Das BVerfG erlaubte die Beteiligung am kreditfinanzierten EU-Corona-Aufbaufonds. Am LG Itzehoe äußerte die Ex-KZ-Sekretärin Irmgard Furchner ihr Bedauern. Das Landgericht Köln sieht Amtshaftung des Erzbistums Köln für Missbrauch gegeben.
Thema des Tages
BVerfG zu EU-Corona-Aufbaufonds: Deutschland darf sich am 750 Milliarden Euro schweren kreditfinanzierten Corona-Wiederaufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte zwei Verfassungsbeschwerden ab, die sich auf das Recht auf demokratische Selbstbestimmung gem. Art. 38 GG gestützt hatten und die sich gegen das vom Bundestag verabschiedete Zustimmungsgesetz zum Eigenmittelbeschluss der EU von 2020 wendeten, in dem die Kreditfinanzierung geregelt ist. Der Beschluss überschreite das geltende Integrationsprogramm der EU "nicht offensichtlich". Zwar lasse sich aus den EU-Verträgen keine ausdrückliche Kompetenznorm für eine Kreditaufnahme der EU ableiten. Eine Auslegung von Artikel 311 AEUV, nach der die Umsetzung der in den Verträgen vorgesehenen Ermächtigungen auch durch Schulden ("sonstige Einnahmen") finanziert werden kann, sei jedoch "nicht offensichtlich" rechtsirrtümlich. Als spezielle Einzelermächtigung in diesem Sinne könne Artikel 122 AEUV herangezogen werden, der der EU die Hilfe für Mitgliedsstaaten in Notsituationen erlaubt. Im Weiteren definierte das Gericht die Bedingungen für derartige Schulden: ihr zweckgebundener Einsatz sowie eine Befristung nach Dauer und Höhe. Dabei dürfe die EU nicht mehr Schulden aufnehmen als ihr reguläre Eigenmittel zur Verfügung stehen. Das BVerfG sieht im Zustimmungsgesetz auch keine Verletzung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags. Selbst wenn der Bundestag im Extremfall alle von der EU aufgenommenen Schulden bis 2058 allein zurückzahlen müsste, wäre dies noch tragbar. Die Entscheidung fiel mit 6 zu 1 Richterstimmen. In einem Sondervotum übte Peter Müller heftige Kritik. Die Senatsmehrheit habe den Weg in eine Fiskal- und Transferunion geebnet und sich faktisch aus der materiellen Ultra-Vires-Kontrolle verabschiedet. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), Welt (Tobias Kaiser). und LTO.
Nach Ansicht von Reinhard Müller (FAZ) ist es weiterhin wichtig, dass die "Wächterfunktion" über die Auslegung von Unionsrecht nicht nur dem EuGH überlassen bleibt, auch wenn dies "etwa in Polen falsch verstanden" werde. Die Entscheidung zeige "jedenfalls die integrationsfreundliche Karlsruher Rechtsprechung." Nach Wolfgang Janisch (SZ) sollte das BVerfG dagegen "seinen Ehrgeiz aufgeben, den Job des EuGH zu übernehmen." So sei bereits der Versuch, den EuGH im EZB-Streit "mit großem Nachdruck zum Jagen tragen" zu wollen, gescheitert. Nun sei es Zeit für die Erkenntnis, dass "Europagegner und Nationalkonservative" kein "Karlsruher Dauerticket" besäßen. Die Abweisung von Beschwerden wie den vorliegenden ließe sich wegen fehlender Selbstbetroffenheit "mit sehr guten Gründen" auch geräuschloser bewerkstelligen. Für Christian Rath (taz) zeigt die Abkehr der von Verfassungsrichter Müller vertretenen "alten strengen Karlsruher Linie", dass die "Zeitenwende" auch am BVerfG angekommen ist. Es würde "die EU kaputt" machen, wenn für jede Anpassung an neue Anforderungen eine Vertragsänderung gefordert würde. Weil die Hürden für eine Vertragsänderung viel höher liegen als für eine Verfassungsänderung, entspreche es "juristischer Klugheit, bei der Auslegung der EU-Verträge großzügiger zu sein als bei der Auslegung des Grundgesetzes." Klaus Hempel (tagesschau.de) bedauert die zutage getretenen Differenzen zwischen Verlautbarungen der Regierung im Prozess und bei anderen Gelegenheiten. Tatsächlich habe der damalige Finanzminister Olaf Scholz einst den Fonds als "überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion" bezeichnet.
Rechtspolitik
KI: Der Ministerrat hat den Regulierungsvorschlag der EU-Kommission zum Einsatz Künstlicher Intelligenz "im Kern unverändert" angenommen, berichtet die FAZ (Hendrick Kafsack). Damit solle das Sammeln personenbezogener Daten wie auch die Verwendung eines aus China bekannten "Social Scoring"-Systems verboten werden. Christof Kerkmann (Hbl) anerkennt in einem Kommentar den risikobasierten Ansatz des Vorhabens, sieht aber Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Während große Unternehmen "vorsichtshalber ein paar Juristen mehr" einstellen könnten, um sich gegenüber einem komplexen Regelwerk abzusichern, fehlten kleineren Betrieben oder Start-ups diese Möglichkeiten.
Justiz
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Nach dem Plädoyer ihrer Verteidigung hat die am Landgericht Itzehoe angeklagte Irmgard Furchner zum ersten Mal selbst das Wort ergriffen. Mit klarer Stimme – so die Berichte von FAZ (Julian Staib) und spiegel.de (Fabian Hillebrand) – äußerte sie in ihrem letzten Wort, dass es ihr leid tue, "was alles geschehen ist" und dass sie es bereue, "zu der Zeit in Stutthof" gewesen zu sein. Ihre Verteidigung hatte nach grundlegenden Überlegungen zur "unendlichen Untätigkeit" der deutschen Justiz gegenüber NS-Tätern dargelegt, dass keine Beweise für die Beteiligung der Angeklagten an Tötungen oder überhaupt ihre Kenntnis hiervon erbracht wurden.
LG Köln – Missbrauch in der Kirche: Im Zivilverfahren eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln hat das Landgericht Köln mitgeteilt, dass an der Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts kein Zweifel bestehe. Die Schmerzensgeldforderung des heute 62-jährigen Klägers, der in den 1970er-Jahren als Messdiener mehr als 300 mal durch einen Pfarrer sexuell missbraucht wurde, dürfte damit dem Grunde nach begründet sein, nachdem das Erzbistum am Montagabend erklärt hatte, die Verjährungseinrede nicht zu erheben. Das Gericht trug den Parteien auf, bis Ende Januar ihre Vergleichsvorstellungen zu formulieren. Es berichten LTO, SZ (Christian Wernicke/Annette Zoch) und zdf.de (Charlotte Greipl).
BGH zu Foto von Bundespolizist: Ein Bundespolizist, der 2019 anlässlich eines Einsatzes bei einem Neonazi-Treffen auf seiner Dienstuniform fragwürdige Aufnäher trug, muss nach einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang November die Veröffentlichung eines entsprechenden Fotos dulden. Ob die Aufnäher tatsächlich rechtsradikales Gedankengut zum Ausdruck brächten, könne dahinstehen, so der BGH. Wenn der Kläger bei einem Neonazifestival namens "Schild und Schwert" Aufnäher trage, die Schwert und Schild darstellten, liege für einen unbefangenen Beobachter die Vermutung nahe, dass hiermit eine Sympathie zum Ausdruck gebracht werde. Das Foto sei ein Bildnis der Zeitgeschichte, seine Veröffentlichung somit auch ohne Einwilligung zulässig. Die Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsschutzes wiege gegenüber dem Veröffentlichungsinteresse der Presse weniger schwer. LTO berichtet.
BAG zur Arbeitszeiterfassung: Über praktische Konsequenzen, die sich aus den nun vorliegenden Entscheidungsgründen des im September ergangenen Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung ergeben, schreibt nun auch Rechtsanwältin Silvia Tomassone auf Libra. Jedes Unternehmen sollte sich mit der Frage beschäftigen und Betroffene möglichst frühzeitig ins Boot holen. Sofern kein Zeiterfassungssystem bestehe, sollte dessen Einführung geplant werden.
OLG Hamburg zu Drosten/Wiesendanger: Wie schon die Vorinstanz untersagte nun auch das Hanseatische Oberlandesgericht dem Physiker Roland Wiesendanger die in einem Interview erfolgte Äußerung, der Virologe Christian Drosten habe die Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus in die Irre geführt. LTO berichtet.
LG Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: Am Landgericht Bonn wurden in der Strafsache Hanno Berger die Plädoyers gehalten. Während die Staatsanwaltschaft eine Steuerhinterziehung des Cum-Ex-Masterminds in drei besonders schweren Fällen für erwiesen hält und eine Haftstrafe von neun Jahren forderte, verzichtete die Verteidigung auf konkrete Anträge. Als Verkündungstermin hat das LG den nächsten Dienstag bestimmt. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und LTO. Dem Bericht des Hbl (Rene Bender u.a.) ist eine Übersicht zu zehn bislang verkündeten Strafen im Cum-Ex-Zusammenhang beigefügt.
LG Hannover zu Kontogebührenerhöhung: Das Landgericht Hannover hat der örtlichen Sparda-Bank auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagt, die bloße Weiternutzung von Girokonten als Einwilligung in Gebührenerhöhungen zu werten. Nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass AGB-Änderungen von Banken einer Zustimmung der Kundschaft bedürfen, hätten Banken sich vermehrt auf eine konkludente Zustimmung verlassen, so das Hbl (Elisabeth Atzler).
LG Frankfurt/M. zu Kinderporno-Plattform "Boystown": Das Landgericht Frankfurt/M. hat vier Betreiber der "Boystown"-Plattform zu Freiheitsstrafen zwischen sieben und zwölf Jahren verurteilt. Ihnen wurde die Herstellung sowie die bandenmäßige Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen. Teilweise sollen sie auch selbst Kinder missbraucht haben. Gegen zwei Männer wurde zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. "Boystown" war mit rund 400.000 registrierten Nutzern die größte Missbrauchsplattform im Darknet. spiegel.de berichtet.
LG Köln – Kindesmissbrauch Wermelskirchen: Am Landgericht Köln ist das Strafverfahren gegen Marcus R. eröffnet worden, der über einen Zeitraum von fast 15 Jahren 13 Kinder 124 mal "in nicht vorstellbarer Brutalität" missbraucht haben soll, wie FAZ (Reiner Burger) und SZ (Jana Stegemann) aus der Anklageschrift zitieren. Der IT-Techniker hatte sich als Babysitter angeboten und die Taten bei diesen Gelegenheiten verübt. In einer ersten Erklärung räumte seine Verteidigung ein, dass die Vorwürfe vollumfänglich zutreffen.
LG Berlin – Anstiftung zu Auftragsmord: Vor der für den morgigen Donnerstag geplanten Urteilsverkündung plädierten am Landgericht Berlin Anklage und Verteidigung in der Sache eines erfolglos gebliebenen Auftragsmordes. spiegel.de (Wiebke Ramm) rekapituliert den ungewöhnlichen Fall eines Kochs, der geplant haben soll, den Lebenspartner des Mannes, in den er unerwidert verliebt war, töten zu lassen. Im Darknet habe sich jemand zur Auftragsausführung zur Verfügung gestellt, die Tat aber nicht umgesetzt. Der Angeklagte habe nach seiner Festnahme eine geistige Störung simuliert und hiermit einige Ärzte zunächst auch überzeugt.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Auf einer Doppelseite stellt die FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier) die maßgeblichen Personen des am morgigen Donnerstag beginnenden "Showdown in Stadelheim" vor. Beim "Mammutprozess um den Jahrhundertbetrug" um den Finanzdienstleister Wirecard fehle am Landgericht München I der weiterhin in Russland vermutete Jan Marsalek.
LG Frankfurt/M. - OB Peter Feldmann: Das Landgericht Frankfurt/M. hält die Beweisaufnahme im Verfahren gegen den früheren Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) für abgeschlossen und plant für den heutigen Mittwoch die Plädoyers. Die FAZ (Anna-Sophia Lang) beschreibt die im Prozess verlesenen Textnachrichten zwischen dem Politker und der AWO-Leitung, die seiner damaligen Partnerin einen überdurchschnittlich dotierten Leitungsposten in einer Kita zugeschanzt haben soll.
AG München – Klimaproteste: Die SZ (Henrik Rampe) porträtiert im Rahmen einer Seite Drei-Reportage einen 29-jährigen Klimaaktivisten, der am Amtsgericht München wegen Straßenblockaden angeklagt ist. Der Mann verbrachte kürzlich 22 Tage in bayerischer Präventivhaft. Gleichwohl sagt er, dass er seine Aktionen, zu denen auch das Festkleben an der "Sixtinischen Madonna" in Dresden gehörte, trotz der Gefahr einer mehrjährigen Haftstrafe fortsetzen werde.
GBA – Kriegsverbrechen in der Ukraine: Das beim Generalbundesanwalt geführte Strukturermittlungsverfahren wegen in der Ukraine verübten Kriegsverbrechen erstreckt sich bislang nicht auf den Verdacht des Völkermords. Dies teilte die Bundesanwaltschaft LTO (Patrick Heinemann) mit. Grund für diese Einschätzung sei wohl eine besonders enge Auslegung des § 6 Völkerstrafgesetzbuch durch den GBA, die ihrerseits in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist.
Verfassungsrichter Huber: Peter Michael Huber, demnächst aus dem Amt scheidender Richter am Bundesverfassungsgericht, stellt sich dem SWR-RadioReportRecht (Gigi Deppe) für ein offenes Gespräch zur Verfügung. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildet das nicht immer konfliktfreie Verhältnis des BVerfG zum Europäischen Gerichtshof.
Recht in der Welt
EU/Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: Beim Treffen der EU-Finanzminister konnte keine Einigung über die geplante Sperrung von EU-Mitteln für Ungarn wegen unzureichender Korruptionsbekämpfung erzielt werden. Weil die ungarische Regierung Abstimmungen über die Verteilung weiterer Gelder, u.a. einer Budgethilfe für die Ukraine, blockierte, einigte sich das Gremium, eine erneute Kommissions-Untersuchung über ungarische Fortschritte abzuwarten. Die FAZ (Werner Mussler) berichtet.
Belgien – Zaventem-Prozess: Mit der Verlesung des ersten Teils der 500-seitigen Anklageschrift begann in Brüssel der Strafprozess wegen des islamistischen Terroranschlags vom März 2016. Die SZ (Josef Kelnberger) berichtet, auch über die umfangreichen organisatorischen Vorbereitungen für den Großprozess.
USA – Antidiskriminierungsgesetz Colorado: Bei der Supreme Court-Verhandlung über das Recht einer Webdesignerin aus dem Bundesstaat Colorado, wegen ihrer christlichen Überzeugungen Aufträge von homosexuellen Paaren ablehnen zu dürfen, schien "das Gericht mehrheitlich der Argumentation der Klägerin" zu folgen. Dies berichtet die SZ (Christian Zaschke).
USA – Biontech vs. Moderna: Das Mainzer Unternehmen Biontech und sein US-amerikanischer Partner Pfizer haben bei einem Bundesgericht in Boston eine Patentklage gegen den Konkurrenten Moderna erhoben. Die Klage stehe im Zusammenhang mit sowohl in den USA als in Deutschland erhobenen Klagen Modernas. Die Konkurrenten werfen sich gegenseitig vor, bei der Entwicklung von Corona-Impfstoffen voneinander abgekupfert zu haben, so die SZ (Elisabeth Dostert).
Juristische Ausbildung
Rechtspsychologie: Die Anwält:innen Lea Babucke und Malte May plädieren auf Libra für eine stärkere Vermittlung rechtspsychologischer Fähigkeiten in der juristischen Ausbildung. In ihrem Beitrag legen sie dar, wie der Erfolg von "Me-Too-Investigations" in einem hohen Maße vom psychologischen Geschick der interviewenden Personen abhängt. Die hierfür erforderlichen Soft Skills würden in der Ausbildung "eher stiefmütterlich behandelt."
Sonstiges
Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgebende können ihren Beschäftigten nun die von der Bundesregierung beschlossene Inflationsausgleichsprämie gewähren. Im Interview mit LTO-Karriere (Tanja Podolski) erklärt die Anwältin Frauke Biester die zu beachtenden Mechanismen. Ein Anspruch auf die Zahlung bestehe nicht, ein Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats sei lediglich hinsichtlch des "Wie" denkbar. Ob die Prämie unter Pfändungsschutz steht, müsse letztlich gerichtlich geklärt werden.
Emojis: In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ beschreibt Matthias Pendl, wissenschaftlicher Referent am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht, die Notwendigkeit des Rechts, sich mit dem Erklärungsgehalt von Emojis zu befassen. So hätten die verwendeten Piktogramme in einem israelischen Mietrechtsfall zu Haftungsansprüchen geführt.
Das Letzte zum Schluss
Boris is coming home: Der frühere Tennisstar Boris Becker kann sich laut LTO auf eine Weihnachtsüberraschung freuen. Als ausländischer Häftling könnte der seit April einsitzende Becker bereits in der nächsten Woche vorzeitig entlassen werden, würde dann aber sofort nach Deutschland abgeschoben.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2022: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50392 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag