Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. November 2024: Vor der US-Prä­si­dent­schafts­wahl / Eini­gung auf Anti­se­mi­tismus-Reso­lu­tion / Nar­ko­se­arzt ver­ur­teilt

04.11.2024

Bei der US-Wahl geht es auch um Rechtspolitik. Ampel-Fraktionen und CDU/CSU haben sich auf Resolutionsentwurf zum Schutz jüdischen Lebens geeinigt. Das LG Frankfurt/M. verurteilte einen Arzt wegen eines tödlichen Fehlers bei der Narkose.

Thema des Tages

USA – Präsidentschaftswahl: beck-aktuell (Maximilian Amos/Denise Dahmen) hat sich angeschaut, was die beiden Präsidentschaftskandidaten für den Fall ihres Erfolges rechtspolitisch planen. So unterstütze Kamala Harris die Pläne Joe Bidens für eine Reform des Supreme Courts. Trump dagegen hat bereits angekündigt, er werde "radikale, marxistische Richter und Staatsanwälte" entlassen, die es "auf die Zerstörung Amerikas abgesehen" hätten. Die Mo-SZ (Sonja Zekri) stellt fest, dass das Abtreibungsrecht das zentrale Wahlkampfthema von Kamala Harris sei. Deshalb werde die Wahl "ein Referendum über die Rolle der Frau im Leben Amerikas". Dass Frauen eher liberal und demokratisch wählen, Männer aber republikanisch und damit trumpistisch, sei nicht neu. Doch nie sei der Gender-Gap, die Kluft zwischen den Geschlechtern, so prägnant wie heute.

LTO (Max Kolter) beantwortet die wichtigsten Rechtsfragen zur bevorstehenden US-Präsidentschaftswahl, insbesondere zum Registrierungsprozess, zur Wählbarkeit und zur Zusammensetzung des electoral college (Wahlleute-Kollegium). Die Sa-SZ (Reymer Klüver) erläutert die Ursprünge des electoral college, das einem Kompromiss bei der US-Verfassungsgebung entstammt. Zwischenzeitlich habe es mehrere Reformen und Reformversuche gegeben, zuletzt in den 1960er-Jahren. Seither herrsche aber Stillstand in der Debatte – auch weil klar sei, dass sich die Republikaner nie auf die Abschaffung des Electoral College einlassen würden, das ihnen Vorteile bei der Präsidentenwahl verschaffe.

Der amerikanische Rechtsprofessor Russel A. Miller betont in seinem Gastbeitrag im FAZ-Einspruch (in englischer Sprache) die Rolle des Rechts und der Gerichte im laufenden US-Präsidentschaftswahlkampf. Er verweist auf die Strafprozesse gegen den Präsidentschaftskandidaten Trump, zwei weitere Verfahren wegen "Wahlbeeinflussung" im Zusammenhang mit den Vorgängen vom 6. Januar 2021, aber auch auf das Supreme-Court-Verfahren zu dem Versuch der Wahlbehörden in Colorado, Trump von der Wahl zu disqualifizieren. Es sei die erste "post-politische Wahl", meint Miller. Die stark polarisierte Gesellschaft sei nicht (mehr) an einem offenen, demokratischen Diskurs interessiert und sehne sich stattdessen nach den unbestechlichen Prozessen und der Logik des Rechts.

Rechtspolitik

Antisemitismus: Die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben sich am Freitagabend auf einen Entwurf für eine Resolution gegen Antisemitismus geeinigt. Die Resolution fordert, "Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen". Das gelte insbesondere im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. Bei der Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft sollen "rechtssichere" Regelungen erarbeitet werden, die sicherstellen, dass keine Projekte und Vorhaben mit antisemitischen Zielen und Inhalten gefördert werden. Das Papier mit dem Titel "Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken" soll diese Woche in den Bundestag eingebracht und abgestimmt werden. Es berichten Mo-SZ (Ronen Steinke), Mo-FAZ (Heike Schmoll), Mo-taz (Frederik Eikmanns/Daniel Bax).

Im Verfassungsblog befassen sich die Rechtsprofessor:innen Itamar Mann und Lihi Yona (in englischer Sprache) mit der weitgehenden Antisemitismus-Definition der IHRA. Sie schlagen eine alternative Definition vor, die sich an der "Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus" orientieren sollte, weil sie auch den pluralistischen Diskurs schütze.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten, seitdem kann der Geschlechtseintrag und der Vorname leichter als bisher geändert werden. Sa-FAZ, spiegel.de und LTO fassen die Änderungen zusammen. beck-aktuell (Denise Dahmen) berichtet zudem, dass nach Angaben der Standesämter in den vergangenen drei Monaten bereits zwischen 6.000 und 15.000 Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet haben.

Resilienz des BVerfG: Der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm begrüßt in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ zwar die geplante Aufnahme bestimmter Regelungen zur Struktur des Bundesverfassungsgerichtes in die Verfassung, kritisiert aber, dass dies nicht für die Wahl der Verfassungsrichter:innen mit Zwei-Drittel-Mehrheit gelten soll. In dem Rettungsplan klaffe eine Lücke, die auch die anderen Vorkehrungen entwerte, so Grimm. "Was nützen alle institutionellen Sicherungen, wenn die Qualität der Richter nicht gesichert ist?"

Strafvollzug: Wolfgang Janisch (Sa-SZ) schlägt die Einführung eines Richtervorbehalts für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen vor. Ein Richtervorbehalt sei bei weitaus geringeren Grundrechtsbeeinträchtigungen üblich. Bei den Missständen in der JVA Gablingen hätten Kontrollinstanzen bis hin zu Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) versagt. Seit dem ersten Bericht einer Ärztin über Missstände in Gablingen habe es ein Jahr gedauert, bis das Ministerium wirksame Maßnahmen unternahm. Die Lehre aus Gablingen müsse sein, rechtsstaatliche Sicherungen im Strafvollzug ernst zu nehmen und auszubauen. 

Krankschreibung: Rechtsanwalt Michael Fuhlrott analysiert auf LTO den Vorschlag der Bundesärztekammer für eine "Teilzeitkrankschreibung". Er weist darauf hin, dass das BAG bisher eine teilweise Arbeitsunfähigkeit ablehnte: "Entweder ist der Beschäftigte in der Lage, seine komplette Arbeitstätigkeit auszuüben oder eben nicht". Zwar sieht der Autor den Vorstoß der Kammer als "Überlegung, die in die richtige Richtung geht". Er meint aber auch, dass eher an anderen Ursachen anzusetzen wäre und plädiert beispielsweise für eine Stärkung der betrieblichen Gesundheitsprävention.

Vergabe: Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert, dass sich die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Vergaberechtsreform nicht nur an Nachhaltigkeitsaspekten, sondern auch an der Geschlechtergerechtigkeit orientieren soll. In einer Stellungnahme kritisiert der Verband, dass "wesentliche Forderungen, wie das Prinzip des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, nicht als verpflichtendes Vergabekriterium verankert wurden". Geschlechtergerechte Vergabeverfahren seien ein unverzichtbarer Schritt zu gerechteren Arbeits- und Entgeltstrukturen und längst überfällig. beck-aktuell berichtet.

AfD-Verbot: Gegen ein AfD-Verbotsverfahren hat sich die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) laut Spiegel ausgesprochen. Die Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu verlieren, sei groß, meinte die Senatorin angesichts der "zu Recht" hohen Hürden für ein Verfahren. Anders sehe es bei einzelnen Landesverbänden und bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative aus.

Justiz

LG Frankfurt/M zu Tod in Zahnarztpraxis: Das Landgericht Frankfurt/M. hat einen Narkosearzt zu einer zehneinhalb-jährigen Haftstrafe u.a. wegen Totschlags verurteilt, weil er bei einer Narkose fahrlässig den Tod eines vierjährigen Mädchens verursacht hatte. Der Mediziner hatte mehrere eklatante Fehler während dieser und weiterer Behandlungen begangen. Betroffen waren neben dem verstorbenen Mädchen drei weitere Kinder, wegen derer dem Arzt versuchter Totschlag und Körperverletzung vorgeworfen wurde. Im Laufe des aufwendigen Prozesses meldeten sich weitere ehemalige Patienten. So hatte eine Frau im November 2020, also zehn Monate vor den nun verurteilten Taten, nach einer von ihm gelegten Narkose ein Multiorganversagen erlitten. Sa-FAZ (Timo Steppat) und Sa-SZ berichten. 

Man müsse schon fragen, warum dieser Mediziner überhaupt noch praktizieren durfte – war er doch schon wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten verurteilt worden, kommentiert Reinhard Müller (Sa-FAZ). "Muss über (weitere) Kontrollmechanismen nachgedacht werden?"

BVerfG zu Bafög-Höhe: zdf.de (Samuel Kirsch/Daniel Heymann) fasst in einem FAQ die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur BaföG-Höhe zusammen. Das Karlsruher Gericht hatte entschieden, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Bafög in einem Umfang haben, der ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellt. Damit laute die Kernbotschaft der Entscheidung: Die Entscheidung über die Höhe des Bafögs ist eine politische und keine juristische.

Der Spiegel (Dietmar Hipp) hat den Klägervertreter Joachim Schaller interviewt, der den Beschluss kritisiert. Wenn jemand arbeiten gehen muss, weil das Bafög nicht reicht, bedeute das zwangsläufig, dass er schlechtere Chancen habe, so Schaller. Dass sich das mit dem Anspruch "auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot" vertrage, den das Bundesverfassungsgericht an sich ja anerkannt habe, leuchte ihm auch nach Lektüre des Beschlusses nicht ein.

BGH zu Panoramafreiheit/Drohnenaufnahmen: Ausführlich erläutern die Rechtsanwälte Frank Fischer und Laura Marie Münster auf LTO die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur urheberrechtlichen Panoramafreiheit. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, die mit einer Drohne angefertigt wurden, nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Das Urteil des BGH bedeute allerdings keineswegs, dass Drohnenaufnahmen von öffentlich ausgestellten Kunstwerken überhaupt nicht verwendet werden dürften. Für bestimmte Nutzungshandlungen sehe das Urheberrechtsgesetz Ausnahmen vor, etwa für Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, für die Berichterstattung über Tagesereignisse oder wenn das abgebildete Werk nur ein unwesentliches Beiwerk sei. 

BGH – Facebook-Datenleck/Leitentscheidung: Auch netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet jetzt über das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen Facebook am 11. November, das die Karlsruher Richter:innen entsprechend einer jüngst in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu einer Leitentscheidung bestimmt haben. Damit kann der BGH eine Grundsatzentscheidung treffen, egal ob die Klagenden die Revision noch zurücknehmen. Selbst wenn Meta die Betroffenen im konkreten Verfahren erfolgreich mit einem Vergleich abspeisen würde, könne der Konzern eine Entscheidung des BGH nicht verhindern.

OLG München – Verbrechen in der Ukraine/Dieter S.: Über die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Dieter S., der von Dezember 2014 bis September 2016 in der Ostukraine für die prorussische "Volksrepublik Donezk" gekämpft haben soll, berichtet jetzt auch die Sa-SZ (Christoph Koopmann). Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München muss nun darüber entscheiden, ob er das Hauptverfahren gegen den Deutschrussen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eröffnet. In einem zweiten Ermittlungsverfahren wird ihm vorgeworfen, für den russischen Staat militärische Infrastruktur in Deutschland ausgespäht und Sabotage geplant zu haben.

LG Berlin I zu § 353d StGB/Arne Semsrott: Rechtsanwältin Stefanie Schork widmet sich in der FAS dem Dilemma, wie die Presse aus laufenden Gerichtsverfahren berichten soll, wenn sie aus deren Akten nicht zeitgleich wörtlich zitieren darf. Sie bezieht sich dabei auf das Verfahren gegen den Betreiber der Internetseite FragdenStaat.de Arne Semsrott, der vor einigen Tages vom Landgericht Berlin I verwarnt wurde, weil er Beschlüsse des LG München veröffentlicht hatte. 

LG Düsseldorf zu Werbung mit Rabatten: Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es gegen die Preisangabenverordnung verstößt, wenn Händler die Höhe gewährter Preisrabatte auf den letzten Verkaufspreis beziehen. Der Discounter Aldi-Süd muss seine Nachlässe künftig stattdessen an dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage orientieren.  Das Gericht folgte dabei einer Vorgabe des EuGH. beck-aktuell erläutert die Folgen aus dem Urteil. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet, dass es künftig weniger Preisaktionen geben und sich das durchschnittliche Preisniveau in der Folge für alle Kunden erhöhen werde.

GBA – türkische Kriegsverbrechen in Nordsyrien/Erdogan: Das Netzwerk Kurdischer Akademiker:innen (KURD-AKAD) und der Rechtshilfe-Verein für Demokratie und internationales Recht (MAF-DAD) haben beim Generalbundesanwalt Strafanzeige u.a. gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, gegen Verteidigungsminister Yasar Güler und Außenminister Hakan Fidan wegen Kriegsverbrechen in Nordsyrien gestellt. Bei Luftangriffen Ende 2023/Anfang 2024 habe die Türkei zivile Infrastruktur in den kurdischen Selbstverwaltungsgebieten zerstört, insbesondere medizinische Einrichtungen. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet. Die Erfolgschancen der Strafanzeige seien allerdings gering, schon weil die nur vier-seitige Anzeige eher vage bleibe.

StA Hannover – korrupter Staatsanwalt: Über einen möglichen Skandal in der Staatsanwaltschaft Hannover berichtet jetzt auch die Sa-SZ (Jana Stegemann/Ralf Wiegand). Yashar G., ein Staatsanwalt, der vor einigen Jahren erfolgreich einen Drogenschmuggelring aufdeckte, sitzt jetzt selbst in U-Haft: wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, des Geheimnisverrats und der Strafvereitelung. Er soll der Kokainbande Informationen geliefert haben.

Reichsbürger vor Gericht: Über drei Prozesse, die allein in der vergangenen Woche gegen mutmaßliche Reichsbürger liefen, schreibt die FAS (Mina Marschall). In einem Fall ging es um Angriffe auf Politiker während einer Wahlkampfveranstaltung, bei einem weiteren soll der Angeklagte mit zwei weiteren Beteiligten eine bewaffnete Widerstandsgruppe gegründet haben und im dritten Verfahren wird gegen die Vereinigung "Vereinte Patrioten" verhandelt. 

Recht in der Welt

USA – Geld für Petition: Ein US-Bundesrichter hat die Klage gegen die von Multimilliardär Elon Musk veranstaltete Millionen-Lotterie im US-Wahlkampf zurück an ein Gericht im Bundesstaat Pennsylvania verwiesen, so spiegel.de. Für den Fall sei die Justiz des Bundesstaates zuständig, erklärte der Richter am Freitag. Vor rund zwei Wochen hatte Musk angekündigt, täglich eine Million Dollar unter registrierten Wählern zu verlosen, die seine Petition für Meinungsfreiheit und Waffenrechte unterzeichnen.

Israel – UNRWA: Im Interview mit LTO (Franziska Kring) ordnet Rechtsprofessor Matthias Goldmann das israelische Tätigkeitsverbot für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA völkerrechtlich ein; Israel sei zur Zusammenarbeit mit dem UNRWA verpflichtet. Das Verbot werde die ohnehin schon dramatische humanitäre Lage noch weiter verschlechtern, befürchtet der Jurist, es gebe das Risiko eines Genozids. Durch die vollständige Abriegelung der Gebiete von humanitärer Hilfe verstoße Israel gegen verschiedene menschenrechtliche Verpflichtungen. 

EuGH/Italien – sichere Herkunftsstaaten: Nun berichtet auch die Sa-SZ (Andrea Bachstein) über die EuGH-Vorlage eines Gerichts in Bologna, das wissen will, ob die italienische Regierung Bangladesch und andere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären durfte.

Sonstiges

ChatGPT und RDG: Rechtsanwalt Markus Hartung untersucht auf beck-aktuell die Zulässigkeit von Chatbots auf der Basis von ChatGPT nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. "Wie geht man mit dem Risiko um, dass jemand einer konkreten Rechtsauskunft von ChatGPT vertraut und dadurch Nachteile erleidet?" Die Antwort liege nicht im RDG, sondern im AI-Act, der bei Chatbots auf Transparenz setzt, schreibt Hartung. Wer KI bewusst nutze und dem Ergebnis trotzdem vertraue, dem sei vielleicht nicht zu helfen.

Emojis: In einem Beitrag für LTO erläutern Rechtsanwalt Manuel Opfer und Rechtsreferendar Niklas Püttmann Fallstricke bei der Emoji-Kommunikation. Wie alle anderen sprachlichen Erklärungen kann auch ihnen rechtliche Bedeutung gerade im Vertragsrecht beigemessen werden, warnen sie und geben Auslegungshinweise.

Rechtsgeschichte – Leo Bauer: Martin Rath (LTO) erinnert an Leo Bauer, der als Jude vor den Nazis geflohen war, als KPD-Mitglied im Krieg Kontakt zum amerikanischen Geheimdienst hatte und deshalb später in der DDR wegen Spionage durch ein russisches Militärgericht zum Tode verurteilt wurde. 1955 konnte er in die Bundesrepublik ausreisen, erhielt aber keine Eingliederungshilfe, was das Bundesverwaltungsgericht 1964 bestätigte. Leo Bauer wurde Chefredakteur der Illustrierten Quick und Stern und schließlich Berater von Willy Brandt.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55772 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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