Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni 2024: CDU/CSU für neues Mord­merkmal / LG Gera zu Rechts­beu­gung / Lim­perg-Inter­view mit "Jung und naiv"

24.06.2024

Die CDU/CSU schlägt Gesetzesverschärfungen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen vor. Eine Richterin, die ihrem Vater half, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. BGH-Präsidentin Limperg unterhielt sich mit Youtuber Tilo Jung.

Thema des Tages

Gewalt gegen Frauen: Rechtspolitiker:innen der Unionsfraktion wollen laut Welt (Ricarda Breyton) das Strafrecht und das Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings, hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der in den kommenden Wochen im Bundestag eingebracht werden soll. So soll als neues Mordmerkmal eingeführt werden, dass der Täter sein Opfer "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" tötet. Für gemeinschaftlich begangene Nötigungen soll die Mindeststrafe von zwei auf drei Jahre erhöht werden, bei Gruppenvergewaltigungen sogar auf fünf Jahre. Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden.

IMK - elektronische Fußfessel: Für die bundeseinheitliche Regelung der elektronischen Fußfessel hatte sich auch die Innenministerkonferenz ausgesprochen. Damit sollen Kontaktverbote und Verbote zum Betreten von Wohnungen besser umgesetzt werden können. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe versichert, sich für eine Regelung zum Einsatz der Fußfessel einzusetzen, so die Sa-SZ.

Rechtspolitik

IMK-Ergebnisse: Die Innenminister:innen der Länder haben bei ihrer Frühjahrskonferenz vor allem über die Migrationspolitik und die Abschiebung Schwerstkrimineller nach Afghanistan und Syrien beraten. Es soll weiter geprüft werden, Asylverfahren und Asylgewährung in außereuropäische Drittstaaten auszulagern. Außerdem wurden die Ausweitung von Waffenverbotszonen, die Einführung eines Straftatbestands für Cybermobbing sowie einheitliche Regelungen zum Einsatz von Fußfesseln bei häuslicher Gewalt diskutiert, wie beck-aktuell und LTO berichten.

Cannabis/nicht geringe Menge: Eine Klarstellung der "nicht geringen Menge" THC muss durch den Gesetzgeber erfolgen, fordern die Abgeordneten Carmen Wegge (SPD) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) laut LTO (Christian Rath/Hasso Suliak). Am BGH haben inzwischen fünf von sechs Strafsenaten an der Schwelle von 7,5 Gramm THC festgehalten, obwohl die Gesetzesbegründung zum Cannabisgesetz davon ausging, dass eine Erhöhung der Schwelle erforderlich ist, die beim Handel den Übergang zum Verbrechen markiert. Generalbundesanwalt Jens Rommel verwies in einem Pressegespräch auf den Gesetzgeber: "Der Gesetzgeber hätte ja durchaus eine andere 'nicht geringe Menge' festlegen können. Dann hätte er sie aber ins Gesetz schreiben müssen." Mit einer schnellen Änderung ist nicht zu rechnen. Bisher verweisen Justiz- und Gesundheitsministerium jeweils auf die Zuständigkeit des anderen Hauses.

Hochwasser/Versicherung: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich mit seiner Ablehnung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden beim Bund-Länder-Gipfel durchgesetzt. Alternativ dazu erneuerte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) seine Forderung nach einer Angebotspflicht für die Versicherer. Für eine Pflichtversicherung hatten sich dagegen alle 16 Bundesländer eingesetzt. Wams und LTO (Hasso Suliak) berichten.

Verantwortungseigentum: Für die Einführung der "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" haben sich mehr als 900 kleine und mittelständische Unternehmen ausgesprochen und sich deshalb auf eine Art symbolische Warteliste setzen lassen, berichtet jetzt auch die Mo-taz (Svenja Bergt). Gewinne sollen, so die Vorstellung, danach nicht an Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden, sondern entweder wieder ins Unternehmen fließen oder gemeinnützig gespendet werden. Laut Bundesjustizministerium arbeite man bereits an einem Eckpunktepapier. Ziel sei "eine Rechtsgrundlage, die einen Mehrwert bietet, rechtssicher ist, keinen überbordenden Bürokratieaufwand verursacht und nicht als Steuersparkonstruktion genutzt werden kann".

Justiz

LG Gera – Rechtsbeugung zugunsten des Vaters: Das Landgericht Gera hat eine ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Sie hatte in der Pandemie ihrem Vater – einem Pfarrer – per Eilbeschluss Zugang zu einem Pflegeheim verschafft. Anna K. sei es darum gegangen, "um jeden Preis eigene Maßstäbe an Recht und Gesetz zu setzen". LTO (Tanja Podolski) berichtet.

BGH zu Einzelrichterentscheidung: Richter Peter Fölsch analysiert auf beck-aktuell einen aktuellen Beschluss des BGH zum originären Einzelrichter aus dem April. Der BGH hatte beanstandet, dass eine vollbesetzte Kammer des Beschwerdegerichts das Beschwerdeverfahren auf sich selbst übertragen hat, wozu nach § 568 S. 2 ZPO aber nur der Einzelrichter befugt sei. Bemerkenswert sei die Entscheidung, weil sie unterschiedliche Maßstäbe an die Einzelrichtervorschriften für Beschwerdegerichte bzw. für den BGH anzulegen scheine, schreibt der Autor.

OLG München – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Wegen Unterstützung von Umsturz-Plänen der Reichsbürger-Gruppe "Vereinte Patrioten" steht seit Freitag ein Mann aus Oberbayern vor Gericht. Wie LTO berichtet, muss sich der 42-Jährige wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten. Er soll u.a. die Beschaffung von mehreren Tonnen Kriegswaffen und Munition angeboten haben. Das Hauptverfahren gegen die Kerngruppe der Vereinten Patrioten läuft seit vergangenem Jahr am OLG Koblenz.

LG München I – Schönbohm vs. Böhmermann: Über einen bevorstehenden Prozess zwischen dem früheren Präsidenten des BSI Arne Schönbohm und dem ZDF, der ab September vor dem Landgericht München I geführt werden soll, berichtet die WamS (Dirk Banse/Christian Meier u.a.). Es geht um eine Sendung des Entertainers Jan Böhmermann, in der dem damaligen BSI-Chef eine Nähe zum russischen Geheimdienst unterstellt und in deren Folge Schönbohm von seinem Posten abgezogen wurde. Schönbohm verlangt Unterlassung und Schadensersatz.

LG Hagen zu Tod auf Kirmes: Für die Tötung eines Kirmesbesuchers hat das Landgericht Hagen laut spiegel.de einen 17-Jährigen zu einer fast zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil war demnach eine Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung. Der junge Mann hatte vor zwei Jahren im Zusammenhang mit einer vorherigen Auseinandersetzung einen Schuss abgegeben und dabei einen Unbeteiligten tödlich getroffen.

LG Bremen – Tod eines Vermieters: Im Prozess um einen möglichen Mord in Bremen soll in dieser Woche das Urteil gefällt werden. Angeklagt sind drei Männer, die ihren Vermieter nach einem Streit getötet haben sollen. Allerdings könnte das Verfahren mit einem Freispruch enden, weil einer der Verdächtigen bei der Vernehmung nicht über seine Rechte belehrt und ihm der Zugang zu einem Anwalt verweigert worden war. Die WamS (Per Hinrichs) berichtet.

LG München I zu Verkaufstelefonaten: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat laut beck-aktuell vor dem LG München I ein Unterlassungsurteil gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone wegen irregulärer Verkaufspraktiken am Telefon erstritten. Mitarbeiter:innen des Konzerns hatten potenziellen Kund:innen noch während der Werbetelefonate eine E-Mail-mit einem Bestätigungs-Link zum Vertragsabschluss zukommen gelassen und sie dann im Telefonat aufgefordert, den Link anzuklicken. Dadurch habe Vodafone gegen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Laut vzbv haben Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechende Praktiken auch bei anderen Telekommunikationsanbieter gemeldet.

LG München I – Jérôme Boateng: Im Körperverletzungsprozess gegen Fußballprofi Jérôme Boateng hat am Freitag u.a. seine Ex-Partnerin ausgesagt und dabei erneut schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben. Der Fußballspieler muss sich wegen einer mutmaßlichen Attacke während eines Familienurlaubs auf einer Karibikinsel verantworten. Sa-FAZ (Karin Truscheit), Sa-SZ (Jana Stegemann) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.

AG Düsseldorf zu später Flugbuchung: Kann ein Passagier nicht mehr online einchecken, weil er beim Erwerb seines Tickets nicht davor gewarnt wurde, dass ihm dafür nur noch wenige Minuten bleiben, müssen ihm die Kosten des versäumten Flugs erstattet werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Der verhinderte Passagier hätte vor Vertragsschluss ausdrücklich darüber aufgeklärt werden müssen, wie viel Zeit noch bis zum Check-In besteht. Das Unternehmen habe seine Hinweispflicht verletzt. beck-aktuell berichtet.

AG Wipperfürth - Ukrainischer Sorgerechtsstreit: Über einen Sorgerechtsstreit im Schatten des Ukrainekrieges, der bereits mehrere Gerichte in der Ukraine und in Deutschland beschäftigt hat, berichtet ausführlich die Sa-taz (Anne Fromm/Daniel Schulz). Ein Vater soll seine Tochter aus der Ukraine entführt und nach Russland verbracht haben, während die Mutter darum kämpft, ihre Tochter wiederzubekommen. Das Amtsgericht Wipperfürth sprach der Frau nun das Sorgerecht zu. Der Vater darf die Tochter regelmäßig sehen, das Kind darf Deutschland für ein Jahr nicht verlassen.

Recht in der Welt

EuGH/Ungarn – Asylrecht: Im Verfassungsblog analysiert Rechtsprofessor Gavin Barrett (in englischer Sprache) die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, mit der Ungarn auf Antrag der EU-Kommission zu Strafzahlungen wegen Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit seiner Asylpolitik verpflichtet wurde. Ungarn sei damit schmerzhaft daran erinnert worden, dass der EuGH nicht zahnlos sei.

EU/Österreich – Renaturierung: Die Zustimmung der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zur EU-Renaturierungs-Verordnung hat im Land einen Verfassungsstreit ausgelöst. Die Ministerin soll gegen eine Länderstellungnahme verstoßen und den mitzuständigen Landwirtschaftsminister übergangen haben. Luise Quaritsch und Niklas Nigl erläutern im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Konflikt. Kritisiert wird dabei insbesondere die Ankündigung des Koalitionspartners ÖVP, dass Österreich gegen das neue Gesetz vor den EuGH ziehen will. Die Sa-taz (Christian Rath) geht davon aus, dass die geplante Nichtigkeitsklage keinen Erfolg haben wird, weil der EuGH nicht für inner-österreichische Verfassungskonflikte zuständig ist.

USA – Waffenrecht: Der US-Supreme-Court hat ein Bundesgesetz mit 8 zu 1 Richterstimmen für verfassungskonform erklärt, das Waffenverbote zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ermöglicht. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Personen den Besitz von Schusswaffen zu verbieten, wenn sie sich aufgrund einer einstweiligen Verfügung von ihrem Partner fernhalten müssen. Der Supreme Court argumentierte, dass es mit der Geschichte und Tradition der USA im Einklang stehe, gefährliche Personen zu entwaffnen. zeit.de berichtet.

Juristische Ausbildung

Juristenausbildung und Berufswahl: Weder der Schwerpunktbereich noch das Referendariat hilft angehenden Jurist:innen bei der späteren Berufswahl, meint Finn Hohenwerth (FAZ-Einspruch). Zwar gewönnen Referendar:innen wertvolle praktische Einblicke in ausgewählte juristische Berufe, durch die begrenzte Dauer erhielten sie aber nur einen ungefähren Eindruck von der Arbeitsweise innerhalb der jeweiligen Ausbildungsstation. Ehe sie eingearbeitet und in die Arbeitsabläufe integriert seien, müssten sie die Station auch schon wieder verlassen.

Examen: Beim Examen, das am Ende eines Jurastudiums auf die Studierenden herabsause "wie ein Fallbeil", werde "eine enorme Breite des Rechts als Pflichtstoff abverlangt", kritisiert Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne. Ein solcher Drill mag "charakterbildend" sein, "aber im Falle von uns deutschen Juristen würde ich sagen: nicht unbedingt zum Guten", schreibt Steinke.

Sonstiges

Limperg-Interview: Das Interview, das der Youtuber Tilo Jung mit der Präsidentin des BGH, Bettina Limperg geführt hat, hat den Richter Lorenz Leitmeier auf LTO nicht wirklich überzeugt. Es hätten sich "zwei Menschen im Ruhepuls von sieben Schlägen pro Minute über zementgraue bis aschgraue Themen" unterhalten, schreibt er.

Abschiebungen nach Afghanistan: Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller kritisiert in seiner SZ-Kolumne die von Politikern - darunter auch der Bundeskanzler -  erhobene Forderung, schwer straffällig gewordene Afghanen in ihr Land abzuschieben. "Sie verkennen die Gesetzeslage, stellen rechtsstaatliche Grundprinzipien infrage, lassen abschiebungsrelevante Umstände außer Betracht und erwecken eher nicht erfüllbare Erwartungen", schreibt Müller.

Demonstrationsverbote während EM: Die Austragungsorte der Fussball-EM sollen eine Verpflichtungserklärung gegenüber der UEFA abgegeben haben, nach der im Umkreis von 500 Metern um die Stadien ein Demonstrationsverbot gelte sollte (clean zones). Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) hat sich angeschaut, was daraus geworden ist. Weder in Stuttgart, wo am Sonntag Jurastudierende in unmittelbarer Nähe des Stadioneinganges demonstrieren wollten, noch in anderen Gastgeberstädten besteht ein Demonstrationsverbot. Die Stadt Gelsenkirchen beispielsweise habe das Ansinnen der UEFA mit Hinweis auf das Grundgesetz zurückgewiesen.

Pyrotechnik im Stadion: Der inoffizielle EM-Song "Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen" geht gerade viral. Doktorandin Katharina Reisch untersucht auf LTO, ob das inhaltlich überhaupt richtig ist. Zwar könne sich, wer Pyrotechnik im Fußballstadion zündet, strafbar machen und damit zumindest ein "Verbrechen" im kriminologischen Sinne begehen. Es sei aber klar, dass das Strafrecht Pyrotechnik im Fußballstadion nicht verhindern könne.

Bodybuilder-Jurist: Im Interview mit LTO (Franziska Kring) erzählt der Jurist und Bodybuilder Raffael Gordzielik über seinen Weg vom Rechtsanwalt zum Juristen in einer JVA und über seine sportlichen Erfolge.

Rechtsgeschichte – russische Militärgerichte: Daran, dass sowjetische Militärgerichte seit Ende des Zweiten Weltkrieges auch über zahlreiche Deutsche zu Gericht saßen und dabei auch über etwa 35.000 Zivilisten urteilten, erinnert der Historiker Hubertus Knabe in der Mo-FAZ. Die meisten Angeklagten wurden zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt, 3631 Personen, darunter fünf Beteiligte am Aufstand vom 17. Juni, wurden hingerichtet. Hubertus Knabe beklagt hier ein Defizit in der Erinnerungskultur.

Rechtsgeschichte – Besteuerung von Prostitution: "Dass es dem Fiskus bei der Erhebung von Steuern nicht sonderlich auf die moralische Qualität ihrer Grundlagen ankommt, ist bereits seit der Antike sprichwörtlich", schreibt Martin Rath in seiner dieswöchigen LTO-Kolumne und blickt zurück auf die Debatte um den steuerrechtlichen Umgang mit durch Prostitution erzielten Einkünften. Im Kern geht es um ein Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs von 1964 im Fall der ermordeten Edelprostituierten Rosemarie Nitribitt.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54835 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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