Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. August 2024: Faeser für Gesicht­s­er­ken­nung / Pro­zess um Tötung ukrai­ni­scher Bas­ket­baller / BAG-Prä­si­dentin Inken Gallner im Inter­view

12.08.2024

Innenministerin Faeser will Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung zum Photo-Abgleich im Internet erlauben. Heute beginnt der Prozess wegen der Tötung zweier junger Ukrainer. BAG-Präsidentin Inken Gallner sprach mit der FAS.

Thema des Tages

Gesichtserkennung: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Möglichkeit schaffen, dass Ermittler künftig gescannte Fotos und Screenshots aus Videos biometrisch mit Fotos aus dem Internet und aus sozialen Netzwerken abgleichen können, um so unbekannte Personen zu identifizieren. Einem Gesetzentwurf aus dem Innenministerium zufolge sollen entsprechenden Programme zur Gesichtserkennung verwendet werden dürfen. Die Befugnisse sollen im BKA-Gesetz, im Bundespolizeigesetz und in der Strafprozessordnung verankert werden. Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware soll demnach im Bereich von Terrorismus und schwerer sowie organisierter Kriminalität möglich werden. Eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras etwa an Bahnhöfen soll es nicht geben. Der Vorstoß ist auch eine Reaktion auf die Festnahme der untergetauchten Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette Ende Februar. Ein Journalist war Monate zuvor per Gesichtserkennungssoftware auf Fotos von ihr im Netz gestoßen. Mo-Welt (Hannelore Crolly), Sa-FAZ (Mona Jaeger) und der Spiegel berichten über Faesers Pläne. 

Kritisch hat sich der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zu den Plänen des Bundesinnenministeriums geäußert. "Das Ansinnen der konsequenten Terrorismusbekämpfung teilen wir ausdrücklich", sagte er dem RND (Markus Decker). "Es gilt jedoch zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält."

Daniel Deckers (Sa-FAZ) befürchtet, dass die "Im-Zweifel-für-die-Freiheit"-Partei FDP den Vorstoß Faesers "umgehend im Sommerloch versenkt". "Oder ist die Innenministerin nach drei Jahren etwa so in ihrem Amt angekommen, dass sie endlich weiß, was sie den Bürgern schuldig ist", fragt Deckers.

Rechtspolitik

Schwarzfahren: Mit der Debatte um die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in einem Eckpunktepapier angekündigte, bisher jedoch noch nicht auf den Weg gebrachte Entkriminalisierung des § 265a StGB befasst sich der Spiegel (Alexander Preker). Insbesondere Verkehrsverbünde wenden sich gegen die vorgeschlagene Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit, während kürzlich Wissenschaftler:innen einen solchen Schritt als nicht weitreichend genug kritisierten und eine vollständige Entkriminalisierung forderten. 

EU-Finanzen: Rechtsanwältin Elena Weigel erläutert in der Sa-FAZ, warum ihrer Ansicht nach bei den Plänen für eine weitere gemeinsame europäische Verschuldung rechtliche Vorsicht geboten ist. Eine gemeinsame Verschuldung widerspreche unter anderem dem Grundsatz der Gesamtdeckung des EU-Haushalts und dem Gebot des Haushaltsausgleichs sowie der Nichtbeistandsklausel und den Regeln der Haushaltsdisziplin nach den Artikeln 125, 126 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Bei der bisherigen EU-Verschuldung mit dem Programm "Next Generation EU" hätten sich die Mitgliedstaaten mit Wirkung für die künftigen Generationen finanziell verpflichtet und ihnen ihre Priorisierung der drängendsten politischen Probleme aus Sicht des Jahres 2020 aufgedrängt.

Messer: Weil die Zahl der Fälle steigt, in denen verbotene Messer nicht nur mitgeführt, sondern auch eingesetzt wurden, will nun auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den "Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken", berichtet die BamS (Peter Tiede/Burkhard Uhlenbroich). In der Öffentlichkeit sollen danach nur noch Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 6 cm statt bisher 12 cm mitgeführt werden dürfen. Für Springmesser soll ein generelles Verbot gelten. 

Wahlrecht BB: Die Deckelung von Überhangmandaten in Brandenburg könnte bei der anstehenden Landtagswahl das Wahlergebnis "geradezu auf den Kopf stellen", erläutert der Politikwissenschaftler Joachim Behnke im FAZ-Einspruch. Er rechnet vor, dass bei dem zu erwartenden Stimmverhältnis die AfD viele Überhangmandate erhalten werde, die bei den anderen Parteien nur begrenzt ausgeglichen werden. Eine naheliegende Lösung könnte in der Übernahme des Reformmodells der Ampel für die Bundestagswahlen liegen, so der Autor, was aber vor der anstehenden Landtagswahl nicht mehr möglich sei. Hier könnten aber Wahlkreis-Absprachen der anderen Parteien helfen.

Cybercrime: Über das erste Abkommen zu Cyberkriminalität, das in der vergangenen Woche von den Vereinten Nationen einstimmig angenommen wurde, berichtet netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck). Der völkerrechtliche Vertrag schaffe einen Rechtsrahmen für Strafverfolgungsbehörden, enthalte dabei allerdings "weitreichende Überwachungsbefugnisse mit unzureichenden Schutzmaßnahmen und verfehlt Mindeststandards bei den Menschenrechten und beim Datenschutz".

Justiz

LG Essen – Tötung ukrainischer Basketballer: Am heutigen Montag beginnt vor dem Landgericht Essen der Prozess um die Tötung zweier jugendlicher ukrainischer Basketballer. Im Februar waren vor dem Hauptbahnhof in Oberhausen vier 14 bis 16 Jahre alte Jugendliche über sie hergefallen, zwei stachen mit Messern auf sie ein. Das Motiv vermutet die Staatsanwaltschaft in der ukrainischen Herkunft der Opfer. Angeklagt sind ein Deutsch-Türke, ein Deutsch-Grieche und zwei Syrer. Das Verfahren findet wegen der Minderjährigkeit der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Mo-SZ (Christian Wernicke) berichtet vorab. 

BAG-Präsidentin Gallner im Interview: Die FAS (Patrick Bernau/Anna Sophie Kühne) hat mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes Inken Gallner unter anderem über die Work-Life-Balance, die arbeitsrechtlichen Herausforderungen durch die Zunahme von Home-Office und die Frage, ob feste Arbeitszeitregelungen noch zeitgemäß sind, gesprochen. In Bezug auf die Herausforderungen der Zukunft, insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den Fachkräftemangel, plädierte Gallner für eine gesteuerte Zuwanderung. Eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit sieht sie mit Hinweis auf die europarechtlichen Vorgaben skeptisch und verweist im Übrigen darauf, dass eine Pflicht zur Zeiterfassung dem Schutz der Arbeitnehmer dient.

BGH zu rechtlichem Gehör/Berufungsablehnung: Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin eine Gehörsverletzung, entschied der Bundesgerichtshof im Juni. Nur unter Berücksichtigung der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel könne das Berufungsgericht beurteilen, ob dem Rechtsmittel auch eine mündliche Verhandlung offensichtlich nicht zum Erfolg verhelfen kann. beck-aktuell berichtet.

OLG Brandenburg zu konfiguriertem Computer: Auch LTO schreibt jetzt über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, mit der festgestellt wurde, dass dem Käufer eines aus serienmäßig vorgegebenen Standardoptionen konfigurierten Notebooks ein Widerrufsrecht zusteht, weil es sich dabei nicht um eine Maßanfertigung handelt.

OVG Berlin-BB zu Waffenlieferung an Israel: Der Versuch palästinensischer Antragsteller aus dem Gazastreifen, der Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel untersagen zu lassen, ist auch in zweiter Instanz zunächst gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat laut beck-aktuell und LTO die Beschwerde von einem Vater und seinem Sohn im Eilverfahren zurückgewiesen und damit die entsprechenden Entscheidungen des VG Berlin bestätigt. Es lasse sich derzeit nicht sicher absehen, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig überhaupt bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen, hieß es zur Begründung. Außerdem lasse sich nicht verlässlich vorhersagen, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen erteilen werde.

VGH Bayern zu "From the River…..": Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor zwei Monaten entschieden hatte, dass die Parole "From the river to the sea" grundsätzlich erlaubt ist, hat das Gericht jetzt festgestellt, dass das nicht gilt, wenn der Slogan im konkreten Bezug zur Hamas verwendet wird. Das Verbot einer für Samstag geplanten Demonstration wurde nun bestätigt, weil der Veranstalter, der im Vorfeld angekündigt hatte, die Parole verwenden zu wollen, konkreten Bezug zur Hamas hat. beck-aktuell und LTO berichten.

LG München I zu Mieterhöhung und Inflation: Nun berichtet auch die Sa-FAZ (Marcus Jung), dass das Landgericht München I in einem Hinweisbeschluss festgestellt hat, dass eine über die Vorgaben des Mietspiegels hinausgehende Mieterhöhung nicht mit der Inflation begründet werden kann.

Für Mieter sei das eine gute Nachricht, so Marcus Jung (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Vermietern, die inflationsbedingte Schwankungen einpreisen wollen, bleibe das Instrument der Indexmiete. Bei Neuvermietungen in begehrten Wohnlagen werden solche Verträge zunehmen, wer dann seine Traumwohnung beziehe, wisse zumindest von Anfang an, worauf er sich einlasse.

LG Itzehoe – Tötung eines Drogenhändlers: Über einen demnächst vor dem Landgericht Itzehoe beginnenden Mordprozess gegen einen geständigen Angeklagten berichtet die WamS (Per Hinrichs). Der angeblich 17-jährige Albaner Qerim D. hat bei der Polizei angegeben, einen Drogenhändler erschossen und die Leiche an einem Schwimmbad in Kaltenkirchen abgelegt zu haben. Das Geständnis könnte jedoch nach Ansicht von Ermittlern falsch sein, um die wahren Täter aus dem Drogenhandels-Milieu zu decken. 

LG Hamburg zu Rammstein-Podcast: Über die beiden vom Landgericht Hamburg erlassenen einstweiligen Verfügungen gegen den vom NDR produzierten Podcast "Rammstein – Row zero", berichtet jetzt vertieft auch LTO. Das Gericht hatte beanstandet, die ersten beiden Podcast-Folgen enthielten eine unzulässige Verdachtsberichterstattung über sexuelle Übergriffe von Rammstein-Sänger Till Lindemann, weil unzureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorlagen.

LSG Hessen zu Führerschein vom Jobcenter: Ein Führerschein wird nur dann vom Jobcenter bezahlt, wenn ein Arbeitgeber bescheinigt, den Bewerber einstellen zu wollen, sobald dieser die Fahrerlaubnis hat. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen aus dem Februar reiche eine bloße Verbesserung der Bewerbungschancen nicht aus. beck-aktuell berichtet.

VG Köln zu waffenrechtlicher Zuverlässigkeit von Compact-Teilhaber: Das Verwaltungsgericht Köln hat laut LTO in einem Eilbeschluss den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis gegenüber einem früheren stillen Teilhaber der Compact-Magazin GmbH bestätigt. Der Antragsteller sei voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz. Er sei im maßgeblichen Zeitraum der vergangenen fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe. Das Compact-Magazin war Mitte Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten worden.

Neugeborenen-Tötung: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Verena Mayer (Sa-SZ) an mehrere Prozesse gegen angeklagte Frauen, die ihre Kinder unmittelbar nach der Geburt getötet haben, und fragt nach der Verantwortung des jeweiligen sozialen Umfeldes. "Und vor allem: Welche Rolle spielen die Männer bei alledem?"

Familienrechtsverfahren: Im Interview mit der Sa-SZ (Ann-Kathrin Eckardt) erzählt der frühere Familienrichter und jetzige Familienrechtsanwalt Jürgen Rudolph ausführlich über seine langjährigen praktischen Erfahrungen im Familienrecht, u.a. mit dem von ihm entwickelten Cochemer Modell. Seine wichtigste Erkenntnis sei, dass deutsche Familiengerichte viel zu sehr aus der Perspektive der Eltern urteilten und zu wenig aus Sicht der Kinder. Entscheidungen müssten schnell fallen.

Recht in der Welt

Ukraine – Kriegsrecht: Anhand einer aktuellen Entscheidung des ukrainischen Verfassungsgerichts zu den Rechten eines Angeklagten in kriegsrechtlichen Strafverfahren erläutern der Politikwissenschaftler Andrii Nekoliak und der Rechtswissenschaftler Roman Nekoliak im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entwicklung der Verfassungsprüfung in der Ukraine seit Beginn der Invasion Russlands 2022. Sie untersuchen, wie der Krieg die Art und Weise beeinflusst hat, wie verschiedene Akteure mit Verfassungsbeschwerden umgehen.

Polen – Rückkehr zur Rechtstaatlichkeit: Über "Polens Weg zurück zur Rechtsstaatlichkeit" schreibt der polnische Rechtsprofessor Robert Grzeszczak auf beck-aktuell. Nach dem Ende der PiS-Herrschaft versucht die neue polnische Regierung, den Rechtsstaat wiederherzustellen und steht dabei vor der Schwierigkeit, "autoritäre Verwerfungen mit den Mitteln des Rechts" zu beseitigen. 

Italien – Nicht-binäre Personen: In einer aktuellen Entscheidung, die von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Anna Kompatscher und Susanna Roßbach im Verfassungsblog (in englischer Sprache) analysiert wird, hat das italienische Verfassungsgericht erstmals in der italienischen Geschichte die Existenz nicht-binärer Personen anerkannt. Allerdings bezweifeln die Autorinnen, dass der italienische Gesetzgeber entsprechende Reformen einleitet. "Die Anerkennung der Geschlechtsidentität passt nicht zu Melonis rechtsextremer Agenda."

USA - Diskriminierung wegen Dreadlocks: Die Mo-SZ (Jürgen Schmieder) berichtet über ein Gerichtsverfahren in Texas. Der 18-jährige Darryl George durfte nicht mehr den Unterricht der Barbers Hill High School besuchen, weil seine Dreadlocks gegen die Schulordnung verstießen, die für Schüler kurze Haare vorschreibt. George klagte wegen rassistischer Diskriminierung und Verletzung der Meinungsfreiheit. Für ihn seien die Dreadlocks ein Statement, das die Verbindung zu seinen Vorfahren ausdrücke. Ein Bundesrichter hielt die Klage insofern zwar für unzulässig, ließ sie aber wegen einer möglichen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu, weil Schülerinnen lange Haare tragen dürfen.

Sonstiges

Austausch des Tiergartenmörders: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf spiegel.de, dass durch den Gefangenenaustausch mit Russland, bei dem auch der Auftragsmörder Wadim Krassikow freikam, die rechtsstaatlichen Grenzen überschritten wurden. Das Versprechen der Nichterpressbarkeit von Rechtstaaten halte nicht und habe auch nie gegolten. "Der Rechtsstaat ist erpressbar. Oder noch schlimmer: Für die Erpressbarkeit von Staaten spielt ihr Rechtsstaatscharakter gar keine Rolle", schreibt Fischer.

Demokratie: Im Interview mit der Sa-SZ (Philipp Bovermann/Wolfgang Janisch) spricht der Philosoph und frühere Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin über den "Kern der Demokratie". Er warnt vor einer Überbetonung der Bedeutung von Mehrheitsentscheidungen, weil sonst schlicht die Gefahr bestehe, "dass eine Demokratie in eine Diktatur der Mehrheit über die Minderheit umschlägt". Gleichzeitig befürwortet Nida-Rümelin migrationspolitische Verschärfungen wie in Dänemark. Die Politik dürfe sich nicht hinter vermeintlichen Zwängen des EU-Rechts verstecken.

Resilienz der Demokratie: Hans-Jürgen Papier betont in einem Gastbeitrag für die WamS, dass das Grundgesetz allein Demokratie und Rechtsstaat nicht schützen könne. Entscheidend sei "ein fortwährender Wille der großen Mehrheit des Volkes zur Freiheit und Selbstbestimmung, zur Verantwortlichkeit für das demokratische Gemeinwesen sowie das aktive Eintreten gegen Totalitarismus und Autoritarismus", meint der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Ohne diese Bürger-Tugenden drohe der rechtsstaatlichen Demokratie ungeachtet aller normativen Sicherungen der Verfall.

Berufswechsel von Anwält:innen: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) erläutert die frühere Großkanzleianwältin und heutige Coachin Marie-Theres "Maresi" Boetzkes, wann es für Rechtsanwält:innen Zeit wird, den Beruf zu wechseln. "Man sollte sich immer fragen: Will ich beruflich wirklich hier sein", rät sie. 

Jutta Limbach: Die Doktorandin Friederike Löbbert portraitiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) Jutta Limbach, die 2016 gestorbene Ex-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die zuvor Rechtsprofessorin und Justizsenatorin in Berlin war. Der Schwerpunkt liegt auf Limbachs feministischen Positionen im Familienrecht.

Rechtsgeschichte – Schutz von NS-Verbrechern: Die Historikerin Annette Weinke hat für die Mo-SZ das gerade erschienene Buch des Rechtshistorikers Philipp Glahé gelesen, in dem sich dieser mit dem "Heidelberger Kreis" befasst. In "Amnestielobbyismus für NS-Verbrecher" zeichnet Glahé nach, wie sich während der Gründungsjahre der Bonner Republik zunächst eine Form von bürgerschaftlicher Initiative entwickelte, die sich nicht etwa auf Aufklärung und Aufarbeitung, sondern im Gegenteil darauf abzielte, bereits verurteilte NS-Täter als "Opfer" einer alliierten "Siegerjustiz" zu behandeln und das tatsächliche Ausmaß der verübten Straftaten kleinzureden.

Rechtsgeschichte – Dortmund-Ems-Kanal: Martin Rath erinnert auf LTO an rechtliche Auseinandersetzungen um den Bau des Dortmund-Ems-Kanals, der nach nur siebenjähriger Bauzeit am 11. August 1899 als erster der großen Binnenschifffahrtskanäle durch Kaiser Wilhelm II. feierlich eröffnet worden war.

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. August 2024: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55187 (abgerufen am: 25.10.2024 )

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