Das Justizministerium leitete drei Referentenentwürfe den Bundesländern zur Anhörung zu. Der EuGH erkannte afghanischen Frauen grundsätzlich die Verfolgteneigenschaft zu. Die FIFA-Transferregelungen verstoßen laut EuGH gegen EU-Recht.
Thema des Tages
Kindschaft / Abstammung / Unterhalt für Trennungskinder: Wie die Mo-SZ (Constanze von Bullion/Sina-Maria Schweikle) erfahren hat, hat das Bundesjustizministerium am Freitag die seit langem erwarteten Referentenentwürfe zum Familienrecht an die Bundesländer zur Stellungnahme versandt. Es geht um insgesamt drei Vorhaben: Im Kindschaftsrecht sollen Eltern zB künftig bis zu zwei weiteren Personen ein kleines Sorgerecht für ein Kind übertragen können, damit sie in Alltagsfragen eigenständige Entscheidungen treffen dürfen. Gerichten soll außerdem erlaubt werden, nach einer Trennung das sogenannte symmetrische Wechselmodell anzuordnen, also eine Betreuung der Kinder durch beide Eltern zu gleichen Teilen. Die geplante Modernisierung des Abstammungsrechts betrifft zB Familien mit zwei Müttern, in denen die nicht-leibliche Mutter ein in die Partnerschaft geborenes Kind nicht mehr umständlich adoptieren muss. Das dritte Vorhaben zum Unterhalt für Trennungskinder ist derzeit noch umstritten. Künftig soll der mitbetreuende Elternteil beim asymmetrischen Wechselmodell weniger Unterhalt zahlen müssen, wenn er mindestens 29 Prozent der Betreuung übernimmt.
Im Hinblick auf die angekündigten Reformen im Abstammungsrecht erläutert Notar Christoph Moes im FAZ-Einspruch, was "unser Familienrecht derzeit zu Mitmüttern, Leihmüttern, Samenspendern oder Transvätern" sagt. Der Autor zeichnet an Beispielen nach, welche Problemlagen mit den geplanten Neuregelungen adressiert werden sollen, zweifelt allerdings etwas daran, dass die Ampelkoalition noch die Kraft für eine Reform aufbringt.
Rechtspolitik
Künstliche Intelligenz: Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel analysiert auf beck-aktuell ein von mehreren Bundesministerien erarbeitetes Thesenpapier zur KI-Governance-Struktur, in dem als zuständige Aufsichtsbehörde allein die Bundesnetzagentur genannt wird. Er weist darauf hin, dass die Auswahl der Behörden nach den Festlegungen der KI-Verordnung zu erfolgen habe und nicht, wie vom Thesenpapier suggeriert, völlig frei sei. So übertrage die Verordnung in vier von acht Risikobereichen den Datenschutzaufsichtsbehörden die Marktaufsicht.
Schutz von Juden als Staatsziel: Die Sa-FAZ (Susanne Kusicke) erinnert daran, dass der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) im Mai vorgeschlagen hat, den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens als Staatsziele im Grundgesetz zu verankern. "Der Schutz und die Unterstützung jüdischen Lebens wären dann Aufgaben staatlichen Handelns. Verwaltung, Gesetze, Unterrichtsinhalte, finanzielle Fördermittel – alles müsste sich systematisch mit an diesem Ziel orientieren und wäre letztlich auch gerichtlich überprüfbar", so Spaenle.
Ziviljustiz: Mehr Mut bei der Modernisierung der Justiz wünscht sich Katja Gelinsky (Sa-FAZ). Ihr fehlt ein Gesamtkonzept zur Reform der Zivilgerichtsbarkeit, bei der es darum gehe, die Ressourcen klüger zu nutzen. Angesichts des Rückgangs der Zivilfälle um ein Drittel sei die Schließung von Gerichten legitim und keine Bedrohung des Rechtsstaats, wie angesichts entsprechender Pläne in Schleswig-Holstein kritisiert wurde.
AfD-Verbot: Auf "Tücken" bei dem Vorstoß Dutzender Bundestagsabgeordneter für ein Verbot der AfD weist Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) hin. So könnte die auffällige Reserviertheit der Regierung nicht nur politische Gründe haben, sondern auch bedeuten, dass die Materialsammlungen der Verfassungsschutzbehörden nicht ausreichten. Hinzu komme das Problem, dass mit Einleitung eines Verfahrens die so genannte Staatsfreiheit zu gewährleisten wäre, dass also der Verfassungsschutz seine Quellen und V-Leute umgehend abschalten müsste.
Justiz
EuGH zu Asyl für afghanische Frauen: Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze des Taliban-Regimes gegen Frauen bereits für sich als Verfolgungshandlungen gelten, die eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen. In der Konsequenz dieser Entscheidung reicht demnach die Feststellung von Geschlecht und Staatsangehörigkeit, um die Gefahr einer Verfolgung anzunehmen. Weitere Aspekte individueller Verfolgung müssten Afghaninnen nicht darlegen. Es berichten Sa-FAZ (Mona Jaeger), Mo-taz (Christian Jacob), tagesschau.de (Max Bauer) und LTO.
Es scheine dieser Tage geradezu bemerkenswert, dass das oberste Gericht der EU sich so deutlich dafür ausspreche, einer bestimmten und grundsätzlich auch großen Gruppe von Menschen hier sicheren Schutz zu gewähren, kommentiert Gigi Deppe (tagesschau.de). "Europa hat sich zu Menschenrechten bekannt, sagt das Gericht, und das füllen wir mit Leben."
EuGH zu FIFA-Transferregeln/Diarra: Der Europäische Gerichtshof hat die Wechselregularien für den internationalen Profifußball beanstandet, weil sie die Freizügigkeit der Spieler und den Wettbewerb zwischen Vereinen unnötig einschränken. Ua geht es um die FIFA-Regel, nach der ein Verein, zu dem ein vertragsbrüchiger Spieler wechselt, für dessen Schadensersatzpflicht gegenüber dem früheren Verein mithaftet. Hintergrund des Verfahrens ist der Fall des französischen Fußballprofis Lassana Diarra, der seinen Vertrag bei Lokomotive Moskau gekündigt hatte. Ein Wechsel zum belgischen Klub Sporting Charleroi, scheiterte mit Blick auf die drohenden FIFA-Sanktionen. Der EuGH machte keine konkreten Vorgaben zur Reform der FIFA-Transferregeln. Sa-SZ (Martin Schneider), zdf.de (Christoph Schneider), spiegel.de, beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO berichten.
spiegel.de fasst Reaktionen auf die Entscheidung zusammen. So habe der Sportrechtsexperte Antoine Duval das Urteil als "gewaltig" bezeichnet und meinte, es sei "unwahrscheinlich, dass das Transfersystem in seiner jetzigen Form weiter bestehen kann". Die Fifa selbst zeigte sich "davon überzeugt, dass die Rechtmäßigkeit der wichtigsten Grundsätze des Transfersystems durch das heutige Urteil erneut bestätigt worden ist". Die Deutsche Fußball-Liga verwies darauf, dass die beanstandeten Fifa-Regularien unmittelbar nur internationale Transfers beträfen.
Durch die Entscheidung werde das Gewicht in der Balance zwischen Klubs und Profis wieder in Richtung Spieler verschoben, kommentiert Peter Ahrens (spiegel.de). Wenn ein Spieler und seine Berater im Hintergrund es für opportun halten, einen Klub zu verlassen, egal, wie lange ihr Vertrag noch gültig ist, dann dürfte es ihnen künftig noch leichter fallen, dies voranzutreiben.
EuGH zu Datenverarbeitung durch Meta: Einen erneuten Erfolg erzielte der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems vor dem Europäischen Gerichtshof. Er hatte das Unternehmen Meta verklagt, weil er vermutete, dass über ihn entgegen der DSGVO-Vorgaben Daten zu seiner sexuellen Orientierung gesammelt und für personalisierte Werbung genutzt wurden. In seiner Entscheidung wiederholte der EuGH die Grundsätze zur Datenminimierung, denen entgegenstehe, wenn sämtliche personenbezogenen Daten "zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden". Außerdem wurde klargestellt, dass Betreiber sozialer Netzwerke keine weiteren Daten von Drittanbietern nutzen dürften, um durch Analyse und Aggregation personalisierte Werbung zu erstellen, auch wenn die Person ihre sexuelle Orientierung bereits öffentlich gemacht habe. Es berichten Sa-FAZ (Michaela Seiser/Marcus Jung), LTO und der wissenschaftliche Mitarbeiter Oliver Vettermann auf beck-aktuell.
EuGH zu Polizei-Zugriff auf Handydaten: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Zugang der Polizei zu auf Mobiltelefonen gespeicherten personenbezogenen Daten nicht ausschließlich auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt ist. Allerdings bedürfe der Zugriff einer vorherigen Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde. Zwar ging es um einen Fall aus Österreich, nach diesem Urteil müsse aber wohl auch in Deutschland die Art der Straftaten genauer definiert werden, bei denen das Smartphone überhaupt ausgelesen werden darf. tagesschau.de (Gigi Deppe), beck-aktuell (Pia Lorenz) und LTO berichten über die Entscheidung.
EuGH zu Abkommen mit Marokko: Der Europäische Gerichtshof hat zum ersten Mal ein EU-Abkommen wegen Verstoßes gegen das für die Union verbindliche Völkerrecht aufgehoben. Weil dem mit Marokko abgeschlossenen Agrarabkommen, das auch für die annektierte Westsahara gilt, das Volk der Sahrauis nicht zugestimmt hatte, sei gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung verstoßen worden, entschied der EuGH. Das Abkommen habe für das sahrauische Volk, das überwiegend im Exil lebt, keine Vorteile. Es berichten beck-aktuell und mit einer ausführlichen Analyse der Dozent Jed Odermatt im Verfassungsblog (in englischer Sprache).
EuGH zu Datenschutz bei Online-Apotheken: beck-aktuell (Joachim Jahn) erläutert eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, nach der der Verkauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über das Internet – auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten – die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung seiner Daten erfordert. Daten, die Kund:innen bei der Online-Bestellung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln eingeben, seien Gesundheitsdaten im Sinn der DSGVO. Zudem stellte der EuGH fest, dass konkurrierende Apotheker:innen den Datenschutz bei Online-Apotheken unter Verweis auf unlauteren Wettbewerb einklagen können.
BVerfG zu BKA-Gesetz: Die Sa-taz (Edgar Lopez) widmet sich noch einmal der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz und erläutert, warum die jetzt für rechtswidrig erklärten Regelungen zur Datenweiterverarbeitung insbesondere Fußballfans praktisch betroffen hatten. Allerdings habe das Gericht viele Fragen offengelassen, insbesondere zu den Regelungen der Nutzung von gespeicherten Daten durch das BKA und die Landespolizeien, zur Löschung nach Freispruch und Verfahrenseinstellung, zur fehlenden Pflicht, die Betroffenen zu benachrichtigen, sowie zur Speicherung von Daten, ohne dass überhaupt der Verdacht einer Straftat bestand. Für den Fall, dass der Gesetzgeber im Rahmen der erforderlichen Neuregelung nicht auch diese Regelungen korrigiere, kündigen Fußballfans an, dass sie erneut Verfassungsbeschwerde erheben werden.
OVG NRW zu Präsidentenposten am OVG NRW: Ende November muss sich das Oberverwaltungsgericht Münster erneut mit der Auseinandersetzung um die Besetzung des Präsidentenpostens des OVG beschäftigen. Nachdem das OVG Anfang März Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) attestiert hatte, es gebe keine Anhaltspunkte, dass er in die Besetzung manipulierend eingegriffen habe, ordnete das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich auf Antrag eines unterlegenen Kandidaten eine neue Verhandlung an. Im Vorfeld dazu habe es einen Schlagabtausch per eidesstattlichen Erklärungen zwischen dem Landesjustizminister und dem unterlegenen Kandidaten gegeben, berichtet die Mo-FAZ (Reiner Burger).
LSG Nds-Bremen zu Einkünften neben Grundsicherung: Auch Schöffenbezüge müssen als Einkünfte bei einem Bezug von Grundsicherung angegeben werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen laut beck-aktuell festgestellt.
VG Köln – Salafisten-Prediger: Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Abschiebung eines Salafistenpredigers mangels eines besonderen Ausweisungsinteresses in der vergangenen Woche gestoppt hatte, hat die Stadt Bonn nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Das VG Köln hatte bemängelt, dass die Stadt keine ausreichenden Belege dafür vorgelegt habe, dass der Prediger eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstelle. LTO berichtet.
LG Braunschweig – Christian B.: Der Spiegel (Julia Jüttner) bilanziert den Prozess gegen Christian B., der sich vor dem Landgericht Braunschweig verantworten muss, weil er zwischen Dezember 2000 und Juni 2017 in fünf Fällen in Portugal Frauen vergewaltigt haben soll. Nach bisher 34 Verhandlungstagen solle noch im Oktober ein Urteil ergehen. Weil es aber nur wenige Indizien gebe und überzeugende Beweise fehlten, könnte Christian B. freigesprochen werden.
StA Berlin – antisemitische Hasskriminalität: Ein Jahr nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel zählt die Berliner Staatsanwaltschaft knapp 3.200 Verfahren im Kontext des Gazakriegs, teilt zeit.de mit. In mehr als 1.000 Fällen gehe es dabei um Straftaten bei Demonstrationen zum Nahostkonflikt. Als antisemitische Hasskriminalität wertete die Behörde bislang 103 Fälle. Laut Staatsanwaltschaft wurden bislang in mehr als 360 Fällen Anklagen erhoben oder Verurteilungen zu einer Geldstrafe per Strafbefehl beantragt. Rechtskräftig verurteilt seien erst 20 Täter:innen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Recht in der Welt
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Nachdem das Gericht in Avignon zunächst angeordnet hatte, dass die Videos im Vergewaltigungsprozess gegen Dominique Pelicot, der seine damalige Ehefrau Gisèle Pelicot jahrelang unter Drogen gesetzt und anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten hatte, nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt werden, hat das Gericht jetzt diese Entscheidung revidiert. Gisèle Pelicot selbst hatte sich dafür eingesetzt, dass die Videos öffentlich gezeigt werden. Ihre Anwälte bezeichnen die aktuelle Entscheidung jetzt als Sieg, so spiegel.de.
Es wäre keine gute Idee gewesen, die Videos der von Gisèle Pelicot erlittenen Vergewaltigungen entgegen ihrem Willen nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu zeigen, meint Britta Sandberg (Spiegel) im Leitartikel. Die Bilder nicht öffentlich zu zeigen, schütze nicht das Opfer, es schone die Täter.
Iran – Raketenangriffe auf Israel: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Narin Nosrati erläutert im Verfassungsblog, warum der iranische Raketenangriff auf Israel nicht vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt war. Auch wenn man in der Tötung des Hamas-Führers Ismail Haniyeh während eines Aufenthalts in Teheran im Juli einen ungerechtfertigten bewaffneten Angriff auf Irans Territorium sehe, setze eine Selbstverteidigungslage voraus, dass ein gegenwärtiger bewaffneter Angriff vorliege (oder aber die Bedrohung durch einen unmittelbar bevorstehenden Angriff). Das sei vorliegend nach keiner denkbaren Sichtweise der Fall.
EU/Ungarn – Souveränitätsverteidigung: Ungarn droht laut LTO erneut eine Auseinandersetzung mit der EU-Kommission. Brüssel will wegen des von Ungarn im vergangenen Jahr verabschiedeten Souveränitätsverteidigungsgesetzes das Land vor den EuGH bringen. Nach Auffassung der Kommission schränke es zahlreiche Rechte und Freiheiten ein, die in der Charta der Grundrechte der EU verankert sind, und verletze zudem zentrale Bestimmungen des EU-Binnenmarkts. So soll ein neu eingerichtetes "Amt zur Verteidigung der Souveränität" Aktivitäten untersuchen, die angeblich ausländischen Interessen dienen und die ungarische Souveränität gefährden könnten. Im Fokus stehen insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien, die aus dem Ausland finanziert werden und denen vorgeworfen wird, Wahlen oder den Wählerwillen zu beeinflussen.
Sonstiges
Lore Maria Peschel-Gutzeit: Im Rahmen der Reihe "Outstanding Women of International, European and Constitutional Law" würdigt die Jurastudentin Lilian Langer im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die vor gut einem Jahr verstorbene Juristin und Rechtspolitikerin Lore Maria Peschel-Gutzeit, die sich insbesondere für die Gleichberechtigung von Mann und Frau eingesetzt hatte. Erinnert wird ua an die "Lex Peschel-Gutzeit", mit der Teilzeitarbeit in das Beamtenrecht eingeführt wurde.
Privacy Reclaim gegen Google: Das Hbl (Laura de la Motte) stellt ein neues Klagevorhaben der Kanzlei Hausfeld vor, mit dem gegen Datenschutzverstöße von Google durch das Sammeln und Nutzen von Daten auf Android-Handys vorgegangen werden soll. Unter dem Namen "Privacy Reclaim" soll Android-Nutzern ihre Ansprüche gegen eine Sofortentschädigung in Höhe von 40 Euro abgekauft werden – 100.000 Ansprüche wolle man so zusammenkaufen, um eine entsprechende Drohkulisse gegenüber Google aufzubauen, heißt es von "Privacy Reclaim".
Wiederaufnahme zulasten Freigesprochener: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" erinnert Verena Meyer (Sa-SZ) an den Freispruch in einem Mordprozess, der sich im Nachhinein durch eine DNA-Spur als möglicherweise falsch herausstellte. Es ging um einen Mord in einer Videothek Anfang der 1990er-Jahre. Wegen des Grundsatzes "ne bis in idem" führte die neue Spur aber nicht zu einem neuen Prozess. Und weil der mutmaßliche Täter bereits 2009 an Krebs verstorben war, hätte auch die inzwischen vom BVerfG beanstandete Gesetzesänderung von 2021, wonach bei neuen Beweisen auch eine Wiederaufnahme zulasten des Freigesprochenen möglich gewesen wäre, nichts geändert.
Rechtsgeschichte – Altsparerentschädigung: Martin Rath erinnert auf LTO an einen Rechtsstreit der Familie von Thun und Taxis um einen Entschädigungsanspruch für Verluste im Zusammenhang mit der Währungsreform von 1948. Das Ausgleichsamt und das Münchner Verwaltungsgericht hatteb den Anspruch der Fürstlichen Thurn- und Taxis'schen Generalkasse abgelehnt, weil diese im Handelsregister eingetragen war, was nach dem Gesetz Entschädigungen ausschloss. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch 1964, dass diese formale Eintragung allein nicht ausreiche und die wirtschaftliche Realität des Vermögens berücksichtigt werden müsse.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Oktober 2024: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55567 (abgerufen am: 11.11.2024 )
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