Die juristische Presseschau vom 1. bis 2. Mai 2024: IGH zu Deut­sch­land und Gaza / Gesetz­ent­wurf zu Schein­vä­tern / EuGH zu Vor­rats­da­ten­spei­che­rung

02.05.2024

IGH wies den Eilantrag Nicaraguas gegen Deutschland ab. Buschmann und Faeser gehen gegen den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen vor. EuGH lässt die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nun zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität zu.

Thema des Tages

IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: Der Internationale Gerichtshof hat am Dienstag den Eilantrag Nicaraguas abgelehnt, gegen Deutschland einstweilige Maßnahmen anzuordnen. Nicaragua hatte u.a. gefordert, der IGH solle einen sofortigen Stopp deutscher Waffenlieferungen nach Israel anordnen, weil Deutschland damit Völkermord und Kriegsverbrechen Israels in Gaza unterstütze. Das Gericht sah die Voraussetzungen zum Erlass von Sofortmaßnahmen aber aus tatsächlichen Gründen nicht erfüllt, da die militärische Unterstützung Deutschlands für Israel inzwischen stark zurückgegangen sei. Auch hätten 98 Prozent der nach dem Oktober 2023 genehmigten Rüstungsexporte nach Israel keine Kriegswaffen betroffen, sondern sonstige militärische Ausrüstungsgegenstände wie Helme. Der IGH lehnte auch den deutschen Antrag ab, die eigentliche nicaraguanische Klage bereits jetzt wegen offensichtlicher Unzulässigkeit zurückzuweisen. Die völkerrechtliche Frage der Zulässigkeit eines Verfahrens, an dem die vermeintliche Hauptpartei – Israel – gar nicht teilnimmt, muss damit erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Es berichten SZ (Ronen Steinke), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath) und LTO (Franziska Kring)Eine englischsprachige Analyse von Verfahren und Entscheidung unternimmt Assistenzprofessor Michael Becker im Verfassungsblog. Er bezeichnet den in der Minderheitsmeinung eines Richters enthaltenen Hinweis, Nicaragua habe keine Möglichkeit besessen, auf die deutschen Darlegungen zu antworten, als bemerkenswert.

Ronen Steinke (SZ) kommentiert, dass die Bundesregierung vor dem IGH nur auf den starken Rückgang deutscher Rüstungsexporte nach Israel verwiesen hat, ohne zu erklären, dass die israelische Militärstrategie in Gaza zu diesem Rückgang geführt hat.  Mit dieser "juristischen Schmallippigkeit" könnte man zwar vor Gericht gewinnen, dies sei aber noch lange keine "kluge Außenpolitik".

Rechtspolitik

Scheinvaterschaft: Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das aufenthaltsrechtliche "Einfallstor" sogenannter Scheinvaterschaften geschlossen werden soll. Bei der Beurkundung der Vaterschaft sollen die Ausländerbehörden bestimmte Indizien wie ein "Aufenthaltsrechtsgefälle" zwischen den Eltern prüfen und bei einem Betrugsverdacht weiter ermitteln, ob eine biologische Abstammung oder eine dauerhafte soziale Beziehung zum Kind besteht. Neben der verweigerten Anerkennung soll dann auch Strafbarkeit drohen. Eine frühere Regelung von 2008 war später vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden. LTO berichtet.

Bürokratieabbau: Der Anfang des Jahres vorgelegte Entwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes sieht u.a. Vereinfachungen bei Formvorschriften vor. Rechtsanwältin Theresa Richter befasst sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit der Frage, inwiefern E-Mails im Arbeitsrecht die oftmals zwingende Schriftform ersetzen können. Wegen nach wie vor ungeklärter Beweisbarkeit des Zugangs elektronischer Post rät die Autorin Arbeitgebenden, empfangsbedürftige Schreiben im Zweifel auch herkömmlich zu versenden.

Gemeinnützigkeit: In einem Gastbeitrag für den Staat und Recht-Teil der FAZ erinnern die Rechtsprofessoren Rainer Hüttemann und Peter Rawert sowie Rechtsanwalt Stephan Schauhoff an das von Ampel-Koalition gegebene Versprechen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren. Tatsächlich seien solche Schritte bislang unterblieben, "obschon Verbände und Wissenschaft längst umsetzungsreife Vorschläge unterbreitet haben." Als zu bearbeitende Themen nennen die Autoren u.a. die allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Organisationen, die steuerliche Behandlung von Kooperationen verschiedener Organisationen oder die Katastrophenhilfe.

Digitale Gewalt: Die SZ (Constanze von Bullion) nennt als Grund für den gesetzgeberischen Stillstand beim geplanten "Gesetz gegen digitale Gewalt" zwei Gerichtsurteile. Sowohl die Entscheidung des EuGH, der im November 2023 die unterschiedslose Anwendung nationaler Melde-Regeln gegenüber Telekommunikationsunternehmen anderer Länder beanstandete, als auch eine Entscheidung des BGH, der im September 2023 gegen einen Auskunftsanspruch Privater gegenüber Unternehmen entschied, würden derzeit noch im Justizministerium geprüft.

Cannabis: Auch die SZ (Ronen Steinke) interviewt nun den Juristen Sebastian Sobota, Mitherausgeber des im Herbst erscheinenden ersten Kommentars zum Cannabisgesetz. Handwerkliche Mängel des Gesetzes seien von den Gerichten zu bewältigen, so Sobota. Den Schwarzmarkt werde das Gesetz aber nicht trockenlegen, weil für Gelegenheitskiffer der Eigenanbau und die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zu kompliziert seien.

Resilienz des Rechtsstaats/VwGO: Im Rahmen des "Thüringen-Projekts" schreibt Rechtsreferendar Philipp Koepsell auf dem Verfassungsblog über die Notwendigkeit einer Reform der Zwangsvollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. § 172 Verwaltungsgerichtsordnung, der als Vollstreckungsmittel lediglich ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro vorsieht, sei ungenügend, um rechtsuntreue Behörden zur Umsetzung von Entscheidungen anzuhalten und bedürfe strengerer, vom Autor im Einzelnen vorgestellter Eingriffsmöglichkeiten.

Bürgergeld: Rechtsanwältin Sarah Lincoln und Volljuristin Ulrike Müller legen auf dem Verfassungsblog dar, dass im Lichte neuerer ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse das Bürgergeld verfassungswidrig ist. Die vom Bundesverfassungsgericht 2010 und 2014 vorgenommene Ermittlung des zu gewährleistenden Existenzminimums hätten sich auf den damaligen Forschungsstand bezogen. Es müsse angenommen werden, dass die damaligen Evidenzkontrollen heutzutage anders bewertet werden müssten.

Petitionen: Der FAZ-Einspruch veröffentlicht den Wettbewerbsbeitrag der Jurastudentin Katharina Karminovski, die das Petitionsrecht nach Art. 17 Grundgesetz vorstellt und für eine maßvolle Erweiterung als Mittel gegen Politikverdrossenheit wirbt.

BMJ und Rechtsstaat: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ kritisiert Rechtsanwalt Patrick Heinemann die vom Bundesjustizministerium auf Social-Media gepostete Stellungnahme zu einer islamistischen Demonstration in Hamburg: "Wer hier das Kalifat ausrufen will, gehört nicht zu unserem Land." Menschen mit ihrerseits fragwürdigen Auffassungen außerhalb der Rechtsordnung zu stellen, überschreite "eine Grenze des liberalen Rechtsstaats", so Heinemann.

Justiz

EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Plenums-Urteil entschieden, dass eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nicht nur bei schwerer Kriminalität wie Kinderpornografie, sondern bei jeglicher Online-Kriminalität möglich ist, weil sonst systemische Straflosigkeit drohe. Wenn die Speicherung der IP-Adresse nur zur Identifizierung des Users genutzt wird, könne damit kein Persönlichkeitsprofil angefertigt werden, weshalb es sich um keinen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handele. Das in Frankreich praktizierte Hadopi-System, anhand gespeicherter IP-Adressen gegen illegale Filesharer vorzugehen, sei deshalb im Kern mit dem Unionsrecht vereinbar. Die taz (Christian Rath) berichtetnetzpolitik.org (Markus Reuter) fasst zudem die enttäuschten Reaktionen von Digital-Organisationen zusammen.

Die am EuGH unterlegene Organisation "La Quadrature du Net" wirft dem Gericht in einem gleichfalls auf netzpolitik.org veröffentlichten Gastkommentar vor, seine eigene Autorität zu untergraben. Angesichts vielfach missachteter Urteile habe der EuGH nun einfach seine Rechtsprechung geändert und hiermit auch "das Ende der Online-Anonymität" eingeleitet.

EuGH zu EncroChat: Bei der Nutzung der Daten des von der französischen Polizei geknackten Krypto-Messengerdienstes EncroChat komme es zunächst nur darauf an, dass die Ermittlungen nach französischem Recht zulässig waren. Für die Weitergabe der Daten an deutsche Ermittlungsbehörden, die damit bereits Tausende Dealer:innen überführen konnten, gelten die Regeln der Europäischen Ermittlungsanordnung, entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Landgerichts Berlin. Somit kann sich ein deutsches Gericht auch auf Daten französischer Ermittlungsbehörden stützen, obgleich dort Ermittlungsanordnungen ohne Richtervorbehalt erfolgen. Es berichten tagesschau.de (Max Bauer), LTO und der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Zühlke auf beck-aktuell.

EuGH zu DSGVO und U-Ausschuss: In einem Gastbeitrag für den Recht und Staat-Teil der FAZ nehmen die Landesdatenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen, Marit Hansen, Tobias Keber und Alexander Roßnagel, die im Januar ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung auf nationale Parlamente und deren Ausschüsse zum Anlass, Lösungsmodelle zu entwickeln. Vorrangig stünden sich die Konzepte interner und externer Kontrolle gegenüber. Dass sich die Datenschutzaufsicht auch auf parlamentarische Aufgaben erstrecke, stehe nunmehr jedoch außer Frage, die hierzu berufenen Parlamente seien aufgerufen, sich für eine Lösung zu entscheiden.

BVerfG – Bundestags-Wahlrecht/Polizeikosten bei Hochrisikospielen: Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel) rekapituliert zwei Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche. Bezüglich des Bundestags-Wahlrechts dürfte mit verfassungsrechtlichen Anpassungen zu rechnen sein, die wegen der im nächsten Jahr anstehenden Wahl dann noch vor der Sommerpause des Gerichts verkündet werden sollten. Hinsichtlich der Kostenfrage bei Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen sei keine Richtung absehbar. Würde die Regelung Bremens Bestand haben, dürften andere Bundesländer schnell nachziehen.

BGH – unerlaubte Sportwetten: Das erhoffte Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Rückerstattung verloren gegangener Wetteinsätze bei der Teilnahme an unzulässigen Online-Sportwetten lässt weiter auf sich warten. FAZ (Gregor Brunner) und beck-aktuell berichten, dass der beklagte österreichische Anbieter seine Revision nun zurückgezogen hat. Die in Aussicht gestandene Klärung könnte gleichwohl trotzdem noch erfolgen: Ein Parallelverfahren am BGH stehe vor seiner Wiederaufnahme, das Landgericht Erfurt habe zudem dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen vorgelegt.

BGH zu Umgangsregeln: In einem nun veröffentlichten Beschluss aus dem Februar hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Vereinbarung von Umgangsregelungen nicht automatisch das Verbot enthält, betroffene Kinder auch außerhalb der festgelegten Zeiten zu sehen. Derartiges müsse ausdrücklich formuliert werden, so der BGH laut beck-aktuell. Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht 12 Tage Ordnungshaft gegen einen Vater verhängt, der sein Kind wiederholt zu den falschen Zeiten von der Schule abgeholt hatte.

BGH zu Wiederaufnahme und Verjährung: Die rechtskräftige Wiederaufnahmeentscheidung begründet nach Urteil des Bundesgerichtshofs den Beginn einer neuen Verfolgungsverjährungsfrist. In dem von beck-aktuell berichteten Fall wurde ein Mann 2008 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen, das Verfahren wurde jedoch wiederaufgenommen, nachdem er später die Tat außergerichtlich gestanden hatte, sodass er 2022 doch noch verurteilt wurde.

LG Köln zu Hochzeitsfotos: Ärger über missratene Hochzeitsfotos begründen jedenfalls dann keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Enttäuschung nicht zu psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert führt und entsprechend dargetan wird. Dies entschied nach Bericht von LTO das Landgericht Köln.

LG Bonn zu Cum-Ex/Qureshi: In seiner insgesamt achten Verurteilung zu Cum-Ex-Delikten hat das Landgericht Bonn nun den Bankier Yasin Qureshi, früherer Vorstand der Varengold-Bank, zu einer Haftstrafe verurteilt. Bei der Strafzumessung von drei Jahren und zwei Monaten sei das Geständnis des Angeklagten strafmildernd berücksichtigt worden, so das Hbl (Volker Votsmeier).

VG München zu Grenzkontrollen: Das Verwaltungsgericht München hält Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 für rechtswidrig. Eine entsprechende Klage des Rechtsprofessors Stefan Salomon wurde zwar mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresse als unzulässig abgelehnt. In seinem Ende Januar verkündeten und jetzt veröffentlichten Urteil stellte das Gericht seine Rechtsauffassung, die "im Kern die klägerische Argumentation" teilt, jedoch in einem obiter dictum dar. Nach dem Schengen Grenzkodex seien Kontrollen an EU-Binnengrenzen maximal sechs Monate zulässig. Eine Verlängerung sei nur bei einer neuen Bedrohungslage zulässig, die jedoch in den Notifizierungsschreiben des Bundesinnenministeriums nicht dargelegt werden konnte. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

EU-Rechtsstaatlichkeit / Vorrang des EU-Rechts: Bei den Mannheimer Europagesprächen diskutierten am vergangenen Freitag die Präsidenten von Europäischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht, Koen Lennarts und Stephan Harbarth, über Rechtsstaatlichkeit in Europa. Harbarth lobte das zurückhaltende Vorgehen des EuGH gegen die polnische Justizreform, da die EU keine Kompetenz habe, den EU-Staaten Vorgaben zur Justizorganisation zu machen. Der bekannte Dissens der beiden Gerichte zum Vorrang des EU-Rechts konnte aber nicht ausgeräumt werden. Harbarth beharrte darauf, EU-Recht dürfe die Verfassungsidentität Deutschlands nicht beeinträchtigen. Lennaerts hielt dies für EU-rechtlich problematisch und replizierte, dass solche Besorgnisse in einer Vorlage an den EuGH geäußert werden sollten, was paneuropäische Debatten ermögliche. Der EuGH strebe dann Lösungen an, die für alle Mitgliedstaaten tragbar sind. LTO (Christian Rath) berichtet.

Wirtschaftskriminalität: Die Zeit (Ingo Malcher/Marc Widmann) befasst sich mit dem jüngst von der scheidenden Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker vorgetragenen Vorwurf einer Klassenjustiz in Wirtschaftsstrafsachen. Tatsächlich behinderten Personalmangel und fehlendes Knowhow in Ermittlungsbehörden sowie "antiquierten Regelungen" und "enge gesetzlichen Vorgaben" etwa beim Datenaustausch auch über Landesgrenzen hinweg oftmals Verurteilungen. Dem stünden jedoch auch Erfolge entgegen.

Anordnung des persönlichen Erscheinens: Rechtsanwalt Mirko Möller fordert auf beck-aktuell Zivilgerichte auf, das persönliche Erscheinen von Prozessparteien nicht lediglich schematisch anzuordnen und am besten eine einzelfallbezogene Begründung mitzuliefern. Dass im Rahmen einer Anordnung nach § 141 Zivilprozessordnung grundsätzlich auch die Anwesenheit eines hinreichend bevollmächtigten Vertreters ausreicht, sei Rechtssuchenden angesichts der mitgeteilten ordnungsrechtlichen Konsequenzen oftmals nur schwer zu vermitteln.

Recht in der Welt

EuGH – FIFA-Transferregeln: Eine FIFA-Transferregel, nach der Spieler schadensersatzpflichtig sind, wenn sie Verträge vor deren Ablauf kündigen, steht möglicherweise vor dem Aus. In seinem Schlussantrag äußerte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Skeptisch sieht der Generalanwalt auch, dass ein aufnahmewilliger neuer Vereine für den Schadensersatz an den alten Verein in Mithaftung genommen wird. Ausgelöst hat den Rechtsstreit der französische Profi Lassana Diarra. Es berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos).

USA – Harvey Weinstein: spiegel.de berichtet, dass die New Yorker Staatsanwaltschaft den Filmproduzenten Harvey Weinstein erneut anklagen will. Mit der Zeit (Antonia Baum/Tobias Timm) spricht die Anwältin Christina Clemm über die Aufhebung des New Yorker Schuldspruches und mögliche Auswirkungen auf vergleichbare Fälle in Deutschland.

USA – Abtreibungsgesetz Arizona: Rechtsprofessorin Carol Sanger bemüht sich auf dem Verfassungsblog, das gesetzgeberische Durcheinander im Bundesstaat Arizona aufzuklären. Nach Unklarheiten über die Wirksamkeit einer Regelung von 1864, die Abtreibungen sehr weitgehend verbietet, plane der Senat nun eine Abstimmung über ihre Aufhebung.

Sonstiges

Aufnahmen von Polizeieinsätzen: Für die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Filmens von Polizeieinsätzen durch Private schlagen die Datenschützer Christoph Schnabel und Markus Wünschelbaum auf LTO die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Sie beschreiben zunächst, dass die Strafbarkeit nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) oftmals zufällig sei, weil auf eine unterschiedlich definierte Öffentlichkeit abgestellt werde, in der das aufgenommene Wort geäußert wird. Ebenfalls fehlerhaft sei die Weise, in der im Rahmen von § 201 StGB auf die Befugnis der Aufnahme abgestellt wird. Dieses Merkmal beziehe sich nicht nur auf allgemeine Rechtfertigungsgründe, sondern eröffne eine Abwägung innerhalb der Gesamtrechtsordnung. Hiermit stehe der Weg zur DSGVO offen, die bei berechtigtem Interesse der aufnehmenden Person von der Zulässigkeit der Aufnahme ausgehe.

Häusliche Gewalt: In einem Interview mit der Zeit (Anne Kunze) spricht die Anwältin Asha Hedayati über Gründe für Gewalt in Partnerschaften, die Schwierigkeiten von Frauen, aus gewaltvollen Beziehungen auszubrechen und die oftmals ungenügenden Maßnahmen von Polizei und Gerichten.

 

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lto/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 2. Mai 2024: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54465 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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