Der BGH kippte nun auch Entgelte in der Ansparphase von Bausparverträgen. Boris Becker verlor erneut vor Gericht, diesmal in Deutschland und gegen Oliver Pocher. In Berlin tagte der Weltkongress gegen die Todesstrafe.
Thema des Tages
BGH zu Bausparverträgen: Das in der sogenannten Ansparphase eines Bausparvertrages erhobene "Jahresentgelt" der BHW-Bausparkasse ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs eine unzulässige Preisnebenabrede, die Sparende unangemessen benachteiligt. Als bloße Verwaltungsgebühr hält die Pauschale einer AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch nicht stand. Sie sei mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar. Der von BHW erhobene Einwand, mit der Gebühr werde ein Verwaltungsaufwand in einer besonders sensiblen Vertragsphase abgegolten und die fortlaufende individuelle Bewertung der Verträge gewährleistet, vermochte das Gericht – wie schon die Vorinstanzen – nicht zu überzeugen. Diese Leistungen seien vielmehr "notwendige Vorleistungen" für die sogenannte Darlehensphase von Bausparverträgen. Dass auch in dieser Phase Kontogebühren unzulässig sind, hatte der BGH bereits 2017 entschieden. Das aktuelle Urteil dürfte Auswirkungen auch auf andere Bausparkassen haben, weil diese in der zurückliegenden Niedrigzinsphase ebenfalls neuartige Kontoführungsgebühren unter verschiedenen Namen eingeführt haben. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), Hbl (Yasmin Osman), BadZ (Christian Rath), LTO, tagesschau.de (Max Bauer) und beck-aktuell (Joachim Jahn).
Rechtspolitik
Klimaprotest: Die Forderung nach härterer Bestrafung von Protestierenden nimmt Rechtsprofessorin Frauke Rostalski (Libra) zum Anlass für Gedanken über die Beweggründe von insbesondere symbolischen Strafrechtsänderungen. Das Eingehen auf "eine allgemeine Verunsicherung in der Bevölkerung" werde den durch die hohe Eingriffsintensität von Strafe begründeten besonderen Legitimationsanstrengungen nicht gerecht. Strafrecht sei kein "Therapiekonzept für eine in Fragen des (richtigen) Klimaschutzes zerrissene Gesellschaft".
In einer Analyse legt welt.de (Constantin van Lijnden) dar, dass und wie "Haftstrafen für radikale Klima-Kleber Wirkung zeigen dürften." Die bisherige Zurückhaltung der Justiz bei der Ausschöpfung bestehender Strafrahmen folge zwar der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Linie, entspreche aber nicht den dort angeführten Voraussetzungen. Insbesondere die Instrumentalisierung von Unbeteiligten zum Zwecke der "Erpressung der eigentlichen Entscheidungsträger" sei eher von Geiselnahmen bekannt und damit auch verwerflich. Schließlich fuße die bisherige Sanktionspraxis bei Straßenblockaden auf der "pauschal keineswegs zutreffenden Vorstellung, dass hohe Strafen potenzielle Täter ohnehin nicht" von weiteren Delikten abhalten.
Dokumentation der Hauptverhandlung: Über den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation von erstinstanzlichen Hauptverhandlungen an Land- und Oberlandesgerichten berichten nun auch Libra (Pia Lorenz) und LTO (Annelie Kaufmann) vertieft. Der Entwurf schaffe ohne besondere Detailtiefe die Grundlage für audiovisuelle Aufzeichnungen, die das herkömmliche Protokoll ergänzen, aber nicht ersetzen sollen. Neben der bildlichen Aufnahme solle auch eine automatisierte Transkription geschaffen und in Verfahren an OLG-Staatsschutzsenaten bereits ab 2026, an den übrigen Gerichten ab 2030 eingesetzt werden.
Planungsbeschleunigung: Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf für einen zwischen Bund und Ländern zu vereinbarenden "Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" vorgelegt und bereits weitgehend mit den Ländern abgestimmt. Die angestrebte Beschleunigung solle unter anderem durch Digitalisierung, aber auch durch die Einführung einer Bagatellgrenze erreicht werden, bis zu der Umweltverträglichkeitsprüfungen von Vorhaben entfallen, so das Hbl (Daniel Delhaes) zu dem ihm vorliegenden Papier.
Corona – Pflege-Impfpflicht: Im Gespräch mit spiegel.de (Florian Gontek) legt Rechtsprofessor Michael Fuhlrott seine Einschätzung zu Sinn und Nutzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen dar. Mangelhafte Kontrollen und Kontrollmaßstäbe der jeweiligen Gesundheitsämter sowie die im Gesetzestext angelegten Spielräume bei der Anwendung hätten zu einem erheblichen Akzeptanzproblem geführt. So sei kaum zu erwarten, dass es über den 31. Dezember hinaus eine Verlängerung geben wird. Das Virus bleibe aber auch im neuen Jahr gefährlich.
Energiecharta: Wie andere EU-Mitgliedstaaten zuvor hat nun auch die Bundesregierung den Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag erklärt. Rechtsprofessor Christian Tietje untersucht auf dem Verfassungsblog die mit dem Schritt verbundenen rechtlichen Probleme. Als deren Kern macht der Autor die völkerrechtlich anerkannte Fortwirkungsklausel aus, die im Falle von Investitionsstreitigkeiten sogar für 20 Jahre gelte. Unter diesen Umständen wäre es besser gewesen, das Regelwerk zu reformieren, statt den Austritt als "Allheilmittel" für effektiveren Klimaschutz darzustellen.
Investitionsexportkontrolle: Die EU-Kommission prüft die Einführung von Instrumenten zur Kontrolle bestimmter Investitionen von EU-Unternehmen in Drittstaaten wie China. Dabei könnte es um Rüstungsvorhaben, kritische Technologien oder die Umgehung von Klimaschutzvorschriften gehen. Auch der Schutz von Menschenrechten könnte eine Rolle spielen. In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ fragt Rechtsprofessor Christoph Herrmann nach der Rechtsgrundlage für das Vorhaben. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterfallen auswärtige Investition wohl der gemeinsamen Handelspolitik der EU. Das Verhältnis zu den Grundfreiheiten der Union, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, sei aber noch ungeklärt.
Einschüchterungsklagen: Rechtsprofessor Tobias Gostomzyk informiert im Recht und Steuern-Teil der FAZ über den Entwurf der EU-Kommission für eine Anti-SLAPP-Richtlinie. Zur Vermeidung von "Gerichtsverfahren, die darauf zielen, bestimmte öffentliche Debatten zu unterdrücken", sollten als missbräuchlich identifizierte Klagen schneller beendet und mit finanziellen Sanktionen belegt werden können. Die Richtlinie soll aber nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten. Für innerstaatliche Einschüchterungsklagen schlägt die EU-Kommission "Empfehlungen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten" vor, die üblicherweise Betroffene deratiger Verfahren seien.
Justiz
LG Offenburg zu Becker/Pocher: Der zur Zeit in britischer Haft befindliche frühere Tennisstar Boris Becker ist am Landgericht Offenburg mit einer Unterlassungsklage gegen den Komiker Oliver Pocher gescheitert. Becker habe die Löschung eines 2020 entstandenen RTL-Beitrags über ihn erreichen wollen. Seiner Zustimmung für die Ausstrahlung bedurfte es nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht, weil zwar eine satirische Verarbeitung von Beckers finanziellen Problemen im Mittelpunkt gestanden habe, die beanstandete Sendung aber gleichwohl einen Informationswert besessen habe. Die FAZ (Julia Anton) bemerkt in ihrem Bericht, dass sich Pocher seinerseits Unterlassungsforderungen von Influencern gegenüber sieht, die er regelmäßig satirisch aufs Korn nehme. Zudem beginne Ende März die strafrechtliche Aufarbeitung einer von ihm empfangenen Backpfeife.
EuGH zu Ehescheidungen: Ermächtigt das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten auch nicht-gerichtliche Behörden zu einer Entscheidung über Ehescheidungen, so müssen diese Entscheidungen auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden. Dies stellte laut LTO der Europäische Gerichtshof klar. Im Ausgangsfall hatte die Berliner Justizverwaltung die Anerkennung einer in Italien standesamtlich geschiedenen Ehe verweigert.
BVerfG zu Verfassungsschutzberichten: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweier Organisation abgelehnt, die sich gegen ihre Nennung in Verfassungsschutzberichten zur Wehr setzten. Die mit der Nennung verbundenen Grundrechtseingriffe seien gerechtfertigt, schreiben taz.de (Christian Rath) und LTO über die jetzigen Beschlüsse des BVerfG. Die bayerischen bzw. nordrhein-westfälischen Gerichte hätten die verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäbe für die Erwähnung von Organisationen im Verfassungsschutzbericht zutreffend angewendet. Betroffen waren die Burschenschaft Frankonia, der NPD-Nähe vorgeworfen wurde, sowie der MLPD-nahe Frauenverband Courage.
OVG NRW zu Neutralitätsgebot für Bürgermeister: Der Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Hilchenbach hat gegen das ihm obliegende Neutralitätsgebot verstoßen, indem er eine gegen die rechtsextreme Partei "Der Dritte Weg" erhobene Petition eines Bürgers unterstützte. Nach einem von LTO berichteten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen muss die Stadt einen entsprechenden Artikel von ihrer Homepage entfernen. In dem Beitrag habe der Amtsträger ein eindeutig negatives Werturteil über die Partei mit dem Ziel abgegeben, deren Aktivitäten zu erschweren.
LG Frankfurt/M. - NSU 2.0-Drohschreiben: Am morgigen Donnerstag verkündet das Landgericht Frankfurt/M. sein Urteil gegen Alexander M., den mutmaßlichen Urheber der "NSU 2.0"-Drohschreiben. Der FAZ-Einspruch (Anna-Sophia Lang) rekapituliert das im Februar begonnene Verfahren über die seit August 2018 verschickten Schreiben. Das Gericht habe sich tief in technische Details eingearbeitet, die Staatsanwaltschaft ihrerseits versucht, dem Eindruck entgegen zu arbeiten, sie habe sich zu früh auf einen Einzeltäter festgelegt.
AG München zu erfundenem Angriff auf Polizisten: Als vorläufigen Höhepunkt des Kokainskandals bei der Münchner Polizei verurteilte das örtliche Amtsgericht nun zwei bereits suspendierte Beamte wegen der Verfolgung Unschuldiger zu Bewährungsstrafen von jeweils 20 Monaten. Die Affäre war durch einen geständigen Drogendealer in Gang gesetzt worden, schreibt spiegel.de. Im Zuge der Ermittlungen habe sich ergeben, dass die nun verurteilten Polizisten den Angriff eines Mannes auf sie erfunden und diese Lüge auch vor Gericht vorgetragen haben.
BVerfG-Pressearbeit: Eine weitere Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur verfassungsgerichtlichen Praxis von Vorabinformationen an Mitglieder der Justizpressekonferenz enthält eine Umfrage bei den 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Mit Ausnahme Österreichs bestehe in keinem Land eine vergleichbare Praxis der Vorabinformation von Journalisten, so der Tsp (Jost Müller-Neuhof), dem die Umfrage vorliegt.
KfH am LG Frankfurt/M.: Bereits seit 2018 kann an der Kammer für internationale Handelssachen am Landgericht Frankfurt/M. in englischer Sprache verhandelt werden. Die Anwält:innen Daniel Schnabl und Denise Gruber beschreiben auf LTO die Voraussetzungen eines solchen Verfahrens, das sich für Betroffene als echte Alternative zu Schiedsgerichten entwickelt habe. Um den Zugang zu erleichtern, sollte er Unternehmen auch durch die Formulierung einer entsprechenden Gerichtsstandsklausel erlaubt sein.
Recht in der Welt
Italien – "Bastarde": Weil er die heutige Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und den früheren Innenminister Matteo Salvini in einer Fernsehdebatte zum Thema Migration als "Bastarde" bezeichnete, muss sich der italienische Schriftsteller Roberto Saviano in Rom gegen den Vorwurf der Verleumdung verteidigen. Zum Prozessbeginn habe Saviano kritisiert, dass die damalige Oppositionspolitikerin mit ihrer Anzeige einen Schriftsteller vor Gericht bringe, "als ob sie mit diesem auf Augenhöhe stünde", berichtet die FAZ (Matthias Rüb).
Sonstiges
Todesstrafe: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) haben in Berlin den alle drei Jahre stattfindenden Weltkongress gegen die Todesstrafe eröffnet. In Statements sei darauf verwiesen worden, dass die Todesstrafe in mehr als 50 Staaten vollstreckt werde. Ihre Abschaffung sei dagegen inzwischen in Sierra Leone beschlossen worden. FAZ (Johannes Leithäuser) und taz (Paula Gaess) berichten. Reinhard Müller (FAZ) erinnert in einem Kommentar daran, dass die Todesstrafe mitnichten "ein Instrument von Tyrannen" ist. Die Illusion, derzufolge "man in einem humanitären Verfahren Leben nehmen kann", sollte überwunden sein.
Kommunale Friedenspolitik: Der Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, das örtliche Rathaus für Friedensgespräche zwischen Russland und der Ukraine zur Verfügung zu stellen, ist von der Rechtsaufsicht des mecklenburg-vorpommerschen Innenministeriums als rechtswidrig eingestuft worden. Die Hansestadt habe ihren Kompetenzbereich überschritten, so LTO zum jetzt vorgelegten Ergebnis der Prüfung des Ministeriums. Weil die Wirkung des beanstandeten Beschlusses auf das Ansehen der Organe Stralsunds beschränkt bleibe und erwartet werden könne, dass sich die Stadt künftig auf kommunale Angelegenheiten beschränken werde, sei von weitergehenden rechtsaufsichtlichen Maßnahmen abgesehen worden.
Präventivhaft: zdf.de (Charlotte Greipl) gibt einen Überblick über die polizeigesetzlichen Regeln des Präventivgewahrsams. Dieser sei keineswegs auf Bayern beschränkt, die im Freistaat geltende Regelung sei jedoch am weitgehendsten und auch Gegenstand von Klagen am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht.
Kinderpornografie: Der SWR-RadioReportRecht (Gigi Deppe/Ann-Kathrin Jeske) befasst sich mit der Arbeit von Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Kinderpornografie und behandelt in diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen des im September verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung.
Twitter: Rechtsanwalt Tom Braegelmann weist auf Libra darauf hin, dass die im Raum stehende Insolvenz des kürzlich von Elon Musk übernommenen Kurznachrichtendienstes Twitter auch "erhebliche Auswirkungen" in Deutschland haben könnte. Wenn Twitter nach einer Insolvenz z.B. als New Twitter fortgeführt würde, wären alle Gerichtsentscheidungen zu gelöschten und gesperrten Tweets gegen Old Twitter plötzlich wirkungslos.
Das Letzte zum Schluss
Rosenkrieg: Wem angesichts fragwürdiger Entwicklungen des modernen Fußballs die Freude an der schönsten Nebensache vergeht, schwelgt gern in Erinnerungen an frühere Zeiten. Francesco Totti, italienischer Weltmeister von 2006 und ewiger Held der AS Roma, plagen zur Zeit aber auch recht profane Sorgen: Wie die SZ (Oliver Meiler) berichtet, befindet sich der Fußballpensionär in einem vom ganzen Land akribisch verfolgten Rosenkrieg mit seiner Noch-Ehefrau. Während sie seine millionenschwere Sammlung von Rolex-Uhren verschwinden ließ, habe er sich damit gerächt, ihre Edel-Marken-Taschen zu verstecken.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi
(Hinweis für Journalisten und Jorunalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 16. November 2022: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50182 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag