den Fluren des Bundesverfassungsgerichts."

Die SZ (Michaela Schwinn/Patrick Wehner) schildert den praktischen Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Es habe keine Kündigungswellen von Ungeimpften gegeben, manche Beschäftigte hätten sich auch noch impfen lassen. Die hartnäckig Ungeimpften wurden den Gesundheitsämtern gemeldet, die seitdem die Fälle bearbeiten. Beschäftigungsverbote wurden wohl noch nirgends angeordnet. D.h. die ungeimpften Beschäftigten arbeiten nach wie vor mit den Kranken und Pflegebedürftigen. 

Ukraine-Krieg und Recht

Ukraine – russische Kriegsverbrechen: An einem Kiewer Bezirksgericht begann der erste Prozess wegen Kriegsverbrechen eines russischen Soldaten. Bereits vor Prozessbeginn hatte der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tötung eines Rentners gestanden. Der Täter gehörte zu einer Gruppe versprengter russischer Soldaten, die versuchten, mit einem geraubten PKW zurück zu ihrer Einheit zu gelangen, aber immer wieder in ukrainische Hinterhalte gerieten. Sie fühlten sich auch von dem am Straßenrand telefonierenden Rentner bedroht. Laut spiegel.de (Christian Esch) verdecke der Prozess "mit seinen zivilen Umgangsformen", dass sich beide Seiten ihrer jeweiligen Kriegsgefangenen zu propagandistischen Zwecken bedienten und auf einen baldigen Austausch hofften.

Belarus – Todesstrafe: Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Androhung der Todesstrafe wesentlich erweitert. Sie könne nunmehr auch für den Versuch eines Terroranschlages oder die Vorbereitung eines Mordes "an einem staatlichen oder gesellschaftlichen Akteur mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung staatlicher Stellen zu beeinflussen oder die Bevölkerung einzuschüchtern" verhängt werden, schreibt die FAZ (Friedrich Schmidt) und mutmaßt, dass hierdurch eine neue Untergrundbewegung eingeschüchtert werden soll. Diese habe seit dem russischen Überfall auf die Ukraine "Dutzende Sabotageakte" gegen den russischen Nachschubverkehr verübt.

Rechtspolitik

Hartz-IV-Sanktionen: Die Regierungskoalition hat ein Sanktionsmoratorium für "Hartz-IV-Bezieher, die Arbeit ablehnen" beschlossen, meldet die FAZ (Dietrich Creutzburg).  Ab Juli 2023 sollen bei schwerer Verweigerung wieder Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent möglich sein.

Nach Ansicht von Heike Göbel (FAZ) gleiche "die Hilfe in der Not" damit "zunehmend einem bedingungslosen Grundeinkommen."  Zum Schaden des "Steuerzahlers" entspreche dies den Vorstellungen "der Grünen, die ihre Wähler mit solch frei verfügbarer Daueralimentierung locken."

Ausstattung von Ex-Kanzler:innen: Wie erwartet hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Alimentierung früherer Bundeskanzler:innen und Bundespräsident:innen neu geregelt. Künftig solle die Finanzierung der "Infrastruktur" früherer Amtsinhaber:innen nur dann erfolgen, wenn "dies dem Erfüllen sogenannter nachamtlicher Aufgaben dient," schreibt zeit.de (Tilman Steffen) in einer Analyse. Bereits vor vier Jahren habe der Bundesrechnungshof die üppige und bis heute übliche Ausstattung kritisiert.

Parteinahe Stiftungen: Vor der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung hat sich das Deutsche Institut für Menschenrechte gegen eine solche Förderung ausgesprochen. Diese sei ausgeschlossen, weil die Stiftung rechtsextremes Gedankengut verbreite. Eine Förderung würde damit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, aber auch die im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung verbrieften Garantien verletzen. LTO berichtet.

§ 218 StGB: In ihrem Thema des Tages greift die Welt (Sabine Menkens) die bei der letztwöchigen Bundestagsdebatte zur Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch angeklungenen Gedanken einer generellen Streichung der Strafbarkeit der Abtreibung auf. Während Familienministerin Lisa Paus (Grüne) auch diese Frage von der noch zu bildenden "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung" behandelt sehen will, verwiesen Unions-Abgeordnete auf die Befriedungswirkung des 1995 gefundenen, noch immer geltenden Kompromisses.

Menstruationsfreistellung: In einem Gastbeitrag für LTO legt Tatjana Volk, Doktorandin, dar, unter welchen Bedingungen die in Spanien geplante Regelung zum sogenannten Menstruationsurlaub auch in Deutschland umsetzbar wäre. Ein solcher Anspruch auf Menstruationsfreistellung würde einen Weg schaffen, "Nachteile im Beruf aufgrund von natürlichen Beschwerden des Körpers aufzufangen", ließe Betroffenen aber auch die Möglichkeit, hiervon keinen Gebrauch zu machen. Der Anspruch würde zudem "zu einer Enttabuisierung des Themas beitragen."

Arbeitszeiterfassung: In einem Interview mit spiegel.de (Florian Gontek) erinnert Rechtsprofessor Michael Fuhlrott an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019, nach dem Arbeitgeber zu einer "objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung" verpflichtet sind. Der deutsche Gesetzgeber sei seiner Pflicht zur entsprechenden Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie - wohl auch coronabedingt - bislang nicht nachgekommen.

Kommunales Vorkaufsrecht/Milieuschutz: Die von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vorangetriebenen Pläne zur gesetzlichen Vereinfachung eines kommunalen Vorkaufsrechts zum Zwecke des Milieuschutzes stoßen auf wenig Gegenliebe. Das Hbl (Anja Holtschneider) führt zahlreiche kritische Einwände der Immoblienbranche an. Für das Bundesjustizministerium bestehe derzeit noch "Beratungsbedarf."

In einem Gastbeitrag für den Immobilien-Teil der FAZ verneint Rechtsanwalt Matthias Hellriegel – der das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen November erstritt – einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Entgegen landläufiger Meinung verbleibe dem Vorkaufsrecht auch jetzt noch ein "sinnvoller Anwendungsbereich". Die bisherige und wohl auch die nun geplante Praxis belege jedoch, dass das eigentliche Ziel der Kommunen der Abschluss sogenannter Abwendungsvereinbarungen sei. Eine tatsächliche Prüfung der "Bedürftigkeit der Bewohner" habe bislang jedenfalls nicht stattgefunden.

UWG: In Umsetzung einer EU-Richtlinie tritt am 28. Mai das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" in Kraft, mit dem insbesondere Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) novelliert werden. Rechtsanwalt Martin Jaschinski und Rechtsanwältin Jeanette Viniol stellen in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch den praktischen Nutzen der Neuerung in Frage. Zwar begegne das Gesetz etwa in seinem Einsatz gegen Werbung mit gefälschten Kundenbewertungen "einem tatsächlichen Missstand", die entwickelte Lösung werfe jedoch neue, nicht ohne Weiteres beantwortbare rechtliche Fragen auf, verwirre Verbraucher und verpflichte Unternehmen zu neuen Informationen, die niemanden wirklich helfen würden.

Justiz

LG Wiesbaden – Cum-Ex: In einem Cum-Ex-Strafverfahren gegen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank sagte Hanno Berger, der mutmaßliche Erfinder der Steuertricksereien, als Zeuge aus. In einem längeren Vortrag habe er zu erklären versucht, dass die bisherigen Feststellungen von Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht zur Rechtswidrigkeit der Praxis unzutreffend seien. Gleichzeitig kündigte Berger an, gegen einen früheren Partner, der ihn in anderen Verfahren belastet hatte, "mit aller Kraft" vorgehen zu wollen. Das Hbl (Sönke Iwersen u.a.) berichtet.

BayVerfGH zu BayPAG: Die im bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelte "Zuverlässigkeitsprüfung" verstößt nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nicht gegen die Verfassung des Freistaats. Zwar greife die Befugnis zur Vorabüberprüfung von Personen im Vorfeld von "Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind", in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, so LTO über die Entscheidung. Sie sei aber hinreichend genau formuliert. Zudem sei nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber der Prävention Vorrang gegenüber den betroffenen Grundrechten eingeräumt habe.

BAG zu Massentlassungen: Die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung hängt nicht davon ab, ob das Unternehmen in seiner an die Agentur für Arbeit gerichteten Anzeige der Massenentlassung auch die sog. Soll-Angaben nach § 17 des Kündigungsschutzgesetzes mitgeteilt hat. Die Norm führe gerade keine Verpflichtung zur Angabe dieser Daten an, so das Bundesarbeitgericht laut LTO.

BSG zu Grundsicherung und Haushaltsgeräte: Wie schon die Vorinstanzen entschied nun auch das Bundessozialgericht, dass die Bezuschussung von Leistungsempfänger:innen bei der Anschaffung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen nur bei der Erstausstattung des betroffenen Haushaltes vorgesehen ist. Eine Ersatzbeschaffung müsse grundsätzlich durch Ansparen aus dem Regelsatz bestritten werden. Es berichtet beck-aktuell (Joachim Jahn).

OVG NRW zu Videoüberwachung: Die Kölner Polizei darf drei zentrale Plätze der Stadt - Breslauer Platz, Neumarkt, Ebertplatz - durch permanent installierte Video-Kameras überwachen. Laut Kriminalstatistik kommt es dort um ein Vielfaches häufiger zu den typischen Delikten der Straßenkriminalität wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Drogendelikten als im übrigen Stadtgebiet. Der Rückgang der vergangenen zwei Jahre sei coronabedingt bzw. eine Folge der Videoüberwachung. LTO berichtet. 

OVG SH zu Aldi-Erben: In einem Beschluss hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die aktuelle Gremienbesetzung der Jakobus-Stiftung – eine der drei Eigentümerin des Discounters Aldi Nord – unrechtmäßig ist. Zwei der vier Posten müssen neu besetzt werden, dies schmälere den Einfluss der Erben des Aldi-Gründersohns Berthold Albrecht. Es berichtet das Hbl (Michael Scheppe).

VG Münster zu Corona-Entschädigungen und Fleischindustrie: Nach behördlich verfügten coronabedingten vorläufigen Betriebstillegungen von Schlachtbetrieben im Eigentum von Clemens Tönnies können betroffene Subunternehmen vom Land Nordrhein-Westfalen eine Lohnentschädigung verlangen. Dies entschied nach Bericht von LTO das Verwaltungsgericht Münster und schloss sich ähnlichen Urteilen des VG Minden an. Der Entschädigungsanspruch entfalle lediglich in Fällen, in denen feststeht, dass der Arbeitgeber für Stilllegung und Quarantäne die alleinige Verantwortung trage.

VG Köln zu Andreas Kalbitz/BfV: Der frühere brandenburgische AfD-Chef Andreas Kalbitz kann beim Bundesamt für Verfassungsschutz weder Einsicht in seine Personenakte nehmen noch weitere begehrte Auskünfte erlangen. Über die bereits gewährten Auskünfte hinaus bestehe kein Anspruch auf Akteneinsicht, insbesondere müsse das Amt nicht darlegen, auf welche Weise es an die über ihn gesammelten Informationen gelangt ist, schreibt LTO.

GenStA Frankfurt/M. - Morde von Hanau: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat eine Beschwerde von Angehörigen von Opfern des Anschlags von Hanau gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen des möglicherweise verschlossenen Notausgangs einer Shisha-Bar, in der mehrere Morde stattfanden, verworfen. Der von den Beschwerdeführenden erhobene Vorwurf, der Notausgangs sei (möglicherweise sogar auf Anordnung der Polizei) geschlossen gewesen, habe sich nicht belegen lassen, zudem sei unklar, ob der Ausgang von den Geschädigten tatsächlich hätte genutzt werden können. Rechtsprofessor Henning Ernst Müller (community.beck.de) legt dar, dass diese Beurteilung wegen fehlenden Kausalzusammenhangs und fraglichem Zurechnungszusammenhang wohl zutreffend ist.

Recht in der Welt

Schweden – Kriegsverbrechen im Iran: Seit dem vergangenen August wurde in Stockholm gegen einen iranischen Regimeanhänger wegen Kriegsverbrechen und vielfachen Mordes verhandelt. Der mit einer List von Angehörigen nach Schweden gelockte Angeklagte soll sich 1988 an Hinrichtungen und Folterungen sogenannter Volksmudschahedin und anderer Regimegegner beteiligt haben und hierbei auch mit dem stellvertretenden Staatsanwalt Ebrahim Raisi zusammengearbeitet haben. Raisi ist aktuell Präsident des Iran. Über das Verfahren und die hieraus erwachsenen diplomatischen Verwerfungen mit der Islamischen Republik schreibt zeit.de (Ola Westerberg).

Italien – Impftod: Ein Gericht in Genua hat den Hinterbliebenen einer 32-Jährigen, die wenige Tage nach Verabreichung einer Astra-Zeneca-Impfung an einer Hirnthrombose verstarb, knapp 80.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Die Verstorbene habe als Lehrerin zu ihrem Todeszeitpunkt einer Impfpflicht unterlegen, schreibt die FAZ (Matthias Rüb).

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2022: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48509 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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