Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. August 2024: Anklage gegen Ber­liner Ex-Gesund­heits­se­na­torin / Schutz für jüdi­sches Leben als Staats­ziel? / StGH Bremen zu AfD-Aus­schluss

19.08.2024

Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft Ex-Senatorin Kalayci Bestechlichkeit vor. Bayerns Antisemitismusbeauftragter schlägt ein neues Staatsziel vor. Der StGH Bremen billigte den Ausschluss beider AfD-Listen von der Bürgerschaftswahl.

Thema des Tages

LG Berlin I - Dilek Kalayci: Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft der früheren Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) Bestechlichkeit vor und hat entsprechend Anklage erhoben. Die Politikerin soll ihre Hochzeitsfeier im Jahr 2019 von einer Werbeagentur planen und organisieren haben lassen, ohne dafür bezahlt zu haben. Die Agentur habe daraufhin einen lukrativen Auftrag der damals von Kalayci geleiteten Gesundheitsverwaltung erhalten. Gegen den Inhaber der Agentur wurde Anklage wegen Bestechung erhoben. spiegel.de berichtet.

Rechtspolitik

Schutz von Juden als Staatsziel: Der bayerische Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle (CSU) hat vorgeschlagen, den Schutz von Juden als Staatsziel im Grundgesetz und den Landesverfassungen zu verankern. Aus den Reihen von SPD und Grünen wurde grundsätzliches Interesse signalisiert. Dagegen kommt von CDU, CSU und Linken eher Skepsis; der Schutz der Verfassungen gegen Antisemitismus sei bereits ausreichend. LTO und beck-aktuell berichten. 

Wohnungsdurchsuchungen: Kritisch kommentiert Christian Geyer (Sa-FAZ) die umgehende Ablehnung der Pläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Faeser hatte eine Änderung des BKA-Gesetzes vorgeschlagen, die dem Bundeskriminalamt zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus die heimliche Durchsuchung von Wohnungen erlaubt hätte. Buschmann bediene, "über die Bande der ‘Bild’-Zeitung gespielt", populistische Schnüffel-Phantasien und nehme die sich einstellende Assoziation von Stasi-und Polizeistaat-Methoden billigend in Kauf. Er hantiere "mit der Keule des Tabubruchs" und bringe "freihändig mal eben den Staat des Grundgesetzes in Stellung, mit sich selbst als berufenem Verteidiger gegen, so versteht man, die Stasi-Phantasien seiner Kabinettskollegin", schreibt Geyer.

Bundeshaushalt: Die Haushaltsdebatte zeige, dass die Botschaft, die Karlsruhe im vergangenen Jahr zur Auslegung und Anwendung der Schuldenbremse geschickt habe, nicht gänzlich ungehört geblieben sei, schreibt die Mo-SZ (Wolfgang Janisch). Denn immerhin sei die Ampel von ihrem heiklen Plan, die Autobahn GmbH statt mit Zuschüssen künftig mit Krediten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, abgewichen. Ob allerdings das Bundesverfassungsgericht die vorgesehene Erhöhung der Eigenkapitalausstattung der Bahn akzeptieren werde, wisse derzeit niemand, denn zu diesem Thema gebe es bisher keinerlei Rechtsprechung. 

Bundestags-Wahlrecht: Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller kommentiert in seiner SZ-Kolumne die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun zu erwartende Fortführung der politischen Debatte um das Wahlrecht. Müller bekräftigt die politische Kritik der CDU/CSU am neu eingeführten Prinzip der Zweitstimmendeckung, wonach zur Verkleinerung des Bundestags wohl nicht mehr jeder Wahlkreisgewinner ein Mandat bekommen wird. Müller schlägt alternativ vor: "Würden etwa lediglich 40 Prozent der Mandate im Wege der Direktwahl und der Rest unter Anrechnung dieser Mandate im Wege der Listenwahl vergeben, dürfte das Risiko von Überhangmandaten verlässlich auf ein vertretbares Maß reduziert werden." 

Wachstum: Weil die von der Bundesregierung geplante Wachstumsinitiative möglicherweise zu Ungleichbehandlungen führt, beispielsweise bei der vorgesehenen steuerlichen Freistellung von Überstundenzuschlägen, fragt sich Rechtsprofessor Gregor Thüsing in seiner WamS-Kolumne "Recht behalten", welche Bedeutung, die Gleichbehandlung und die Gleichheit für das Rechtsempfinden unserer Gesellschaft hat. Bei der konkreten Umsetzung der Gesetzesvorhaben werden entsprechende Argumente offenzulegen sein, damit sie ernsthaft diskutiert werden könnten. Nur dann gelinge auch die Balance zwischen gerechter Gleichbehandlung und gerechter Ungleichbehandlung.

Kriminalpolitik: In einem Gastkommentar in der Sa-SZ plädiert Kriminalkommissar Jan-Denis Wulff für "mehr Weitblick" und ein echtes Sicherheitskonzept im Waffenrecht. Selbst das härteste und klügste Gesetz sei am Ende nicht wirksam, wenn es an Menschen in den Sicherheitsbehörden fehle, die es auch durchsetzen könnten, schreibt er. Außerdem müssten die sozialen Strukturen geschaffen werden, die bereits heute der Kriminalität von morgen nachhaltig vorbeugten. Daher sei es unabdingbar, die öffentliche Infrastruktur – Schulen, Jugendzentren, Sportvereinen et cetera – zu stärken, das Aufstiegsversprechen der Gesellschaft zu erneuern und soziale Teilhabe für alle zu ermöglichen.

Justiz

StGH Bremen – Bürgerschaftswahl/AfD-Ausschluss: Der Bremer Staatsgerichtshof hat die Wahlbeschwerden mehrerer AfD-Mitglieder gegen den Ausschluss ihrer Partei von der Bürgerschaftswahl im Mai 2023 abgewiesen, wie LTO und beck-aktuell berichten. Die Bremer AfD war nach ihrem Landesparteitag im Mai 2022 so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerber:innen eingereicht hatten. Weil aber nur eine Liste pro Partei erlaubt ist, hatte der Landeswahlausschuss damals sämtliche Wahlvorschläge der AfD zurückgewiesen. Dem Gericht zufolge haben der Landeswahlausschuss und das Wahlprüfungsgericht ordnungsgemäß entschieden, es sei unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreiche, damit die Parteien ihre Rolle für die politische Willensbildung wahrnehmen könnten.

BVerwG zu Compact-Verbot: Der Spiegel (Johannes Leininger/Ann-Katrin Müller u.a.) fasst weitere Reaktionen auf die Eil-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Compact-Verbot zusammen. Das Leipziger Gericht hatte ein Vereinsverbot gegen den Compact-Verlag vorläufig ausgesetzt. Die Ministerin müsse sich jetzt vorhalten lassen, zu forsch agiert und der rechtsextremen Szene wenige Wochen vor den Landtagswahlen im Osten einen Propagandaerfolg beschert zu haben, heißt es im Text. Nicht nur die Opposition gehe die Ministerin scharf an, auch der Koalitionspartner FDP "stänkere" gegen die Sozialdemokratin.

Faeser müsse sich allerdings schon fragen lassen, ob es nicht tatsächlich – wie es das Gericht aufzeigt – auch mildere Mittel als ein Totalverbot gegeben hätte, kommentiert Konrad Litschko (Sa-taz). Sicher sei schon jetzt: Das Verfahren werde ganz zentral über das Bild von Faesers Amtszeit entscheiden.

BGH zum Rücktritt vom Mordversuch: Mit der Frage, wann von einem freiwilligen Rücktritt von einem Mordversuch auszugehen ist, hat sich der Bundesgerichtshof befasst. Das Opfer hatte der Täterin eine von zwei Pistolen entrissen, worauf Letztere die zweite Pistole fallen ließ. Weil das LG einen strafausschließenden Rücktritt nicht geprüft hatte, wurde die Verurteilung aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen. beck-aktuell fasst den Beschluss zusammen. 

OVG NRW zu Waffen für AfD-Mitglieder: Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, selbst so weit es sich hier bisher nur um einen Verdachtsfall handelt, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen laut Mo-taz. Das OVG bestätigte eine Entscheidung des VG Düsseldorf.

LG Frankfurt/M – Tod in Zahnarztpraxis: Über den Prozess gegen einen Anästhesisten, in dessen Obhut ein vierjähriges Mädchen zu Tode kam, berichtet der Spiegel (Julia Jüttner). Die Staatsanwaltschaft wirft dem 67 Jahre alten Mediziner vor, gegen "die Regeln ärztlicher Kunst" verstoßen zu haben: Laut Anklage verwendete er unter anderem Einwegspritzen mehrfach, offenbar aus Kostengründen. Vor Gericht wird es auch um fünf weitere Fälle gehen, in denen der Arzt Kinder unter Vollnarkose gesetzt hatte.

LG Erfurt zu Dieselskandal/Rechte der Natur: Nun berichtet auch die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) über die nun veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Erfurt, das im Rahmen eines Dieselurteils auch auf Eigenrechte der Natur rekurriert. Anlässlich dieses Urteils wird der aktuelle Stand der internationalen Debatte um Rechte natürlicher Entitäten zusammen gefasst. Oft gehe es darum, die Justiz gegen die Politik in Stellung zu bringen. Mit den Eigenrechten der Natur lasse sich auch ein suggestives Gegenmodell zum kapitalistischen Wirtschaftssystem errichten, das letztlich den größten Anteil an der Zerstörung ökologischer Ressourcen trage, heißt es im Artikel. Unternehmen seien "juristische Personen", geschützt durch Gewerbefreiheit und Eigentumsgarantie. Warum sollte die Natur sich nicht aus eigenem Recht wehren können? Das sei eine Frage der "Waffengleichheit", so das Landgericht Erfurt in seiner Begründung.

LG Köln zu Nachvergütung für Harald-Reinl-Filme: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die "Das Boot"-Rechtsprechung, nach der Produktionsbeteiligte eine Nachvergütung vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten können, wenn seinerzeit nur eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung gezahlt wurde, auf die Filme von Harald Reinl (Edgar-Wallace- und Winnetou-Filme) nicht anwendbar ist. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass "Das Boot" eine Eigenproduktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war, während Reinls Filme Fremdproduktionen sind, für die Lizenzgebühren gezahlt wurden. Das Gericht lehnte die Klage auf Nachvergütung ab, die der Sohn des verstorbenen Regisseurs erhoben hatte. beck-aktuell berichtet. 

GBA – Sprengung von Nordstream 2: Der Spiegel (Jörg Diehl/Roman Höfner u.a.) berichtet ausführlich über die Hintergründe zu den Ermittlungen um die Anschläge auf die Nordstream-Pipeline und wie es dazu kam, dass der Tatverdächtige, gegen den Haftbefehl erlassen wurde, untertauchen konnte. Bereits im Juni hatte der Bundesgerichtshof einen europäischen Haftbefehl gegen Wolodymyr Sch., einen ukrainischen Staatsbürger und Tauchlehrer, erlassen, der jedoch Polen rechtzeitig verlassen konnte. Wo er sich derzeit aufhalte, sei unklar.

StA Berlin – Rüdiger vs. Reichelt: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den nius-Journalisten Julian Reichelt wegen eines Instagram-Posts, in dem er den Fußballer Antonio Rüdiger wegen einer Fingergeste mit Islamismus in Verbindung gebracht hatte, eingestellt. Reichelts "Posts stellten keine Tatsachenbehauptungen, sondern – wie sich aus dem Gesamtkontext ergibt – bloße Werturteile dar", so die Staatsanwaltschaft laut Sa-FAZ (Michael Hanfeld), LTO und beck-aktuell. Die Staatsanwaltschaft sah weder einen Anfangsverdacht auf Beleidigung oder Volksverhetzung noch auf üble Nachrede und Verleumdung.

LG Dresden – Corona-Atteste: Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine Ärztin erhoben, die während der Corona-Pandemie falsche Corona-Atteste ausgestellt haben soll. Mit dem Erstellen von Gefälligkeitsattesten soll die 67-jährige Ärztin 17.000 Euro verdient haben, berichten spiegel.de und zeit.de. Der Vorwurf laute auf Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 182 Fällen und das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in 167 Fällen.

LG Regensburg – Betäubung und Raub im Krankenhaus: Weil eine 36 Jahre alte Krankenschwester in einer Regensburger Klinik sechs Patienten mit Medikamenten betäubt und dann beraubt haben soll, hat jetzt die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage wegen Mordes, Mordversuchs sowie Raub und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Eine 65 Jahre alte Frau hatte einen Atemstillstand erlitten, nachdem ihr mutmaßlich ein Betäubungsmittel verabreicht wurde, und ist drei Tage später verstorben. spiegel.de berichtet. 

Cybercrime-Oberstaatsanwältin Ringwald: In ihrem neuen Buch berichtet die Frankfurter Oberstaatsanwältin Jana Ringwald über ihren Job als Ermittlerin für Internetkriminalität. Sie schildert ihre spannendsten Fälle und wie sie sich als Juristin in die Untiefen des Darknets vorarbeitet, ohne je ein Informatikstudium absolviert zu haben. Die FAS (Sarah Huemer) stellt das Buch vor. 

Recht in der Welt

IStGH: Ronen Steinke (Sa-SZ) stellt die ARD-Dokumentation über den Internationalen Strafgerichtshof "War and Justice" vor. Der Film erzählt entlang den jeweiligen Chefankläger:innen, angefangen vom Argentinier Luis Moreno Ocampo über die Gambierin Fatou Bensouda bis hin zum Briten Karim Khan, die 25-jährige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in seiner Mission, die schwersten Verbrechen an der Menschheit zu ahnden und zu beenden. 

Internationale humanitäre Ermittlungskommission: Die Doktorandin Celia Schmadl stellt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Arbeit der Internationalen humanitären Ermittlungskommission (International Humanitarian Fact-Finding Commission – IHFFC) vor. Im April wurde die Behörde von Polen beauftragt, einen Vorfall im Gaza-Israel-Konflikt zu untersuchen. Es bestehe nun das Potential, dass sich die Kommission nach 30 Jahren "Dornröschenschlaf" als entscheidendes Instrument zur Überwachung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts neu erfinden könnte. 

USA - Glyphosat: Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia hat Bayer im Streit mit einem krebskranken Kläger Recht gegeben. Eine Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen vor einer möglicherweise krebserzeugenden Wirkung des Unkraut-Vernichters Glyphosat hätte gegen Bundesgesetze verstoßen. Andere Bundesberufungsgerichte hatten dies bereits anders gesehen. Es berichten Sa-SZ und LTO

Neuseeland – Kim Dotcom: Nun berichtet auch LTO, dass dem deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom, der eigentlich Kim Schmitz heißt, die Auslieferung aus Neuseeland in die USA droht. Der neuseeländische Justizminister Paul Goldsmith hatte am Donnerstagnachmittag bestätigt, dass er einen entsprechenden Auslieferungsbeschluss unterzeichnet habe. Die USA wollen Schmitz wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Schmitz hatte die Internetplattform Megaupload gegründet, über die insbesondere in den 2000er-Jahren viele, auch rechtswidrige Inhalte, wie verbotene Filmkopien, getauscht worden waren. 

Juristische Ausbildung

Lehrbuch zum Recht der Digitalisierung: Jochen Zenthöfer (Mo-FAZ) stellt das erste Lehrbuch zum Recht der Digitalisierung vor, das u.a. von Rechtsprofessorin Frauke Rostalski geschrieben wurde. Es verbinde die drei Gebiete Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Gebiet werde es wohl schnell altern, so der Autor, aber zur Aneignung von Vertiefungswissen für Schwerpunktfächer eigne es sich hervorragend. 

Sonstiges

Corona/RKI-Akten: In einem Beitrag zur Debatte um die nun freigegebenen RKI-Akten hält Rechtsprofessor Klaus-Ferdinand Gärditz in der Sa-FAZ eine Skandalisierung für falsch. Er erläutert dabei die Struktur des RKI, das nicht primär eine "Forschungseinrichtung, deren Kernaufgabe freie Wissenschaft wäre, sondern eine dienstleistende Verwaltungsbehörde" sei und damit "amtliche Verwaltungsdaten kraft gesetzlichen Auftrags nach politischem Bedarf" lieferte. Im Übrigen sei der Begriff "Pandemie der Ungeimpften" ein politischer Slogan von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewesen, keine fachlich-infektiologische Beurteilung. Ein juristischer Vorwurf entstehe daraus nicht.

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer schreibt auf spiegel.de, dass es sinnvollere Objekte für eine Aufarbeitung gebe als eine jahrelange Erkundung, wann das RKI wohl welchen Fehler hätte vermeiden können. Er fände zum Beispiel eine Aufarbeitung des völkerrechtlich überaus zweifelhaften Jugoslawienkriegs oder des 20-jährigen völkerrechtswidrigen und sinnlosen Kriegs gegen Afghanistan (ca. 60 tote und viele hundert schwer verletzte deutsche Soldaten für nichts) näherliegend.

Rechtsstaat: Nun kritisiert auch Michael Wolf (Sa-taz) das Buch “Law statt Order” von Rechtsprofessor Maximilian Pichl. Pichl werfe Politiker:inen wie Nancy Faeser, Friedrich Merz oder Robert Habeck vor, den Begriff des Rechtsstaats politisch zu benutzen - "weil sie nicht die Politik machen, die der Autor gerne hätte”.

Rechtsverfolgungskosten der Bundesregierung: Die Bundesregierung hat seit Amtsantritt im Jahr 2021 gut 54.000 Euro für Gerichtskosten und Anwälte ausgegeben, um juristisch gegen Presseberichte vorzugehen, meldet der Spiegel. Der Großteil der Summe entfalle auf das Entwicklungsministerium von Svenja Schulze (SPD), das seit ihrem Amtsantritt rund 37.000 Euro an Anwaltskosten ausweist.

Bildungsziele: Martin Rath hat sich für LTO die in den Schulgesetzen der Länder definierten Ziele für die Schulbildung angeschaut und hält sie oft für unfreiwillig komisch.

Rechtsgeschichte – Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse: Ronen Steinke (Sa-SZ) erinnert in seiner Kolumne "Vor Gericht" an die US-amerikanische Schriftstellerin und Journalistin Rebecca West, die ab November 1945 im wörtlichen Sinne hautnah vom Nürnberger Prozess berichtete und sich dabei nicht nur auf die juristische Argumentation konzentrierte. Vor Ort hatte sie ein Verhältnis mit Francis Biddle, dem amerikanischen Richter in Nürnberg.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. August 2024: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55228 (abgerufen am: 31.08.2024 )

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