VG Berlin verneint Rechtsschutzbedürfnis für Eilanträge gegen Waffenexporte nach Israel. BMJ stellt Entwurf für Erprobung von Online-Verfahren vor. Sven Lehmann fordert Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG um die geschlechtliche Identität.
Thema des Tages
VG Berlin zu Waffenexporten nach Israel: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in drei Eilverfahren Anträge gegen die Genehmigung deutscher Waffenexporte nach Israel als unzulässig abgewiesen. Den antragstellenden Palästinenser:innen aus Gaza fehle das Rechtsschutzbedürfnis. Präventiver Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Verwaltung sei ohnehin die Ausnahme, betonte das VG. So sei bereits nicht absehbar, dass behördliche Entscheidungen über Kriegswaffenexporte nach Israel bevorstünden. Bereits seit Anfang diesen Jahres seien keine Genehmigungen mehr erfolgt. Es fehle auch an Anhaltspunkten, dass im Falle solcher Genehmigungs-Entscheidungen völkerrechtliche Vorgaben oder Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes missachtet würden. Über die Beschlüsse berichten LTO (Franziska Kring/Max Kolter), SZ (Ronen Steinke), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath) und beck-aktuell. Eine Beschwerde ist möglich.
Rechtspolitik
Digitaler Zivilprozess: Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit" veröffentlicht. In Reallaboren soll erprobt werden, wie Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten digitalisiert werden können. In sogenannten Masseverfahren wie beispielsweise im Bereich von Fluggastrechten sollen Eingabesysteme und technische Standards für eine schnelle und ressourcenschonende Bearbeitung sorgen. Anträge und Erklärungen sollen zukünftig unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden können. Die Zivilprozessordnung würde entsprechend ergänzt. beck-aktuell berichtet.
Sexuelle Identität: In Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll auch das Merkmal der sexuellen Identität aufgenommen werden. Dies fordert Sven Lehmann (Grüne), der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, anlässlich des 30. Jahrestages der Streichung des § 175 Strafgesetzbuch. Die Grundgesetzergänzung sei erforderlich, um Errungenschaften nicht zu gefährden. LTO berichtet.
Udo Vetter (lawblog.de) bezeichnet die Idee als "überflüssige Kosmetik", da der Schutzauftrag von Art. 3 GG das "Geschlecht" bereits umfasse und die "geschlechtliche Identität" nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch durch das
Allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 GG geschützt ist.
Messerverbot: Taten wie der tödliche Angriff von Mannheim führen regelmäßig zu Forderungen nach Verboten des Mitsichführens von Messern. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer stellt auf LTO deren Sinn in Frage. Zwar sei das Bereithalten "griffbereiter Tötungswerkzeuge im bundesdeutschen Alltagsleben kein Akt der Sozialadäquanz (...), sondern ein unmissverständliches Zeichen permanent latenter Gewalt", die Durchsetzung allgemeiner Messerverbote sei jedoch unrealistisch. Auch die Differenzierung zwischen abstrakt gefährlichen und ungefährlichen Messern sei im Strafrecht nicht sinnvoll. Rein symbolische Gesetze lehnt Fischer ab.
Laienverteidigung: Der Bundesrat soll an diesem Freitag über eine bayerische Initiative abstimmen, mit der das in § 138 Abs. 2 Strafprozessordnung geregelte Recht der sogenannten Laienverteidigung eingeschränkt werden soll. Hierdurch solle einer "Plattform für öffentlichkeitswirksame Propaganda im Gerichtssaal" und das "Sprengen" von Gerichtsverhandlungen, etwa durch Reichsbürger:innen, Extremist:innen und Aktivist:innen, vorgebeugt werden, zitiert LTO (Hasso Suliak) den Beschlussentwurf. Dieser sieht eine Beschränkung der Laienverteidigung auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer erkennt in dem Vorhaben eine unzulässige Beschränkung von Beschuldigtenrechten. Dem Bundesjustizministerium fehlt ein "praktisches Bedürfnis".
Video-Verhandlungen: Vor der für den heutigen Mittwoch anberaumten Sitzung des Vermittlungsausschusses zeichnet sich ein Kompromiss bei den bislang umstrittenen Neuregelungen zum Einsatz von Videokonferenztechnik an Zivil- und Fachgerichten ab. Im Kern sollen Richter:innen Anträge zum Einsatz der Technik leichter ablehnen können als ursprünglich vorgesehen. Außerdem solle – zunächst befristet bis 2033 - die Entscheidung über die Möglichkeit "vollvirtueller" Verhandlungen den Ländern verbleiben, berichtet LTO.
NS-Raubkunst: Wie schon vorherige Versuche, dürfte der aktuelle Entwurf eines Raubkunstgesetzes zum Scheitern verurteilt sein, prognostiziert Rechtsanwalt Lucas Elmenhorst auf beck-aktuell. So dürfte der vom Anspruchsteller zu erbringende Nachweis der Bösgläubigkeit beim Erwerb von Raubkunst einen denkbar kleinen Anwendungsbereich offen lassen. Daneben sei auch nicht ersichtlich, weshalb NS-verfolgungsbedingt veräußerte Kunstwerke verjährungstechnisch gegenüber "arisierten jüdischen Grundstücken, Firmen und Barvermögen" privilegiert werden sollen. Der Autor schlägt demgegenüber die Gründung einer Stiftung vor, die betroffene Kunstwerke erwirbt und dann Geschädigten bzw. deren Nachkommen zurückgibt oder diesen Personenkreis angemessen entschädigt.
Justiz
EuGH zu Asylgrund Gleichberechtigung: Die Verinnerlichung europäischer Vorstellungen der Gleichberechtigung von Männern und Frauen kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Asylgrund darstellen. Frauen, die ihre gesellschaftliche Stellung entsprechend verstehen, könnten einer "bestimmten sozialen Gruppe" im Sinne der Anerkennungsrichtlinie zugeordnet werden, so das Gericht. Die erfolgreichen Klägerinnen stammen aus dem Irak und leben seit 2015 in den Niederlanden. Dort haben sie sich nach eigener Darstellung der vom Miteinander der Geschlechter geprägten Lebensweise angepasst. LTO, beck-aktuell (Denise Dahmen) und tagesschau.de (Max Bauer) berichten.
EuGH zu Bußgeld-Zinsen: Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil des EuG bestätigt, demzufolge die EU-Kommission der Deutschen Telekom rund 1,75 Millionen Euro schuldet. Vor einem Jahrzehnt hatte die Kommission dem Unternehmen wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Slowakei ein Bußgeld auferlegt. Dieses wurde vollständig beglichen, nach Klageerhebung jedoch reduziert und der Differenzbetrag erstattet. Darüber hinaus habe die Telekom aber auch Anspruch auf eine Entschädigung für die Vorenthaltung der Nutzung des zuviel geleisteten Betrags, wie der EuGH jetzt entschied. beck-aktuell und LTO berichten.
BVerwG zu Aufenthaltsverbot für Fußballfan: Ende April wies das Bundesverwaltungsgericht die Fortsetzungsfeststellungsklage eines Fußballfans als unzulässig ab, der sich gegen ein vor fünf Jahren verfügtes Aufenthalts- und Betretungsverbots zur Wehr setzte. Dieses Ergebnis kritisiert Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer im FAZ-Einspruch. Neben dem Eingriff in das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz habe das BVerwG auch das tatsächlich hohe Gewicht eines Stadionbesuches und die grundrechtliche Bedeutung des Sports verkannt. Dieser biete dem Publikum die "kollektive Teilhabe an (potentiell) symbolischer Unsterblichkeit". Gleiches böten Tätigkeiten, die durch Kunst-, Wissenschafts- und Religionsfreiheit geschützt sind.
OLG Dresden – Böhmermann vs. Imker: Die Auseinandersetzung um die Marketingmaßnahme eines sächsischen Imkers, der sein Produkt mit dem Konterfei des Komikers Jan Böhmermann beworben hatte, fand am Oberlandesgericht Dresden ihre zweitinstanzliche Fortsetzung. Das Gericht habe dabei erkennen lassen, dass es die von Böhmermann beantragte einstweilige Anordnung wohl abweisen werde, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm). Das Gericht sehe sich nicht zu einer "juristischen Humorkontrolle" veranlasst, sondern habe vielmehr zu prüfen, ob die beanstandete Werbung als ironische Kritik an Aussagen des Komikers in seiner Fernsehsendung zu verstehen sei und ob der Imker den Werbewert des Promis ausgenutzt habe. Die Entscheidungsverkündung ist für den 18. Juli terminiert.
LG Mannheim zu "From the River …": Nun berichtet auch die SZ (Wolfgang Janisch) über den jetzt veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Mannheim, durch den im Mai die Verhängung eines Strafbefehls wegen Verwendung der "From the River …"-Parole verweigert wurde. Der "sehr sorgfältig begründete" Beschluss lege auf 14 Seiten die historische Entstehung und Verwendung der Parole dar und stelle im Weiteren dar, dass auch der Gebrauch durch die Hamas keineswegs zwingend mit der Forderung nach Vernichtung Israels einhergehe. Der vom Innenministerium vorgenommenen Einstufung als Kennzeichen der mittlerweile verbotenen Gruppe komme "keine konstitutive Wirkung" zu, da Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit bestünden.
In einem separaten Kommentar begrüßt Wolfgang Janisch (SZ) die Entscheidung als "liberal" und "mutig". Auch bei komplizierten Gemengelagen müsse die Meinungsfreiheit "dort verteidigt werden, wo es schwierig wird."
LG Hamburg – Lombardium: Das Hbl (Lars-Marten Nagel/Volker Votsmeier) berichtet über Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Aufarbeitung eines Anlageskandals rund um das Pfandleihhaus Lombardium. Nach Anklageerhebung gegen dessen frühere "Schlüsselfigur" und weitere Mitarbeiter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 1.730 Fällen stecke das Landgericht Hamburg seit mittlerweile vier Jahren im Zwischenverfahren fest. Grund seien Komplexität und Umfang des Falls.
FG BaWü zu Grundsteuer: Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Klagen zweier Steuerpflichtiger gegen die Neuregelung der Grundsteuer abgewiesen. Das im Südwesten verwendete Bundesmodell mit seiner zentralen Berechnungsgröße des Bodenrichtwerts blieb dabei ebenso unbeanstandet wie alle anderen klägerischen Behauptungen über die Verfassungswidrigkeit des Landesgesetzes, so spiegel.de. Die Zulassung der Revision eröffne aber die Möglichkeit einer von "Klägern und Interessenverbänden" gewünschten Grundsatzentscheidung.
AG Dresden zu Nötigung von Grünenpolitikerin: Das Amtsgericht Dresden hat einen 34-Jährigen wegen eines vor einem Monat verübten Angriffs auf die grüne Lokalpolitikerin Yvonne Mosler zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Dem mehrfach Vorbestraften wurde gemeinschaftliche Nötigung und Sachbeschädigung zur Last gelegt, meldet die FAZ, ausführlicher auf faz.net. Er hatte ein Wahlplakat abgerissen und Mosler dann bedrängt, das Foto, das sie von ihm gemacht hatte, zu löschen.
Recht in der Welt
USA – Hunter Biden: Ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware hat Hunter Biden, den Sohn des Präsidenten, wegen Verstößen gegen waffenrechtliche Bestimmungen verurteilt. Das Strafmaß werde zu einem späteren Zeitpunkt verkündet, schreiben faz.de (Sofia Dreisbach), SZ (Peter Burghardt) sowie beck-aktuell und legen im Übrigen dar, wie der Fall von der politischen Konkurrenz des Präsidenten für eigene Propaganda-Zwecke genutzt wird. Hunter Biden hatte beim Erwerb einer Schusswaffe seine damalige Drogensucht verschwiegen, obwohl er zur Angabe rechtlich verpflichtet war.
USA – Chiquita: Der Fruchthandelskonzern Chiquita ist von einem Gericht im US-Bundesstaat Florida zu Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen von Opfern der rechten kolumbianischen Bürgerwehr AUC in Höhe von 38 Millionen Dollar verurteilt worden. In den Jahren um die Jahrtausendwende hatte der Konzern die paramilitärische Gruppe finanziert, um seine Geschäfte in Kolumbien abzusichern. Erstmals wurde Chiquita nun verurteilt, AUC-Opfer zu entschädigen. Die taz (Katharina Wojczenko) berichtet.
Sonstiges
EU-Justizbarometer: beck-aktuell (Denise Dahmen) berichtet über die Vorstellung des zwölften Justizbarometers der EU-Kommission. Der durch Befragungen sowie den Vergleich von Statistiken und Prozessordnungen der Mitgliedstaaten zustande gekommene Bericht setzte in diesem Jahr Schwerpunkte bei der Digitalisierung der Justiz, dem Zugang zum Recht und der empfundenen Unabhängigkeit von Gerichten. Deren Wahrnehmung sei EU-weit im Steigen begriffen. Dagegen bestehe das größte Verbesserungspotenzial bei der Digitalisierung. Die deutschen Ergebnisse seien unterschiedlich. Bei der Dauer von Verfahren liege Deutschland im Mittelfeld, dagegen belege der deutsche Verbraucherschutz einen Spitzenplatz. Zudem werde auch relativ gesehen in keinem Mitgliedstaat mehr für Gerichte ausgegeben.
Protest in Hochschulen: Im Feuilleton widerspricht Thomas Thiel (FAZ) der Annahme, politisch veranlasste Räumungen von Protestcamps stellten rechtswidrige Eingriffe in die Hochschulautonomie dar. Tatsächlich hänge die juristische Bewertung solcher Maßnahmen davon ab, ob Hochschulleitungen zuvor Amtspflichten verletzt hätten, indem etwa Hausfriedensbrüche geduldet wurden. Letztlich blieben derartige Entscheidungen Ermessensfragen.
Ein weiterer Beitrag der FAZ (Patrick Bahners) greift Äußerungen von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) auf, die die Verfassungstreue der Urheber eines "Statements von Lehrenden Berliner Universitäten" öffentlich in Frage gestellt hatte. Offenbar sei später im Rahmen einer Prüfung im Ministerium klar und eindeutig zum Ausdruck gekommen, dass das Schreiben keine "extremistischen Aussagen" enthalten habe und "strafrechtlich relevante erst recht nicht."
AfD als "Nazis": Die AfD prüft rechtliche Schritte gegen die Bezeichnung der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und der ganzen AfD als "Nazis" durch den SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil. Die Aussichten einer rechtlichen Klärung lotet beck-aktuell (Maximilian Amos) aus. Nach der jüngst vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigten Einstufung der Partei als rechtsextremer Verdachtsfall ließen sich durchaus Anknüpfungspunkte finden. Für die Bezeichnung von Alice Weidel als "Nazi" müssten jedoch Anknüpfungspunkte in ihrer Person bestehen, wobei die generelle Weite der Meinungsfreiheit im politischen Meinungskampf zu beachten sei.
Lieferketten und Anwaltskanzleien: Rechtsanwältin Marilena Bacci macht im Recht und Steuern-Teil der FAZ darauf aufmerksam, dass auch Anwaltskanzleien als Dienstleister vom Regelungsgehalt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betroffen seien. Als "Zulieferung" im Sinne des Gesetzes sei die rechtsberatende Tätigkeit jedenfalls dann Teil der Lieferkette, "wenn sie für die Erbringung der vom verpflichteten Mandanten selbst erbrachten Dienstleistung oder Lieferung notwendig ist." Dabei bleibe unklar, inwiefern dies mit dem berufsrechtlichen Prinzip der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht in Einklang gebracht werden kann.
DAT – KI in der anwaltlichen Praxis: Der SWR-RadioReportRecht (Elena Raddatz/Philip Raillon) hat sich beim Deutschen Anwaltstag umgehört, inwiefern KI-Tools die anwaltliche Arbeit erleichtern können oder dies bereits tun.
Das Letzte zum Schluss
Aufmerksamkeitsökonomie: Der Vorfreude über die Neuauflage eines Sommermärchens verpasst die Welt (Michael Höfling) einen leichten Dämpfer. So wurden im Schatten vergangener Fußballgroßturniere Entscheidungen wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer – 2006 -, des Beitragssatzes für die gesetzlichen Krankenkassen – 2010 –, die Reform der Lebensversicherung – 2014 oder schließlich 2016 die Novelle des EEG beschlossen. Der letzte Sitzungstag des Bundestages vor der Sommerpause fällt mit einem möglichen Viertelfinale der deutschen Mannschaft bei der anstehenden EM zusammen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54750 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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