Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. April 2023: Pro­zess gegen Thaci / Cannabis-Lega­li­sie­rung ver­zö­gert sich / Frei nach 52 Jahren?

03.04.2023

Am Kosovo-Tribunal beginnt das Verfahren gegen den früheren Präsidenten des Kosovo Hashim Thaci. Der Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung wurde auf Ende April verschoben. Die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten Mörders hatte Erfolg.

Thema des Tages

Kosovo-Tribunal – Hashim Thaci: Ab dem heutigen Montag muss sich der frühere kosovarische Präsident Hashim Thaci an einem Sondertribunal im niederländischen Den Haag gegen den Vorwurf von Kriegsverbrechen verteidigen, die während und nach dem Kosovokrieg 1998/1999 von der Befreiungsarmee des Kosovo (UCK) verübt worden sein sollen. Konkret geht es um Entführungen, Folterungen und fast hundert Morde. Der früher diskutierte Vorwurf des Organhandels steht nicht in der Anklageschrift. Thaci werde von einem imposanten Team amerikanischer Anwälte vertreten, für deren Kosten der kosovarische Staat aufkomme, schreibt die Mo-FAZ (Michael Martens). Thacis Verteidigung plane, auf fehlende Befehlsstrukturen innerhalb der damaligen UCK abzustellen und so den strafrechtlichen Schuldvorwurf gegen den Ex-Politiker zu entkräften. Thaci habe als Student, der aus der Schweiz zurückkam, auch gar nicht die Autorität gehabt, kampferprobten deutlich älteren örtlichen Kommandeuren Befehle zu erteilen.

Rechtspolitik

Cannabis: Die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Cannabis-Legalisierung wird sich wohl um einen Monat auf Ende April verzögern. Ein Fachgutachten, mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Bedenken der EU-Kommission entkräften will, indem die positiven Effekte für den Kinder- und Jugendschutz hervorgestellt würden, verzögere sich, schreibt LTO (Hasso Suliak). Außerdem sollen die Pläne zunächst den Regierungsfraktionen vorgestellt werden. Nach Informationen von zeit.de (Tim Neumann/Tilman Steffen) solle der vorzulegende Entwurf dann zweigeteilt werden. Ein der Kommission zur Prüfung vorzulegender Teil solle die Legalisierung zunächst auf Modellregionen beschränken. Daneben solle – "ohne Placet der EU" der Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr bestraft und der Gebrauch in speziellen Vereinen gestattet werden.

Containern: Der für die Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) zuständige Ausschuss der Bundesländer hat sich nicht mit der erforderlichen Einstimmigkeit entschieden, die Strafverfolgung für einfache Formen des Containerns regelmäßig einzustellen. Ein entsprechender Antrag von Hamburg war im Januar auch von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) unterstützt worden. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet.

Asyl: In seiner Kolumne behauptet Heribert Prantl (Sa-SZ), dass es "in Europa alsbald kein Asylrecht mehr" gebe, "das diesen Namen verdient", sollten die Überlegungen für eine "Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" realisiert werden. Statt Schutz und Hilfe gehe es vorrangig darum, "die Flüchtlingszahlen niederzuknüppeln."

Einwanderung: In einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ fordert Rechtsprofessor Daniel Thym die Politik auf, Kriterien für die Steuerung von Migration zu entwickeln. Dies erfordere einen Wechsel von bloßer Verwaltung hin zu Gestaltung von Migrationsbewegungen und damit auch einen realistischeren Blick auf Deutschland als Einwanderungsland.

Namen: Nach einem der Sa-FAZ (Markus Wehner) vorliegenden Entwurf des Bundesjustizministeriums soll es Ehepaaren künftig auch möglich sein, einen gemeinsamen Doppelnamen zu tragen. Auch Kinder könnten diesen erhalten. Die vorgeschlagene Verschmelzung beider Nachnamen (Meshing) finde sich nicht im Entwurf.

Arbeitszeiterfassung: Als Antwort auf ein Auskunftsbegehren hat das Bundesarbeitsgericht mitgeteilt, dass die Zeiterfassungspflicht nicht für richterliche Tätigkeiten gelte, weil sich der Umfang dieser Arbeit nach den in der Geschäftsverteilung zugewiesenen Aufgaben bestimme. Dies berichtet die Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg) unter Hinweis auf die Entscheidung des BAG aus dem vergangenen September zur grundsätzlichen Pflicht einer allgemeinen Erfassung. Während das Arbeitsministerium immer noch an einem Gesetzesentwurf arbeite, reklamierten weitere Tätigkeitsbereiche ihren Ausnahmestatus, zuletzt etwa der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, für die Wissenschaft.

Staatsleistungen an Kirchen: Die Koalitionspläne zur Ablösung der finanziellen Staatsleistungen an Kirchen geraten ins Stocken, schreibt die Welt (Matthias Kamann). Bereits die Weimarer Reichsverfassung habe dieses Ziel festgelegt. Bei vom Bundesinnenministerium im vergangenen Winter veranstalteten Treffen zwischen Kirchen, Ländern und Fachjuristen seien Fortschritte bei der anstehenden Ausarbeitung eines Grundsätzegesetzes erzielt worden. Mittlerweile zweifelten aber einige Länder an der Fähigkeit, eine notwendige Ablösungszahlung leisten zu können.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Einzelheiten zu der in der vergangenen Woche erzielten innerkoalitionären Einigung über ein Selbstbestimmungsgesetz für trans Personen erläutern Sa-taz (Nicole Opitz) und Welt (Sabine Menkens). Kritik entzünde sich an der neuen Hausrechtsklausel, nach der Personen in geschützten Frauenräumen nach ihrer äußeren Erscheinung der Zutritt verweigert werden darf.

Justus Bender (FAS) kritisiert die Widersprüchlichkeit der Debatte. Es entstehe keine Befriedung, wenn den einen ein selbstbestimmter Eintrag im Personenstandsregister gewährt werde und den anderen das Hausrecht. "Betroffene würden vermutlich lieber von einem anonymen Standesamt falsch angesprochen werden und dafür von Mitmenschen Respekt erfahren als umgekehrt." Das geplante Gesetz verschärfe Konflikte, statt sie abzubauen.

Epidemien: Die WamS (Ricarda Breyton) erinnert an die von den Regierungsparteien nach Aufnahme ihrer Arbeit getroffene Zusage, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) grundlegend überarbeiten zu wollen. Konkrete Schritte in dieser Richtung seien bislang unterblieben. Daher bleibe es denkbar, dass die in § 28a IfSG vorgesehenen Einschränkungen reaktiviert würden.

Klimaschutz: LTO (Lena Bitz) zweifelt am Einklang der in der vergangenen Woche vereinbarten Änderungen des Klimaschutzgesetzes mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Vorgaben würden durch die nun geschaffene Möglichkeit, Klimaziele nicht zwingend erreichen zu müssen, zumindest erschwert. Der Übergang von sektoralen zu sektorübergreifenden Klimaschutzvorgaben drücke das KSG-Schutzniveau hinter jenes der letzten Großen Koalition zurück, kritisiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Maximilian Roth auf dem JuWissBlog. Auch der Spiegel (Susanne Götze) rückt diesen Aspekt in den Mittelpunkt seines Berichts.

BVerfG-Richterwahl: Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat Miriam Meßling zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt, meldet LTO. Meßling war bisher Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts  und wurde von der SPD vorgeschlagen. Portraits bringen Sa-FAZ (Katja Gelinsky) und zdf.de (Christoph Schneider). Nach einer Änderung der Geschäftsverteilung im Ersten Senat wird Meßling für Steuerrecht und Berufsrecht zuständig sein. Die Zuständigkeit ihrer Amtsvorgängerin Gabriele Britz für den Klimaschutz übernimmt Martin Eifert.

Die Mo-taz (Christian Rath) erzählt den Beitrag von Gabriele Britz, der "juristischen Mutter des legendären Karlsruher Klimabeschlusses von 2021", zur verfassungsrechtlichen Rettung des Klimas in fünf Etappen.

Justiz

BVerfG zu Haftentlassung: Nach 52 Jahren Haft kann sich ein verurteilter Mörder nun Hoffnungen auf baldige Entlassung machen. Ein am Freitag veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar gibt dem Landgericht Koblenz auf, den Antrag des Häftlings auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung erneut zu prüfen. Dass die schuldangemessene Strafe verbüßt ist, hatte das LG bereits 1997 festgestellt, seine Freilassung trotzdem nicht angeordnet, weil die von ihm ausgehende Gefahr zu hoch sei. Die Begründung dieser Einschätzung verletze das Freiheitsgrundrecht. Nach so langer Zeit dürften nur noch Rückfälle wegen Straftaten gegen das Leben in Rechnung gestellt werden. taz.de (Christian Rath) und LTO (Chiara Prestin) berichten. Jost Müller-Neuhof (Tsp) gibt zu bedenken, dass es unmenschlich sein könne, Sicherheitsbedürfnissen "immer und überall den Vorrang einzuräumen."

LG Dresden – Einbruch ins Grüne Gewölbe: Für Freiheitsstrafen am oberen Ende des in einer Absprache vereinbarten Rahmens plädierte die Staatsanwaltschaft gegen fünf der Angeklagten. Der Anklagevertreter wies darauf hin, dass der Sachsenschatz bzw. Teile hiervon ohne die Hinweise der Angeklagten wohl nicht mehr aufgetaucht wäre. Die Plädoyers der Verteidigung folgen Anfang Mai. Mitte Mai werde ein Urteil erwartet. Dies berichten Sa-FAZ (Stefan Locke) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

Tom Rosin (bild.de) hält die Absprache für einen "Deal mit dem Bösen". Das Gericht brauche sich um "das Wischiwaschi des Oberstaatsanwalts" nicht zu kümmern und sei aufgerufen, "mit der vollen Härte seiner Gesetze" Recht zu sprechen.

LG Frankfurt/M. zu Schmerzspezialisten: Am vergangenen Freitag entschied das Landgericht Frankfurt/M., dass eine Werbeaussage des als "Schmerzspezialisten" bekannten Ehepaars Roland Liebscher-Bracht und Petra Bracht zu Nahrungsergänzungsmitteln gegen eine von der Verbraucherzentrale erwirkte Unterlassungserklärung verstößt. Die Mo-FAZ (Hinnerk Feldwisch-Drentrup) berichtet.

VG Berlin zu Gendern in der Schule: In Hintergrundbeiträgen zum letztwöchigen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule bemerken Volljurist Max Kolter auf LTO und das Feuilleton der Sa-SZ (Ronen Steinke), dass nach der Grundlage schulischer Rechtschreibung – den Festlegungen des Rechtschreibrates – schriftliches Gendern zwingend als Fehler zu bewerten sei. Diesen scheinbaren Widerspruch habe das VG unter konsequenter Weiterentwicklung der vom Bundesverfassungsgericht 1998 zur damaligen Rechtschreibreform entwickelten Maßstäbe aufgelöst, indem es auch das Alter der betroffenen Kinder berücksichtigte. Mit wachsender Sprachkompetenz könne diesen zugemutet werden, genderneutrale Sprachformen und die Gründe für deren Benutzung zu verstehen. Auch der Spiegel (Guido Mingels) widmet dem Thema einen großen Beitrag und lässt hierbei auch den – anonym bleibenden – Antragsteller, der Jurist ist, zu Wort kommen. Die Thematik beinhalte auf allen Seiten des Meinungsspektrums eine erhebliche "Empörungsbereitschaft".

VG Berlin zu Auskunft über verdeckte Pressearbeit: In einem Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Berlin das Bundeskanzleramt verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte zu Medienkontakten von Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) zu erteilen. Es geht um die Frage, ob Schmidt versuchte, den Investigativjournalisten Oliver Schroem im Zusammenhang mit der Hamburger Bearbeitung der Cum-Ex-Steueraffäre in ein schlechtes Licht zu rücken. Anders als vom Kanzleramt behauptet, beträfen die fraglichen Information den dienstlichen Teil der Tätigkeit Schmidts, so Sa-FAZ (Manfred Schäfers) und (in eigener Sache) Tsp (Jost Müller-Neuhof).

VG Magdeburg zu Götz Kubitschek: Die Nennung des "Instituts für Staatspolitik" im sachsen-anhaltinischen Verfassungsschutzbericht 2020 ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Magdeburg gerechtfertigt. Das Institut verbreite "rassistische und biologistische Sichtweisen" und richte sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, so die Abweisung eines Eilantrags von Institutsgründer Götz Kubitschek. spiegel.de (Timo Lehmann) berichtet.

AG Dessau-Roßlau zu Tesla-Bußgeld: Die WamS (Philipp Vetter) hat erfahren, dass schon im November eine am Amtsgericht Dessau-Roßlau anhängige Auseinandersetzung zwischen dem Umweltbundesamt und dem Tesla-Konzern rechtskräftig beendet worden ist. Wegen eines Verstoßes gegen das Batteriegesetz habe das Unternehmen 600.000 Euro zahlen müssen. Der ursprüngliche Bußgeldbescheid habe sich auf zwölf Millionen Euro belaufen.

Recht in der Welt

Ungarn – Nationalisierung: Der Spiegel (Jan Puhl/Michael Sauga) beschreibt ausführlich korrupte Praktiken in Ungarn. Immer wieder würden ausländische Unternehmen bestimmter Branchen urplötzlich durch regulatorische Hemmnisse in ihrer Geschäftstätigkeit behindert und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Diese Behinderungen würden von Übernahmeangeboten aus dem persönlichen Umfeld des Ministerpräsidenten begleitet. Diese quasi-Enteignungen und andere Markteingriffe seien mittlerweile Gegenstand von nicht weniger als fünf Vertragsverletzungsverfahren, weitere vier würden aktuell geprüft.

Israel – Justizreform: In einem Beitrag über die ausgesetzte Justizreform in Israel beschreibt die FAS (Christian Meier) das seit Mai 2020 anhängige Strafverfahren gegen den Ministerpräsidenten als den Auslöser der Änderungen. Benjamin Netanjahus "oberstes Ziel" sei es, diesen Prozess zum Scheitern zu bringen, seine größte Befürchtung sei, wie sein Amtsvorgänger Ehud Olmert im Gefängnis zu landen.

spiegel.de (Richard C. Schneider) portraitiert Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara, die die rechtsstaatliche Demokratie in Israel verteidigt. Die konservative Juristin war erst vor einem Jahr vom damaligen konservativen Justizminister Gideon Sa'ar berufen worden.

USA – Trump/Stormy Daniels: Am morgigen Dienstag soll dem früheren US-Präsidenten Donald Trump die gegen ihn erhobene Anklage verlesen werden. Nach Aufnahme persönlicher Daten inklusive Fingerabdrücken und den berüchtigten "mug shots" dürfte Trump das Gerichtsgebäude wieder auf freiem Fuß verlassen, so der Tenor der Analysen von Student Benedikt Gremminger auf LTO und spiegel.de (Rene Pfister). Die vom ermittelnden Staatsanwalt verfolgte Strategie, Trump wegen der unzulässigen Verquickung von Wahlkampffonds und einer Schweigegeldzahlung an einen Pornostar anzuklagen, sei gewagt und angesichts des schwer zu führenden Vorsatznachweises auch nicht sonderlich erfolgversprechend. Staatsanwalt Alvin Bragg wird im FAZ-Einspruch (Rebecca Boucsein) und auf zeit.de (Johanna Roth) porträtiert, der im Verfahren als Kronzeuge auftretende Michael Cohen, Trumps früherer Anwalt, bei spiegel.de (Marc Pitzke). Die Sa-SZ (Fabian Fellmann) bringt einen Überblick zu weiteren Verfahren gegen Trump. Nach wie vor werde wegen versuchter Einflussnahme auf die Wahlresultatsveröffentlichungen ermittelt, gleiches gelte für Trumps Rolle beim Sturm auf das Kapitol. Zivilrechtlich müsse er sich gegen eine Schriftstellerin verteidigen, die er – nach Vergewaltigungsvorwürfen – öffentlich verächtlich machte. Keines der Verfahren dürfte bis zur nächsten Präsidentschaftswahl im November 2024 beendet sein.

Südafrika – Oscar Pistorius: Ein südafrikanischer Bewährungsausschuss hat den Antrag einer vorzeitigen Entlassung des wegen Tötung seiner Freundin verurteilten Parasportlers Oscar Pistorius ausgesprochen. Dies berichtet die Sa-SZ (Bernd Dörries).

Sonstiges

RiStA-Tag: LTO (Annelie Kaufmann/Markus Sehl) bringt einen ausführlichen Bericht vom 23. Richter- und Staatsanwaltstag, der am vergangenen Mittwoch in Weimar stattfand. Neben der Verleihung eines Menschenrechtspreises an die venezolanische Richterin Maria Lourdes Afiuni stand bei der hochkarätig besetzten, vom Deutschen Richerbund veranstalteten Tagung der Einfluss von KI-Systemen im Mittelpunkt. Bereits das Tagungsprogramm, vor allem aber die Meinungsäußerungen von Teilnehmenden hätten dabei erhebliche Bedenken gegenüber bereits "ganz einfachen Digitalisierungsprojekten" offenbart. So habe bereits das Wort "Video" in der Rede von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Buhrufe aus dem Publikum verursacht.

Das Letzte zum Schluss

Hunger und Entscheidungen: Dass der Hunger die gerichtliche Entscheidungsfindung negativ beeinflusst, hatte eine 2011 veröffentlichte Studie zu den Ergebnissen israelischer Bewährungsanhörungen behauptet. Kurz vor der Mittagspause seien Anträge überwiegend abgelehnt worden, nach dem Mittagessen seien die Richter:innen dagegen deutlich wohlwollender gewesen. Eine erneute Analyse der Fälle fand dagegen 2019 einen anderen Zusammenhang: gerade jene Anträge, die ohne besonderen Aufwand abgelehnt werden könnten, seien noch vor der Mittagspause bearbeitet worden. Darüber schrieb Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. April 2023: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51464 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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