Mit der Reform des Sanktionsrechts soll unter anderem die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert werden. Das EuG bestätigte Corona-Beihilfen in Deutschland. NRW muss rund eine Milliarde Steuergelder aus Cum-Ex-Geschäften der WestLB zurückzahlen.
Thema des Tages
Sanktionsrecht/Ersatzfreiheitsstrafe: Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Überarbeitung des Sanktionenrechts beschlossen. Als "historisch" bezeichnet Buschmann die vorgesehene Halbierung des Umrechnungsschlüssesl bei der Ersatzfreiheitsstrafe. Künftig soll ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr einem, sondern zwei Tagessätzen entsprechen. Neben sozialpolitischen Erwägungen geht es auch um die Senkung der bundesweiten Gesamtkosten für die Ersatzfreiheitsstrafe von 200 Millionen Euro pro Jahr um 30 bis 50 Millionen Euro. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Verurteilte künftig von ihren Sozialarbeiter:innen auf die Möglichkeit hingewiesen werden können sollen, "die Geldstrafe in Ratenzahlungen zu tilgen oder durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten, um so die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden." Dafür soll eine zweckgebundene Übermittlung personenbezogener Daten an private Träger der Straffälligenhilfe erlaubt werden. Als weitere Änderung des Sanktionenrechts ist eine Erweiterung des Katalogs der Gründe, die gem. § 46 II Strafgesetzbuch (StGB) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung" gerichtete Beweggründe vorgesehen. Außerdem soll für Häftlinge in Entzugsanstalten die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung grundsätzlich erst nach zwei Dritteln der Strafzeit möglich sein, aktuell ist das schon zur Hälfte der Zeit möglich. Damit soll der Anreiz genommen werden, die eigene Drogensucht zu instrumentalisieren und die forensischen Kliniken sollen entlastetet werden. Es berichten FAZ, SZ, taz (Christian Rath), spiegel.de, zeit.de und LTO.
Rechtspolitik
Handelsregister: Wie die FAZ (Corinna Budras) berichtet, müssen Unternehmer:innen künftig weniger Informationen im Handelsregister offenbaren. Das Bundesjustizministerium habe mit einer Änderung von § 9 der Handelsregisterverordnung, die am 23. Dezember in Kraft trete, klargestellt, dass nur Dokumente aufgenommen werden sollen, deren Einreichung durch besondere gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben ist. Zudem sollen Erbscheine, Erbverträge, öffentliche Testamente, Europäische Nachlasszeugnisse und sonstige Dokumente nicht in den Registerordner aufgenommen werden.
Verbraucherschutz-Verbandsklagen: LTO (Hasso Suliak) berichtet über den aktuellen Stand der sogenannten Abhilfeklage, womit die Bundesregierung die EU-Verbandsklagerichtlinie umsetzen will. Das müsste eigentlich noch bis zum 25. Dezember geschehen, aber weil sich die Ampel-Fraktionen noch über einen vom BMJ im September eingebrachten Entwurf streiten, werde die Frist verstreichen. Wenn die entsprechenden Vorschriften nicht bis zum 25. Juni 2023 in Kraft treten, drohe Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Strittig sei insbesondere der Zeitpunkt des Beitritts von Verbraucher:innen zu Abhilfeklagen von Verbraucherverbänden, wobei der aktuelle Entwurf als spätesten Zeitpunkt den Tag der ersten mündlichen Verhandlung vorsieht.
Cannabis: Die SZ (Andreas Glas/Angelika Slavik u.a.) berichtet über den aktuellen Stand der Cannabis-Legalisierung. Der EU-Kommission liege nach wie vor nur das Eckpunktepapier der Bundesregierung vor, sie brauche für eine förmliche Prüfung aber einen Gesetzentwurf. Derweil leiste Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in Brüssel Lobbyarbeit gegen die Legalisierung. Er bot Monique Pariat, Chefin der sogenannten "DG Home" und als solche eine zentrale Ansprechpartnerin für die deutschen Pläne zur Cannabis-Legalisierung, die Ergebnisse eines eigenen Rechtsgutachtens zur Legalisierung an.
Hubert Wetzel (SZ) kommentiert, dass die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Legalisierung ein "riskantes Experiment" sei. Es bedürfe dringend eines Gesetzesentwurfs und einer fundierten Untersuchung dazu, welche Folgen eine Liberalisierung für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben würde.
Justiz
EuG zu Corona-Beihilfe: Nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union war die Genehmigung der deutschen Corona-Staatshilfen durch die EU-Kommission rechtmäßig, womit die deutschen Unternehmen Breuninger und Falke mit ihren Nichtigkeitsklagen eine Niederlage erlitten. Im November 2020 hatte Deutschland eine Beihilferegelung für ungedeckte Fixkosten von Unternehmen bei der EU-Kommission angemeldet, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2019 verzeichnet hatten. Breuninger und Falke sahen sich benachteiligt, weil die Regelung auf das gesamte Unternehmen abstellte und nicht auf bestimmte Tätigkeitsfelder. Da bei ihnen nur einzelne Tätigkeitsfelder betroffen waren, seien sie durch die Kriterien ungerechtfertigt benachteiligt worden. Das sah das EuG anders. Zudem wertete es mögliche wettbewerbsbeschränkende Wirkungen der Regelung im Hinblick auf das Ziel der Existenzsicherung von Unternehmen als verhältnismäßig. Es berichten FAZ, spiegel.de und LTO.
OLG Frankfurt/M. zu Cum-Ex/WestLB: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat in einem Streit zwischen den beiden Nachfolgegesellschaften der WestLB - der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) und Portigon - das erstinstanzliche Urteil gekippt und die Klage von Portigon abgewiesen. Es ging um die Frage, wer die Steuerrückforderungen in Höhe von gut einer Milliarde Euro wegen illegaler Cum-Ex-Geschäfte der früheren WestLB zu tragen hat. Hinter der Nachfolgegesellschaft Portigon steht direkt und indirekt zu 100 Prozent das Land NRW, hinter der EAA stehen hingegen zu über 50 Prozent die NRW-Sparkassen (und NRW nur zu 48 Prozent). Das OLG sah es als erwiesen an, dass sich die Parteien nie auf eine Übertragung der Steuerlasten aus Cum-Ex-Geschäften der West LB geeinigt hätten. Damit hat NRW die Steuerlasten der WestLB ohne die NRW-Sparkassen zu schultern. Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof sind jedoch zugelassen. Es berichten FAZ (Hanno Mußler) und Hbl (Elisabeth Atzler/Volker Votsmeier).
BVerfG zur Einstufung von gerichtlichen Servicekräften: Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden des Landes Berlin und einer Arbeitgebervereinigung gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das BAG hatte die Beschäftigten von Serviceeinheiten eines Amtsgerichts auf deren Klage hin in eine höhere Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestuft. Das Land Berlin sei nicht beschwerdeberechtigt, weil sich juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht auf Grundrechte berufen können. Die Arbeitgebervereinigung sei nicht beschwerdebefugt, weil sie von den BAG-Urteilen nur mittelbar betroffen war. Zudem hätte die Vereinigung den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen. Es berichtet LTO.
BVerfG zu Auskunft über Verfassungsschutz: Im FAZ-Einspruch kommentiert Verwaltungsrichter Bastian Schneider die BVerfG-Entscheidung vom 14. Dezember zum parlamentarischen Fragerecht. Das BVerfG halte an seiner bisherigen Linie fest, "die Informationsrechte des Parlaments auch und gerade im Bereich der Nachrichtendienste hochzuhalten, ohne dabei im Einzelfall die Augen vor den Zwängen der Praxis zu verschließen." Für diese Balance hebt er die Wichtigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervor, das unter keinen Umständen geschwächt werden dürfe.
BAG zu Theaterschauspieler: Das Bundesarbeitsgericht hat im Streit zwischen dem Deutschen Theater Göttingen und dem Schauspieler Nikolaus Kühn für letzteren entschieden. Er hatte erfolgreich gegen die Nichtverlängerung seines befristeten Vertrags geklagt, weil ihm im entscheidenden Gespräch keine Gründe hierfür mitgeteilt worden waren. Das BAG wies nun die Revision des Theaters zurück. Es berichtet spiegel.de (Elisa von Hof).
VGH BaWü zur Pressearbeit des BVerfG: Nun berichtet auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, den Antrag der AfD auf Zulassung der Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe abzulehnen, wonach die Pressearbeit des BVerfG mit der Vorab-Information ausgewählter Journalist:innen keine Rechte der AfD verletzt. Der VGH habe rein formal argumentiert und die Frage offen gelassen, ob die Pressearbeit des BVerfG rechtmäßig ist.
LB Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: Nachdem das Landgericht Bonn den Cum-Ex-Anwalt Hanno Berger in der vergangenen Woche wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt hat, kündigte der 72-Jährige nun an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Es berichten Hbl, spiegel.de und LTO.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Der Milliardenbetrug von Wirecard soll nach Aussage des Kronzeugen Oliver Bellenhaus vor dem Landgericht München I schon viele Jahre vor 2015 begonnen haben. Er setzte seine Aussage von Montag am Mittwoch fort und schilderte zwei Stunden lang den Aufbau des Geschäftsmodells und erläuterte dabei Kontoauszüge, Chatverläufe und andere Protokolle. Den früheren Vorstandschef Markus Braun bezichtigte er der Bandenführerschaft. Er soll gemeinsam mit Jan Marsalek die wichtigen Anweisungen gegeben haben. Der frühere Chefbuchhalter Stephan von Erffa sei der heimliche Finanzvorstand des Unternehmens und "Treiber" des Betrugs gewesen. Es berichten FAZ (Henning Peitsmeier), SZ (Stephan Radomsky), Hbl und spiegel.de (Martin Hesse).
LG Aachen zu nicht verpixeltem Foto: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli eine Rechtssache nach einer Verfassungsbeschwerde eines Journalisten zurück an das Landgericht Aachen verwies, hat das LG den Mann nun doch vom Vorwurf der rechtswidrigen Bildnisverbreitung gem. § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) freigesprochen. Zuvor hatte es 2017 als Berufungsinstanz eine Geldstrafe verhängt. Das BVerfG hatte dem LG aufgegeben zu klären, ob der Journalist bei der Weitergabe eines nicht verpixelten Fotos eines Ebola-Erkrankten an die Bild-Redaktion, die das Foto kurzzeitig unter dem Titel "Ebola-Verdächtiger wartet 40 Minuten im Klinik-Flur" veröffentlichte, auf den ausdrücklichen Widerspruch des Abgebildeten hingewiesen hat. Dies sieht das LG nun als erwiesen an. Es berichtet LTO.
LG Kiel zu tödlicher Drogenfahrt: Das Landgericht Kiel hat einen 26-jährigen Mann, der im Januar 2021 in Neumünster mit dem Auto in eine Fußgängergruppe gefahren war, wegen der fahrlässigen Tötung von drei Menschen sowie wegen des Besitzes von Rauschgift und des Handelns mit Rauschgift zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht ordnete auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Es berichten FAZ (Julian Staib), taz-Nord und spiegel.de.
LG Frankfurt/M. - Ex-OB Peter Feldmann: Am morgigen Freitag wird das Landgericht Frankfurt/M. sein Urteil über den abgewählten Frankfurter OB Peter Feldmann (SPD) verkünden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe in Höhe von 31.500 Euro (180 Tagessätze à 175 Euro) wegen Vorteilsannahme. In seinem letzten Wort erklärte Feldmann, er hoffe auf einen Freispruch. Er habe nicht unzulässig Einfluss auf die städtische Politik genommen und sei von einer ordnungsgemäßen Anstellung seiner späteren Frau bei der Awo ausgegangen. taz (Christoph Schmidt-Lunau) und zeit.de berichten.
LG Köln – Serienmorde mit Thallium: Die SZ (Uta Eisenhardt) berichtet über ein Verfahren vor dem Landgericht Köln gegen Manuel H., der nacheinander drei Lebensgefährtinnen jeweils mit Thallium vergiftet haben soll. Zwei starben, eine schwangere Frau überlebte, aber ihre gemeinsame Tochter starb zwei Monate nach der Geburt. Er soll liebevoll gewesen sein und sich um die kranken Frauen gekümmert haben. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord, einen versuchten Mord und einen versuchten Schwangerschaftsabbruch.
LG Köln – Thomas Drach: Die Zeit (Stefan Willeke) berichtet ausführlich über den Prozess vor dem Landgericht Köln gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach, dem hier vier Raubüberfälle auf Geldboten in den Jahren 2018 und 2019 vorgeworfen werden. Der Prozess läuft seit Februar und es gab bisher 52 Verhandlungstage. Vor Ort gebe es ein enormes Sicherheitsaufgebot. Die Indizienkette sehe bisher nicht "überwältigend" aus.
LG Frankenthal zu Tierhalterhaftung: Das Landgericht Frankenthal hat einer Frau ein volles Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zugesprochen, nachdem diese einen Rottweiler-Rüden, den sie schon länger kannte, gestreichelt hatte und dann von ihm ins Ohr gebissen wurde. Dieses Verhalten sei kein Mitverschulden. Es berichten spiegel.de, LTO,
AG München – Bio-Supermarkt Basic: Das Amtsgericht München ist einem Antrag der Bio-Supermarktkette Basic zur Eröffnung eines Schutzschirmverfahren zwecks Sanierung gefolgt. Die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise hätten diesen Schritt erforderlich gemacht, teilte das Unternehmen mit. Es berichten taz (Nanja Boenisch) und LTO.
GenStA Berlin – Abmahnbetrug: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat bei einem Berliner Anwalt und einem Komplizen wegen des Verdachts des Abmahnbetrugs und der Erpressung Durchsuchungs- und Arrestbeschlüsse vollstreckt. Die beiden sollen in mindestens 2.418 Fällen Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die auf ihren Homepages "Google Fonts" genutzt haben, per Anwaltsschreiben abgemahnt und zu einer "Vergleichszahlung" von jeweils 170 Euro bewegt haben. Google Fonts ist ein Verzeichnis von möglichen Schriftarten für Websites. Die Beschuldigten sollen entsprechende Internetseiten mithilfe einer Software automatisiert identifiziert haben und den Betreiber:innen dann rechtlich haltlose Verstöße gegen Datenschutzrecht vorgeworfen haben. Es berichten spiegel.de und LTO (Katharina Uharek).
Haftbefehle gegen Rechtsextremist:innen: Wie die taz (Konrad Litschko) berichtet, lag die Zahl der offenen Haftbefehle gegen Rechtsextremist:innen Ende September bei 915, im Frühjahr habe die Gesamtzahl noch bei 725 gelegen und im Jahr 2012 noch bei 266. Das gehe aus einer Anfrage der Linken beim Bundesinnenministerium hervor. Mit den 915 Haftbefehlen werde nach 674 Rechtsextremist:innen gesucht, d.h. dass gegen manche Personen mehrere Haftbefehle vorliegen.
Recht in der Welt
USA – Trump/Steuerunterlagen: Die Steuerunterlagen des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump aus den Jahren 2015 bis 2020 müssen nach einer Entscheidung des Finanzausschusses des Repräsentantenhauses offengelegt werden. Trump hatte dies im Wahlkampf versprochen, es als Präsident aber dann verweigert. Nach einem langen Rechtsstreit hatte im November der Supreme Court den Weg für eine Veröffentlichung der Dokumente freigemacht. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), SZ (Fabian Fellmann), taz, Welt, spiegel.de und LTO.
Sonstiges
BKartA zu Google-Dienst News Showcase: Das Bundeskartellamt hat das Prüfverfahren gegen Google wegen einer Diskriminierung deutscher Presseverlage durch das Nachrichtenangebot "Google News Showcase" ohne Auflagen eingestellt. Google habe Zusagen gemacht, dass Presseverlage mit ihren Inhalten diskriminierungsfrei angezeigt werden und Verlage, mit denen Google Verträge hat, nicht bevorzugt werden. Es berichten FAZ (Michael Hanfeld) und spiegel.de.
Das Letzte zum Schluss
Kein Krankentransporter ohne Kranke: In Aschaffenburg wollte ein 31-Jähriger unter Einfluss von Medikamenten vor einer Klinik einen Krankentransportwagen stehlen. Darin befand sich allerdings noch eine Patientin, die auf Personal wartete, aber gleich von ihm mitgenommen wurde. Der Mann wollte die Frau dann in einer anderen Klinik abgeben, wo er geortet und verhaftet wurde. Nun muss er sich wegen Diebstahls und Freiheitsberaubung verantworten. spiegel.de berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/tr/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2022: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50555 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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