Die juristische Presseschau vom 10. Mai 2023: Geständnis zu Saar­louis-Anschlag / Auf­träge nur bei Tarif­t­reue? / Trump wegen sexu­ellem Miss­brauch ver­ur­teilt

10.05.2023

Im Verfahren zum Brandanschlag von Saarlouis bricht der Angeklagte sein Schweigen und belastet einen früheren Gesinnungsgenossen. Arbeitsminister Heil will die Tariftreue fördern. In New York wird Donald Trump zu Schadensersatz verurteilt.

Thema des Tages

OLG Koblenz – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Im Verfahren zur tödlichen Brandstiftung in einer Saarlouiser Asylunterkunft im Jahre 1991 hat der Angeklagte Peter S. erstmals eine Tatbeteiligung gestanden. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hat Peter S. beschrieben, wie er mit Gesinnungsgenossen im Laufe einer durchzechten Nacht darüber gesprochen habe, ähnlich wie bei rechtsextremen Ausschreitungen im Osten der Republik aktiv zu werden. Mit dem Skinhead-Kollegen Heiko S. sei er zum Asylheim gegangen, um Mülltonnen anzuzünden, ohne den Gedanken oder gar Willen daran, dass jemand sterben könnte. Für ihn überraschend habe Heiko S. dann das mitgebrachte Benzin genutzt, um den Hausflur anzuzünden. Erst am nächsten Tag habe er vom Tod des Bewohners Samuel Yeboah erfahren. Fragen des Gerichts ließ die Verteidigung zunächst nicht zu. In ersten Stellungnahmen äußerte die Nebenklagevertretung die Befürchtung, hier könne ein falsches Geständnis vorliegen. Der von Peter S. nun beschuldigte Heiko S. hatte 1994 mit dem Rechtsextremismus gebrochen und sich zu den Linken orientiert. Es berichten spiegel.de (Julia Jüttner) und SZ (Gianna Niewel).

Rechtspolitik

Tariftreue: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Referentenentwurf eines Tariftreuegesetzes vorgestellt, nach dem öffentliche Aufträge über einem Volumen von 10.000 Euro nur noch an solche Unternehmen vergeben werden sollen, die ihre Beschäftigten dem Tarifvertrag entsprechend vergüten und dies auch für Subunternehmer garantieren. FAZ (Manfred Schäfers) und SZ (Roland Preuß) berichten, letztere in Frage-und-Antwort-Form.

Heike Göbel (FAZ) beklagt, dass der Minister "gefühlt im Wochenrhythmus kostenträchtige Regulierungen für Unternehmen auf den Weg" bringe. Das jüngste Produkt dieser "Bürokratiewerkstatt" übersehe, dass das Grundgesetz die Tarifautonomie schütze, nicht den Zwang zum Zusammenschluss. Roland Preuß (SZ) dagegen hält das Vorhaben für geeignet, sozialen Ausgleich zu befördern. Um Tarifverträge zu stärken, bedürfe es aber weiterer Anstrengungen, nicht zuletzt von Seiten der Gewerkschaften – und auch von Beschäftigten, die bereit sein müssten, sich in diesen zu engagieren.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Die Bundesministerien der Justiz und für Familie haben den Referentenentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht. Künftig soll es möglich sein, Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine gegenüber dem Standesamt abzugebende Erklärung ändern zu lassen, so LTO. Die bislang geltende Pflicht zur Vorlage von Attesten und/oder Gutachten entfalle. Länder und Verbände haben nun Zeit bis zum 30. Mai, um Stellung zu nehmen.

Bürgerräte: Reinhard Müller (FAZ) äußert sich im Leitartikel skeptisch zum Vorhaben der Ampel-Koalition, einen Bürgerrat zum Thema Ernährung einzurichten. Tatsächlich sehe es institutionell "nicht schlecht für den Bürger aus" und gebe es zahlreiche Möglichkeiten öffentlicher Einflussnahme. Sollte demgegenüber ein "vermeintlicher Volksrat" eingerichtet werden, zumal mit einer "Repräsentativität", "die als Vorschrift für das Parlament verfassungswidrig wäre", bestünde die Gefahr, "unter der Flagge von Demokratie und Bürgerbeteiligung" Themen zu setzen "und eine bestimmte Agenda durchzudrücken". Offenbar fehle der Politik "der Mut, sich wirklich auf die Bürger einzulassen und die demokratisch beschlossenen Formen der Demokratie auch zu leben." Über den Ampel-Antrag soll im Bundestag an diesem Mittwoch abgestimmt werden.

Fehlgeburten: Die Welt (Sabine Menkens) berichtet über eine Petition mit dem Ziel, auch Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, bei Bedarf eine Schonfrist mit Krankschreibung einzuräumen. Das Vorhaben werde am heutigen Mittwoch im Familienausschuss des Bundestages beraten.

Einwegplastik: Nachdem der Bundesrat jüngst das entsprechende Umsetzungsgesetz gebilligt hat, müssen die Hersteller von Einwegprodukten ab dem kommenden Jahr eine Sonderabgabe leisten. Darüber hinaus seien auch Plattformbetreiber wie Amazon zur bußgeldbewehrten Kontrolle ihrer Geschäftspartner verpflichtet, so Rechtsanwalt Rainald Vobbe im Recht und Steuern-Teil der FAZ. Abweichende Regeln mit ähnlicher Zielsetzung in anderen europäischen Ländern begründeten die Gefahr einer "Rechtszersplitterung" und bürdeten grenzüberschreitend aktiven Unternehmen einen erheblichen "Verwaltungs- und Compliance-Aufwand" auf.

Medien/EMFA: netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichtet über Versuche der EU-Mitgliedsstaaten, in der geplanten EU-Medienfreiheits-Verordnung (EMFA), den Schutz von Journalisten und Journalistinnen vor staatlicher Überwachung aufzuweichen. 

Justiz

EuGH zu DSGVO-Schadensersatz: Das letztwöchige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfte im Ergebnis "zu deutlich mehr Klagen führen", schreibt Rechtsanwalt Tim Wybitul im Recht und Steuern-Teil der FAZ. Zwar sei klargestellt worden, dass der bloße Verstoß noch keinen Schaden begründe und ein Schaden von Anspruchstellenden immer noch dargelegt werden müsse. Mit seiner generellen Absage an Erheblichkeitsschwellen habe der EuGH aber "manchen Anwaltskanzleien und Legal Tech-Unternehmen" Tür und Tor geöffnet.

BGH – Olearius-Tagebücher: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Revision der Süddeutschen Zeitung gegen die zuletzt vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigte Untersagung, aus den Tagebüchern des Bankers Christian Olearius zu zitieren. Die betreffenden Stellen belegen Treffen des mutmaßlich in Cum-Ex-Geschäfte verwickelten Bankers mit dem heutigen Bundeskanzler. In der Verhandlung hat der Vertreter der Zeitung bestritten, dass das beschlagnahmte Tagebuch als amtliches Dokument im Sinne von § 353d Strafgesetzbuch anzusehen sei. Die Anwältin von Olearius stellte auf die wörtliche Zitierung ab und bezeichnete deren Verbot als lediglich geringfügigen Eingriff in die Pressefreiheit. Sollte zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht des Zitierten abgewogen werden, verstärke dies eine unzulässige "Durchstecherei", die letztlich auch dem Ansehen der Justiz schade. Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet.

BGH – Thermofenster/LG München II – Rupert Stadler: Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel) widmet sich der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals. Hierzu wird über die Verhandlung des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Herstellern von Autos mit sogenannten Thermofenstern berichtet und die Vermutung geäußert, dass eine Rechtsprechungsänderung bevorstehe. Es sei wahrscheinlich, dass eine Unternehmenshaftung auch bei bloßer Fahrlässigkeit vorliegen könne. In einem zweiten Teil wird das Strafverfahren gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler beleuchtet und hierzu Gründe für eine Verständigung erklärt.

BGH zu Negativzinsen: In einer Entscheidung über Ansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen aus mit einer Bank vereinbarten Schuldscheindarlehen führte der Bundesgerichtshof aus, dass "Zins" im Rechtssinne als zu leistendes Entgelt für Kapitalüberlassung nicht negativ werden könne. In Streit standen Schuldscheindarlehen des Landes, in denen ein variabler Zinssatz mit Obergrenze, aber ohne Untergrenze vereinbart worden war. Die Berichte von LTO und FAZ (Marcus Jung) weisen darauf hin, dass dem BGH noch weitere fünf Verfahren vorliegen, die sich mit der Zulässigkeit sogenannter Negativzinsen befassten.

LG Hamburg zu "Stream Ripping": Bereits Ende März urteilte das Landgericht Hamburg, dass ein Webhoster in Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Stream Ripping genommen werden kann. Der beklagte Webhoster stellte eine Webseite zur Verfügung, über die eine Software heruntergeladen werden kann, mit der Musik aus YouTube-Streams dauerhaft gespeichert werden kann, erklärt LTO (Luisa Berger) in einer ausführlichen Darstellung. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sei auf beiden Seiten strategisch geführt worden: Auf Klägerseite wollte der Bundesverband Musikindustrie eine eindeutige Klärung der Rechtslage erreichen. Für den beklagten Hoster habe die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine unverhältnismäßige Einschränkung von Grundrechten der gehosteten Webseitenbetreiber kritisiert und vor Overblocking gewarnt.

VG Berlin zu Sonntagsarbeit: Nach einem nun veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Ende April ist es einem Möbelhandler untersagt, den eigenen telefonischen Kundendienst auch an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Die nach dem Arbeitszeitgesetz erforderlichen Voraussetzungen für grundsätzlich mögliche Ausnahmen vom Prinzip der Sonntagsruhe seien nicht erfüllt. LTO berichtet. 

VG Hannover zu OVG-Präsidiumsbewerbung: Nach Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover darf das niedersächsische Justizministerium einem im einstweiligen Ruhestand befindlichen früheren Staatssekretär nicht vom Bewerbungsverfahren für das Präsidentenamt am Oberverwaltungsgericht des Landes ausschließen. Entgegen der Ansicht des Ministeriums sei die Rechtsprechung zu Beamten, die sich wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand befinden, nicht auf politische Beamte übertragbar, da an deren Dienstfähigkeit grundsätzlich kein Zweifel bestehe. LTO berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu Notenverbesserung per Photoshop: Im Strafbefehlsverfahren hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten eine Volljuristin wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die mittlerweile nicht mehr praktizierende Anwältin hatte gestanden, ihre Examensnoten mittels Photoshop verbessert zu haben, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der hierzu von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges sei zwischenzeitlich fallengelassen worden, so LTO. Die Juristin habe ihre Arbeit in Großkanzleien – trotz unterdurchschnittlicher Noten – beanstandungsfrei ausgeübt.

StA Köln - Kardinal Woelki/Meineid: Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach einer Strafanzeige Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wegen Meineids aufgenommen. Er soll in einer beeideten Vernehmung vor Gericht über ein Schreiben an den Vatikan die Unwahrheit gesagt haben. Die StA Köln ermittelt gegen Woelki bereits in zwei Fällen wegen uneidlicher Falschaussage. wdr.de berichtet.

Ausreiseuntersagungen für Rechtsextreme: Am vergangenen Wochenende fand in Budapest eine "European Fight Night" statt, nach Geheimdiensterkenntnissen ein internationales Treffen rechtsextremer Kampfsportfans. Die Versuche deutscher Behörden, einheimische Rechtsextreme durch Ausreiseuntersagungen an der Teilnahme zu hindern, blieben weitgehend erfolglos. LTO (Alexander Cremer) erwähnt zahlreiche Eilbeschlüsse, etwa der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen oder Dresden, in denen entsprechende Bescheide aufgehoben wurden. Bemängelt worden sei etwa, dass die polizeiliche Generalklausel durch Regelungen des Passgesetzes gesperrt sei. Um sich auf diese berufen zu können, müsste auch eine konkrete Gefährdungslage belegt sein, was nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht geschehen sei.

Commercial Court Stuttgart: Das  baden-württembergische Justizministerium lud am Montag zu einem Symposium in den Commercial Court Stuttgart. Dort sind seit 2020 bereits rund 600 Verfahren anhängig gemacht worden, davon 450 Fälle zum Gesellschaftsrecht, 110 Fälle zu B2B-Streitigkeiten mit einem Streitwert über einer Million Euro und 40 Fälle zu Unternehmenskäufen. Nach Beschluss des vom Bundesjustizministerium geplanten Justizstandort-Stärkungsgesetz müsste der am Landgericht Stuttgart angesiedelte Commercial Court nur in Commercial Chambers umbenannt werden. LTO (Christian Rath) bringt einen ausführlichen Tagungsbericht.

Recht in der Welt

USA – Donald Trump/E. Jean Carroll: Ein New Yorker Gericht hat den früheren US-Präsidenten Donald Trump zu fünf Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt. Nach zweiwöchiger Verhandlung kam eine Jury zu der Einschätzung, dass Trump gegenüber der Schriftstellerin E. Jean Carroll sexuell übergriffig geworden ist. Nach New Yorker Recht bedeutet "sexual contact", jede Berührung von intimen Körperteilen einer Person zum Zweck der Befriedigung des sexuellen Verlangens. Wegen dieses Übergriffs müsse er zwei Millionen Dollar leisten, wegen der Verleumdung Carrolls weitere drei Millionen Dollar. Hinsichtlich des ebenfalls erhobenen Vorwurfs der Vergewaltigung sei Trump freigesprochen worden, so LTO. spiegel.de weist auf den gegenüber Strafverfahren geringeren Beweismaßstab in Zivilverfahren hin: Die Jurymitglieder müssten eine Tat für lediglich "eher wahrscheinlich" halten. Die FAZ (Sofia Dreisbach) erwähnt, dass erst der Adult Survivor`s Act des Bundesstaats New York Carrolls Klage ermöglichte. Für eine begrenzte Zeit können Missbrauchsopfer Ansprüche wegen strafrechtlich bereits verjährter Taten geltend machen.

Juristische Ausbildung

Prüfungsstandort: Auf eine längere Anreise müssen sich Heidelberger Prüflinge in der kommenden Herbstkampagne einrichten. In Ermangelung geeigneter Räumlichkeiten am Universitätsstandort verlegte das Landesjustizprüfungsamt BaWü das schriftliche Examen nun in das 25 Kilometer entfernte Hockenheim, so LTO-Karriere. Nach Aussage des Landesjustizministeriums werde dem Mehraufwand dadurch Rechnung getragen, dass der jeweilige Beginn der Examensklausuren um eine halbe Stunde nach hinten, auf neun Uhr, verlegt wurde.

Sonstiges

Nord-Stream-2-Stiftung: Die SZ (Georg Ismar) berichtet über Unwägbarkeiten bei der Abwicklung der umstrittenen Stiftung Umwelt- und Klimaschutz MV. Im Widerspruch zu seiner Amtsnachfolgerin Manuela Schwesig (SPD) verfolge der frühere Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) als Vorstandschef der Stiftung das Ziel, die für Klimaschutzprojekte bereitgehalten 20 Millionen Euro der Stiftung zu retten. Der hiermit verfolgte Stiftungszweck des Umwelt- und Klimaschutzes sei durch den russischen Überfall auf die Ukraine nicht entfallen, eine Umwidmung der Gelder ist nach Auffassung Sellerings damit nicht rechtens.

Digitale Baugenehmigungen: Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat bekannt gegeben, dass eine zentrale Plattform zur digitalen Beantragung von Baugenehmigungen einsatzbereit ist. Noch in diesem Jahr sollen mehr als die Hälfte der mehr als 800 Bauaufsichtsbehörden das System nutzen, zitiert das Hbl (Heike Anger) die Ministerin.

Das Letzte zum Schluss

Ehrenrunde: In eine unverdiente Ehrenrunde müssen Gymnasiasten aus der Oberpfalz. Die SZ berichtet, dass dem Leiter eines Gymnasiums während einer Zugfahrt Prüfungsbögen des Englisch-Abiturs gestohlen wurden. Der entsprechende Prüfungsteil müsse daher nun am kommenden Freitag wiederholt werden.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Mai 2023: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51735 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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