Der EuGH stellt die Klagebefugnis der DUH gegenüber Entscheidungen des Kraftfahrtbundesamts fest. Renate Künast obsiegt am KG Berlin. Ein Richter des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten hält Klima-Straßenblockaden für rechtmäßig.
Thema des Tages
EuGH zu DUH/Thermofenstern: Umweltschutzorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind klagebefugt gegenüber Verwaltungsakten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Dies entschied auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Schleswig der Europäische Gerichtshof. Anlass des Verfahrens waren Freigabebescheide des KBA für sogenannte Thermofenster, bei denen eine Software die Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen von der Außentemperatur abhängig macht. Die DUH klagte gegen diese Bescheide beim VG Schleswig, doch das deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) sieht für Umweltverbände keine Klagebefugnis gegen Produktzulassungen durch Behörden vor. Der EuGH entschied nun, dass die DUH gegen die mutmaßliche Verletzung von EU-Umweltrecht klagen können muss und dass dies aus dem Aarhus-Abkommen von 1998 in Verbindung mit der Rechtsschutzgarantie der EU-Grundrechtecharta abzuleiten ist. Bei der Bewertung der Zulässigkeit von Thermofenstern verwies der EuGH auf sein Grundsatzurteil vom Juli. Danach sind Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung grundsätzlich unzulässig, insbesondere wenn sie dazu führen, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht richtig funktioniert. Ob die Thermofenster in deutschen Dieselmotoren rechtmäßig oder illegal sind, kann nun - da die Klagen der DUH zulässig sind - das Verwaltungsgericht Schleswig entscheiden. Die DUH schätzt, dass das KBA bei einem Erfolg ihrer Klage rund fünf Millionen Diesel-PKW zurückrufen müsste. Berichte bringen u.a. FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Gigi Deppe). Der ausführliche Bericht von LTO (Felix W. Zimmermann) beschreibt auch, wie sich das Bundesverkehrsministerium im Interesse der deutschen Autoindustrie ausdrücklich gegen eine Klagebefugnis der Umweltverbände in derartigen Konstellationen eingesetzt hatte.
Die Verweigerung der Klagebefugnis "zum Schutz der Autoindustrie" bezeichnet Felix W. Zimmermann (LTO) in einem separaten Kommentar als "rechtsstaatlich perfide". Habe man auf Seiten sowohl des KBA als auch des Bundesverkehrsministeriums bislang konsequent praktische Auswirkungen des früheren EuGH-Urteils zur Unzulässigkeit von Thermofenstern bestritten, verschließe man nun die Augen vor den Konsequenzen der jetzigen Entscheidung. Stattdessen solle die Bundesregierung überlegen, wie die betroffenen Dieselfahrer:innen entschädigt werden, wenn ihre Fahrzeuge nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen.
Rechtspolitik
JuMiKo – Pakt für die Justiz: Am morgigen Donnerstag findet in Berlin die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Landesminister:innen werden dabei wohl einstimmig ihre Unzufriedenheit mit Bundesminister Marco Buschmann (FDP) zum Ausdruck bringen, weil dieser weder die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat noch einen zusätzlichen Pakt zur Digitalisierung der Justiz auf den Weg gebracht habe. Es berichten LTO (Hasso Suliak) und FAZ (Helene Bubrowski).
JuMiKo – Kinderpornografie: Annette Ramelsberger (SZ) bezeichnet es im Leitartikel als "Fehler", bei der letzten Strafverschärfung die Mindeststrafe für den Besitz von Kinderpornografie auf ein Jahr zu erhöhen. Durch den Wegfall eines minder schweren Falles kämen nun Sachverhalte zur Anklage, in denen Menschen womöglich "unklug, gedankenlos und töricht", aber eben ohne kriminelle Absicht gehandelt hätten. "Wut und Verzweiflung" seien keine gute Grundlage für Gesetze. Die nun anstehende JuMiKo sollte den Anstoß dafür liefern, "ein gut gemeintes, aber schlecht gemachtes Gesetz zu ändern".
Strafbarkeit von Klimaaktivist:innen: Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat nach einer internen Fraktionsdebatte ihren Antrag zu härteren Strafen für Straßenblockierer noch etwas entschärft. Es soll nun doch nicht vorgeschlagen werden, Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) auch bei Nötigungs-Vorwürfen verhängen zu können. spiegel.de berichtet.
Asylverfahren/Länderleitentscheidungen: Das Bundeskabinett hat am 2. November einen Gesetzentwurf beschlossen, der Länderleitentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vorsieht und dadurch eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung erreichen will. Bei unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage in Herkunftsstaaten solle künftig das BVerwG als Tatsacheninstanz entscheiden. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Valentin Feneberg und Raul Pettersson zweifeln auf dem Verfassungsblog am Nutzen der Idee. Zum einen drohe die Gefahr der Festschreibung von Zuständen, die sich oft genug schnell änderten, zum anderen werde eine schablonenhafte Rechtsanwendung den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht gerecht. Sinnvoller sei hingegen eine "bottom-up" gestaltete Entscheidungsfindung, bei der Transparenz hinsichtlich der Erkenntnisquellen und eine wissenschaftliche Begleitung der Auswertungen gewährleistet wird.
Justiz
KG Berlin zu Künast/Facebook: Mit einem umfassenden Erfolg der Bundestagsabgeordneten Renate Künast (Grüne) endet der von ihr und der Organisation HateAid betriebene Rechtsstreit über die Pflicht von Facebook, Daten von Nutzern und Nutzerinnen herauszugeben, die Künast auf der Plattform beleidigt haben. In einem LTO vorliegenden Beschluss nahm das Kammergericht Ende Oktober die vom Bundesverfassungsgericht im Februar angemahnte Abwägung der betroffenen Rechtsgüter Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht für zehn weitere Äußerungen vor. Die beanstandeten Kommentare zu einem vermeintlichen Zitat Künasts aus den 1980ern Jahren seien auf dieser Grundlage "schon aus objektiver Sicht nicht geeignet, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten". Dementsprechend sei die Meinungsfreiheit der Verfasser und Verfasserinnen dieser Posts weniger schwer zu gewichten als das Persönlichkeitsrechts Künasts. Dies zu schützen, liege im öffentlichen Interesse, weil hierdurch die Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft gefördert werde.
AG Berlin-Tiergarten zu Straßenblockade von Klimaaktivist: Der SZ (Ronen Steinke) liegt ein vom 5. Oktober stammender Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vor, der auf sieben Seiten darlegt, dass Verkehrsblockaden durch Klima-Aktivisten und -aktivistinnen nicht strafbar seien. Gewalt habe die im konkreten Fall angeklagte Aktivistin nicht ausgeübt, das Zweck-Mittel-Verhältnis der Blockade sei jedenfalls nicht "verwerflich". Die Klimakrise sei objektiv dringlich und die betroffenen Autofahrer:innen seien wegen der Benutzung fossiler Brennstoffe auch "Teil der Klimaproblematik". Nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft werde sich nun das Landgericht mit dem Fall befassen.
EGMR zu Einsicht in Barschel-Akten: Deutschland hat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht gegen die Informationsfreiheit eines Bild-Reporters verstoßen, indem es dessen Antrag, persönlich Einsicht in Akten des Bundesnachrichtendienstes zu Uwe Barschel zu nehmen, abschlägig beschied. Dem klagenden Journalisten seien durchaus einige Informationen zur Verfügung gestellt worden, ein darüber hinaus gehendes schutzwürdiges Interesse habe er jedoch nicht hinreichend dargelegt. tagesschau.de (Marie Rulfs/Max Bauer) berichtet, dass eine Kammerminderheit die Klage für begründet gehalten habe. Die zur Verfügung gestellten Informationen glichen einem Inhaltsverzeichnis, das jemandem ausgehändigt wurde, der eigentlich ein Buch lesen wollte.
EuGH zu Abschiebehaft: Nationale Gerichte haben laut Europäischem Gerichtshof von Amts wegen zu prüfen, ob Haftmaßnahmen gegen illegal Aufhältige rechtmäßig sind. Dementsprechend folge die Verpflichtung, Betroffene freizulassen, wenn deren Inhaftnahme unrechtmäßig ist oder werde. Nach Einschätzung des von LTO befragten Rechtsanwalts Peter Fahlbusch werfen die Entscheidungen zu afrikanischen Klägern, die in den Niederlanden festgesetzt wurden, auch ein Licht auf die Praxis der deutschen Abschiebehaft. Deren Anordnung setze "eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch den Richter" voraus, dies werde in rund 50 Prozent der Fälle jedoch nicht gewährleistet, so Fahlbusch. Erforderlich sei daher eine anwaltliche Pflichtbeiordnung.
BAG zu Air Berlin-Kündigungen: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine im August 2020 erfolgte Nachkündigung des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin wirksam. Noch im Mai 2020 hatte das BAG entschieden, dass vorherige Kündigungen wegen einer fehlenden Massenkündigungsanzeige beim zuständigen Arbeitsamt unwirksam waren. Daraufhin kündigte der Insolvenzverwalter erneut, diesmal unter Einhaltung aller formalen Voraussetzungen. LTO berichtet.
LAG Düsseldorf zu Sixt-Betriebsrat: Die von der Autovermietung Sixt ausgesprochenen Kündigungen dreier Mitarbeiterinnen sind nach Feststellung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf unwirksam. Das LAG bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Die Kündigungen erfolgten, nachdem die Klägerinnen an ihrem Arbeitsplatz am Düsseldorfer Flughafen einen Betriebsrat initiieren wollten, sie wurden vom Unternehmen aber mit anderen Vorwürfen (u.a. Zuspätkommen) begründet. Die Frauen lehnten Abfindungsangebote des Unternehmens und des LAG ab. Laut Gewerkschaft Verdi zeige dies, dass es den Frauen um einen Betriebsrat gehe und nicht um möglichst hohe Abfindungen, wie Sixt behauptet habe. SZ (Dieter Sürig) und taz (Andreas Wyputta) berichten. *
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: In der vergangenen Woche reiste das Landgericht Itzehoe im Fall der früheren KZ-Sekretärin Irmgard Furchner zu einem Ortstermin ins ehemalige KZ Stutthof. An der Inaugenscheinnahme hat auch Nebenklagevertreter Önur Ozata teilgenommen, den spiegel.de (Julia Jüttner) zu seinen Eindrücken befragt. Von Furchners Arbeitsplatz aus habe sie einen guten Überblick über das Geschehen in dem nicht allzugroßen Lager gehabt. "Das tägliche Sterben kann ihr nicht verborgen geblieben sein." Der vom Gericht betriebene Aufwand beweise, dass das Verfahren mitnichten symbolisch zu verstehen sei, so der Anwalt.
AG Berlin-Tiergarten – Holocaust-Leugnung: Am Amtsgericht Berlin-Tiergarten muss sich ein iranischstämmiger 51-Jähriger gegen den Vorwurf der Volksverhetzung verteidigen. Der Angeklagte, der sich selbst als "Messias" bezeichnet, habe etwa im Herbst 2020 am Denkmal für die ermordeten Juden Europas und vor der israelischen Botschaft per Lautsprecher und mit handgemalten Schildern den Holocaust geleugnet. In der Verhandlung wurde deutlich, dass die "Grenze zwischen politischem Fanatismus und psychischer Auffälligkeit" nicht immer leicht zu ziehen sei, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm).
AG Chemnitz zu Holocaust-Leugnung: Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Chemnitz den Vorsitzenden der rechtsextremistischen "Freien Sachsen" zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Martin Kohlmann habe in einer Sitzung des Stadtrats bestritten, dass es auf dem Gebiet des Deutschen Reiches Gaskammern gegeben habe. Die FAZ (Stefan Locke) berichtet.
StA Coburg – KZ-Wachmann: Nach Abgabe durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt nun die Coburger Anklagebehörde gegen einen 98-Jährigen, der zwischen April 1943 und Mai 1945 im KZ Ravensbrück als Wachmann eingesetzt gewesen sein soll. In einem ausführlichen Dossier schreibt die taz (Klaus Hillenbrand), dass gegenwärtig vier vergleichbare Ermittlungsverfahren gegen Hochbetagte liefen. Auf einer Veranstaltung habe Udo Lechtermann, der als Richter am Landgericht Neuruppin jüngst den 101-jährigen Josef S. zu einer Haftstrafe verurteilte, gemeint, es gebe keine "Verfahren zur Gewissensberuhigung".
Recht in der Welt
EuGH – Luxemburger Steuervergünstigungen: Anders noch als das Gericht der Europäischen Union entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine von der Kommission angeordnete Steuernachzahlung von Fiat in Luxemburg hinfällig ist. Die von der Kommission angestellte Rechnung sei fehlerhaft und es sei im Übrigen Sache der Mitgliedstaaten, die Höhe der zu entrichtenden Steuern zu ermitteln. Die FAZ (Hendrick Kafsack) gibt zu verstehen, dass die nun entschiedene Forderung ihrer Höhe nach gegenüber anderen Auseinandersetzungen, etwa mit Irland und Apple, verblasse. In jedem Fall dürfte die Zuversicht der Kommission, "am Ende überhaupt in einem einzigen Fall Recht zu bekommen," gesunken sein.
Österreich – Rene Benko: Am Landesgericht Wien ist ein Strafverfahren gegen zahlreiche prominente Unternehmer wegen des Verdachts der Korruption eröffnet worden. Zu den Mitangeklagten gehört auch der "Kaufhauskönig" Rene Benko, so die FAZ (Michaela Seiser). Hauptangeklagter sei jedoch ein früherer Kommunalpolitiker der Grünen.
USA – Harvey Weinstein: Im Prozess um die Nötigungsvorwürfe gegen den Ex-Filmproduzent in Los Angeles könnte auch ein Freispruch möglich sein, berichtet die SZ (Jürgen Schmieder). Weinsteins Anwälte argumentieren, dass viele Frauen deshalb mit Weinstein Sex hatten, weil sie sich Vorteile für ihre Karriere versprachen. Dies sei in Hollywood üblich gewesen.
Ukraine - Völkerrecht: Rechtsprofessor Kai Ambos erläutert in einem Gastbeitrag für die FR die Grundthese seines Buchs "Doppelmoral". Die Unterstützung für die westlichen Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sei global betrachtet relativ gering, weil auch der Westen das Völkerrecht immer wieder missachte. Ambos stellt dabei vor allem auf die Tötung von islamistischen Terroristen mit Drohnen ab.
Juristische Ausbildung
OVG Hamburg zu Corona-Sonderzahlung und Unterhaltsbeihilfe: Wie schon die Vorinstanz entschied nun auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg, dass Corona-Sonderzahlungen aus einer Nebentätigkeit auf die Rechtsreferendaren gewährte Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden können. Ein Referendar hatte eben dies unter Verweis auf den Wortlaut der Unterhaltsbeihilfeverordnung der Hansestadt bestritten, so LTO-Karriere in einer ausführlichen Darstellung. Tatsächlich sei der entsprechende Begriff aber weit auszulegen, so das OVG. Die Anrechnung solle zudem "Fehlanreize" vermeiden, unter denen die erfolgreiche Beendigung des Referendariats leiden könnte.
Sonstiges
Klimaaktivismus: Zur Frage des angemessenen Umgangs mit Protest- und Blockadeaktionen von Klimaaktivisten und -aktivistinnen befragt Libra (Hendrik Wieduwilt) Rechtsprofessor Eric Hilgendorf. Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph bemängelt an den aktuellen Aktionen, dass sie "vorsätzlich gänzlich Unbeteiligte" behinderten oder schädigten. Dies stehe im Widerspruch zu den Voraussetzungen "eines ethisch akzeptierten zivilen Ungehorsams" und trage dazu bei, dem Wort "Klima-Aktivist" einen ähnlichen negativen Klang zu geben wie jenem des "Querdenkers." Vielen Beteiligten gehe es "wohl nur um Aufmerksamkeit und Befriedigung der eigenen Eitelkeit." Hiergegen seien Notwehrmaßnahmen Betroffener grundsätzlich gerechtfertigt.
In einer Analyse erläutert zeit.de (Heinrich Wefing) die bei den Aktionen in Frage kommenden Straftatbestände. Wer sich für den sogenannten zivilen Ungehorsam entscheide, nehme strafrechtliche Sanktionen "bewusst in Kauf" und wolle "womöglich sanktioniert werden", um dem vertretenen Anliegen Öffentlichkeit zu verschaffen. Nun geforderte Strafverschärfungen würden einen solchen Effekt eher verstärken.
Energiekosten: Libra (Marie-Luise Schlicker) unterhält sich mit Rechtsprofessor Markus Artz über die Auswirkungen der soeben von der Bundesregierung beschlossenen "Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden und -kundinnen". Der Vorsitzende des Deutschen Mietgerichtstages hält die Preisbremse für sinnvoll, macht aber darauf aufmerksam, dass Mieter und Mieterinnen, die weniger oder gar nicht heizen, hierdurch auch die Substanz von Gebäuden gefährden und sich dadurch haftbar machen könnten. Bei absehbar hohen Nachforderungen aus Heizkostenabrechnungen sei ungeklärt, ob deren Nicht-Begleichung eine Kündigung rechtfertigen könne.
Inflationsausgleich: Seit Ende Oktober können Arbeitgebende ihren Beschäftigten zur Abmilderung der aktuellen Preisentwicklungen eine Inflationsausgleichsprämie gewähren. Im ExpertenforumArbeitsrecht beschreiben die Anwält:innen Paula Wernecke und Janis Block die Voraussetzungen der Zahlung und erinnern daran, diese unter einen "eindeutig erklärten Freiwilligkeitsvorbehalt" zu stellen.
Agiles Arbeiten und Sozialversicherungspflicht: In einem Gastbeitrag für die FAZ beschreiben Martin Meinberg und Gregor Thüsing, Rechtsanwalt und Rechtsprofessor, sozialversicherungstechnische Fallstricke projektbezogener Zusammenarbeit, auch bekannt als agiles Arbeiten. Um einer Strafbarkeit wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vorzubeugen, sollten betroffene Arbeitgebende Stellungnahmen der Sozialversicherungsträger unbedingt ernst nehmen und im Zweifel selbst eine Anfrage stellen.
Geschäftsgeheimnisse: Seit 2019 beschreibt das Geschäftsgeheimnisgesetz die Anforderungen an den Schutz solcher Informationen und verpflichtet Arbeitgebende im Streitfall dazu, die von ihnen unternommenen Schutzmaßnahmen darzulegen. Der durch Corona bewirkte Popularitätsschub für die Arbeit im Home Office zwingt Unternehmen dazu, ihre Konzepte "auf den Prüfstand" zu stellen, so Rechtsanwältin Anne-Kathrin Bertke in der FAZ. Das Ergebnis solcher Prüfungen könnte auch sein, dass für den Umgang mit besonders sensiblen Daten effektive Maßnahmen schlicht nicht existierten und das mobile Arbeiten dementsprechend ausscheide.
Das Letzte zum Schluss
Altkanzler: Gerhard Schröder (SPD), Bundeskanzler a.D., hat auch schon einmal bessere Zeiten gesehen. Nach öffentlicher Kritik an der Wahl seines Arbeitsplatzes und dem offenbaren Unwillen von Genossen und Genossinnen, auch weiterhin mit ihm für soziale Gerechtigkeit zu streiten, versagt ihm nun auch das Oberlandesgericht Celle den beantragten Grundbucheintrag eines lebenslangen Wohnrechts in einer Villa, deren Eigentum er sich mit einer seiner Ex-Frauen - Doris Schröder-Köpf - teilt. bild.de (Matthias Lukaschewitsch) berichtet exklusiv.
*Anm. d. Red.: Text am Erscheinungstag geändert.
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LTO/mpi
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Die juristische Presseschau vom 9. November 2022: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50112 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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